Am vergangenen Freitag haben wir den Tag der Deutschen Einheit gefeiert. Seit die staatliche Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 vollendet wurde, können wir dies gemeinsam in Ost und West, in Nord und Süd tun. Überwunden waren kalter Krieg, deutsche Teilung und das Unrechtsregime der SED. In wenigen Wochen feiern wir die 25jährige Wiederkehr des Falls der Berliner Mauer und werden daran erinnern, welche Ereignisse diesem epochalen Umbruch vorausgegangen sind. Seit dieser Zeit haben die Menschen in unserem wiedervereinigten Land eine Gegenwart geschaffen, die viele nach den Jahrzehnten der brutalen Teilung nicht für möglich gehalten haben. Deutschland steht so stark, so wettbewerbsfähig und so innovativ da wie kaum zuvor. Aktuelle Untersuchungen belegen den eindrucksvollen Erfolg der wirtschaftlichen Erholung in den neuen Ländern. Unser Land hat die Teilung und die bitteren Folgen der langen sozialistischen Misswirtschaft schon heute weitestgehend überwunden. Deswegen ist es gut, dass wir uns in dieser Plenarwoche im Schwerpunkt mit dem aktuellen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit befassen.
Die Erfolge können sich sehen lassen. Sie lassen sich nicht nur an den Fassaden der Städte und Dörfer in den neuen Ländern ablesen. Der Bericht zur Deutschen Einheit unterstreicht: Ein Vierteljahrhundert nach dem Mauerfall ist die Lebensqualität in Ost- und Westdeutschland weitgehend angeglichen, die Infrastruktur ist modernisiert und die ostdeutsche Wirtschaft steht auf einem soliden Fundament.
Gleichzeitig ist dieses erste Vierteljahrhundert des wiedervereinigten Deutschlands eine gute Gelegenheit, anerkennend auf die Leistung der Menschen in Deutschland in Ost und West zu blicken, die diese Wiedervereinigung ihres Vaterlandes gewollt und erreicht und ihre Heimat zu einem so innovativen, erfolgreichen und lebenswerten Land gemacht haben.
Freuen wir uns, dass der Staatssozialismus der SED den Erfindergeist und den Leistungswillen, aber auch den Zusammenhalt und den Bürgersinn der Menschen in den neuen Ländern, nicht hat brechen können, im Gegenteil: Aktuelle Zahlen der KfW belegen, dass es in den neuen Ländern in den Jahren seit 1989 zu einer vergleichbaren Entwicklung gekommen ist wie in den 1950er und 60er Jahren in der alten Bundesrepublik – der Zeit des Wirtschaftswunders.
Diese positive Bilanz darf selbstverständlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch Einiges zu tun gibt, etwa bei der Stärkung der Wirtschaftskraft, bei der Angleichung der Einkommen und damit der Renten sowie bei den Beschäftigungszahlen. Die schon heute in den neuen Ländern klar hervorstechende besondere Herausforderung des demografischen Wandels zeigt uns auch, wie viel es weiterhin zu tun gibt. Es gilt also, nach den Feierlichkeiten zur Deutschen Einheit und zum Mauerfall: Anpacken!
Allerdings kann man Deutschland nicht mit den Kräften von gestern voranbringen. So wollen die Ewiggestrigen der Linkspartei uns vergessen machen, wie ungerecht und menschenverachtend die SED ihren absoluten Machtanspruch durchgesetzt hat: Mit Mauer und Stacheldraht, mit Schießbefehl und Selbstschussanlagen – auf Kosten vieler Toter, Eingesperrter, Verfolgter und bis heute traumatisierter Stasi-Opfer. Wer meint, hier nicht von einem Unrechtsstaat sprechen zu können, will verschleiern, was Sozialismus tatsächlich war und welches Leid die „Diktatur des Proletariats“ über Land und Menschen gebracht hat. Daher wäre es unverständlich und auch völlig unhistorisch, wenn ausgerechnet der Teil „Bündnis 90“ der Grünen sich jetzt daran beteiligen würde, der Linkspartei die Regierungszentrale im Freistaat Thüringen auszuliefern.
Zukunftsfähige Rüstungsbeschaffung für unsere Soldatinnen und Soldaten.
Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen hat gestern eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Risikoanalyse zentraler Rüstungsprojekte der Bundeswehr vorgelegt. Die externen Gutachter sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Beschaffung und Management der Rüstungsvorhaben zu verbessern sind. Dieser Aufgabe müssen gerade wir als Union uns in besonderer Weise widmen. Klar ist, dass es sich um keine einfache Aufgabe handelt, da Beschaffung und Entwicklung von Rüstungsgütern sowie deren Management besonders komplex sind.
Deshalb müssen wir uns auf einen langen Prozess der Optimierung einrichten. Mit schnellen Erfolgen ist nicht zu rechnen. Versäumnisse aus der Vergangenheit werden auch in Zukunft zu Tage kommen. Deswegen ist es richtig, sich auf diesen langen Weg zu machen und die Entscheidungen gründlich vorzubereiten. Dies ist besonders im Interesse unserer in zahlreichen internationalen Einsätzen tätigen Soldatinnen und Soldaten wichtig. Sonst gilt bald wieder der Satz: „Nach der Reform ist vor der Reform.“
Weiter voran in Sachen Bildungsrepublik Deutschland.
In dieser Sitzungswoche bringen wir eine wesentliche Strukturveränderung im deutschen Bildungssystem auf den Weg. Die bisher zwischen Bund und Ländern geteilte Zuständigkeit für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird nun in der Hand des Bundes zusammengefasst. Im Zuge der Vereinbarungen, sechs Milliarden Euro zusätzlich für Bildung und Forschung in Deutschland auszugeben, hatte der Bund die volle Übernahme der BAföG-Kosten zum 1. Januar 2015 zugesagt. Dies setzt enorme Mittel in den Ländern frei. Die Länder haben versprochen, diese Milliarden vollständig zugunsten von Schule und Hochschule einzusetzen. Unionsgeführte Länder wie Hessen haben dies schon konkretisiert und zugesagt, dass die freiwerdenden BAföG-Mittel den Universitäten des Landes zugutekommen werden.
An diese Änderung in der Bildungsfinanzierung schließt eine Änderung des Grundgesetzes an, mit der wir das sogenannte Kooperationsverbot abschaffen, das der Bundesebene eine dauerhafte Finanzierung von Universitäten versagte. Bisher konnte der Bund nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen verlässlich und dauerhaft bezuschussen und so dazu beitragen, dass Deutschland gerade in den Jahren seit 2005 zu einem hochinnovativen Standort wachsen konnte.
Mit der Übernahme der BAföG-Finanzierung und dem Wegfall des Kooperationsverbotes verbessern wir weiter die schon guten Rahmenbedingungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Bildungsrepublik Deutschland.
Die Woche im Parlament
Irland: Vorzeitige teilweise Rückzahlung von IWF-Finanzhilfe; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG). Auf Antrag des Bundesministeriums der Finanzen beraten wir nach dem StabMechG über eine Änderung des Irland-Hilfsprogramms, damit die Republik Irland einen Teil der 2010 empfangenen Finanzhilfe vorzeitig an den Internationalen Währungsfonds (IWF) zurückzahlen kann. Hierfür ist ein auf Irland beschränkter Verzicht auf die in den Programmbedingungen festgelegte Parallelbehandlung der beiden Gläubiger EFSF und IWF nötig. Kann Irland die relativ teuren IWF-Kredite vorzeitig ablösen, wird die Schuldentragfähigkeit des Landes gestärkt, was zu einer weiteren Stabilisierung der Eurozone beitragen soll.
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföG-ÄndG) und Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2. Wir stellen die wesentlichen Veränderungen in erster Lesung vor, die sich aus den Beratungen mit den Ländern ergeben haben. Von zentraler Bedeutung ist, dass der Bund ab dem 1. Januar 2015 die Kosten für das BAföG vollständig übernehmen und die Bedarfssätze zeitnah, schon 2016, erhöhen wird. Diese Erhöhung ist laut BAföG-Bericht sinnvoll, um die Höhe der BAföG-Sätze wie schon 2008 und 2010 an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen. Außerdem sollen mit dem Gesetz die Regelungen und Höchstsätze der Hinzuverdienstgrenze angepasst werden.
Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit. Der Jahresbericht benennt nüchtern die Herausforderungen, aber auch die enormen Erfolge im 25. Jahr nach der Maueröffnung. Vieles ist erreicht worden und in zahlreichen Bereichen ist die Lage in vielen Regionen in den neuen Ländern mittlerweile auf einem hohen Niveau angekommen. In Zukunft werden wir beim Abbau der regionalen Disparitäten auf einen Ost-West-Vergleich verzichten können und auf Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei der Verbesserung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands ansetzen können.
Gute Arbeit weltweit - Verantwortung für Produktion und Handel in Entwicklungsländern und Schwellenländern gerecht werden. Mit dem gemeinsamen Antrag der Koalitionspartner rufen wir Unternehmen auf, sich noch stärker für die Einhaltung von sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Kriterien in den Produktionsländern, und zwar über die gesamte Lieferkette hinweg, zu engagieren. Hierbei erinnern wir an die Möglichkeit einer Stärkung der sogenannten „Decent Work Agenda“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) oder der „Leitsätze für multinationale Unternehmen“ der OECD. Auch und gerade in Handelsabkommen besteht die Chance, international anerkannte Sozial- und Umweltstandards verbindlich zu machen. Im Rahmen der Wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der Entwicklungspolitik kann Deutschland dabei dazu beitragen, dass Partnerländer bei der Einführung, Durchsetzung und Überwachung dieser Standards unterstützt werden.
Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Datum vom 24. April 2013 die Verfassungsmäßigkeit des Antiterrordateigesetzes (ATDG) bestätigt, gleichzeitig aber auch einigen Änderungsbedarf in der Ausgestaltung von Einzelpunkten benannt. Ebenfalls Anfang 2013 wurde die gesetzlich vorgeschriebene Auswertung des ATDG abgeschlossen. Wir setzen die Änderungen, die sich aus dem Spruch des BVerfG und der Evaluierung ergeben, in zweiter und dritter Lesung um und ändern damit zugleich das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, das dem ATDG nachgebildet war und daher auch angepasst werden soll. Weitere Änderungen erfolgen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im BKA-Gesetz sowie im Aufenthaltsgesetz.
Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
(9. BVerfGG-ÄndG). Wir stellen in erster Lesung die Neuregelung des Verfahrens für die Wahl der durch den Bundestag zu berufenden Bundesverfassungsrichter vor. Im Wesentlichen ist dies die Übertragung der Wahlzuständigkeit von einem Wahlausschuss auf das Plenum des Bundestages. Der Ausschuss wird weiterhin bestehen bleiben und die Aufgabe übernehmen, dem Plenum Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes. Wir setzen mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eine Entscheidung des BVerfG um und ergänzen dies um Vereinbarungen mit den Ländern im Zuge der Neuregelung der sicheren Herkunftsstaaten. Im Wesentlichen wird der Sachleistungsvorrang verändert, der nach diesem Gesetzentwurf nun auf die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen beschränkt bleibt. Im Anschluss an die Aufnahmephase soll künftig ein Vorrang für Geldleistungen gelten. Mit der ersten Lesung dieses Änderungsgesetzes machen wir zugleich deutlich, dass es keine komplette Aufhebung des AsylbLG gibt.