Neues aus der Parlamentswoche

Wir leben in bewegten und schwierigen Zeiten. Viele Menschen sind nicht nur wegen der Ereignisse in Nahost und der Ukraine beunruhigt, sondern auch durch die Ebola-Epidemie in Westafrika. Der unglaublich unmenschliche Terror des sogenannten Islamischen Staates nimmt kein Ende, der Konflikt in der Ukraine scheint nur eingefroren und die Ausbreitung der Ebola-Viren ist in der globalen Welt schwer einzugrenzen. Neben der Sorge, selbst von Terror oder Krankheit betroffen zu sein, ist auch und gerade in Deutschland das Mitleid groß und die Sorge um die Opfer sehr ausgeprägt. So ist es beeindruckend, wie viele Freiwillige sich für einen Ebola-Einsatz in Westafrika gemeldet haben. In Europa nimmt Deutschland die meisten Flüchtlinge aus Syrien auf und ist das führende europäische Geberland, was die Versorgung der Flüchtlinge und Notleidenden vor Ort angeht. Unsere humanitären Hilfen können sich sehen lassen und kommen bei den Menschen in der Ukraine, in Syrien und im Irak an. Und wir unterstützen die Kämpfer, die sich den menschenfeindlichen IS-Milizen entgegenstellen.

Krisenzeiten sind Gelegenheiten nicht nur mit Worten, sondern mit Taten zu beweisen, was die eigenen Überzeugungen wert sind. Wir stellen uns den Herausforderungen der Welt, weltweit und zu Hause.
 
Noch deutlicher als je zuvor erteilen wir Radikalismus und Gewalt in und aus Deutschland eine klare Abfuhr. Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie. Toleranz und Weltoffenheit sollte niemand als Schwäche missverstehen. Die Fraktion bringt sich aktiv mit Vorschlägen gegen die Wiedereinreise von IS-Anhängern ein, will durch Ausreisesperren den Export von Terrorismus unterbinden und hat darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit erarbeitet. Davon verstehen wir etwas.
 
Das gilt auch für die Wirtschaft. Wir sehen, dass sich die konjunkturellen Aussichten eintrüben - nicht wegen der Beschlüsse, die die Koalition umgesetzt hat, sondern vor allem wegen der unsicheren Lage in der Weltpolitik. Natürlich bleiben Sanktionen nicht ohne Folgen für unsere exportorientierte Wirtschaft. Die Sanktionen gegen Russland sind politisch gewollt wegen dessen völkerrechtswidrigen Vorgehens auf der Krim und der Destabilisierung der Ostukraine. Sie sind eine klare Antwort der EU und haben natürlich auch Auswirkungen.
 
Deswegen ist für uns klar: Wir stehen zum Koalitionsvertrag, aber jetzt ist nicht die Zeit, die Wirtschaft zu verunsichern und Arbeitsplätze durch neue Belastungen zu gefährden. Als Partei mit wirtschaftspolitischem Sachverstand, als Partei des Mittelstandes, steht die Union für verlässliche Rahmenbedingungen und die Sicherung der Grundlagen der deutschen Wettbewerbsfähigkeit.
 
Es geht jetzt um Vertrauen in die Zukunft und um die notwendigen Investitionen. Was wir als Politik dazu beitragen können, wird am besten durch konkrete Projekte deutlich: Die Tarifeinheit kommt, die Rentenversicherungsbeiträge werden abgesenkt, Steuererhöhungen erteilen wir eine klare Absage und wir bekennen und klar zum ausgeglichenen Haushalt. Und: Wir müssen zu konkreten Entlastungen für die Wirtschaft kommen. Unsere Botschaft ist dabei ganz klar: Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben setzen wir um. Aber dann muss es auch gut sein.
 
Pflege zu Hause stärken.
 
In dieser Wahlperiode werden wir mit zwei Gesetzen die Pflege deutlich stärken. Wir wissen: Die Zahl der Pflegebedürftigen und Demenzkranken wird weiter ansteigen. Dafür sorgen wir schon heute vor. Die Verbesserungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes treten bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft. Es gibt spürbar mehr Geld. Vorgesehen ist eine Anhebung der Leistungen um vier Prozent. Wir erhöhen die gesamten Ausgaben für Pflege um ein Viertel. Eine solche Steigerung der Leistungen hat es in der Sozialgeschichte noch nicht gegeben.
 
Echte Betreuung wird möglich. Das bedeutet, dass Angehörige nicht nur beim Waschen und Pflegen entlastet werden. Es wird auch Entlastung durch Betreuung geschaffen. Vor allem ist wichtig, dass die zeitlich befristete vollstationäre Versorgung und die vorübergehende Pflege und Betreuung anstelle der Angehörigen künftig besser kombinierbar sind. Wer ambulante Pflegeleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann in Zukunft auch Tages- und Nachtpflege voll in Anspruch nehmen. Die Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte wird zu einer spürbaren Entlastung in den Pflegeheimen führen. In einem zweiten Gesetz sollen weitere Schritte folgen, die Demenz noch stärker berücksichtigen.
 
Von der zum 1. Januar 2015 geplanten Beitragssatzerhöhung wird ein Drittel, nämlich 1,2 Milliarden Euro jährlich, in einem Pflegevorsorgefonds angelegt. In diesem soll über zwei Jahrzehnte angespart werden, um dann ab 2035, wenn die Babyboomer-Generation der 60er-Jahre in die Jahre kommt, künftige Beitragszahler zu entlasten. Um den Fonds vor unberechtigten Zugriffen zu schützen, wird er bei der Deutschen Bundesbank verwaltet.
 
Die Woche im Parlament
 
Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel. Unsere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erläutert zu Beginn der dieswöchigen Kernzeit das deutsche Engagement bei der Ausrichtung der europäischen Politik. Wir debattieren über die Schwerpunkte und die Verknüpfung unserer Aktivitäten auf den verschiedenen europäischen Ebenen.
 
Digitale Agenda 2014 bis 2017. Wir beraten die von der Bundesregierung vorgelegte Digitale Agenda. Ziel der ressortübergreifenden Gesamtstrategie ist es, den digitalen Wandel in Deutschland im Sinne von Innovation und bei einer weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit aktiv zu gestalten. Die Bundesregierung benennt sieben konkrete Handlungsfelder. Sie reichen von der Infrastruktur in Deutschland über die Chancen der digitalen Wirtschaft und des digitalen Wirtschaftens bis hin zur internationalen Ebene. Das weltweite Netz stellt unser Land vor neue Herausforderungen. Wir sehen große Chancen für den Standort Deutschland und erkennen die Möglichkeiten der Verbesserung von Teilhabemöglichkeiten für die Menschen in unserem Land. Wir blenden aber auch nicht die Gefahren aus, die sich aus der digitalen Entgrenzung ergeben können. Neben der Notwendigkeit einer Medienbildung stellt die IT-Sicherheit ein zentrales Handlungsfeld dar. Wir wollen all diese Aspekte in der parlamentarischen Begleitung der Digitalen Agenda der Bundesregierung behandeln und die Prozesse aktiv vorantreiben.
 
Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds 
(Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung die erste Stufe der Stärkung und Verbesserung der Pflegeversicherung und setzen damit die größte Leistungsverbesserung um, die es je in einem der deutschen Sozialversicherungssysteme gegeben hat.
 
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrolle] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates KOM (2014) 180 endg.; Ratsdok. 7956/14, hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der vorliegende Vorschlag der Kommission sieht eine erhebliche Verschärfung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Öko-Betriebe vor, was die Betreiber zur Aufgabe zwingen könnte. Wir befürchten eine starke zusätzliche Belastung dieser Betriebe etwa durch den kompletten Wegfall geltender Ausnahmeregelungen. Mit unserer Stellungnahme weisen wir darauf hin und machen Vorschläge zur Bereinigung der problematischen Festlegungen. Auch im Bereich der Durchsetzung ökospezifischer Kontrollvorschriften treten wir im Wesentlichen für den bewährten Status Quo ein.
 
EU-Jahresberichte 2012 und 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt. Wir beraten Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu den EU-Jahresberichten, die einen umfassenden Überblick über die Maßnahmen der EU in diesem so wichtigen Politikfeld vermitteln. Der neue Strategische Rahmen und der zugeordnete EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie wurden im Berichtszeitraum beschlossen. Sie haben dazu beigetragen, die europäische Menschenrechtspolitik eindeutiger und zielführender zu gestalten. Berührt werden dabei Politikbereiche wie Handel, Investitionen oder Entwicklungszusammenarbeit, aber auch Justiz oder Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Wir unterstützen diesen neuen Ansatz und empfehlen einen Folgeaktionsplan für die Jahre ab 2015. Der Bericht benennt Schwerpunkte der europäischen Menschenrechtspolitik, von der Entwicklung länderspezifischer Menschenrechtsstrategien bis hin zu Aktionsfeldern wie den Maßnahmen zur Beseitigung des Menschenhandels. Wir begrüßen, dass der Einsatz für das Recht auf Glaubens- oder Religionsfreiheit ein Handlungsfeld der EU darstellt und bekräftigen die Anregung, in der Kommission eine Kompetenzstelle hierfür zu schaffen.
 
Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsmäßigkeit des Antiterrordateigesetzes (ATDG) in seinem Urteil vom 24. April 2013 bestätigt, gleichzeitig aber auch einigen Änderungsbedarf in der Ausgestaltung von Einzelpunkten benannt. Ebenfalls Anfang 2013 wurde die gesetzlich vorgeschriebene Auswertung des ATDG abgeschlossen. Wir setzen die Änderungen, die sich aus dem Spruch des BVerfG und der Evaluierung ergeben, in zweiter und dritter Lesung um und ändern damit zugleich das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, das dem ATDG nachgebildet war und daher auch angepasst werden soll. Weitere Änderungen erfolgen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im BKA-Gesetz sowie im Aufenthaltsgesetz.
 
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015). Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, stellen wir der deutschen Wirtschaft insgesamt 807,9 Millionen Euro gemäß des im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecks zu Verfügung.
 
Berufliche Bildung zukunftssicher gestalten - Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung stärken. Das eingespielte Gefüge zwischen akademischer und beruflicher Bildung droht in eine Schieflage zu geraten: Während der Anteil der Menschen in einer akademischen Ausbildung weiter steigt, geht der Anteil der beruflichen Ausbildung zurück. Mit unserem Antrag wollen wir die berufliche Bildung stärken. Wir zielen dazu insbesondere darauf ab, Jugendliche mit schlechteren Startbedingungen in eine Berufsausbildung zu bringen – dies gilt insbesondere für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Als zweites zentrales Handlungsfeld der beruflichen Bildung sehen wir die Schaffung von Angeboten, die die Motivation von Studienabbrechern stärkt, eine Berufsausbildung aufzunehmen. Signalwirkung hat auch die Verbesserung der Förderbedingungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, das sogenannte „Meister-BAföG.“
 
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, beziffert neue Mautsätze für Lkw auf der Grundlage des aktuellen Wegekostengutachtens. Diese müssen bei der Berücksichtigung der augenblicklich wesentlich gesunkenen Zinskosten an die Nutzer weitergegeben werden. Die so entstehenden Mindereinnahmen werden in Teilen dadurch ausgeglichen, dass bei der Mautberechnung Luftverschmutzungskosten erstmals berücksichtigt werden können.

Nach oben