Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurden gesetzliche Änderungen diskutiert, die die Rechtstellung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages betreffen. Um die Diskussion aus dem politischen Streit herauszunehmen, hatte der Deutsche Bundestag in der letzten Wahlperiode eine unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts um Vorschläge für eine Reform des Systems gebeten. Der Bericht der Kommission liegt seit fast einem Jahr vor (BT-Drs. 17/12500) und wird jetzt umgesetzt. Im Fokus der Öffentlichkeit stehen die vorgesehenen Änderungen im Abgeordnetengesetz – Schwerpunkt Altersversorgung und Entschädigung. Beides muss der Bundestag für seine Abgeordneten selbst per Gesetz regeln. Eine Systemumstellung wird es bei den Diäten geben.

Diese sollten seit 1995 so hoch sein wie die Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten bzw. wie von Landräten oder Bürgermeistern mittelgroßer Städte. Allerdings wurde diese Zielgröße nie erreicht. Die Kommission schlägt daher einen Systemwechsel vor: Mit zwei Erhöhungsschritten erreichen die Diäten zum 1. Januar 2015 die gesetzliche Zielgröße der Richterbesoldung (9.082 Euro). Damit wird dieses System geschlossen. Künftig entwickeln sich nach dem Vorschlag der Kommission die Diäten so, wie der Durchschnitt der Löhne aller abhängig Beschäftigten in Deutschland – nicht besser, aber auch nicht schlechter. Damit ist ein guter Maßstab gefunden.

Das System der Altersvorsorge gewährleistet in den Augen der Kommission ein angemessenes und verfassungskonformes Versorgungsniveau. Wir nehmen gleichwohl Einschränkungen vor: So senken wir den maximal erreichbaren Versorgungssatz von 67,5 auf 65 Prozent. Eine vorzeitige Altersentschädigung kann künftig nur noch mit den auch für Arbeitnehmer, Beamte oder Regierungsmitglieder üblichen Abschlägen und frühestens ab 63 in Anspruch genommen werden.

Mehr von parlamentsorganisatorischer Bedeutung ist die Einführung von Funktionszulagen für Ausschussvorsitzende und die Verdoppelung der Beträge, die Abgeordnete bei Fehltagen abgezogen werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Reihe technischer Anpassungen.

Mit einem zweiten Gesetzentwurf bringen wir die im Koalitionsvertrag zugesagte Neuregelung der Abgeordnetenbestechung auf den Weg. In den vergangenen Wahlperioden war es nicht gelungen, die komplizierten Fragen von Bestechung und Bestechlichkeit für Mandatsträger zu regeln, denn anders als die zur Neutralität verpflichten Amtsträger sollen Politiker ja ausdrücklich Partei ergreifen. Bislang ist daher lediglich Stimmenkauf und –verkauf geregelt. Künftig werden alle Handlungen in Wahrnehmung des Mandats und neben materiellen auch immaterielle Zuwendungen erfasst. Nicht strafbar bleibt selbstverständlich alles, was im Rahmen des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln zulässig ist. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen werden wir sicher stellen, dass künftig Abgeordnete nicht ungerechtfertigten Ermittlungen ausgesetzt werden.

Besondere Anwendung von Minderheitenrechten.
Die beiden Oppositionsfraktionen zusammen sind von den Wählern mit gerade einmal 20,1 Prozent der Sitze im 18. Deutschen Bundestag ausgestattet worden. Statt über die Folgen ihres schwachen Abschneidens bei den Bundestagswahlen zu klagen, sollten sich Linke und Grüne eher fragen, warum ihre inhaltlichen und politischen Angebote die Wähler so wenig überzeugt haben.

Um die fruchtlose Diskussion um eine angeblich rechtlose Opposition zu beenden, legt die Koalition jetzt einen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung und zur Erhöhung der Mittel für die Oppositionsfraktionen vor. Die Änderungen werden auf diese Wahlperiode beschränkt, denn vom Grundsatz her haben sich unsere bisherigen Regelungen in Sachen Minderheitenschutz bewährt. Immerhin verfügte bei der ersten Großen Koalition in den 60er Jahren die Opposition sogar nur über 9,9 Prozent der Sitze. Die FDP hat damals gezeigt, dass man mit genügend Selbstbewusstsein und auch ohne Sonderregelungen die Oppositionsrolle erfolgreich ausfüllen kann. Doch die Zeiten und Parteien haben sich gewandelt. Also passen wir die Minderheitenrechte an.

Ausgangspunkt unserer Überlegungen waren die Vorschläge des Bundestagspräsidenten, der dem Ältestenrat einen umfangreichen Katalog von Verbesserungen der Handlungsmöglichkeiten für die beiden Oppositionsfraktionen vorgeschlagen hatte. Sie können künftig die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Enquetekommissionen, die Einberufung des Bundestages oder die Durchführung von öffentlichen Anhörungen durchsetzen, auch wenn sie die Quoren dafür nicht erfüllen. Zum Ausgleich ist wichtig, dass alle Mitglieder der Fraktionen, die die Bundesregierung nicht tragen, die entsprechenden Anträge unterschreiben.

Über die Vorschläge des Bundestagspräsidenten hinaus regeln wir die Möglichkeiten etwa im Hinblick auf den Europäischen Stabilisierungsmechanismus oder das Integrationsverantwortungsgesetz. Außerdem sind wir bereit, den Oppositionsfraktionen Redeanteile in den Plenardebatten einzuräumen, die bis zu 32 Prozent über ihrem aus dem Wahlergebnis abgeleiteten Anteil liegen. Rede und Gegenrede in der Debatte lassen sich hiermit hervorragend organisieren, wenn auch die kleinen Fraktionen die Chance zum Einsatz mehrerer Redner nutzen.

Strategie für Afrika.
Bereits in der Debatte zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin hat unsere Fraktion auf die Notwendigkeit einer neuen, umfassenden Afrika-Strategie hingewiesen. Die Bundesregierung wird nun unter Beteiligung von Auswärtigem Amt, Bundesverteidigungsministerium und BMZ eine solche Strategie erarbeiten. Afrika ist ein Kontinent mit vielen Herausforderungen und Chancen, aber auch mit großen Risiken. Wir wollen einen umfassenden Ansatz, der neben außen- und sicherheitspolitischen Aspekten die wichtigen Beiträge der Entwicklungszusammenarbeit ebenso umfasst wie Fragen der Rohstoff-, Umwelt- und Menschenrechtspolitik. Von Seiten der Fraktion werden wir uns in diese Debatte aktiv einbringen und uns zunächst in einer fraktionsoffenen Sitzung mit dem Thema Afrika unter Einbeziehung von Experten befassen. Daran wird sich eine breit angelegte Diskussion in unserer Fraktion anschließen.

Die Woche im Parlament

Regierungserklärung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, zum Jahreswirtschaftsbericht 2014. In der Kernzeit am Donnerstag debattieren wir die wirtschaftspolitischen Schwerpunkte der neuen Bundesregierung, wie sie das Kabinett einen Tag zuvor im Jahreswirtschaftsbericht beschlossen hat. Unter dem Titel „Soziale Marktwirtschaft heute - Impulse für Wachstum und Zusammenhalt“ bringt der Jahreswirtschaftsbericht sehr gut zum Ausdruck, welche Aspekte die Koalition besonders betonen wird. Der Bericht orientiert sich konsequent am Koalitionsvertrag und ist somit Ausdruck zuverlässiger Zusammenarbeit.
Unsere zentralen Ziele des Haushaltsausgleichs 2015 und der Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit insbesondere durch nationale Reformen werden umfassend gewürdigt. Mit Blick auf den Mindestlohn strebt die Bundesregierung eine Ausgestaltung an, die keine Arbeitsplätze gefährdet. Das war uns immer besonders wichtig.
Der Jahreswirtschaftsbericht enthält auch eine aktuelle Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für 2014. So erwartet die Bundesregierung im Zuge einer breit angelegten, stetigen Aufwärtsbewegung ein Wirtschaftswachstum von rund 1 ¾ Prozent – nach 0,4 Prozent im Jahr 2013. Die Erwerbstätigkeit steigt voraussichtlich um 240.000 Personen auf 42,1 Millionen an und steuert damit auf einen weiteren Rekordwert zu.

Änderung des Abgeordnetengesetzes und Änderung des Europaabgeordnetengesetzes. Mit diesem Gesetz bringen wir in erster Lesung eine umfassende Reform des Abgeordnetenrechts auf den Weg. So werden die Diäten an das seit 1995 vorgesehene Niveau angehoben, ihre Anpassung künftig an die Lohnentwicklung der Beschäftigten gekoppelt und zugleich Einschnitte bei der Versorgung vorgenommen. Die Maßnahmen folgen den Vorschlägen einer Unabhängigen Expertenkommission.

Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung.
Wie im Koalitionsvertrag zugesagt, erfassen wir durch eine Ergänzung des Strafgesetzbuches korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgern und gehen mit dem Entwurf in die erste Lesung.

Änderung der Geschäftsordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode. Linke und Grüne haben bei der Bundestagswahl so schlecht abgeschnitten, dass sie nicht einmal gemeinsam die vorgesehenen Quoren zur autonomen Nutzung bestimmter Minderheitenrechte erreichen. Die Große Koalition hat gleichwohl ein Interesse an einer handlungsfähigen Opposition und schafft daher Sonderregelungen für die beiden kleinen Fraktionen, die auf diese Wahlperiode beschränkt sind.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2120 (2013) vom 10. Oktober 2013 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Lage in Afghanistan hat sich seit Beginn des ISAF-Mandats, das auf einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen basiert, deutlich verbessert. Gleichzeitig sind noch immer Anstrengungen notwendig, um einen Rückfall des Landes in die Herrschaft der Taliban zu verhindern. Die afghanischen Sicherheitskräfte werden die Sicherheitsverantwortung aber in absehbarer Zeit, wahrscheinlich schon am Ende dieses Jahres, selbst übernehmen können. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung deutscher Kräfte am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan bis zu dessen voraussichtlichem Abschluss am 31.12.2014 zu erlauben, in erster Lesung. Die Personalobergrenze liegt dabei weiterhin bei 3.300 Soldaten, mit Zusatzausgaben von 579,3 Millionen Euro ist zu rechnen. Die Beteiligung der Bundeswehr trägt zur Sicherheit und Stabilität in Afghanistan bei und beweist die Zuverlässigkeit Deutschlands als NATO-Partner. Bereits im Laufe dieses Jahres werden wir mit dem Abzug unserer Soldaten und unseres Gerätes beginnen können.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012) und 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Bundeswehr leistet im Rahmen der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission bereits einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung Malis. Die Bundesregierung beantragt eine Aufstockung des deutschen Kontingents in dieser Mission von 180 auf bis zu 250 Soldaten, um mit der anstehenden Verlängerung des Mandats noch gezielter auf die Bedürfnisse der malischen Streitkräfte, insbesondere der dortigen Pioniertruppe, eingehen zu können. Wir beraten diesen Antrag in erster Lesung.

Einsetzung des Ausschusses Digitale Agenda. Mein einem interfraktionellen Antrag setzen wir einen Ausschuss Digitale Agenda ein, so wie es zu Beginn der Wahlperiode vereinbart worden war. Der Bundestag hat damit künftig einen zentralen Ausschuss zur Diskussion dieser Fragen.

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