Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand hat in der vergangenen Woche in Brüssel Flagge gezeigt und Position bezogen. Mit EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski haben wir über den geplanten Finanzrahmen der EU für die kommenden sieben Jahre gesprochen, der richtigerweise unter dem Ansatz der laufenden Haushaltsperiode bleiben soll. Zudem haben wir unsere Ablehnung von Eurobonds und Schuldenvergemeinschaftung bekräftigt. Für uns sind Haushaltssanierung und mehr Wachstum keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Diese Einschätzung teilen wir mit Kommissionspräsident José Manuel Barroso, dem wir überdies unsere Position deutlich gemacht haben, dass Hilfen für Zypern nur bei Einhaltung konkreter Auflagen denkbar sind. So ist der Bankensektor Zyperns viel zu groß. Um Außen- und Sicherheitspolitik und die Situation im Kosovo, in Mali und im Iran ging es im Gespräch mit Außenkommissarin Catherine Asthon.

Mit unserem deutschen und für Energie zuständigen Kommissar Günther Oettinger haben wir intensiv über die europäischen Aspekte der deutschen Energiewende diskutiert. Sicherheit, Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit, die inner-europäische Verknüpfung und das Funktionieren des Binnenmarktes standen dabei im Mittelpunkt. Mit Verkehrskommissar Siim Kallas haben wir eine leidenschaftliche Diskussion über das sog. Eisenbahnpaket geführt. Unsere Bahn darf bei allem Verständnis für mehr Wettbewerb auf dem Schienennetz nicht ungerechtfertigt geschwächt werden.

Auch künftig setzen wir auf direkte Kontakte, damit wir Missverständnisse vermeiden und Europa gemeinsam voranbringen können. Dies tun wir wei-terhin Hand in Hand mit unseren Kollegen im Europäischen Parlament, mit denen wir uns ebenfalls eng abgestimmt haben.

Massiver Ausbau der Stromautobahnen nimmt Konturen an.

Nach aufwändiger Berechnung der Ausbauszenarien, Erarbeitung des bundesweiten Netzentwicklungsplans und Aufstellung des Bundesbedarfsplans regeln wir nun die zügige Umsetzung der notwendigen Schritte. Wir bringen das zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Elektrizitätsnetze ein und schaffen damit Verfahren für die beschleunigte Planung und Genehmigung der dringend erforderlichen Höchstspannungsleitungen, die vor allem den Offshore-Windstrom aus den Norden in die Verbrauchszentren im Süden und Westen transportieren sollen. Zudem wird erstmals die Errichtung von Leitungen in Gleichstromtechnik (HGÜ) als Pilotprojekt über weite Distanzen verbindlich festgelegt. Ebenso ermöglichen wir erstmals größere Pilotprojekte zur Erdverkabelung, um Lösungen hinsichtlich Mehrkosten, Flächenverbrauch und Systemintegration zu erproben.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler wird darüber hinaus in einer Regierungserklärung seine Vorstellungen für eine starke Energieinfrastruktur in Deutschland erläutern. Die Bundesregierung hat bereits viel für das Gelingen des Jahrhundertprojektes Energiewende getan, während die Opposition sich in fadenscheiniger Nörgelei überbietet, wobei sie vor Ort oft Einzelinteressen statt die Gesamtaufgabe in den Mittelpunkt rückt. Die christlich-liberale Koalition stellt sicher, dass die Energiewende den Wirtschaftsstandort Deutschland voranbringt und als Motor für seine Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit wirkt.

Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs stärken.

Sexueller Missbrauch vor allem an Kindern und Jugendlichen ist abscheulich und duldet keinerlei Toleranz. Die Folgen solcher Übergriffe sind dramatisch. Tiefe seelische Narben können das ganze spätere Leben prägen. Im Strafverfahren ebenso wie im Zivilverfahren werden die Betroffenen erneut mit dem Erlebten und den Tätern konfrontiert, damit die Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt werden können. In dieser Situation ist besonderer staatlicher Schutz und Beistand erforderlich, damit die Minderjährigen das Erlebte so gut wie möglich bewältigen können.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) greifen wir Empfehlungen des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch auf und gehen mit weiteren gesetzlichen Verbesserungen über diese hinaus. Zukünftig beginnt die strafrechtliche Verjährung erst mit dem 21. Lebensjahr des Opfers, auch wenn die Tat weit vorher stattfand. Mehr Rücksichtnahme auf die minderjährigen Opfer während des Strafverfahrens erreichen wir durch die erweiterte staatliche Beiordnung eines Opferanwalts und einen leichteren Ausschluss der Öffentlichkeit vom Prozess. Mit weiteren Regelungen tragen wir dafür Sorge, dass Missbrauchsopfer durch das Verfahren nicht erneut zu Opfern werden. Im Zivilrecht verlängern wir die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen die Täter von bisher drei auf zukünftig dreißig Jahre.

Neben dieser Stärkung der Opfer müssen wir alles dafür tun, damit Kinder erst gar nicht zu Opfern werden. Hier sind alle gefragt. Jedes kleine Anzeichen von Missbrauch müssen wir ernst nehmen und verfolgen und gegenüber Kindern mehr Achtsamkeit entwickeln. Darüber hinaus müssen Kinder präventiv gestärkt werden, um Gefahren selbst zu erkennen und Hilfe frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Es wurden bereits zahlreiche Maßnahmen für den verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt ins Leben gerufen. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter.

Gute Rahmenbedingungen für eine chancengerechte Gesellschaft.

Der in der letzten Woche vom Bundeskabinett beschlossene Armuts- und Reichtumsbericht 2013 wird uns auch diese Woche wieder parlamentarisch beschäftigen. Er stellt richtigerweise nicht die Verteilung von Einkommen und Vermögen in den Vordergrund, sondern die soziale Durchlässigkeit un-serer Gesellschaft. Für die christlich-liberale Koalition ist Chancengerechtigkeit der Dreh- und Angelpunkt in der Gerechtigkeitsdebatte.

Der größte Erfolg im Kampf für mehr soziale Gerechtigkeit entsteht dadurch, dass Arbeitsplätze geschaffen werden, auf die Arbeitslose vermittelt werden. Der massive Abbau der Arbeitslosigkeit hat bewirkt, dass sich die Einkommensschere seit 2005 nicht mehr öffnet, sondern wieder schließt.

Insbesondere die bedürftigen Kinder, die unsere besondere Unterstützung brauchen, profitieren davon. Ihre Bildungschancen steigen mit zunehmendem Erwerbseinkommen der Eltern. Bildung ist die beste Voraussetzung für Teilhabe und die Realisierung individueller Lebenschancen. Die guten Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Beschäftigung sichern Aufstiegsmobilität. Dies führt unsere Gesellschaft zusammen und stärkt die Soziale Marktwirtschaft.

Kein Grund, sich zu verabschieden.

Zur Stärkung der Marktwirtschaft trägt es auch bei, wenn politische Akteure gemeinsam erarbeitete Reformen auch gemeinsam tragen und sich nicht bei Gegenwind von wichtigen Beschlüssen verabschieden. Insofern ist es ein be-redtes Zeichen, wie auffällig still die SPD das zehnjährige Jubiläum der „Agenda 2010“ begeht. Sie tut sich heute schwer mit ihrer früheren Erkenntnis, dass allumfassende, schuldenfinanzierte Staatsfürsorge in die Sackgasse führt, während gestärkte Eigenverantwortung neue Kräfte freisetzt und Jobs und Wachstum bringt. Die Agenda 2010 spaltet die SPD nach wie vor.

Wir stehen zu dieser Richtungsentscheidung und haben damals bei der Um-setzung über den Bundesrat konstruktiv mitgewirkt. Nach Regierungs-übernahme haben wir sodann notwendige Feinjustierungen bei Jobcentern, Zeitarbeit und Hartz-IV-Sätzen vorgenommen. Überdies haben wir die von der SPD völlig vernachlässigten Bereiche Bildung und Teilhabe für Kinder auf¬gegriffen. Wenn die SPD sich jetzt Punkt um Punkt, Zug um Zug von den Re¬formen distanziert, zeigt sie nur eines: Sie ist der Ernsthaftigkeit der Aufgaben nicht gewachsen.

Die Woche im Parlament

Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler „Eine starke Energieinfrastruktur für Deutschland“. Die Regierungserklärung erläutert unseren Weg hin zu einer bezahlbaren und sicheren Energie in ganz Deutschland.
Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze. Der Entwurf des Gesetzes, den wir in erster Lesung beraten, sieht vielfältige Maßnahmen vor, die bedarfsgerecht zum raschen Ausbau der Energienetze beitragen werden.

Drittes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Aufbauend auf die Ergebnisse einer Forschungsstudie legen wir in erster Lesung einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Leistungen an Conterganopfer im Umfang von 120 Millionen Euro vor. Zentraler Punkt ist eine Aufstockung der Renten der Contergangeschädigten um insgesamt 90 Millionen Euro pro Jahr. Ziel ist es, den Geschädigten eine pauschale Deckung ihrer Zusatzbedarfe zu ermöglichen und aufwändige Einzelfallprüfungen zu einzelnen Leistungen zu vermeiden. Zur Deckung spezifischer und einzeln auszuweisender Leistungen werden 30 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.

Finanzstabilität sichern: Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute und des internationalen Schattenbanksystems. Mit dem Beschluss dieses Koali-tionsantrags fordern wir die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Union und den G20 weiterhin intensiv für die internationale Regulierung sys-temischer Risiken einzusetzen. Mit unseren nationalen Regelungen wie dem Restrukturierungsgesetz von 2011 oder dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Risikoabschirmung gehen wir voran, um die internationalen Verhandlungen aktiv und konstruktiv mitzugestalten.

Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen. Wir bringen das sogenannte Trennbankengesetz als weiteres zentrales Projekt der Finanz-marktregulierung in erster Lesung ein. Zukünftig sollen spekulative Bank-geschäfte vom übrigen Einlagengeschäft mit Kunden abgetrennt werden. Der Gesetzentwurf enthält überdies Regelungen zur strafrechtlichen Haftung der Geschäftsleiter von Banken und Versicherungen sowie die Verpflichtung zur Erarbeitung sogenannter Instituts-Testamente.

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Wir tragen mit einer Entscheidung in zweiter und dritter Lesung erheblich zur Verbesserung der Opferrechte bei. Die Taten dürfen nicht vor der Zeit ver-jähren, auf die Opfer muss bei Gericht mehr Rücksicht genommen werden.

Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Straf-milderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (… StrÄndG) [Kron-zeugenregelung]. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Änderung in der sogenannten Kronzeugenregelung. Diese kann zukünftig nur dann zu einer Strafminderung beitragen, wenn die Aussage des Täters in Zusammenhang mit einer eigenen Straftat steht. Fehlurteile infolge von Falschangaben eines Kronzeugen zu Straftaten Dritter, mit denen er sich lediglich einen Strafabschlag verschaffen will, sind damit ausgeschlossen.

Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten. Wir beraten in erster Lesung Voraussetzungen und Regelungen für die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidenden Beamten. Ein Wechsel zwischen Bundesdienst und Privatwirtschaft soll so erleichtert werden. Nach einer Mindestdienstzeit von sieben Jahren sollen scheidende Bundesbeschäftigte einen Anspruch auf Altersbezüge erhalten, die dynamisiert sein und auch Hinterbliebene abdecken sollen. Durch einen Abschlag auf das Altersgeld wird ein Ausgleich für die Nachteile des Dienstherren berücksichtigt, die aus der Notwendigkeit einer Nachbesetzung entstehen.

Unterstützung für die Opfer von Halabja fortsetzen. Zum 25. Mal jährt sich der Giftgasangriff auf Befehl des irakischen Diktators Saddam Hussein auf die nordirakische Stadt Halabja, bei dem am 16. März 1988 bis zu 5.000 Menschen ums Leben kamen. Dieses schreckliche Verbrechen nehmen wir zum Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, weiterhin Hilfe für die Be-troffenen und ihre Hinterbliebenen zu leisten. Zudem unterstützen wir die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für die weltweite Ächtung von Chemie-waffen.

Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Wir legen ein Gesetz zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vor, das das bisher nicht einheitliche Gebührenrecht des Bundes in einer umfassenden Strukturreform bereinigt, vereinheitlicht und modernisiert. Schwerpunkte der Reform sind die Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen im neuen Bundesgebührengesetz sowie eine Gebührenbemessung am Kostendeckungsprinzip. Der Bund regelt solche Aspekte, bei denen ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Handhabe besteht – alle anderen öffentlichen Leistungen der Länder sind durch Landesrecht zu regeln.

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Hier: Änderung der Verhaltensregeln. Wir ändern die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, um Angaben zu den Nebeneinkünften der Abgeordneten besser nachvollziehbar zu gestalten. Diese Angaben sollen nun in zehn Stufen Einkünfte von 1.000 bis über 250.000 Euro ausweisen. Die neue Regelung tritt mit Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft.
Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes. Wir schaffen in erster Lesung grundsätzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Energieeinsparungsverordnung und setzen neue Energiestandards für Neubauten.

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