Fehlstart des Kandidaten
Es sollte ja noch gar nicht bekannt werden, aber am Ende hatte SPD-Chef Gabriel das Heft des Handelns nicht mehr in der Hand: Nun also hat die SPD einen Kanzlerkandidaten ausgerufen, der allerdings einen veritablen Fehlstart hingelegt hat. Um davon abzulenken, dass er zeitgleich zu Plenardebatten hochbezahlte Vorträge außerhalb gehalten hat, wird eine Diskussion über mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten angezettelt. Wie die Diskussion jedoch zeigt, funktionieren die Regeln. Die Höhe der Nebeneinkünfte sind transparent und werden in Stufen veröffentlicht. Exakt müssen die Angaben zur Herkunft sein und dabei ist die Unterscheidung wichtig, ob man während der Mandatszeit das tut, was ein Abgeordneter eh tut, Reden und Vorträge halten – oder ob man seinen bisherigen Beruf als Landwirt, Handwerker oder Anwalt fortsetzt und so ggf. auch den bisherigen Betrieb und die daran hängenden Arbeitsplätze erhält. Natürlich werden auch diese Einnahmen als „Nebeneinkünfte“ angegeben.

Wir sind bereit, die Höhe der Einnahmen in weiteren Stufen anzugeben. Es wäre schön, wenn die SPD diesmal an der entsprechenden Sitzung auch teilnehmen würde. Auf keinen Fall werden wir eine Regelung akzeptieren, die es Selbstständigen, Handwerkern und Unternehmern nicht mehr möglich macht, Mitglied des Deutschen Bundestages zu sein. Wir wollen kein reines Funktionärs- und Beamtenparlament.

Europa fährt mit uns am besten
Europa spielt auch in dieser Sitzungswoche wieder eine wichtige Rolle. Am Donnerstag wird Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18./19. Oktober 2012 abgeben. Dabei geht es auch darum, wie wir zu einem Ausbau der Wirtschafts- und Währungsunion kommen können. Nach wie vor sind Vorschläge im Spiel, die eine tragfähige Zukunft unseres Kontinents gefährden. Wir jedenfalls werden der Vergemeinschaftung von Schulden, wie es die SPD fordert, nicht die Hand reichen. Wir werden auch bei der Verlagerung von Kompetenzen immer darauf achten, dass es eine parlamentarische Kontrolle gibt – insbesondere bei allen haushaltsrelevanten Fragen. Die Vorschläge der Opposition zeigen, dass es gut für unser Land und Europa ist, dass die Bundeskanzlerin aus unseren Reihen stammt und dass Angela Merkel in Europa unsere deutschen Interessen vertritt.

Antisemitismus in Deutschland
Das Plenum beginnt diese Woche bereits am Mittwoch mit einer Debatte über Antisemitismus in Deutschland. Leider ist dieses Thema noch immer aktuell, wie jüngste Vorfälle in Berlin gezeigt haben. Wir sind froh, dass es nach dem unsagbaren Leid des Holocaust wieder jüdisches Leben in Deutschland gibt, dessen Entwicklung uns ein dauerhaftes Anliegen ist. So hatte der Deutsche Bundestag sich bereits im November 2008, siebzig Jahre nach den Pogromen des Jahres 1938, an die Bundesregierung gewandt und vor dem Hintergrund der geschichtlichen Verantwortung eine stärkere Förderung jüdischen Lebens in Deutschland gefordert.

Grundlage der Debatte ist der Bericht „Antisemitismus in Deutschland - Erscheinungsformen, Bedingungen, Präventionsansätze“. Dieser Bericht wurde von einem Expertenkreis erarbeitet, der auf Beschluss des Deutschen Bundestages eingesetzt wurde. Er stellt die sich in antisemitischem Gedankengut darstellende Bedrohung jüdischer Menschen und Gemeinden in unserem Land dar. Voller Abscheu blicken wir auf die Tatsache, dass uns in Deutschland noch immer antisemitische Haltungen in Wort und Tat begegnen. Wenn Vorurteile und Klischees politischen und religiösen Extremisten zum Vorwand für Hassreden und Gewalt dienen, kann das deutsche Parlament das nicht wortlos hinnehmen. Wir begrüßen, dass die von uns getragene Bundesregierung vor allem durch die Stärkung des jüdischen Gemeindelebens in Deutschland, aber auch durch zielgerichtete Maßnahmen der politischen Bildung, kraftvoll gegen Vorurteile und ihre Auswirkungen interveniert.

Unser Eintreten gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben in Deutschland zeigt: Für das deutsche Parlament ist es nicht hinnehmbar, dass Extremisten des rechten, aber auch des linken politischen Spektrums sowie radikale Islamisten Gewalt gegen Juden oder den Staat Israel propagieren. In der Tradition Konrad Adenauers betonen wir das Existenzrecht des Staates Israel ebenso, wie die Würde jedes Menschen in unserem Land für uns unverletzlich ist.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags

Da wir den europäischen Fiskalvertrag zur Grundvoraussetzung für unsere Zustimmung zum dauerhaften Rettungsschirm ESM gemacht haben, ist die korrekte Umsetzung der Fiskalpaktregeln in unser deutsches föderales System für uns eine Selbstverständlichkeit. Die wesentlichen Vorgaben sind mit der Schuldenbremse und der parallelen Einrichtung des Stabilitätsrats bereits erfüllt.

Hinzu kommen jetzt europarechtliche Spezifizierungen. Dazu zählen die Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 0,5% des BIP, ihre Überwachung durch den Stabilitätsrat sowie die innerstaatliche Aufteilung etwaiger Sanktionszahlungen. Die Defizitgrenze von 0,5% des BIP entspringt dem verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakt und schließt Länder, Kommunen und Sozialversicherungen mit ein. Die Regelung der Schuldenbremse, die dem Bund maximal 0,35% und den Ländern künftig keine Neuverschuldung mehr erlaubt, bleibt davon unberührt. Für die Zustimmung des Bundesrates haben wir uns bereit erklärt, zusätzliche 580 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung noch 2012 im Rahmen des Nachtragshaushaltes freizugeben.

Freiheit der Wissenschaft in einem zukunftsfähigen Deutschland
Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz berücksichtigt die christlich-liberale Koalition einen großen Wunsch der Wissenschaft. Wir schaffen nach den positiven ersten Erfahrungen der Wissenschaftsfreiheitsinitiative des Jahres 2008 den gesetzlichen Rahmen für selbstverantwortetes Handeln der großen deutschen Forschungsgemeinschaften. Sie verwalten ihre Budgets auf Grundlage des neuen Gesetzes nun selbst und weitgehend unabhängig als sog. Globalhaushalte. Im Personalbereich können die Forschungseinrichtungen in Folge öffentliche Mittel ebenso wie selbst erwirtschaftete und eingeworbene Mittel Dritter für die marktorientierte Gestaltung von Gehältern und Gehaltsbestandteilen einsetzen. Auf diese Weise werden sie als Arbeitgeber von Forschern wettbewerbsfähiger, auch und vor allem mit der internationalen wissenschaftlichen Konkurrenz. Für Beteiligungsvorhaben der Wissenschaftseinrichtungen werden die Verfahren gestrafft. Bei der Durchführung von Baumaßnahen machen wir mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung möglich. Die Anhörung der Vertreter der wissenschaftlichen Gemeinschaften in der letzten Sitzungswoche hat ein durchgängig positives Echo auf unser Gesetzesvorhaben ergeben.

Die Woche im Parlament

Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus. Der Bundestag debattiert an herausragender Stelle über jüdisches Leben in Deutschland und wie Antisemitismus wirkungsvoll begegnet werden kann.

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 18./19. Oktober 2012 in Brüssel. Die Bundeskanzlerin informiert den Bundestag über die zentralen Themen des bevorstehenden Gipfels, insbesondere die Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts für Wachstum und Beschäftigung sowie die Entwicklung der Diskussion zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Mit der ersten Lesung beginnt das parlamentarische Verfahren zu der von Bund und Ländern vereinbarten Umsetzung des europäischen Fiskalpakts für dauerhafte Stabilisierung und Schuldenbremse.

Zweites Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012. In erster Lesung beraten wir den zweiten Nachtragshaushalt, der sich aus der Notwendigkeit zur Bereitstellung des deutschen Anteils an der Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank (1,6 Milliarden Euro) sowie für die Ergänzung der Bundes-Unterstützung für den Kita-Ausbau (580,5 Millionen Euro für die Förderung von 30.000 zusätzlichen Plätzen) ergibt. Weiter werden mit Verpflichtungsermächtigungen in der Höhe von 312 Millionen Euro für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass der Bund mit den Ländern Berlin und Brandenburg ggf. noch in diesem Jahr Beschlüsse zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs der FBB (Darlehen oder Eigenkapital) fassen und in den kommenden Jahren abdecken könnte. Dank Zinsminderausgaben in der Höhe von 2,2 Milliarden Euro bleibt die Neuverschuldung in diesem Jahr weiterhin unverändert bei 32,1 Milliarden Euro.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz). Wir gehen in die erste Lesung zur Umsetzung der EU-Richtlinie, die für die europaweite Einfüh¬ung des „Basel III“-Regelwerks steht. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt auf unser Ziel zu, für Banken höhere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen einzuführen, so dass Verluste besser abgepuffert werden können und der Sektor insgesamt widerstandsfähiger wird. Diese Strategie ist auf dem G-20-Gipfel 2010 in Seoul als Reaktion auf die Finanzmarktkrise vereinbart worden.

Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz). In zweiter und dritter Lesung setzen wir eines der zentralen wissenschaftspolitischen Vorhaben der christlich-liberalen Koalition um und verschaffen den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen mehr Freiraum.

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Mit der Schlussberatung dieses Gesetzes wird der Wettbewerbsrahmen insbesondere im Bereich der Missbrauchsaufsicht, der Fusionskontrolle und des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert. Ziele der Neuregelungen sind unter anderem eine Angleichung der deutschen an die europäische Fusionskontrolle, eine Erweiterung des Handlungsspielraumes kleiner und mittlerer Presseunternehmen und eine Ausdehnung des Kartellrechts auf das wettbewerbsrechtliche Handeln der Krankenkassen.

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