Neues aus der Parlamentswoche

Auf dem Parteitag am vergangenen Sonntag hat der Spitzenkandidat der SPD eine Selbstverständlichkeit erfüllt, nämlich zumindest die Herzen seiner eigenen Parteimitglieder zu wärmen. Die im SPD-Wahlprogramm beschlossenen Maßnahmen sind allerdings Gift für Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land. Dass dies die Grünen mit einer Unterwerfungsgeste noch bekräftigen, sagt alles. Mit diesem Parteitag wird auch deutlich, dass Rot und Grün einen Lagerwahlkampf zur Bundestagswahl führen werden. Unsere Antwort darauf muss die Fortsetzung der bisherigen christlich-liberalen Koalition sein.

Die Neugründung „AfD“ hat ebenfalls am Wochenende ein Programm vorgelegt, das Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze gefährdet. Wir müssen deutlich machen, dass der von uns beschrittene Weg richtig ist und die Umsetzung der im Programm der „AfD“ angekündigten Forderungen Deutschland und Europa in eine dramatische Krise stürzen würde.

Hilfspaket für Zypern

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am Wochenende einen Beschlussantrag für das lang diskutierte und noch einmal nachverhandelte Hilfsprogramm für Zypern vorgelegt. Am Kreditvolumen von 10 Milliarden Euro sowie den zentralen Reformauflagen hat sich nichts mehr geändert. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Maßnahmen sollen nun jedoch Spareinlagen von bis zu 100.000 Euro von der Inanspruchnahme verschont bleiben. Umso umfangreicher werden größere Bankeinlagen sowie Bankanleihen an der Abwicklung bzw. Restrukturierung zyprischer Banken beteiligt. Der Staat Zypern hat erhebliche Sanierungsbeiträge beizusteuern, indem etwa Goldreserven verkauft und Staatsbesitz privatisiert werden soll. Das jetzige Verhandlungsergebnis bestärkt die europäischen Werte der Eigenverantwortung, Haftung und Rechtssicherheit. Es eröffnet Zypern neue Wachstums- und Arbeitsplatzperspektiven in Bereichen wie vor allem der Erdgasförderung, der öffentlichen Daseinsvorsorge und dem Tourismus.

Auslaufen der Hilfsprogramme für Irland und Portugal absichern

Die europäischen Rettungsschirme haben Irland und Portugal den teilweisen Wiedereinstieg am Kapitalmarkt ermöglicht. Eine Gewährung von Laufzeitverlängerungen begünstigt die weitere Refinanzierung über den Markt, weil der jährliche Refinanzierungsbedarf deutlich gesenkt würde und Rückzahlungsspitzen besser aufgefangen werden können. Damit verbessern sich auch die Perspektiven, keine weiteren Hilfsprogramme für diese beiden Länder auflegen zu müssen. Sowohl Euro- als auch EU-Finanzminister schlagen daher eine Verlängerung der durchschnittlichen Kreditlaufzeit um sieben Jahre vor. Das ESM-Kreditvolumen und die Reformauflagen bleiben völlig unverändert.

Endlagersuche nun in breitem Konsens

Vernunft setzt sich durch. Unserem Umweltminister ist gelungen, wozu seine rot-grünen Vorgänger nicht in der Lage waren. Peter Altmaier hat in langer und beständiger Überzeugungsarbeit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein jahrzehntelanger Streit befriedet werden kann. Das Endlager für den deutschen Atommüll kann nun mit der notwendigen Ruhe und Sachlichkeit ermittelt werden. Während Rot-Grün das Problem gern wegdefinierte, ist uns klar: Anfallender Nuklear-Abfall muss an einem sicheren und dafür geeigneten Ort eingelagert werden. Die nun erreichte Einigkeit über das Vorgehen bietet die Grundlage für eine wahlperiodenübergreifende und alle beteiligende Lösung.

Die Woche im Parlament

Regierungserklärung durch Bundesminister Wolfgang Schäuble „Sicherung der Stabilität der Eurozone - Finanzhilfen für Zypern“. Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, erläutert die Verhandlungen und Regelungen, die zu der anstehenden Entscheidung zugunsten Zyperns geführt haben.

Einholung eines zustimmenden Beschlusses nach ESM-Finanzierungsgesetz und Stabilisierungsmechanismusgesetz. Nachdem die zyprische Regierung die Bedingungen für eine Hilfsleistung durch EU und IWF akzeptiert hat, liegt dem Deutschen Bundestag eine Vorlage für die Beschlussfassung dazu vor.

Gesetz zur Förderung der Prävention. Viele Erkrankungen lassen sich vermeiden, wenn eine zielgerichtete und umfassende Gesundheitsvorsorge betrieben wird. Zur besseren Abstimmung und Ausgestaltung der Leistungen der Krankenkassen sowie zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Verhaltens legen wir diesen Gesetzesentwurf in erster Lesung vor.

Schlussbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“. Die Kommission stellt die Ergebnisse ihrer Arbeit mit den Zwischenberichten der insgesamt zwölf Projektgruppen im Plenum vor. Schwerpunkt der abschließenden Betrachtungen der Kommissionsmitglieder ist, neben persönlichen Kommentaren, die Einschätzung der Online-Bürgerbeteiligung. Insgesamt hat die Arbeit der Enquete-Kommission deutlich gemacht, dass die digitale Gesellschaft Veränderungen in unser aller Leben mit sich bringt und daher viele Bürger anspricht. Sorgen, Nöte und Chancen wollen abgewogen sein. Gemeinsam mit den umfangreichen Berichten aus den Projektgruppen hat die Kommission hier wertvolle Beiträge geleistet.

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Wir stellen in erster Lesung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Verbrauchern und Kleinunternehmern gegen unseriöse Praktiken im Bereich Inkasso, in der Telefonwerbung oder dem Abmahnwesen vor. So halten wir etwa eine deutliche Anhebung des Bußgeldhöchstsatzes für nötig.

Tourismus in ländlichen Räumen - Potenziale erkennen, Chancen nutzen. Der Tourismus in ländlichen Räumen kann als echter Job-Motor wirken. Er beeinflusst zahlreiche regionale Wirtschaftsfaktoren. Anders als die vom steigenden Zustrom von Gästen aus aller Welt begünstigten Städte brauchen die ländlichen Gebiete eine Unterstützung in der Entwicklung der Tourismuswirtschaft. Auf der Grundlage eines umfassenden Maßnahmenpakets der Bundesregierung kann es gelingen, selbsttragende Entwicklungen im ländlichen Raum zu erreichen.

Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Das Gesetz dient der Umsetzung von Maßnahmen, die noch in dieser Legislaturperiode geregelt werden sollen. Insbesondere wird die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und dem Handelsgesetzbuch als eine wichtige Maßnahme des Bürokratieabbaus erneut eingebracht. Allein diese Maßnahme führt zu einem Einsparpotential für die Unternehmen von rund 2,5 Mrd. Euro jährlich. Zu den weiteren entlastenden Maßnahmen gehören z.B. die Umsatzsteuerbefreiungen für rechtliche Betreuer, Bühnenregisseure und –choreographen sowie die Steuerbefreiung des Taschengeldes bei zivilen Freiwilligendiensten. Darüber hinaus werden die Steuerbefreiungsvorschriften für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten angepasst.

Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011. Unter der Überschrift „Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen“ legt die Monopolkommission ihr 19. Hauptgutachten vor. Gegenstand der Berichterstattung sind etwa der Wettbewerb auf den Glücksspielmärkten, Defizite im Wettbewerb im deutschen Seelotsenwesen oder die Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich. Ausdrücklich begrüßt wird eine Befassung der Bundesregierung mit der Einrichtung einer Markttransparenzstelle, zu deren Organisation weitergehende Empfehlungen ausgesprochen werden.

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG). Wir schreiben die Regelungen zur Unterrichtung und Mitwirkung des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union in zweiter und dritter Lesung neu fest. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Instrumente, die sich aus der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion ergeben, auch und insbesondere mit Bezug auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012. Die Verpflichtung zur Herstellung eines Einvernehmens zwischen Bundestag und Bundesregierung wird auf die Einführung des Euro in weiteren EU-Mitgliedstaaten erweitert. Gegenstand des Gesetzes sind ebenfalls der Unterrichtungsanspruch des Bundestages und die Berücksichtigung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung des Bundes. Das Gesetz enthält ebenfalls eine klare Abgrenzung zu den bereits vorliegenden Regelungen zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMFinG) und im Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG).

Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten. In zweiter und dritter Lesung beschließen die Koalitionsfraktionen die Voraussetzungen und Regelungen für die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten. Damit soll ein Wechsel zwischen Bundesdienst und Privatwirtschaft erleichtert werden. Nach einer Mindestdienstzeit von sieben Jahren sollen scheidende Bundesbeamte einen dynamisierten Anspruch auf Altersbezüge erhalten, der auch Hinterbliebene abdeckt. Über einen Abschlag auf das Altersgeld wird ein Ausgleich für die Nachteile des Dienstherren berücksichtigt, die u.a. durch die Notwendigkeit einer vorzeitigen Nachbesetzung entstehen.

Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern - Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen. Wir bekräftigen eine Initiative aus der 15. Wahlperiode sowie frühere gesetzgeberische Ansätze zugunsten einer Begrenzung der Patentierungspraxis in der Softwarebranche. Aus unserer Sicht sollen Softwarewerke dem Urheberrecht unterstellt bleiben, wie es dem Ansatz des deutschen und europäischen Rechts entspricht.

Parlamentsbeteiligung bei globaler Umwelt-Governance verbessern. Mit unserem fraktionsübergreifenden Antrag wollen wir sicherstellen, dass es zu einer Einbeziehung der Parlamente bei internationalen Verhandlungsprozessen wie etwa in den Vereinten Nationen kommt. Eine aktive Beeinflussung der Entscheidungen und Ziele dieser Verhandlungen soll somit möglich werden. Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf, die Parlamentsausschüsse umfassend über solche Verhandlungsprozesse zu informieren und deren Empfehlungen und Wünsche dazu zu berücksichtigen.

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, dient dem Abbau bundesrechtlicher Hindernisse, die die elektronische Kommunikation mit Verwaltungen behindern. So werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Verwaltung das E-Government-Angebot ausbauen kann. Jedem Bürger soll es ermöglicht werden, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag rund um die Uhr im Internet zu erledigen. Das Gesetz sieht Regelungen für die sichere Kommunikation mit Behörden, den Identitätsnachweis und für elektronische Bezahlverfahren vor.

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Wir legen einen Gesetzesentwurf in erster Lesung vor, der den Umgang mit Beitragsrückständen bei Krankenkassen neu regelt. Eingeführt werden soll unter anderem ein Notlagentarif für privat bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Menschen. Ziel ist es, Beitragsschuldner vor einer weiteren Überforderung zu schützen und ihre Notfallversorgung zu gewährleisten.

Öffentlich-Private Partnerschaften - Potentiale richtig nutzen, mittelstandsfreundlich gestalten und Transparenz erhöhen. Die Koalitionsfraktionen wollen mit Zustimmung zur Beschlussempfehlung sicherstellen, dass der Mittelstand im Bereich öffentlich-privater Partnerschaften auch von Projekten mit hohen Investitionsvolumina profitieren kann. Bisher sind mittelständische Unternehmen oft nur über die Nachunternehmer-Ebene eingebunden. Ansprüche an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden präzisiert und die Kommunikation aller Beteiligten verbessert, um so vermehrt ÖPP zu ermöglichen.

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