Neues aus der Parlamentswoche

Richtige Vorschläge aus Brüssel
Nach einer weiteren intensiven Beratung der Eurogruppe ist die Anpassung des Griechenland II-Programms entscheidungsreif. Zunächst ist festzuhalten: Der aktuelle Troika-Bericht bescheinigt dem Land, inzwischen die für die Auszahlung der nächsten Tranche erforderlichen politischen Beschlüsse gefasst zu haben. Allerdings ist Griechenland aufgrund der zweifachen Neuwahlen in Reformverzug geraten. Zudem kommt die Haushaltssanierung wegen der konjunkturellen Entwicklung, die noch schlechter verläuft als erwartet, nicht so schnell voran wie geplant. Demnach kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Schuldentragfähigkeit unter den aktuellen Bedingungen bis 2020 wieder hergestellt sein wird.

Die Eurogruppe hat daher eine Lösung erarbeitet, die den Erfolg des Griechenland II-Programms wieder realistisch macht. Bevor die Eurogruppe darüber am 13. Dezember 2012 einen formalen Beschluss trifft, werden wir im Deutschen Bundestag intensiv beraten und dann unser Votum abgeben.
Folgende Anpassungen des Programms erscheinen ausreichend, sofern sie gebündelt beschlossen werden:

  • Reduzierung der Zinsmarge der Helferländer um einen Prozentpunkt auf 0,5%.
  • Reduzierung der griechische Bürgschaftsprovision für EFSF-Darlehen um einen zehntel Prozentpunkt.
  • Die EFSF-Darlehen an Griechenland werden um fünfzehn Jahre auf 30 Jahre verlängert, die Zinszahlungen werden um zehn Jahre gestundet.
  • Die griechische Notenbank führt ein Sonderkonto für den Schuldendienst, auf das die nationalen Zentralbankgewinne ab 2013 ihre Erträge aus dem EZB-Staatschuldenrückkaufprogramm einzahlen.
Auf den deutschen Steuerzahler kommen verminderte Einnahmen aus KfW- und Bundesbankgewinn zu. Griechenland könnte mit dem neuen Finanzierungsspielraum des Eurogruppen-Vorschlags alte Staatsschuldenpapiere zu einem günstigeren Betrag zurückkaufen, als bei Fälligkeit zu zahlen wäre. Das mindert die Schuldenquote in großen Schritten.

Falsche Entscheidungen des Bundesrates.

Der Bundesrat droht aus parteitaktischen Gründen unter der Regie von SPD und Grünen seine Orientierung am gesamtstaatlichen Interesse zu verlieren. Vier Fälle aktueller Blockade seien genannt:
  • Der Bundesrat hat dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression nicht zugestimmt. Das entzieht dem privaten Konsum der Menschen in Deutschland 6 Milliarden Euro, die erheblich zur Stützung der Binnennachfrage beitragen könnten. Noch schlimmer aber: Mit dem Gesetz hat der Bundesrat auch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages verweigert. Erfolgt sie nicht, wird den hart arbeitenden Menschen ab Januar mehr Geld vom Lohn abgezogen, als die Verfassung erlaubt. Alles auf Geheiß der rot-grünen Verhandlungsführer im Bundesrat.
  • Große Vermögen dagegen bleiben ungeschoren, weil der Bundesrat dem Steuerabkommen mit der Schweiz nicht zustimmt. Mit diesem Geld-zurück-Abkommen hat Wolfgang Schäuble die Schweizer Banktresore für eine Besteuerung deutschen Geldes in der Schweiz nach deutschen Regeln geöffnet – und zwar für zehn Jahre rückwirkend. Das brächte Bund, Ländern und Gemeinden mindestens 1,6 Milliarden Euro. Experten gehen sogar von bis zu 10 Milliarden Euro aus. Unter Führung von SPD und Grünen verzichtet der Bundesrat auf diese Einnahmen. Die reichen Geldanleger freuen sich, die armen Kommunen fragen sich, was das soll.
  • Gleichzeitig klagen die Länder, sie hätten kein Geld, um unser Gesetz zur energetischen Gebäudesanierung mitzutragen. Wenn Energiewende und Klimaschutz gemeinsame Aufgaben sind, sollten wir auch gemeinsam die 1,5 Milliarden Euro für dieses Programm aufbringen. Zumal sich jeder auf diese Weise investierte Euro mehrfach rentiert. Aber Gabriel, Kraft und Kretschmann schert das nicht. Sie reden zwar sonntags von der Energiewende, tun aber nichts gegen den CO2-Ausstoß. Umweltschützer und Handwerker dürften sich verwundert die Augen reiben, liegen in der energetischen Gebäudesanierung doch die größten Energieeinspar- und Klimaschutzmöglichkeiten – und heimische Arbeitsplätze sichert sie auch.
  • Abgelehnt hat der Bundesrat auch das Jahressteuergesetz, mit dem wir unter anderem die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen verkürzen wollen: 2,5 Milliarden Euro weniger Bürokratiekosten. Auch die Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts und die grundlegende Reform des steuerlichen Reisekostenrechts hat der Bundesrat aufgehalten. Man könnte meinen, SPD und Grüne haben mehr Verständnis für die Bürokratie als für Unternehmen und Menschen.
Dass SPD und Grünen nicht die Entlastung von Menschen und Unternehmen am Herzen liegt, haben sie schon bei ihrer Polemik gegen die Beitragssenkung in der Rentenversicherung gezeigt. Zum Glück konnten sie sich damit im Bundesrat nicht durchsetzen, so dass Unternehmen und Beschäftigte ab Januar zusammen 6,4 Milliarden Euro weniger Abzüge haben werden.

Die SPD hat aber schon einen Plan, wie sie den Menschen dieses Geld wieder abnehmen kann:

Nach monatelangem Streit hat die angebliche Partei der kleinen Leute beschlossen, den Rentenbeitrag für alle so schnell wie möglich auf 22 Prozent hochzuschrauben, um ihre Mindestrente für wenige bezahlen zu können. Das ist das typische Politikmuster von Rot-Grün: Möglichst hohe Abgaben, um möglichst viele Geschenke verteilen zu können.

Falsch ist auch der Beschluss der SPD, von ihrem eigenen Konzept der Rente mit 67 Abstand zu nehmen. Wer sich ein wenig mit der Bevölkerungsentwicklung und den Wünschen der Menschen beschäftigt weiß, dass die Menschen nicht nur länger arbeiten können, sondern vielfach auch wollen. Solche Prozesse brauchen Vorlauf: Die SPD aber will den Menschen erst 2020 sagen, ob sie ab 2029 bis 67 arbeiten sollen. Das ist unverantwortlich.

Ländliche Räume sichern und ausbauen.

In dieser Woche findet ein besonderes Projekt der beiden Koalitionsfraktionen seinen parlamentarischen Abschluss. Zugleich fällt mit unserem Antrag „Zukunft für Ländliche Räume - Regionale Vielfalt sichern und ausbauen“ der Startschuss für die Umsetzung der insgesamt 105 konkreten Maßnahmen, mit denen wir bestehende Projekte zu Gunsten der ländlichen Regionen Deutschlands bündeln, Maßnahmen beschleunigen und neue Anregungen geben wollen.

Viel zu selten wird die Entwicklung der ländlichen Räume als Querschnittsaufgabe gesehen. Für uns ist diese Frage zentral. Deutschland ist ein Land der Regionen. Anders als bei einigen unserer Nachbarn wird unser Land eben nicht von einer Metropole oder einem Landstrich dominiert. Wir leben in und von unserer regionalen Vielfalt. Das spiegelt sich auch in der Wirtschaft wider. Der überwiegende Teil unserer 3,5 Millionen Betriebe kommt aus Gemeinden und Mittelstädten. Überall in unserem Land sind international erfolgreiche Unternehmen daheim. Diese Breite tut Deutschland gut. Unsere Bürger finden nahezu überall annähernd gleiche Lebensbedingungen vor. Das wollen wir auch weiterhin garantieren.

Deswegen haben die Koalitionsfraktionen im Frühjahr auf unsere Initiative hin eine 15köpfige Arbeitsgruppe eingesetzt, die in intensiven Gesprächen mit Experten und Betroffenen Entwicklungshemmnisse aufgespürt, Probleme identifiziert und Lösungsvorschläge diskutiert und erarbeitet hat. In einem großen Kongress haben wir dann erste Zwischenergebnisse öffentlich diskutiert und anschließend einen viel beachteten Abschlussbericht vorgelegt. Die Resonanz hat gezeigt, dass wir den Nerv der Zeit getroffen haben: Die ländlichen Räume dürfen nicht abgehängt werden.

Mit dem Antrag, den wir am Donnerstag debattieren und direkt zur Abstimmung bringen, schlagen wir Maßnahmen in diesen vier Feldern vor:
  1. Verkehrs-, Kommunikations- und Energieinfrastruktur,
  2. Wirtschaft und Arbeit,
  3. Sozialer Zusammenhalt, Betreuung, Gesundheit und Pflege sowie
  4. Integrierte ländliche Entwicklung.
Schwerpunkt ist eindeutig der Ausbau der Breitbandversorgung, ebenso wichtig waren aber auch Fragen der Daseinsvorsorge oder Zusammenarbeit zwischen Kommunen sowie zwischen Kommunen und Privaten. Bei all unseren Vorschlägen sehen wir Bund, Länder, Städte, Gemeinden und nicht-staatliche Akteure gemeinsam in der Verantwortung. Alle müssen zusammenarbeiten.

Für die Union ist – und bleibt   die Entwicklung der ländlichen Räume eine Herzensangelegenheit. Der Antrag ist Beleg dafür und Ansporn zugleich.

Die Woche im Parlament

Finanzhilfen für Griechenland. Nach einer Regierungserklärung zu den Vorschlägen der Eurogruppe debattieren und entscheiden wir über Änderungen am Griechenland II-Programm.

Zukunft für Ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und ausbauen. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP fasst die Empfehlungen der Koalitionsarbeitsgruppe „Ländliche Räume - Regionale Vielfalt“ zusammen und zeigt konkreten Handlungsbedarf auf. Er zeigt, dass wir Politik für die Mehrheit im und auf dem Lande machen.

Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. In abschließender Lesung der EnWG-Novelle regeln wir bisher unklare Haftungsfragen bei Verzögerung oder Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks an das Stromübertragungsnetz. Überdies ergreifen wir Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Hochfrequenzhandelsgesetz. In erster Lesung befassen wir uns mit den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels. Wir wollen gezielte Regulierungen vornehmen, ohne diese Form des automatisierten Handels, die auch außerhalb des Finanzsektors weit verbreitet ist, pauschal zu verbieten.

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf überführen wir die Rechte von Patienten aus dem Richterrecht erstmals in eine eindeutige und transparente gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Sozialgesetzbuch. Die systematische Änderung schafft Rechtssicherheit einerseits für die Patienten, die nun etwa bei Behandlungsfehlern eine klare Grundlage für die Wahrnehmung ihrer Rechte erhalten. Andererseits erhalten auch Ärzte sowie die Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe Rechtssicherheit im Versorgungsprozess.

Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 [Streubesitzdividende]. Mit diesem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetzentwurf wollen wir die Bestimmungen zur Erstattung der Kapitalertragsteuer aus Streubesitz an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs anpassen.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA [Operation Active Endeavour, OAE]. In dieser Woche wollen wir die weitere Verlängerung dieses Mandates im Mittelmeer bis zum 31. Dezember 2013 auf den Weg bringen. Die Operation entfaltet weiterhin neben der Verbesserung des Lagebildes durch ihre Abschreckung eine präventive Wirkung.

Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf ändern wir die Anwendung des sogenannten „Schienenbonus“ für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans eröffnet werden. Um mehr Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen, ist ein System lärmabhängiger Trassenpreise vorgesehen, das europaweit zur Geltung kommen soll. Das Schienennetz wird auf diese Weise verstärkt unter dem Gesichtspunkt von mehr Lärmschutz, auch unter Verwendung innovativer Technologien, verbessert werden.

20 Jahre Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Am 5. November 2012 jährt sich die Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zum zwanzigsten Mal. Dieses Ereignis bietet Anlass für einen Antrag, der die Regional- oder Minderheitensprachen als gefährdetes europäisches Kulturerbe in den Blick nimmt. In der Debatte ergreifen traditionell Redner auf Niederdeutsch/Plattdeutsch und Sorbisch das Wort. Aber auch Nordfriesisch, Dänisch und Romanes werden zu hören sein. Für Menschen, die in Regional- und Minderheitensprachen zu Hause sind, ist diese Debatte im Plenum des Bundestages insofern ein besonderer Höhepunkt.

Gesetz zu den Änderungen vom 10. und 11. Juni 2010 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Der in zweiter und dritter Lesung zur Beratung und Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf reagiert auf die auf der ersten Überprüfungskonferenz in Kampala im Juni 2010 vereinbarten Ergänzungen. Insbesondere die nun vorgenommene Definition des Verbrechens der Aggression schließt eine wesentliche Lücke der völkerrechtlichen Strafbarkeit. Deutschland war maßgeblich an der Ausarbeitung der nun zu verabschiedenden Änderungen beteiligt.

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wollen wir Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen und hierzu die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre halbieren. Neben diesem zentralen Element sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen vor, durch die das Restschuldbefreiungs- und das Verbraucherinsolvenzverfahren flexibler, effektiver und weniger aufwändig gestaltet werden soll.

Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. In erster Lesung beraten wir die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. In Umsetzung des Koalitionsvertrages wird Presseverlagen damit das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Auf diesem Wege werden Presseverlage im Online-Bereich mit anderen sog. Werkmittlern gleichgestellt. Nicht erfasst werden andere Nutzer, wie Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.

Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts. Dieser in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf sieht u.a. eine Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme vor. Ebenso wichtig: Künftig sind angemessen große Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten zulässig. Zudem wird das sog. Maß der baulichen Nutzung flexibilisiert. Auch enthält das Gesetz Regelungen zu Intensivtierhaltungsanlagen.

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