Vorstandsmitglied Gerhard Bröcker von der Vereinigten Volksbank traf den heimischen Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker (Westkirchen).
Vorstandsmitglied Gerhard Bröcker von der Vereinigten Volksbank traf den heimischen Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker (Westkirchen).
Telgte. In Brüssel wird aktuell über die Einrichtung einer zentralen Bankenaufsicht nachgedacht. Deutschlandweit setzen sich dagegen Volksbanken und Sparkassen zur Wehr. Um auch den heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhold Senker auf das Thema aufmerksam zu machen und ihn für die Thematik zu sensibilisieren, traf Gerhard Bröcker, Vorstand der Vereinigten Volksbank, jetzt den Politiker zu einem Gespräch. Bereits bei den Mitgliederversammlungen der Volksbank hatte Vorstandsmitglied Gerhard Bröcker sich mit großer Sorge über die Planungen geäußert und angekündigt, er werde den Abgeordneten persönlich aufsuchen.

Im Rahmen der Bürgersprechstunde kam es jetzt zum Austausch mit dem Abgeordneten aus Westkirchen. Dabei machte Gerhard Bröcker ganz deutlich, dass die Volksbanken in Deutschland allesamt mit großer Sorge und Irritation  zur Kenntnis genommen hätten, dass derzeit in Brüssel diskutiert werde, alle Kreditinstitute der Euro-Zone einem einheitlichen Aufsichtsmechanismus zu unterstellen. Gerhard Bröcker bat Reinhold Sendker sich dafür einzusetzen, dass nur die größten und systemrelevanten Institute einer zentralen Aufsicht unterstellt werden.

Zudem legte Bröcker gegenüber dem Abgeordneten dar, dass die Volksbanken eine einheitliche Einlagensicherung im Interesse der deutschen Sparer ablehnen würden. Denn: Volksbanken garantierten ihren Kunden ihre Spareinlagen ohne irgendwelche Einschränkungen. Wenn diese jetzt verpflichtet würden, zusätzlich in einen europäischen Rettungsfonds einzuzahlen, bedeute das erhebliche Mehrkosten zu Lasten der Mitglieder.
Reinhold Sendker versprach, sich für die Interessen der heimischen Banken im Kreis Warendorf  in Berlin weiter einzusetzen. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die hiesigen Banken aufgrund der Verordnungen des EU-Parlaments nicht eingeschränkt werden.“

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