Auf die Bundesbürger kommen zum Jahreswechsel wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst


Steuern:

Minijobs
Die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wird zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro im Monat angehoben. Ab dann besteht für Minijobs auch grundsätzlich die Rentenversicherungspflicht, der Beitrag wird aber von 4,9 auf 4,6 Prozent gesenkt. Nur auf Antrag ist Befreiung davon möglich. Bislang galt die Regelung genau umgekehrt. Die Gleitzone für die Minijobs verändert sich auf 450 bis 850 Euro im Monat. Beschäftigte in der Gleitzone zahlen einen ermäßigten Beitragssatz zur Sozialversicherung.

Steuerliche Veranlagungsformen für Ehegatten
Eine weitere Änderung gibt es bei den steuerlichen Veranlagungsformen für Ehegatten. Diese werden von bislang sieben auf vier Varianten gekürzt. Neben der Zusammenveranlagung mit dem Ehegattensplitting gibt es ab 2013 drei Formen der Einzelveranlagung (Grundtarif, Witwen-Splitting, Sonder-Splitting im Trennungsjahr). Die Einkunftsermittlung erfolgt bei der Einzelveranlagung für jeden Ehegatten getrennt. Auch die Aufwendungen und Sonderausgaben werden demjenigen zugeordnet, der den Aufwand tatsächlich hatte.

Förderung der privaten Altersvorsorge

Neues gibt es auch bei der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge. Künftig sind Vorsorgeaufwendungen bis zu 24.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 48.000 Euro bei Verheirateten steuerlich abzugsfähig. Bislang lagen die Werte bei 20.000 bzw. 40.000 Euro.

Besteuerung von Freiwilligen

Auf den Wehrsold für freiwillig Wehrdienstleistende sowie auf das Taschengeld, das Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes erhalten, müssen keine Steuern gezahlt werden. Diese zunächst nur vorübergehende Regelung gilt nun dauerhaft. Weiter Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag und unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig. Alle Bezüge von Reservisten werden von der Besteuerung ausgenommen.

Freibeträge
Arbeitnehmer können einen Freibetrag – zum Beispiel den Kinderfreibetrag – für zwei Jahre bei den Finanzbehörden anmelden. Bisher war jedes Jahr eine neue Meldung erforderlich.

Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen
Unternehmer und Selbstständige müssen steuerlich relevante Unterlagen nicht mehr ganz so lange aufheben: Die Frist wird von zehn auf acht Jahre verkürzt. Ab 2015 werden sie um ein weiteres Jahr verkürzt.

Umsatzsteuer für private Musikschulen
Private Musik-, Tanz- und Ballettschulen bleiben entgegen früherer Pläne umsatzsteuerfrei. Im Lauf der parlamentarischen Beratungen wurde ein anders lautender Passus aus dem Regierungsentwurf entfernt.

Elektronische Lohnsteuerkarte

Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient: Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viel Bürokratie und Zeit einspart. So müssen die Daten der Mitarbeiter wie zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge künftig nicht mehr per Hand erfasst werden. Auch Veränderungen, etwa nach der Geburt eines Kindes, werden durch monatliche Änderungslisten elektronisch bereitgestellt.
 
Gesundheit

Praxisgebühr
Zum 1. Januar 2013 wird die Praxisgebühr abgeschafft. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Quartal bei Arzt- und Zahnarztbesuchen musste von allen gesetzlich Krankenversicherten seit 2004 entrichtet werden. Die Entlastung für die Kassenpatienten beträgt rund zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Für Gutverdiener steigt der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2013 auf 610,31 EUR im Monat. Dazu kommen noch 80,72 EUR für die Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen einen erhöhten Pflegebeitrag von 90,56 EUR im Monat. Der Maximalbeitrag fällt für Einkommen oberhalb eines Bruttojahresverdienstes von 47.250 EUR an.

Pflegereform
Ab Januar 2013 tritt die Pflegereform in Kraft. Für Demenzkranke in der Pflegestufe null gibt es künftig 120 Euro im Monat (bisher: 100 Euro), in der Pflegestufe I steigt die Zuwendung auf 305 Euro (bisher: 235 Euro) und in der Pflegestufe II sind es sogar 525 Euro (bisher: 440 Euro). Die Anhebungen werden auch bei den Sachleistungen vorgenommen, also dann wenn ein professioneller Pflegedienst die Arbeit übernimmt: In der Pflegestufe null sind es künftig 225 Euro im Monat, in Pflegestufe I 665 Euro und in Pflegestufe II sogar 1.250 Euro.

Die staatliche Förderung von Senioren-Wohngemeinschaften wird aufgestockt. Die Senioren-WG soll als Alternative zur Pflege zuhause oder in einem Heim etabliert werden. Der Staat gewährt bis zu 10.000 Euro für die Gründung dieser speziellen WG.

Zeitgleich wird der sogenannte Pflege-Bahr eingeführt, eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung nach dem Vorbild der Riester-Rente. Wer mindestens 10 Euro im Monat für eine private Zusatzpolice aufwendet, erhält vom Staat zusätzlich 5 Euro im Monat. Der Zuschuss wird direkt an den Versicherer gezahlt, so dass insgesamt 15 Euro für die Pflegevorsorge zur Verfügung stehen.

Rente

Rentenversicherung

Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent und wird dann bei 18,9 Prozent liegen. Die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland führt auch in diesem Jahr zu einem Plus in der Rentenkasse. 28,8 Mrd. Euro der Nachhaltigkeitsrücklage bleiben erhalten. Gleichzeitig wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben.

Führerschein

Im Dezember 2006 wurde die 3. EG-Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht ist erfolgt und gilt ab 19. Januar 2013. Alle alten deutschen Führerscheine (grau, rosa und Scheckkarten, die vor 2013 ausgestellt wurden) behalten ihre Gültigkeit!

Befristung der Führerscheine
Die Gültigkeitsdauer neu ausgestellter Führerscheine wird ab dem 19. Januar 2013 befristet. Sie wird 15 Jahre betragen.

Neue Fahrerlaubnisklasse AM
Mopeds (bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) fallen bisher nicht unter die harmonisierten Fahrerlaubnisklassen. Die Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM und Mindestanforderungen an die Prüfung werden verbunden mit einer umfassenden Fahrschulausbildung, die die Verkehrssicherheit weiter verbessern soll. Bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h werden ebenfalls einbezogen. Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.

Neue Definition der Fahrerlaubnisklasse A1
Die bisherige Definition der Fahrerlaubnisklasse A1 wird ergänzt. Ab dem Jahr 2013 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.

Neue Fahrerlaubnisklasse A2

Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Neue Regelungen für den stufenweisen Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter für den direkten Zugang zu der Klasse A beträgt 24 Jahre.

Neue Regelungen für die Fahrerlaubnisklasse BE

Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab dem Jahr 2013 darf - wie bisher - ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnis-Klasse B. Über 3.500 kg bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Kombination (wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen darf) ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren. Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Bei der Klasse BE (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) wird die zul. Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.

Neue Regelung für die Fahrerlaubnisklasse C1E

Die "Anhängerregelung" bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse) wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt (auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an). Die technischen Vorschriften in Bezug auf die Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Neue Definition der Fahrerlaubnisklassen D und D1

Bei der Definition der Klassen D und D1 (Busse) kommt es nicht mehr auf die Zahl der Sitzplätze an, sondern auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug ausgelegt und gebaut ist (Klasse D1: nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer). Die Klasse D1 wird außerdem auf eine Länge von höchstens 8 m beschränkt.


Neue GEZ-Gebühr für Haushalte und Betriebe
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) führt einen neuen Rundfunkbeitrag ein. Die Bezahlung erfolgt künftig nicht mehr nach der Geräteanzahl, sondern pro Wohnung. Ab 1. Januar 2013 muss ein Haushalt einen monatlichen Beitrag von 17,98 Euro entrichten. Der Beitrag gilt für sämtliche Geräte mit TV- oder Radioempfang. Wohngemeinschaften und Lebensgemeinschaften zahlen ebenfalls nur noch einen Beitrag. Für Selbständige und Unternehmen richtet sich die gebühr nach der Mitarbeiterzahl. Kleingewerbetreibende mit bis zu 8 Mitarbeitern zahlen künftig 5,99 Euro im Monat.
 
Das ändert sich leider nicht:


Durch die rot-grün-regierten Bundesländer verliert der Bundesrat aus parteitaktischen Gründen den Fokus auf das gesamtstaatliche Interesse:
Dass SPD und Grüne wichtige Steuergesetze mit einem Zugewinn für den deutschen Fiskus, für die Bürger und die Unternehmen von rund 15 Milliarden Euro blockieren und auf diese Weise verhindern, dass mit den Zuflüssen an den Staat auch wichtige wirtschaftspolitische Maßnahmen hätten umgesetzt werden können, zeigt:

SPD und Grünen liegt nicht die Entlastung von Menschen und Unternehmen am Herzen.

Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat liegen derzeit die folgenden Gesetzesvorhaben:

•    Gesetz zum Abbau der kalten Progression
•    Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung
•    Steuerabkommen mit der Schweiz
•    Unternehmenssteuervereinfachungsgesetz.

Hinweis:Diese Liste ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Informationen zu Einzelfällen ist das Studium der Gesetzestexte unabdingbar.

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