Neues aus der Parlamentswoche

Die deutsche Nationalmannschaft steht im Viertelfinale der Fußball-Weltmeisterschaft. Sie wirbt mit erfolgreichem Spiel für unser Land. Auf den Fanmeilen überall in Deutschland stehen Menschen aller Kulturen zusammen und feuern unser Team an. Fröhlicher Patriotismus und Sportbegeisterung gehen Hand in Hand. Die Flaggen aller Länder wehen friedlich nebeneinander. Und doch will jeder sein Team in diesem spannenden Wettbewerb vorne sehen. Wie unsere Nationalmannschaft, so steht auch der Wirtschaftsstandort Deutschland im Wettbewerb mit der ganzen Welt. So wie auf dem Fußballplatz, müssen wir auch in der Wirtschaftswelt beweglich und modern bleiben, um an der Spitze spielen zu können. Dass Deutschland gut aufgestellt ist, liegt an der Leistungsbereitschaft unserer Menschen – und an einer vorausschauenden Politik, die mit Augenmaß berechtigte Interessen zum Ausgleich führt.

Wir prägen die Politik der Großen Koalition: Mit einer außen- und europapolitisch klug agierenden Kanzlerin, mit der Durchsetzung der Mütterrente, mit der in dieser Woche zur ersten Lesung anstehenden Verbesserung der Pflegeversicherung, mit der Vermeidung von Steuererhöhungen und mit ausgeglichenen Haushalten ab 2015.

Unser Land steht gut da. Die Menschen sind so zufrieden wie schon lange nicht mehr. Die Große Koalition hat in ihren ersten Monaten dazu auch einen Beitrag geleistet. Die Koalition ist auf Kurs.
 
In diesem Sinne wünsche ich allen Angehörigen und Mitarbeitern der CDU/CSU-Fraktion eine erholsame Sommerpause und noch viel Freude am Mannschaftsspiel – in Brasilien und Deutschland.
 
Europa – im Bewusstsein vor der Geschichte.
Der hinter uns liegende Europäische Rat war besonders, weil er Vergangenheit und Zukunft miteinander verknüpfte. Zunächst gedachten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Ypern gemeinsam der Millionen Toten des Ersten Weltkriegs. Das Schlachtfeld von Ypern steht genauso wie das von Verdun als Symbol und Mahnung für die Selbstzerfleischung Europas. Dort, wo Deutschland im April 1915 zum ersten Mal in der Geschichte Giftgas in großem Umfang eingesetzt hatte, fielen zwischen 1914 und 1918 ungefähr eine halbe Million Soldaten. Eine unvorstellbare Tragödie. Am Donnerstag finden wir uns zu einer Gedenkstunde im Deutschen Bundestag zusammen, um uns der Tage und Ereignisse zu erinnern, die vor 100 Jahren zum Beginn des Ersten Weltkriegs führten.
 
Die schrecklichen Geschehnisse von damals wühlen die Menschen noch heute auf: Dies zeigt der aktuelle Streit um die Person des Attentäters Princip, der vor 100 Jahren den habsburgischen Thronfolger Franz-Ferdinand und dessen Frau Sophie erschoss. Kroaten und viele Muslime in Bosnien verurteilen diesen Mord als ein Verbrechen, die bosnischen Serben feiern Princip als Volkshelden. Dies zeigt, wie lang und schwierig der Weg in ein gemeinsam verstandenes Europa sein kann. Wir wollen dieses Europa des Friedens, der Sicherheit, des Rechts und des Wohlstands und wir gestalten es.
 
In Brüssel schlugen die Staats- und Regierungschefs daher den Spitzenkandidaten der Europäischen Volkspartei, Jean-Claude Juncker, als Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vor. Dies geschah erstmals nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit - gegen die Stimmen Großbritanniens und Ungarns. Nach Anhörungen wird das Europäische Parlament voraussichtlich am 16. Juli über den Vorschlag abstimmen. Auf einem Sondergipfel am gleichen Tag wird der Europäische Rat voraussichtlich über die weiteren Personalentscheidungen beraten.
 
Erstmals erarbeiteten die Staats- und Regierungschefs zudem ein offizielles Arbeitsprogramm, die sog. strategische Agenda, für eine Legislaturperiode.Dabei geht es primär um eine Neuausrichtung Europas. Im Mittelpunkt stehen die Stabilität der Finanzen, Wachstum und Beschäftigung, Innovation sowie der Bürokratieabbau.
 
Aber auch die Ereignisse in unserer östlichen Nachbarschaft zeigen, wie wichtig es ist, dass die EU zusammensteht und handlungsfähig ist. Am Rande des Gipfels erfolgte die Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen der EU mit der Republik Moldau und Georgien sowie des wirtschaftlichen Teil des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine - der politische Teil war bereits im März signiert worden.
 
In der Ukrainekrise setzte der Europäische Rat der russischen Regierung eine Frist bis zum gestrigen Montag, um die Lage zu entspannen. Leider müssen wir feststellen, dass sich unsere Hoffnungen auf eine Entspannung in der Ostukraine nicht erfüllt haben. Vor dem Hintergrund, dass trotz der von der ukrainischen Seite einseitig  verkündeten Waffenruhe zahlreiche ukrainische Soldaten von den Separatisten getötet wurden, hat Präsident Poroschenko die Waffenruhe nicht verlängert. Es ist daher mit weiteren Sanktionen gegen Russland zu rechnen.
 
Wir stärken das Tarifsystem durch staatliche Flankierung.
Die Ecken und Kanten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes sind abgerundet. Wir treten für die Interessen dieses Landes und der hier lebenden Menschen ein. Es geht um Arbeit und soziale Sicherheit. Dass sich keiner Sorgen machen muss, wie es übermorgen weitergeht. Und wir treten gemeinsam ein für den guten und gerechten Lohn. Dieser ermöglicht ja erst   so Papst Franziskus in seinem ersten Apostolischen Schreiben „Evangelii gaudium“ vom 24. November 2013   „den Zugang zu den anderen Gütern, die zum allgemeinen Gebrauch bestimmt sind“. Der gerechte Lohn wahrt die Würde des Menschen. In der Arbeit verwirklicht sich der Mensch. Es geht um die Anerkennung von Arbeit.
 
Wir stärken das Tarifsystem durch staatliche Flankierung. Im Januar 2015 wird in Reaktion auf die sinkende Tarifbindung einmalig ein allgemeiner Mindestlohn in Höhe von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde gesetzlich festgelegt. Natürlich ist es besser, wenn die Tarifvertragsparteien die Löhne regeln. Aber in Bereichen, wo keine Tarifverträge mehr existieren, muss der Staat die Arbeitnehmer schützen. Dann muss der Gesetzgeber den Ersatzmann für die Tarifparteien spielen. Mindestlöhne sind in Notwehr geboten für den ausgefallenen Tarifschutz.
 
Die Anpassungsentscheidung erfolgt in einem zweijährigen, nicht jährlichen Turnus, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2017. Der zweijährige Zyklus entspricht den üblichen tariflichen Entgeltanpassungen. Die Erhöhung ist und bleibt allein Entscheidung der Tarifpartner in einer unabhängigen, paritätisch besetzten Kommission. Einem rein statistischen Verfahren zur Festlegung des Mindestlohns erteilen wir damit eine Absage. Arbeitende Arme soll es nicht geben, doch die Produktivität einer Beschäftigung kann nicht außen vor bleiben. Die Mindestlohnkommission legt daher zusammen mit ihrem Beschluss alle zwei Jahre einen Evaluationsbericht vor, wie sich der Mindestlohn auf Wettbewerb und Beschäftigung auswirkt.
 
Ausnahmen haben wir im Gesetzgebungsverfahren im Dialog mit den Tarifvertragsparteien festgelegt. Sie gelten für Jugendliche unter 18 Jahren, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, für Absolventen von Pflichtpraktika und ausbildungsbegleitenden Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten. Ein Blick ins Ausland bestätigt, dass dies die (Wieder-) Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt erheblich verbessert. Das war uns von CDU und CSU ein besonderes Anliegen. Bei den Landwirten stehen wir im Wort. Sie können gewährte Kost und Logis auf den Mindestlohn anrechnen. Zudem wird die Dauer der Beschäftigung von Kurzzeitbeschäftigten, zu denen Saisonarbeitskräfte zählen, befristet für vier Jahre von 50 auf 70 Tage ausgeweitet. Auf besonderen Wunsch der SPD wachsen die Zeitungszusteller bis 2017 stufenweise in den Mindestlohn hinein: Ab 2015 haben sie Anspruch auf 75 Prozent und ab 2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns.
 
Wir setzen einen hohen Anreiz zur Stärkung der Funktionsfähigkeit des Tarifsystems. Die Übergangszeit, in der Tarifverträge mit Löhnen unterhalb des Mindestlohns fortbestehen können, wird um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. In diesen drei Jahren ist auch eine regionale Differenzierung noch möglich. Es können neue Branchentarifverträge noch unterhalb des Mindestlohns abgeschlossen werden. Auch kann die vorgesehene erstmalige Anpassung des Mindestlohns in diesen Bereichen erst zum 1. Januar 2018, also ein Jahr später als sonst, nachvollzogen werden.
 
Je mehr Tarifvertrag, umso weniger Staat. Wir unterstützen Tarifverträge. So wird es künftig wesentlich leichter werden, die Regelungen von Tarifverträgen auch für alle sonst nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber allgemeingültig zu erklären. Es müssen künftig nicht mehr 50 Prozent der Arbeitnehmer vom Vertrag erfasst sein. Künftig können grundsätzlich in allen Branchen unterste Tariflöhne durch die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowohl für deutsche wie für ausländische Arbeitnehmer festgeschrieben werden, um Lohndumping wirksam zu verhindern. Der allgemeine Mindestlohn ist gegenüber den verbesserten Möglichkeiten zur Erweiterung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags auf nicht Tarifgebundene nach¬rangig. Der Allgemeine Mindestlohn ist nur das letzte Netz.
 
Große Hilfe und Unterstützung für die Pflegebedürftigen und die sie Pflegenden – 2,4 Milliarden Euro mehr ab 2015.
Pflege ist uns etwas wert. Vor zwanzig Jahren haben wir die Einführung der Pflegeversicherung vorangetrieben. Seither gibt es ein breites Unterstützungssystem. In dieser Wahlperiode stärken wir die Pflege in zwei Stufen, denn die Zahl der Pflegebedürftigen und Demenzkranken wird weiter ansteigen.
 
In einer ersten Stufe ab 1. Januar 2015 soll es Leistungsverbesserungen im Wert von 2,4 Milliarden Euro geben. 890 Millionen Euro davon fließen in die Anhebung von Pflegeleistungen, um die Preissteigerung auszugleichen. Die große Bedeutung der Pflegereform liegt aber darin, dass nicht nur Geld verteilt wird, sondern die Pflegebedürftigen und die sie Pflegenden gestärkt werden. Zwei Drittel aller Pflegefälle werden zu Hause gepflegt. Dies entspricht dem Wunsch der Menschen. Und dies ist auch Ziel der Pflegereform.
 
Rund 350 Millionen Euro stehen für die Flexibilisierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege bzw. Tages- und Nachtpflege bereit. Das erleichtert es den Pflegebedürftigen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Zum ersten Mal werden diese Leistungen auch für Familien mit Angehörigen in der Pflegestufe 0 zugänglich gemacht. Weitere rund 300 Millionen Euro sind für zusätzliche Betreuung und Hilfe im Alltag vorgesehen. Und für den Einbau von Treppenlift oder behindertengerechter Badewanne wird es höhere Zuschüsse geben. All dies stärkt die Angehörigen dabei, zu Hause zu pflegen.
 
Doch es gibt auch Pflegebedürftigkeit, die über die Kräfte der Familie hinausgeht. Oft gibt es auch gar keine Angehörigen mehr, die die Pflege übernehmen könnten. Um die Fachkräfte in den Einrichtungen zu entlasten, soll die Zahl der Betreuungskräfte auf 45.000 fast verdoppelt werden. Diese Betreuer sind verantwortlich für menschliche Zuwendung und das bedeutet auch mehr Zeit für sachkundige Pflege. Dafür werden jährlich über 500 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet. Gleichzeitig legen wir ab 2015 rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr für den Aufbau eines Pflegevorsorgefonds zurück. So wird ein massiver Beitragsanstieg verhindert, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2035 ins Pflegealter kommen.
Unsere Pflegeversicherung ist ein Erfolg. Die Finanzreserven beliefen sich Ende 2013 auf 6 Milliarden Euro. Seit 2012 erhalten Demente mehr Leistungen. Die Unterstützung wird erneut ausgebaut. Parallel dazu beginnen zwei Modellprojekte, die den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Praxis erproben. Dieser soll in der zweiten Reformstufe umgesetzt werden. Der Beitrag wird um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Pro Jahr werden rund 5 Milliarden Euro mehr in die Pflege fließen. Die Ausgaben steigen um 25 Prozent.
 
Die Woche im Parlament

Gedenkveranstaltung anlässlich des 100. Jahrestages des Beginns des Ersten Weltkrieges. Der in Frankfurt am Main geborene und 1933 mit seiner Familie nach Frankreich emigrierte Historiker Alfred Grosser spricht im Plenum anlässlich des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren.
 
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie [Mindestlohn u. a.].Wir kommen in zweiter und dritter Lesung zu der Regelung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland und setzen damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Der Regierungsentwurf ist in den parlamentarischen Beratungen deutlich verbessert worden.
 
Moderne Netze für ein modernes Land - Schnelles Internet für alle. Das schnelle Internet ist eine wichtige Grundlage für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.Bis 2018 wollen wir deshalb erreichen, dass Internetanschlüsse mit 50 Mbit/s in der Fläche zu Verfügung stehen.DerAntrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD benennt die hierfür notwendigen Faktoren und Rahmenbedingungen, von der Bedeutung des Wettbewerbs als Treiber des Ausbaus bis hin zur Nutzung von Synergieeffekten zur Kostensenkung beim Ausbau. Ebenfalls gilt es, eine konsequente und zeitnahe Nutzung der Potenziale von Frequenzen für den Ausbau zu nutzen. Darüber hinaus sehen wir eine Förderung und eine enge Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen als notwendig an.
 
Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG) [1. Stufe der Pflegereform]. Die Pflegeversicherung soll gestärkt und verbessert werden. Wir diskutieren die Veränderungen in erster Lesung und bringen damit ein für die Menschen wesentliches Projekt auf den Weg.
 
Bericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Prüfung der Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung nach § 30 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Im Zusammenhang mit der ersten Stufe der im Koalitionsvertrag versprochenen Pflegereform nehmen wir den Bericht der Bundesregierung zum Anlass, die im Pflegestärkungsgesetz vorgenommene Leistungsdynamisierung von vier Prozent zu erläutern und diesen Erfolg zu debattieren.
 
Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer.Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Der Gesetzentwurf definiert die drei Balkanstaaten (Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina) als ´sichere Herkunftsstaaten´. Fast ein Viertel aller Asylanträge in Deutschland geht auf Bürger aus den genannten drei Staaten zurück, fast alle sind offenkundig unbegründet. Die Herkunft aus sichereren Herkunftsstaaten ermöglicht eine Beschleunigung von Asylverfahren und die Freisetzung von Bearbeitungskapazitäten für dringende Fälle. Zugleich verbessern wir den Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und geduldete Ausländer, der künftig nach drei Monaten möglich ist, damit diese Menschen schneller einen Beitrag zu ihrem Unterhalt leisten können. Wir erwarten, dass die Länder ihrer Verantwortung nachkommen und das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat rasch bestätigen. Hier sind insbesondere die Grünen in den Landesregierungen gefordert.
 
Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.Das Gesetz, das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung ansteht, sieht im Wesentlichen den Wegfall der Optionspflicht nur für Personen vor, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Junge Deutsche, die mindestens acht Jahre vor Vollendung des 21. Lebensjahres in Deutschland verbracht oder sechs Jahre eine Schule im Inland besucht bzw. im Inland einen Schul- oder Ausbildungsabschluss erreicht haben, können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern neben der deutschen Staatsangehörigkeit behalten. Damit setzen wir eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag um. Die Regelung ist auch integrationspolitisch sinnvoll, da etwa Kinder, die in jungen Jahren Deutschland verlassen, sich weiterhin für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.
 
Jahresbericht 2013 des Wehrbeauftragten (55. Bericht). Die Bundeswehr übernimmt in zahlreichen Auslandseinsätzen Verantwortung für die Bewahrung von Frieden und Freiheit auf der Welt und trägt mit Stabilisierungseinsätzen stark dazu bei, dass diese Welt sicherer wird. Der diesjährige Bericht des Wehrbeauftragen zeigt auf, dass die Einsätze für die Familien der Soldaten sehr belastend sein können und benennt eine Reihe von Problemen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Rund 5.100 Eingaben wurden behandelt. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir auf die sich abzeichnenden Probleme reagiert, unsere Verteidigungsministerin hat Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf den Weg gebracht. Der Wehrbeauftragte stellt eine positive Entwicklung hinsichtlich einer in der Vergangenheit schwierigen Situation für Heimkehrer aus Einsätzen fest – wir werden erreichen, dass sich diese positive Entwicklung auch mit Blick auf weitere Handlungsfelder fortsetzt.
 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens.Wir aktualisieren das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 3. Mai 2013 vor seinem Inkrafttreten am 1. Mai 2015. Die einzuarbeitenden Veränderungen aus der fortentwickelten Rechtslage, etwa in Bezug auf Ehen und Lebenspartnerschaften, beschließen wir in zweiter und dritter Lesung. Das Gesetz stellt auch klar, dass Religionsgemeinschaften die Meldedaten, die sie etwa aufgrund der Erhebung der Kirchensteuer einsehen können, nicht zu arbeitsrechtlichen Zwecken verwenden dürfen.

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