Neues aus der Parlamentswoche

In diesen Tagen sind unsere Gedanken bei den Menschen in den vom Hochwasser betroffenen Regionen unseres Landes. Unfassbar, mit welcher Wucht sich das Wasser seine Wege sucht. Vielerorts steigen die Pegelstände noch immer an, neue Rekordstände sind zu befürchten. In Passau zum Beispiel hat das Wasser Höhen erreicht, wie Jahrhunderte zuvor nicht. Erste Aufgabe ist daher jetzt zunächst, Leben zu schützen, Schäden so weit wie möglich zu verhindern und Hilfe so schnell wie möglich an die bedürftigsten Stellen zu bringen. Dazu ist der Bund bereits vor Ort aktiv: Neben 1.800 Mitgliedern des Technischen Hilfswerks und 500 Bundespolizisten sind etwa 4.000 Soldaten und Reservisten im Einsatz. Wir lassen die Menschen nicht allein. Die Arbeiten werden durch einen vom Bundeskanzleramt eingesetzten Krisenstab koordiniert.

Die Bundeskanzlerin selbst steht in engem Kontakt mit den Ministerpräsidenten der betroffenen Länder. Es ist gut, dass sie sich zudem ein eigenes Bild vor Ort macht. Wir sind dankbar, dass die Kanzlerin den Geschädigten als Soforthilfe bereits 100 Millionen Euro zugesagt hat. Unser Dank gilt allen Einsatzkräften und den vielen ehrenamtlichen Helfern, die vor Ort alles in ihren Kräften Stehende tun, um den vom Hochwasser betroffenen Menschen zu helfen.

Künstliche Aufregung.
Das Regierungsprogramm der Union entsteht im Dialog. So lief im April die sehr erfolgreiche Mitmach-Aktion der CDU unter dem Motto „Was mir am Herzen liegt“. Die CSU hat auf großen Kongressen Anregungen zusammengetragen. Daraus erarbeiten wir jetzt ein Regierungsprogramm, das sich von den Oppositionsprogrammen wohltuend allein dadurch unterscheiden wird, dass man unsere Worte bereits heute an unseren Taten messen kann. Klar ist, wie wir unsere erfolgreiche Politik fortsetzen wollen:

Ab 2015 werden wir keine neuen Schulden mehr machen. Ab 2016 beginnen wir mit der Rückzahlung der alten Schulden. Steuererhöhungen brauchen wir dafür nicht. Wir werden auch künftig durch eine wachstums- und beschäftigungsfördernde Politik Spielräume erarbeiten und dann Zug um Zug umsetzen, was uns wichtig ist: Eine Verbesserung bei den Mütterrenten, die Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld, mehr Mittel für die Verkehrsinfrastruktur und viele andere richtige Dinge mehr, die in den letzten Tagen seltsam aufgeregt diskutiert wurden.

Kommunen sind die Sieger.
Die kommunalfreundliche Politik der Bundesregierung ist ein milliardenschwerer Segen für die Städte und Gemeinden in unserem Land. Das ist das Fazit der Antwort auf unsere Große Anfrage zur Lage der Kommunen. Wir haben in den vergangenen vier Jahren eine einmalige und bisher nicht dagewesene Leistungsbilanz erarbeitet, die sich positiv durch alle Politikbereiche zieht. Ganz im Sinne der Subsidiarität misst die Bundesregierung der kommunalen Selbstverwaltung ein großes Gewicht bei. Grundvoraussetzung dafür sind solide Finanzen. Daher war die deutliche finanzielle Entlastung der Kommunen der christlich-liberalen Koalition so wichtig.

Deswegen übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter in der Höhe von ca. 4,5 Milliarden Euro. Den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren fördert die Bundesregierung mit 5,5 Milliarden Euro und leistet den Ländern damit eine unschätzbare Hilfe. Hinzu kommt, dass künftig die kommunalen Spitzenverbände noch besser in bundespolitische Entscheidungen eingebunden werden. Schließlich sorgt auch die positive wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes für einen Finanzierungsüberschuss der Kommunen, die im vergangenen Jahr erstmals seit 2008 wieder mehr eingenommen als ausgegeben haben, und zwar bundesweit 1,797 Milliarden Euro.

Der Bund steht zu seiner Verantwortung für die Kommunen. Wenn diese trotz der umfangreichen Zuschüsse und Lastenübernahmen durch den Bund weiterhin Probleme bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz oder den Kommunalfinanzen haben, liegt dies an Versäumnissen der Länder. Wir fordern, dass unsere Hilfen uneingeschränkt bei den Kommunen ankommen. Es ist alarmierend zu sehen, dass immer mehr Kommunen Verwaltungsklagen gegen ihre Landesregierungen einlegen müssen, weil sie sich unfair behandelt sehen.

OECD traut uns Vollbeschäftigung und hohe Binnendynamik zu.
Deutschland steuert der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge auf Vollbeschäftigung ab 2014 zu. Die Organisation erwartet für das kommende Jahr ein kräftiges Wachstum in Deutschland in Höhe von 2 Prozent. Hintergrund ist die gute strukturelle Verfassung Deutschlands. Unser hoher Beschäftigungsstand und die positive Einkommensentwicklung stärken die private Binnennachfrage in Deutschland.

„Die Belebung der Binnennachfrage dürfte die Hauptwachstumsquelle darstellen“, so die OECD. Dies ist eine positive Entwicklung. Bisher mahnte die OECD stets Reformen für mehr Binnennachfrage in Deutschland an. Auch betont die Organisation den positiven Einfluss, der von den günstigen Finanzierungsbedingungen auf die Bereitschaft zu Investitionen in Innovation und Qualität ausgeht. Innovationen sind der Schlüssel, um die Binnendynamik weiter zu steigern.

Viele Arbeitnehmer in Deutschland können zufrieden sein: Die diesjährige Tarifrunde hat in mehreren Branchen schon ordentliche Gehaltszuwächse beschert. Und die weiteren Perspektiven sind hervorragend: Laut OECD kurbeln hohe Arbeitsplatzsicherheit und steigende Einkommen den privaten Konsum in Deutschland weiter an.

Dass der Beschäftigungsaufschwung nachhaltig ist, belegen die Arbeitsmarktzahlen. Danach gab es im April 41,7 Millionen Erwerbstätige in Deutschland. 277.000 mehr als vor einem Jahr. Insgesamt gab es 29,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 368.000 mehr als vor einem Jahr.

Die Arbeitnehmer und ihre Familien haben allen Grund, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Der Bericht erinnert aber auch daran, dass wir uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen dürfen. Die Risiken insbesondere im Euroraum sind nach wie vor hoch. Die OECD fordert jedoch keinen Paradigmenwechsel. Für weiteren wirtschaftlichen Aufschwung und Arbeitsplätze in Deutschland sind die Fortführung der in Europa begonnenen Reformen für mehr Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich. Ebenso wichtig bleibt es, in Deutschland die Wachstumskräfte weiter zu stärken und alles zu unterlassen, was den Aufwärtstrend destabilisiert.

Die Woche im Parlament

Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland. In der Debatte über die Große Anfrage zur Lage der Kommunen werden wir aufzeigen, dass und wie Städte und Gemeinden zu den großen Gewinnern unserer erfolgreichen Politik gehören. So wird Bundespolitik vor Ort erlebbar.

Bericht der Bundesregierung zur Lage der Freien Berufe. Von den freien Berufen hängt vieles in Deutschland ab – nicht zuletzt ein erheblicher Teil der deutschen Wirtschaftsleistung. Die rd. 370 Milliarden Euro, die von Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten, Autoren, Schauspielern oder auch Tagesmüttern erwirtschaftet werden, machen mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus. 2012 gab es in Deutschland 1,2 Millionen selbstständige Freiberufler mit mehr als 3 Millionen Beschäftigten. Die christlich-liberale Koalition ist dieser mittelständischen Berufsgruppe verpflichtet und trägt mit Bürokratieabbau und durch Änderungen im Berufsrecht zu einer Verbesserung ihrer Lage bei. Obwohl wir in der vergehenden Wahlperiode einiges erreicht haben, bleibt noch Handlungsbedarf, etwa im Urheberrecht oder in Bezug auf eine Harmonisierung der Regelungen in Europa.

Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses in der 17. Wahlperiode nach Artikel 44 des Grundgesetzes [Gorleben]. Der Untersuchungsausschuss hat die aus der Luft gegriffenen Vorwürfe der Opposition eindeutig widerlegt. Erwiesen ist: Die Auswahl des Standortes Gorleben zur Erkundung als Endlager erfolgte im Rahmen zweier unabhängiger Auswahlverfahren. Eine politische Beeinflussung des ergebnisoffenen wissenschaftlichen Prozesses ist nicht erfolgt.

Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen. Das bilaterale Abkommen mit den USA dient der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung durch Ausbau des automatischen Informationsaustausches. Es knüpft an das sogenannte
FATCA-Gesetz der USA an („Foreign Account Tax Compliance Act“) und soll zu einem europa- und weltweiten Standard ausgebaut werden.

16. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik 2011/2012. Wir begrüßen den Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (kurz: AKBP). Im Rahmen dieser Politik kann Deutschland sich als das weltoffene, demokratische freiheitlich-tolerante Land präsentieren, das es heute ist. Erfreulich ist, dass in diesem Zusammenhang eine Beteiligung des privaten Sektors und der Zivilgesellschaft gelingt. Ziele unserer AKBP ist etwa die Förderung und die Sicherung des Friedens im Rahmen von Transformationspartnerschaften, die Verbreitung von Wissen und Bildung oder die Pflege der transatlantischen Brücke in die USA. In neuester Zeit kommt auch und gerade dem Ausbau des Kontaktes in die Schwellenländer und nach Südamerika zunehmende Bedeutung zu.

Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zum nachhaltigen Wirtschaften und gesellschaftlichen Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“. Um ein breites Verständnis von Wohlstand und Lebensqualität abzubilden, hat sich die Kommission  auf einen Indikatorensatz nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien verständigt. Diese Messwerte sollen unter Einbindung des Statistischen Bundesamtes transparent, prägnant und leicht verständlich etabliert werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten. Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetzentwurf setzen wir die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer um. Die Strafvorschriften zum Menschenhandel werden erweitert und verschärft. Auch sollen Prostitutionsstätten zukünftig überwacht werden können, um kriminellen Begleiterscheinungen wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung vorzubeugen. Dafür werden die Prostitutionsstätten in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgenommen. Dieses führt dazu, dass Betreiber einer Prostitutionsstätte zukünftig auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen sind. Die Behörde erhält zur Überwachung gewerberechtliche Kontrollmöglichkeiten wie sie bereits im Hinblick auf andere Gewerbe bestehen. Darüber hinaus kann der Betrieb des Gewerbes von Auflagen abhängig gemacht werden.

Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG). Die Sicherstellung der Arzneimittel-Notversorgung in der Fläche beschließen wir in zweiter und dritter Lesung. Für den Apothekennotdienst werden zusätzlich rund 120 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet, die Arzneimittelversorgung durch Apotheken im Rahmen des Notdienstes gerechter zu vergüten. Desweiteren setzten wir die EU-Richtlinie zur Pharmakovigilanz um, verbessern die Grundlagen der Bekämpfung von Doping im Sport und entwickeln die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung nach dem AMNOG weiter.

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. Gegenstand der in zweiter und dritter Lesung vorgelegten Novelle ist insbesondere die Förderung der Barrierefreiheit von Filmen und Kinosälen. Weiterhin aufgegriffen sind Anstrengungen zur Digitalisierung des filmischen Erbes sowie eine stärkere Förderung des Kinderfilms, der nach Originalstoffen gedreht wird.

Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung durch kontinuierliche Impulse des Bundes konsequent weiter vorantreiben. Die christlich-liberale Koalition steht für ein ideologiefreies, pragmatisches Handeln zugunsten der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Zahl der Professorinnen hat sich seit dem Jahr 2000 verdoppelt, dennoch besteht in Wissenschaft und Forschung ein Nachholbedarf, was die konsequente und nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils angeht. Schließlich liegt dieser noch immer erst bei etwa 20%. Wenngleich die Geschwindigkeit der Umsetzung noch steigerungsfähig erscheint, trägt das neue Kaskadenmodell schon jetzt wirkungsvoll zu einer Verbesserung bei. Wir stellen fest, dass die Anreizprogramme sich bewährt haben. Sie sollen nun durch weitere gezielte Förderaktivitäten und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ergänzt werden.

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Wir legen nach intensiver Beratung die Neuregelung zur vertraulichen Geburt zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vor. Schwangere in Not können ihr Kind künftig unter ärztlicher Betreuung auf die Welt bringen, ohne dabei ihre Daten offenlegen zu müssen. Diese werden zwar erfasst, bleiben jedoch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes unter Verschluss. Danach hat das Kind ein Recht auf Auskunft, das nur im Einzelfall durch den Beschluss eines Familiengerichts dauerhaft hinter den Schutzanspruch der Mutter zurückgestellt werden kann. Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung wird auf diese Weise bei größtmöglichem Respekt vor dem Schutzbedürfnis der Mutter gewahrt.

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