Sport steht wie kein anderes Medium für Integration, Gleichheit und Gemeinschaft. Sport verbindet Kinder und Jugendliche unabhängig ihrer Herkunft, Religion oder finanziellem Hintergrund. Zudem trägt der Sport maßgeblich zu einer gesunden Lebensweise bei. Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern beim Sport mitmachen können! Wenn es bislang an Mitteln für Vereinsbeiträge gefehlt hat, dann hat sich dies mit dem Bildungs- und Teilhabepaket geändert. Darum heißt es für und im Sport – Mitmachen möglich machen!

Kurzinformation für Eltern und Jugendliche

  • WER: Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können die Leistungen nach § 6 AsylbLG erhalten. Unterstützen Sie Ihr Kind und machen sie Mitmachen im Sport möglich!
  • WAS: Für die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben stehen bis zu 10 Euro monatlich (120 Euro jährlich) zur Verfügung. Diese können z.B. für den Beitrag im Sportverein eingesetzt werden. Fragen Sie Ihr Kind, welche Sportart es begeistert, ausprobieren möchte oder in welchen Sportvereinen Freunde bereits Mitglied sind!
  • WARUM: Der Sport trägt nicht nur zur Gesundheit und einer gesünderen Lebensweise/ Ernährung bei, sondern steht wie kein anderes Medium für Integration, Teilhabe und Gemeinschaft. Begreifen Sie das Programm der Bundesregierung als persönliche Chance Ihres Kindes!
  • WO/ WIE: Ansprechpartner für den kurzen, unkomplizierten Antrag sind in der Regel die Jobcenter, das Bürgeramt oder die Kreisverwaltung. Hilfreiche Informationen mit den jeweiligen Kontaktstellen vor Ort bieten die Internetseite zum Bildungspaket, häufig aber auch die örtlichen Behörden oder direkt die Sportvereine als Anbieter. Fragen Sie nach und fördern die Entwicklung Ihres Kindes!

Kurzinformation für Sportvereine, Landes- und Stadtsportbünde

  • WER: In Deutschland können derzeit ca. 2,5 Mio. Mädchen und Jungen vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Vor allem für Ballungsräume bietet das Programm der Bundesregierung große Chancen.
  • WAS: Der Bund übernimmt mit einem finanziellen Gesamtvolumen von jährlich rund 1,3 Milliarden Euro (2011-2013) für die Kommunen die vollen Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket. Die Leistungen reichen von der Lernförderung bis hin zu vielfältigen  Sportangeboten. Sofern bereits eine Unterstützung auf lokaler Ebene von Sportvereinen besteht, können frei werdende Mittel ergänzend oder anderweitig sinnvoll genutzt werden.
  • WARUM: Eine Beteiligung ist ein positives Signal von Sportvereinen an die Mitglieder und die Gesellschaft. Zudem können neue Vereinsmitglieder gewonnen, bestehende Vereinsmitgliedschaften gegen einen finanziell begründeten Austritt abgesichert werden.
  • WIE: Für die Umsetzung des Programmes sind die Kommunen zuständig. Sportverein und Job-Center schließen in der Regel einen Vertrag ab, wohingegen Eltern beim Jobcenter/ Kreis einen Antrag stellen. In Blick auf eine Verwaltungsvereinfachung können Vereinbarungen zwischen Landes-/ Stadtsportverbänden mit Jobcentern geschlossen werden, um ein pauschales Abrechnungsverfahren zu ermöglichen. Alle unter dem Landessportbund fallenden Mitgliedsvereine kommen so automatisch als Anbieter von Sportangeboten in Frage. Über Kitas, Schulen, Vereine, Jugendämter, Nachbarschaften oder andere Netzwerke können Zugänge zu Eltern und Kindern genutzt bzw. der Kontakt hergestellt werden. Ein interner Handlungsbedarf kann bei der Ermittlung von Angeboten, bei der Überprüfung der Satzung/ Beitragsordnung oder der Benennung von Ansprechpartnern gesehen werden.

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