Neues aus der Parlamentswoche

Das Rentenpaket steht. Wichtigste Botschaft: Die Mütterrente, unsere zentrale Zusage, wird kommen. Neun Millionen Mütter von vor 1992 geborenen Kindern werden künftig bei der Rente ein Jahr mehr als bisher pro Kind angerechnet bekommen. Das schafft mehr Gerechtigkeit und anerkennt die Erziehungsleistung der älteren Mütter. Denn sie haben häufiger als heute wegen der Erziehung ihrer Kinder auf Berufstätigkeit verzichtet, Kindergartenplätze waren seltener und der berufliche Wiedereinstieg war deutlich schwieriger als heute. Dabei gilt im Übrigen die Regel: je mehr Kinder erzogen wurden, desto geringer fällt die eigene Rente aus. Deshalb war und ist die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente für die Mütter, die vor 1992 ihre Kinder geboren haben, eine Gerechtigkeitsfrage. Für deren Umset¬zung hat sich die Union nachdrücklich und mit Erfolg eingesetzt.

Außerdem: Zur Flankierung der Rente mit 67 werden Erwerbsminderungsrenten verbessert und das Reha-Budget aufgestockt. Und auch das SPD-Versprechen zur abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren setzen wir um. All das zeigt: Die Große Koalition arbeitet ihre Aufgaben ab und wir enttäuschen das in uns gesetzte Vertrauen nicht.


Bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren konnten wir eine Reihe von Verbesserungen erreichen, die wir in intensiven Beratungen durchgesetzt haben: Wir schließen das Tor zur Frühverrentung. Unser Land braucht junge Menschen, die sich etwas zutrauen. Wir brauchen aber ebenso die Älteren, die über einen großen Erfahrungsschatz verfügen. Daher wird wirksam verhindert, dass mit dem neuen Gesetz Brücken in die Frühverrentung gebaut werden. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden nicht angerechnet. Zudem wird die Anrechnung von Arbeitslosengeld durch einen rollierenden Stichtag begrenzt. Dieser orientiert sich am individuellen Renteneintrittsalter. Zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor dem 63. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt. Wer kurz vor Rentenbeginn unverschuldet arbeitslos wird, wird aber nicht benachteiligt. Es wird Ausnahmen bei Arbeitslosigkeit durch Betriebspleiten geben.
 
Selbständige, insbesondere Handwerker, bleiben nicht von der Rente mit 63 ausgeschlossen. Wir haben durchgesetzt, dass sie mit berücksichtigt werden, wenn sie nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung gewechselt sind. Zur Vermeidung von Frühverrentung werden auch hier Arbeitslosigkeitszeiten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht angerechnet.
 
Die Entwicklung zur Rente mit 67 wird verzögert, nicht aber gestoppt oder gar umgekehrt. Das Eintrittsalter in die abschlagfreie Rente steigt schrittweise an, bis ab 2029 wieder erst wie bisher mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gegangen werden kann. Die Rente mit 63 wird schrittweise wieder zur Rente mit 65.
 
Außerdem kommt die Flexi-Rente. Sie ist Bestandteil des Konsenspakets. Wer das Rentenalter erreicht, scheidet heute in der Regel aus dem Arbeitsverhältnis aus und geht in den Ruhestand. Wesentliches Hindernis zur Fortsetzung der Beschäftigung auch nach Erreichung der Regelaltersgrenze sind Paragraphen. Dieses Hindernis räumen wir aus. Wer länger arbeiten kann und will, kann künftig mit seinem Arbeitgeber einvernehmlich eine Weiterbeschäftigung für einen von vorneherein bestimmten Zeitraum vereinbaren, auch mehrfach. Wir zwingen den Menschen den Ruhestand künftig nicht mehr auf. Und die Betriebe brauchen die Älteren mehr und mehr. Die Flexi-Rente bringt beide Wünsche in Übereinstimmung.
 
Auf diesem Weg gehen wir weiter: Eine Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ wird sich bis zum Herbst mit diesen Fragen befassen und sie verbindlich klären, damit wir zu gesetzlichen Lösungen kommen. Unsere Vorstellung: Jeder bestimmt soweit wie möglich selbst, wann er in Rente geht. Wer früher geht, bekommt weniger Rente, damit es nicht auf Kosten der Allgemeinheit geht, weil jemand kürzer in das Rentensystem einzahlt und früher in Rente geht. Umgekehrt bekommt mehr Rente, wer später geht. Jedes Jahr, das weitergearbeitet wird ohne Rente zu beziehen, bringt mehr Rente. Klar ist aber, dass ein Rentner nicht volles Arbeitsentgelt plus Rente erhalten kann.
 
Es gibt keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Sicherung der Rentenfinanzen. Nicht die demografische Entwicklung ist entscheidend dafür, sondern Anzahl und Produktivität der Arbeitsplätze. Bezahlt wird Sozialpolitik immer aus dem laufenden Sozialprodukt. Die Leistungsfähigkeit unserer Arbeitnehmer und die Modernität unserer Wirtschaft sind also die Schlüssel für die Sicherung nicht nur des Rentensystems, sondern unseres ganzen Sozialsystems. Dieser Gedanke wird uns auch künftig leiten.
 
Es geht daher darum, dass weiter eine erfolgreiche Politik gemacht wird. Es gibt große Aufgaben in Deutschland: Die schwarze Null muss stehen. Wir brauchen Investitionen und Innovationen. Und große Aufgaben in Europa liegen vor uns: Die größte Herausforderung ist es, Arbeit für alle zu schaffen und die Europäische Union als attraktiven Wirtschaftsstandort zu gestalten. Auch darüber entscheiden die Bürgerinnen und Bürger am 25. Mai bei der Europawahl.
 
Besorgniserregende und erschütternde Ereignisse.

In diesen Tagen gilt unser Mitgefühl vor allem den Opfern von Unglücken und Naturkatastrophen und ihren Angehörigen. Das Bergwerksunglück in Soma in der Türkei wühlt die Menschen auf. Sie haben nicht nur Hilfe in ihrer Not, sondern auch einen sensiblen Umgang mit ihrem Leid verdient. Hoffen wir, dass die innertürkischen Auseinandersetzungen über die Unglücksursache und die Folgerungen daraus gelöst und nicht etwa in unser Land exportiert werden.
 
Erschreckend auch, mit welcher Wucht das Hochwasser auf dem Balkan seine zerstörerische Kraft entfaltet. Dass Deutschland rasch hilft, zeigt der aktuelle Einsatz des Technischen Hilfswerks zur Unterstützung Serbiens angesichts der katastrophalen Hochwasserlage dort. Hoffen wir, dass das Wasser bald abfließen und sich das Leben der Menschen wieder normalisiert.
 
Bedrückt sind wir vom Schicksal der Mädchen, die von Boko Haram in Nigeria entführt wurden. Wir werden darüber und über die Lage in Nigeria in einer von uns beantragten aktuellen Stunde im Bundestag diskutieren. Kein Ende findet auch die Gewalt in Syrien oder jetzt wieder in Libyen. Aber auch auf unserem Kontinent sehen wir uns politischen Krisen gegenüber, die wir für längst überwunden glaubten. So hält uns nach wie vor die Entwicklung in der Ukraine in Atem. Am Tag der Europawahl, dem 25. Mai, wählt auch die Ukraine ihren neuen Präsidenten. Wir wollen, dass die Menschen in der Ukraine frei und ohne Druck über ihre Zukunft entscheiden können. Diese Wahlen werden entscheidend für die Zukunft des Landes.
 
Die deutsche Außenpolitik arbeitet intensiv daran, dass die nach der russischen Annexion der Krim eingetretene Lage entschärft wird. Wer Völkerrecht bricht, wird rasch feststellen müssen, dass dies nur in die Isolation führt. Alle, die das russische Vorgehen rechtfertigen, tun gut daran sich zu erinnern: Europa ist der Kontinent der Herrschaft des Rechts. Wir wollen nicht zurück in das Zeitalter des Nationalismus, der Grenzstreitigkeiten und des Krieges. Wir sind überzeugt, dass unsere Werte attraktiver sind und sich am Ende durchsetzen werden. So wie unser Grundgesetz, dessen 65jähriges Bestehen wir in dieser Woche feierlich begehen.
 
Wahl zum Europäischen Parlament.
 
Vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen rund 400 Millionen Menschen auf unserem Kontinent ihr gemeinsames Parlament neu. Etwa ein Achtel der 751 Sitze werden über die deutschen Wahllisten bestimmt. Abgeordnete aus inzwischen 28 Staaten werden ihre Mandate im Europäischen Parlament erstmals oder erneut antreten. Welch ein Kontrast zu der Zeit vor 100 Jahren, als die Völker Europas auf dem Weg in den Ersten Weltkrieg waren. Heute sichern wir Frieden, Freiheit und Wohlstand auf unserem Kontinent gemeinsam. Die Völker Europas können stolz darauf sein, was sie in den letzten Jahrzehnten gemeinsam erreicht haben. Dem fühlen wir uns verpflichtet. In einem gemeinsamen Wahlaufruf von CDU und CSU für die Europawahl machen wir deutlich, dass die Union die Erfolgsgeschichte der europäischen Einigung als ein Werk des Friedens fortschreiben will. Darin heißt es u.a.:
 
Deutschland geht es nur gut, wenn es auch Europa gut geht. Das Exportland Deutschland ist in besonderer  Weise auf Europa als Wirtschaftsraum angewiesen. Wir brauchen einen stabilen Euro. Eine stabile Währung ist die Voraussetzung für Wohlstand und Arbeit in Europa. Es ist wichtig, den von CDU und CSU geprägten Weg der Solidität und Eigenverantwortung weiterzugehen. Wir wollen keine EU-Steuern und keine Vergemeinschaftung der Schulden. Eurobonds lehnen wir entschieden ab. Alle Staaten müssen für ihre Schulden selbst haften. Die Finanzkrise in Europa ist noch nicht überwunden. Der Kurs der unionsgeführten Bundesregierung mit Angela Merkel an der Spitze muss fortgeführt werden.
 
Wir wollen ein Europa, das weniger zentralistisch und weniger bürokratisch ist. Europa soll sich um die großen Gemeinschaftsaufgaben kümmern, aber nicht um alle Bereiche unseres Alltags. Wir wollen ein bürgernahes Europa. Wir wollen ein Europa mit Chancen für alle. Wir können auch künftig unsere Ideale und Werte, Freiheit und Sicherheit, Wohlstand, sichere Arbeitsplätze und unsere Umwelt bewahren. Dafür brauchen wir ein Europa mit einem starken und handlungsfähigen Parlament. Dafür stehen die Kandidatinnen und Kandidaten von CDU und CSU. Machen wir von unserem Wahlrecht Gebrauch, stärken wir Deutschland, stärken wir Europa! 
 
Berufliche Bildung stärken.
 
Eine fundierte Berufsbildung garantiert eine sichere Lebens- und Berufsperspektive. Unsere duale Ausbildung gewinnt weltweit immer neue Anhänger und ist ein beliebter Exportartikel. In Deutschland selbst aber beobachten wir eine Verschiebung der Gewichte. Der Berufsbildungsbericht 2014 weist eine Zahl auf, die schon seit einiger Zeit für Gesprächsstoff sorgt: Im vergangenen Jahr hat die Zahl der Studierenden in Deutschland erstmals die Zahl derjenigen Personen überschritten, die eine berufliche Ausbildung durchlaufen. In diesem Jahr sank die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge weiter auf 530.000, dem niedrigsten Stand seit der deutschen Wiedervereinigung. Mehr als 30.000 Ausbildungsplätze konnten nicht besetzt werden.
 
Der Wissenschaftsrat sieht den stark zunehmenden Trend zur gymnasialen Schulbildung kritisch. Immer mehr Studierende scheitern, besonders in den technischen Fächern. Insgesamt verlässt jeder vierte Studierende die Hochschule ohne Abschluss. Diese Quote ist im Berufsbildungssystem nur halb so hoch. Der Wissenschaftsrat plädiert daher für eine indirekte Steuerung der Ausbildungsentscheidungen von Schulabgängern – etwa durch die Anpassung von Studienplatzkapazitäten an den tatsächlichen Bedarf der Wirtschaft und an die finanziellen Möglichkeiten des Staates. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland rund 200 Gender-Lehrstühle gerade einmal vier Lehrstühlen zur Batterieforschung gegenüberstehen, gewinnen solche Überlegungen an Gewicht.
 
Wir nehmen den Berufsbildungsbericht zum Anlass, um mit unserem Antrag auf die große Bedeutung des deutschen Berufsbildungssystems hinzuweisen. Es ist ein wesentlicher Standortvorteil unseres Landes und sorgt für den Qualifikationsbedarf der Wirtschaft wie auch die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen. Eine weitere besondere Stärke Deutschlands ist die Ausbildung junger Menschen in kleinen und mittleren Unternehmen. Wir müssen diese Standortvorteile pflegen und dürfen Verbesserungen zur Sicherung und Stärkung des Systems nicht auf die lange Bank schieben. Unsere Vorschläge dazu betreffen Maßnahmen für einen besseren Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung, etwa die sogenannten Bildungsketten. Wir wollen darüber hinaus prüfen, ob das Berufsbildungsgesetz novelliert werden muss.
 
Die Woche im Parlament
 
Berufsbildungsbericht 2014. Der Berufsbildungsbericht beschreibt die Entwicklungen sowie die aktuelle Lage im Bereich der beruflichen Bildung in Deutschland. Auf unseren Wunsch hin diskutieren wir dieses für unser Land so wichtige Thema zur besten Debattenzeit am Donnerstagvormittag und verbinden das mit der Vorstellung unseres Antrags Berufliche Bildung zukunftssicher gestalten - Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung stärken. Wir sprechen uns angesichts der großen Bedeutung der beruflichen Ausbildung als Standortfaktor für deren Stärkung aus.
 
Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Mit den nun zur parlamentarischen Schlussabstimmung vorliegenden Regelungen zur Verbesserung der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung setzt die Koalition zentrale Zusagen des Koalitionsvertrages um. Wir erreichen damit u. a. die für uns so wichtige Verbesserung der Rente für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, und tragen damit zur Generationengerechtigkeit bei.
 
Bericht und Beschwerden an den Deutschen Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im
Jahr 2013. Der Bericht belegt die erfolgreiche und bedeutende Arbeit des Petitionsausschusses anhand einiger beispielhafter Eingaben. Für uns besitzt dabei jede Petition, egal von wie vielen Unterstützern sie getragen wird, den gleichen Wert und wird für sich ernst genommen. Als CDU/CSU-Fraktion halten wir an der grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit der Beratungen im Ausschuss fest und vermeiden so, dass aus den ernsthaften und an der Sache orientierten Sitzungen eine Bühne für organisierte Interessen wird.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008. Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta bis zum 31. Mai 2015 zu. Im Rahmen des Einsatzes tragen unsere Kräfte zur Sicherheit der Schifffahrt vor dem Horn von Afrika bei. Die seit 2008 bestehende Mission hat bereits erfolgreich zu einer klaren Reduzierung der Piraterie im Seegebiet vor und um Somalia geführt. Das deutsche Kontingent wird nun von 1.400 auf 1.200 Soldaten gesenkt.
 
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien ( jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999. Der Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung des KFOR-Mandates. Deutsche Kräfte von bis zu 1.850 Soldaten leisten im Rahmen dieses Einsatzes einen wertvollen Beitrag zu der Mission, etwa im Hauptquartier, in der feldmedizinischen Versorgung oder der Eingreifreserve. Angesichts der auch bei fortschreitender Beruhigung der Lage fortbestehenden Eskalationsgefahr bleiben dieser Einsatz und dieser deutsche Beitrag von großer Bedeutung für Stabilität und den friedlichen Ausgleich im Kosovo, nicht zuletzt, da dadurch Entwicklung und Aufbau des Landes abgesichert werden.
 
Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner. Wir reagieren mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Erlaubt ist nun eine ergänzende Zweitadoption eines Adoptivkindes durch den eingetragenen Lebenspartner des ursprünglich Adoptierenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der ursprünglichen Adoption schon bestand. Eine gemeinsame Adoption von Kindern durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist davon nicht berührt und weiterhin gesetzlich nicht erlaubt.
 
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG). Wir beraten die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der im vergangenen Jahr verabschiedeten Regelungen für die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014-2020 in zweiter und dritter Lesung. Aufgegriffen sind hier etwa die zusätzliche Umschichtung von 4,5 Prozent der Mittel aus dem Bereich der Direktzahlungen an Landwirte (Säule 1) in die Förderung des ländlichen Raumes (Säule 2) sowie die schrittweise Angleichung der regional unterschiedlichen Direktzahlungsprämien auf ein bundeseinheitliches Niveau bis 2019. Teil des Pakets ist auch die Besserstellung kleiner und mittlerer Betriebe durch einen Zuschlag für die ersten 46 Hektar je Betrieb.

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