Neues aus der Parlamentswoche

Auch wenn wir in außenpolitisch bewegten Zeiten mit besorgniserregenden Entwicklungen leben, liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit doch immer bei den konkreten Bedürfnissen der Menschen in unserem Land. Wir halten Wort und enttäuschen das in uns gesetzte Vertrauen nicht: Die Familienarbeit für vor 1992 geborene Kinder als Beitrag zum Bestand der Rentenversicherung wird in verbesserter Weise anerkannt. Vor allem Mütter erhalten einen zusätzlichen Rentenpunkt. Die Ausweitung der Mütterrente, die zum 1. Juli 2014 wirksam wird, wenngleich die Auszahlung aus verwaltungstechnischen Gründen erst später erfolgt, unterstreicht die zentrale Rolle der Familie für den Generationenvertrag. Zur Flankierung der Rente mit 67 wird im Bereich der Renten wegen Erwerbsminderung auf die Anhebung der Altersgrenzen reagiert. Diese werden an die Erhöhung der Altersgrenzen angepasst und das Absicherungsniveau von Erwerbsminderungsrentnern verbessert. Zur Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungskraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird Vorsorge dafür getroffen, dass ausreichend Finanzmittel für die berufliche und medizinische Rehabilitation zur Verfügung stehen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders lange gearbeitet haben, sollen die Möglichkeit bekommen, mit 63 Jahren und nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Dies darf aber nicht missbraucht werden, um eine Welle von Frühverrentungen zu ermöglichen. Deshalb muss es in den parlamentarischen Beratungen an dieser Stelle noch zu Veränderungen am Gesetzentwurf kommen. Qualifizierte Mitarbeiter sind für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland ein Schlüsselfaktor für das wirtschaftliche Leistungsvermögen. Wir wollen anerkennen, dass Menschen auch ein Interesse daran haben können, länger erwerbstätig zu sein. Wenn der Arbeitsmarkt mitspielt   und davon ist wegen des Fachkräftemangels auszugehen   wäre die Beseitigung der Hindernisse zur Flexibilisierung des Renteneintritts der beste Lösungsansatz für die anstehenden Herausforderungen.

Wir haben Spielräume erwirtschaftet, die wir jetzt einsetzen. Die Situation der Rentenversicherung hat sich ausgesprochen gut entwickelt. Wir haben den niedrigsten Rentenbeitragssatz seit 1995. Der Rentenversicherungsbericht im Jahr 2009 hatte für 2014 noch einen Beitragssatz von 19,9 Prozent erwartet. Tatsächlich liegt er jetzt bei 18,9 Prozent. Die Beitragsentwicklung ist günstiger als gedacht. Und der Bund wird seiner finanziellen Verantwortung der Rentenversicherung gegenüber gerecht. Es kommt ab dem Jahr 2019 zu einem höheren Bundeszuschuss. Die Rentenversicherung steht auf solider Finanzbasis. Ihre Fundamente sind dank guter Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt gefestigt. Und wir tun alles, damit das so bleibt. Im Zentrum muss stehen, die Wachstums- und Beschäftigungsdynamik in Gang zu halten.
 
100 Tage Große Koalition.
 
In diesen Tagen besteht die Große Koalition seit 100 Tagen. Unsere Tagesordnung im Parlament – Stichwort diese Woche: Mütterrente – und die Beschlüsse der Bundesregierung – vor allem der Haushaltsausgleich, aber auch Mindestlohn, Frauen in Führungspositionen oder die Staatsangehörigkeitsnovelle – beweisen die gute Arbeit. Wir sind erfolgreich und arbeiten zum Wohle der Menschen. Die Berichterstattung zu den ersten 100 Tagen kam an diesen Fakten dann auch nicht vorbei.
 
Machen wir uns also nicht kleiner als wir sind, aber auch nicht größer. Sicher, die Union hat bei der Bundestagswahl ein Rekordergebnis eingefahren. Die Menschen in Deutschland haben großen Wert darauf gelegt, uns zu stärken. Und doch haben sie uns keine absolute Mehrheit gegeben. Und nur die SPD hatte die Kraft, mit uns eine gemeinsame Regierung zu bilden. In vollem Bewusstsein, wie schwer eine Zusammenarbeit  zweier Volksparteien zu gestalten ist, haben wir uns aus Verantwortung für unser Land auf die Bildung einer weiteren Großen Koalition eingelassen. Im Vordergrund steht für uns dabei die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Erfolgs unseres Landes.
 
Wir haben uns durchgesetzt: Es gibt keine Steuererhöhungen, weder auf Einkommen noch auf Vermögen oder Erbschaften. Wir haben durchgesetzt, dass die Bundesregierung erstmals seit 1969 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. Wir haben gleichzeitig durchgesetzt, dass Deutschland Impulse in Bildung und Forschung, aber auch für die soziale Gerechtigkeit, setzen kann. Der Beschluss des CDU-Parteitages, die Rente auch für die Eltern zu erhöhen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, wird endlich Wirklichkeit. Mit der nun gefundenen Regelung zur doppelten Staatsangehörigkeit sorgen wir für Klarheit und Offenheit. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verschenkt wird.
 
Wir haben dafür Sorge getragen, dass Deutschland unsere besonnene und erfolgreiche Europapolitik fortsetzen kann – es wird keine Eurobonds geben, ebenso wenig eine Vergemeinschaftung von Schulden. Wir stehen für Solidarität in Europa, aber weiterhin gegen Leistungen ohne Gegenleistungen. Deutschland übernimmt weiter und noch entschlossener seine außenpolitische Verantwortung – in Europa, gegenüber Russland, aber auch in Afrika. Unserer Bundeskanzlerin kommt ein großer internationaler Respekt zu, sie nutzt ihre herausgehobene Position, um Frieden und Sicherheit zu wahren. Gerade in der Außenpolitik ist Deutschland nun gefragt – unsere Linie wird weltweit, und sogar von der Opposition, gelobt.
 
Natürlich enthält der Koalitionsvertrag auch Kompromisse, die für beide Seiten selbstverständlich vielfach eine Herausforderung darstellen. Gleichwohl ist dieser Vertrag, dessen vernünftige Umsetzung wir sicherstellen, eine gute Grundlage für unser Land. Wir begrüßen, dass  unser Partner diese Vereinbarung in seinem Verantwortungsbereich getreu umsetzt. Ich bin zuversichtlich, dass wir in noch strittigen Fragen zu einer gemeinsamen Lesart kommen werden – wie in der praktischen Ausgestaltung der Bedingungen einer abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren, mit den Ausnahmen beim Mindestlohn oder etwa mit Blick auf die Umsetzung der sogenannten Mietpreisbremse.
 
20 Jahre Völkermord in Ruanda.
 
Bis zu 800.000 Menschen wurden Opfer des Massenmordens, in dem Ruanda in den Monaten April bis Juni 1994 versank. In dieser Zeit der unfassbaren Gewalt, die die internationale Staatengemeinschaft nicht beenden konnte, gab es dennoch Ruander, die sich unter den widrigsten Umständen und gegen vielfältige Widerstände für die Rettung von Menschen eingesetzt haben. Für unser Gedenken an den Genozid, aber auch für die ruandische Nation nach dem Töten, ist ihr Beispiel von großer Bedeutung. Es kann als Grundlage für die schwere und schwierige Aufgabe der nationalen Versöhnung dienen, aber auch als Ansatzpunkt für die Erinnerung an die Zeit des Mordens.
 
Wir gedenken des schrecklichen Völkermordes und ermutigen Parlament, Regierung und die Gesellschaft in Ruanda, sich mit ihrer jeweiligen Rolle auseinander zu setzen. Die Erinnerung steht zu Beginn der Aufarbeitung mit dem Ziel, eine Stärkung von Demokratie und Menschenrechten sowie ein friedliches Zusammenleben in Ruanda zu erreichen. Hierbei kommt auch der Zivilgesellschaft eine wichtige Bedeutung zu.
 
Mit einer Erinnerung an den ruandischen Völkermord verbindet sich gleichzeitig eine Erinnerung an die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft in und für Afrika. Die Bundesregierung setzt sich mit dieser Verantwortung im Rahmen ihrer neuen Afrikastrategie auseinander. Deutschland muss und wird sich weiter für das friedliche Zusammenleben der Völker, Ethnien und Religionen sowie für die Herrschaft des Rechts einsetzen. Frieden, Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Erfolg in Afrika sind die Bedingungen für eine Stabilisierung des Kontinents. Dies stellt  auch mit Blick auf die anwachsenden Flüchtlingszahlen aus Afrika eine zentrale Herausforderung dar.
 
Die Woche im Parlament

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Wir beraten in erster Lesung die Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und bringen so eines unserer zentralen Wahlversprechen   die Verbesserungen bei der Mütterrente   auf den Weg.

Erinnerung und Gedenken an die Opfer des Völkermordes in Ruanda 1994. Unermessliches Leid haben sich die Menschen in Ruanda vor zwanzig Jahren gegenseitig zugefügt. Mit unserem Antrag, dem sich auch die Fraktion der Grünen angeschlossen hat, erinnern wir an diesen Völkermord in dem afrikanischen Land.
 
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG). Wir beraten einen Gesetzentwurf in erster Lesung, der eine Vereinbarung von Bund und Ländern zur Umsetzung der neuen Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Jahre 2014-2020 umsetzt. So sollen 4,5 Prozent der Mittel von der sog. 1. Säule, den Direktzahlungen an Landwirte, auf die 2. Säule, die Förderung des ländlichen Raums, umgeschichtet werden. Bis 2019 führen wir schrittweise eine bundeseinheitliche Basisprämie und einen bundeseinheitlichen Zuschlag für die ersten 46 Hektar je Betrieb ein. Außerdem regeln wir das sog. Greening, auch in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz von Dauergrünland.

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union 2010/96-GASP vom 15. Februar 2010 und 2013/44-GASP vom 22. Januar 2013 in Verbindung mit der Resolution 1872 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Bis Dezember 2013 war die Bundeswehr an der EU-mandatierten Ausbildung der somalischen Streitkräfte in Uganda beteiligt. Die zwischenzeitliche Verlagerung nach Mogadischu hatte zu einer Aussetzung der deutschen Beteiligung geführt. Die Ausbildung findet jetzt in einer besonders geschützten Zone am Flughafen von Mogadischu statt. Die Bundesregierung hat beantragt, bis zu 20 Soldaten entsenden zu können. Da Deutschland mit dieser Beteiligung einen wichtigen Beitrag zu Stabilität und Sicherheit in Afrika leisten kann, wollen wir der Entsendung in namentlicher Abstimmung zustimmen.
 
Änderung der Geschäftsordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, weiten wir für die Dauer dieser Wahlperiode die parlamentarischen Möglichkeiten der Oppositionsfraktionen aus. So werden sie künftig gemeinsam jene Rechte wahrnehmen können, die in Zeiten nicht großer Koalitionen in der Regel ein Quorum von 25 Prozent erfordern. Darüber hinaus wollen wir den Oppositionszuschlag von 10 auf 15 Prozent erhöhen.
 
Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes [Branche: Fleischindustrie]. Gerade die Arbeitsbedingungen in der fleischverarbeitenden Industrie galten aufgrund der hier nur eingeschränkt herrschenden Tarifstruktur oft als unangemessen. Mit dem in erster Beratung vorgelegten Gesetzentwurf greifen wir dies insbesondere auch mit Blick auf die aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer auf. Der im Januar 2014 vereinbarte bundeseinheitliche Tarifvertrag für die Fleischindustrie, der einen Mindestlohn für alle Mitarbeiter in dieser Branche festschreibt, soll auch für entsandte ausländische Arbeitnehmer greifen. Wir nehmen die Branche deshalb in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf.
 
Tätigkeitsbericht 2012/2013 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation  mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten. Die Bundesnetzagentur stellt in ihrem Tätigkeitsbericht zur Entwicklung der Telekommunikationsinfrastruktur fest, dass Bürger und Wirtschaft in Deutschland mittlerweile von einer Vielfalt an Angeboten und von Dienstleistungen zu attraktiven Preisen profitieren. Seit der Liberalisierung der Festnetz- und Mobilfunkinfrastruktur wurden hier mehr als 110 Mrd. Euro investiert, im Durchschnitt 7 Mrd. Euro pro Jahr. Ergänzt wird der Bericht durch ein Sondergutachten der Monopolkommission nach § 121 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes, das sich in weiten Teilen mit der Bewertung der Lage durch die Bundesnetzagentur deckt.

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der Cape Ray im Rahmen der gemeinsamen VN-OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen. Wir beraten einen Antrag der Bundesregierung, nach dem bei der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen anfallende Reststoffe nach Deutschland transportiert und dort entsorgt werden sollen.

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