Neues aus der Parlamentswoche

Am Wochenende haben wir Deutsche mit unseren Gästen aus der ganzen Welt voller Freude die Maueröffnung vor 25 Jahren gefeiert. Mit diesem friedlichen Fest, in dessen Verlauf sich der von rund 7.000 Luftballons nachgebildete Grenzverlauf buchstäblich in Luft auflöste, erinnerte eine Million Menschen an die Überwindung eines Unrechtsstaates. Die eindrucksvolle „Lichtgrenze“ führte uns allen noch einmal vor Augen, wo das schlimmste Sinnbild der SED-Diktatur, die Berliner Mauer mit dem Todesstreifen Ost und West teilte. 25 Jahre nach der ersten Grenzöffnung an der Bornholmer Straße erscheint die deutsche Teilung wie ein Albtraum, den unser Land endlich abschütteln konnte. 

Die Dinge haben sich im November 1989 zum Guten gewendet. Der alte „Drachen“ der einheitssozialistischen Diktatur des Proletariats, den mutige Bürgerrechtler bezwungen und unabhängige Geister wie Wolf Biermann zersungen haben, ist nicht mehr. Biermann, dessen Besuch im Plenarsaal am vergangenen Freitag einen bemerkenswerten Höhepunkt in der Geschichte unseres Parlaments darstellt, hat in eindrucksvoller Weise Wesen und Folgen der friedlich überwundenen Diktatur beim Namen genannt und auch über das Heute Klartext geredet.
 
Dieses Gefühl teilen sicher auch die mehr als 4.000 Demonstranten in Erfurt, die ihrer Sorge darüber Ausdruck verliehen, dass die Nachfolgepartei der vor 25 Jahren unter so großem Einsatz von den Menschen entmachteten SED nun von SPD und Grünen erneut eine führende Rolle zugewiesen bekommt – diesmal freiwillig. Dazu sollte man wissen: Beim SPD-Mitgliederentscheid haben weit weniger Menschen den Ausschlag für eine Koalition unter Führung der Linken gegeben, als allein auf dieser einen Demonstration gegen eine solche Geschichtsvergessenheit auf der Straße waren. Das sollte SPD und Grünen, besonders jenen aus der Tradition von Bündnis 90, zu denken geben.
 
Die Dinge zum Guten wenden heißt sicher nicht, mit der Nachfolgepartei zu paktieren, sondern sich auch ein Vierteljahrhundert danach vorrangig um die Opfer zu kümmern. Wir tun dies, wenn wir in dieser Sitzungswoche weitere Leistungsverbesserungen für die Opfer des SED-Unrechtsregimes auf den Weg bringen, die in Haft gerieten oder berufliche Nachteile erlitten haben. Wir tun dies auch, indem wir die neuen Länder auf ihrem Weg nach vorn weiter unterstützen und so daran arbeiten, die Folgen von 40 Jahren Sozialismus zu überwinden. Die Angleichung der Lebensverhältnisse im ganzen Land sollten wir als dauerhafte Aufgabe verstehen.
 
Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung.
 
Die Diskussion um das Thema Suizidbeihilfe bewegt die Menschen in unserem Lande. Es handelt sich um eine emotionale und kontrovers geführte Debatte, die die Frage betrifft, wie unsere Gesellschaft mit Alter, Krankheit und Tod umgeht. Es geht dabei um Menschenwürde, Lebensschutz und das Recht auf Selbstbestimmung, aber auch um das Signal für die Gesellschaft, das wir beim Umgang mit dem menschlichen Leben in der letzten Lebensphase geben.
 
Eine politische Entscheidung ist gefordert, da sogenannte Sterbehilfevereine derzeit eine rechtliche Lücke nutzen und schwerkranken, aber auch altersmüden und psychisch kranken Menschen in unserem Land geschäftsmäßig und organisiert Beihilfe zum Suizid gewähren. In unserer Fraktion besteht weitgehend Einigkeit, dass die organisierte Sterbehilfe verboten werden soll. Damit gehen wir über einen Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode hinaus. Gleichzeitig gibt es unterschiedliche Ansichten zu der Frage, ob ein ärztlich assistierter Suizid im Ausnahmefall zugelassen werden sollte.
 
Mediziner, Kirchenvertreter und Juristen haben uns in einer fraktionsoffenen Sitzung Ende September ihre Erfahrungen und Überlegungen zu Suizidbeihilfe sowie zur Palliativ- und Hospizversorgung vorgestellt. Einigkeit besteht, dass den Menschen am Ende des Lebens bessere medizinische und psychologische Begleitung zur Seite gestellt werden muss. Wir wollen daher die Palliativmedizin und das Hospizwesen flächendeckend ausbauen.
 
In einer vierstündigen Orientierungsdebatte haben in dieser Woche Abgeordnete aller Fraktionen die Möglichkeit, ihre Einstellung zum Thema Suizidbeihilfe darzulegen. Einige Gruppen habe sich bereits gefunden und mit ihren Vorstellungen positioniert. Dieser Prozess wird sich nach der Orientierungsdebatte fortsetzen. Für das Frühjahr ist eine Anhörung im Deutschen Bundestag geplant. Eine endgültige Verabschiedung streben wir nicht vor Sommer 2015 an, damit ausreichend Zeit bleibt, einen Austausch von Expertise und Argumenten mit besonderer Sensibilität und Intensität zu ermöglichen.
 
Kinderpornografie wirksam bekämpfen und härter bestrafen.
 
In dieser Woche setzen wir Forderungen der CDU/CSU-Bundesfraktion nach einem besseren Opferschutz um. Mit dem Gesetzesbeschluss zum Sexualstrafrecht schützen wir insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch. Verbessert wird der Schutz der Intimsphäre vor Verletzung durch Bildaufnahmen – vor allem durch Nacktbilder. Im Hinblick auf die offenkundig gewordenen Schutzlücken werden insbesondere die unbefugte Herstellung, Verbreitung und das Gebrauchen von Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt.
 
Zudem werden künftig, wie von uns seit langem gefordert, Minderjährige vor sexuellen Übergriffen in Abhängigkeitsverhältnissen besser geschützt. Wir schließen die Strafbarkeitslücke für die Fälle, in denen Vertretungslehrer eine sexuelle Beziehung zu ihren minderjährigen Schülern eingehen. Ebenfalls haben wir durchgesetzt, dass minderjährige Kinder vor sexuellen Handlungen der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen besonders zu schützen sind.
 
Zur Verbesserung des Opferschutzes wird die strafrechtliche Verjährung von verschiedenen Delikten künftig nicht schon ab dem 21. Lebensjahr, sondern erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers beginnen. Schwere Sexualdelikte können damit nicht vor Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren, so dass die häufig stark traumatisierten Opfer Zeit haben, das Geschehene zu verarbeiten. Zudem wird der Strafrahmen beim Besitz kinderpornografischer Schriften und bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhöht. Auch macht sich zukünftig strafbar, wer kinder- und jugendpornografische Live-Darbietungen veranstaltet oder besucht.
 
Wichtiger Baustein für die Bildungsrepublik Deutschland.
 
Mit der anstehenden Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes und dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) leisten wir in dieser Sitzungswoche einen wesentlichen Beitrag für den Hochschulstandort Deutschland. Dies gilt sowohl für die Exzellenz und für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen an sich, als auch für die wirtschaftliche Situation der Studierenden in Deutschland. 
 
Mit der Änderung des Grundgesetzes kann der Bund künftig in Fällen überregionaler Bedeutung und in Abstimmung mit den Ländern Hochschulen direkt und auf Dauer fördern. Angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs der Hochschulen untereinander und der Notwendigkeit, besonders qualifizierten Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern eine Perspektive in Deutschland zu eröffnen, ist dies ein wichtiger Schritt. Der Bund kann auf diese Weise dazu beitragen, dass in der deutschen Hochschullandschaft global erkennbare Impulse gesetzt werden. Diese Einbindung des Bundes gilt nur mit Blick auf die Hochschulen, für eine direkte Übernahme von Aufgaben im Schulbereich fehlen die Voraussetzungen. 
 
Auch die Studierenden können sich auf den Bund verlassen: Wir heben die Bedarfssätze ab dem 1. Oktober 2016 um 7 Prozent an und erhöhen den Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende BAföG-Empfänger auf 250 Euro. Zusätzlich steigen zu diesem Termin die Einkommensfreibeträge ebenfalls um 7 Prozent, was den Kreis der Empfangsberechtigten um 110.000 Schüler und Studierende ausweitet. Der Förderhöchstsatz für auswärtswohnende Studierende steigt damit um 9,7 Prozent, von derzeit 670 Euro auf zukünftig 735 Euro monatlich.
 
Durch die Übernahme des Länderanteils an den BAföG-Kosten werden pro Jahr 1,17 Milliarden Euro in den Länderhaushalten frei, die vereinbarungsgemäß für Hochschulen und Schulen eingesetzt werden sollen. Während Hessen die freiwerdenden Mittel in einen zweckgebundenen Hochschulfonds leiten wird, hat Niedersachsen verkündet, die Mittel absprachewidrig insbesondere für Kindertagesstätten verwenden zu wollen. Nordrhein-Westfalen hat sich noch nicht abschließend geäußert. Wir erwarten mit den Schülern und Hochschülern, dass die Länder ihre Zusagen einhalten.
 
Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern anpassen.
 
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, das bestehende Mietrecht im Sinne einer Verbesserung des Ausgleiches zwischen Mietern und Vermietern anzupassen. Wir gehen mit unserem Gesetzentwurf dazu in dieser Woche in die erste Lesung. Ein Element ist das sog. Bestellerprinzip in der Vermittlung von Mietwohnraum. Dieses soll im Wohnungsvermittlungsgesetz eindeutig so geregelt werden, dass der Makler vom Wohnungssuchenden nur noch dann eine Provision verlangen kann, wenn er das Mietobjekt ausschließlich aufgrund eines Vermittlungsvertrages mit diesem beschafft hat. 
 
Ein zweites Element ist die sog. Mietpreisbremse. Diese erlaubt den Ländern für eine begrenzte Dauer von maximal fünf Jahren in Gebieten mit nachgewiesenermaßen angespannten Wohnungsmärkten eine Deckelung des Anstiegs der Bestandsmieten vorzunehmen. In diesen Gebieten dürfen Mieten im Bestand bei Neuabschlüssen höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wobei die bisher für die Wohnung verlangte Miete nicht abgesenkt werden muss. Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen. 
 
Der Nachweis eines angespannten Wohnungsmarktes erfolgt anhand objektiver gesetzlicher Kriterien durch die jeweilige Landesregierung, die auch einen Maßnahmenplan gegen das mangelnde Angebot vorlegen muss.
 
Unbestreitbar ist schließlich, dass die Ursache für steigende Mieten, das zu geringe Wohnungsangebot, nur über verstärkten Neubau dauerhaft beseitigt werden kann.
 
Die Woche im Parlament
 
Sterbebegleitung. Im Rahmen einer großen Orientierungsdebatte beginnen wir die parlamentarische Meinungsfindung zu einem wichtigen Thema dieser Legislaturperiode. Anschließend werden fraktionsübergreifende Gruppen an Lösungsvorschlägen arbeiten, die wir im kommenden Jahr beraten werden.
 
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine deutliche Verbesserung des Schutzes gerade von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch.
 
Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG). Wir befassen uns in erster Lesung mit den vorgeschlagenen Änderungen im Bereich des Mietrechts – der sog. Mietpreisbremse – und der Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung.
 
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b). Die Änderung des Grundgesetzes, die wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, erweitert die Möglichkeiten des Bundes im Bereich der Förderung von Bildung und Wissenschaft. Wir ermöglichen dem Bund in Fällen überregionaler Bedeutung eine institutionelle Förderung von Hochschulen. So kann der Bund in Zeiten des globalen Wettbewerbs um die klügsten Köpfe die ihm zukommende Verantwortung übernehmen und den Hochschulstandort Deutschland nachhaltig stärken.

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Es ist ein wichtiges Ziel unserer Fraktion, die Wertschätzung der familiären Pflege zu verbessern – und sie besser abzusichern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, wollen wir den schon bestehenden Rechtsanspruch auf eine 10-tägige Pflegeauszeit bei akut auftretender Pflegesituation eines nahen Angehörigen mit einer Lohnersatzleistung analog zum Kinderkrankengeld ausgestalten. Ebenso statten wir die schon geltende bis zu 24 Monate dauernde Familienpflegezeit für jeden nahen Angehörigen mit einem Rechtsanspruch aus, der gegenüber Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gilt.

Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages. Mit dem Gesetzesentwurf, den wir in erster Lesung beraten, wollen wir unsere Schlussfolgerungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss in die Tat umsetzen. Insbesondere betrifft dies die Möglichkeit des Generalbundesanwaltes, der Ermittlungen in Zukunft einfacher an sich ziehen können soll.
 
Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Bei unserem Erinnern an die Täter und Verantwortlichen des SED-Unrechtsstaates wollen wir die Opfer nicht vergessen. Wir beraten in erster Lesung über die vorgesehenen Verbesserungen der Leistungen an Menschen, die Schäden von der SED-Herrschaft davon getragen haben, etwa durch Haft oder aufgrund der Verweigerung einer beruflichen Entwicklung.

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des 
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir die weitreichenden Änderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz. Insbesondere von Bedeutung ist: Mit dem 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten vollständig und entlastet so die Länder um rund 1,17 Milliarden Euro pro Jahr. Die Länder haben im Gegenzug zugesagt, diese Summe in Schule und Hochschule zu investieren.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011 und Folgeresolutionen, zuletzt 2155 (2014) vom 27. Mai 2014. Wir stimmen der Fortsetzung der Beteiligung deutscher Kräfte an der VN-geführten Friedensmission UNMISS im Südsudan in namentlicher Abstimmung zu. Mit der Beteiligung von bis zu 50 Soldaten, die Führungs-, Verbindungs-, und Unterstützungsaufgaben wahrnehmen und mit der Hilfe bei der technischen Ausrüstung und der Ausbildung truppenstellenender Nationen betraut werden, übernimmt Deutschland Verantwortung für die Zukunft des jungen Staates. Dieser ist bei der Gewährleistung von Schutz für die von Gewalt bedrohten Zivilisten auf auswärtige Hilfe, etwa bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, der Schutz der Flüchtlingslager oder der Einhaltung des Waffenstillstandes angewiesen.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und folgender Resolutionen, zuletzt 2173 (2014) vom 27. August 2014. Die Lage in Darfur bleibt weiterhin angespannt, die humanitäre Situation wird durch Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen weiter belastet. Zur Beruhigung der Lage in der Region trägt der internationale Beistand bei, der im Rahmen einer gemeinsamen Mission der VN und der AU erfolgt. Sie legt die Grundlage für eine dauerhafte, politische Lösung des Konfliktes. Deutschland beteiligt sich bereits bisher mit bis zu 50 Soldaten an dieser Mission. Wir stimmen der Fortsetzung dieser Beteiligung in namentlicher Abstimmung zu.

Gute Arbeit weltweit - Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden. Mit unserem Antrag widmen wir uns der Frage, wie die europäischen Staaten zu mehr Sicherheit und besseren sozialen Standards von Arbeitern weltweit beitragen können, deren Lage gegenwärtig oft als menschenunwürdig beschrieben werden kann. Wir setzen dazu auf die Einhaltung von Leitlinien, die durch Organisationen wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) oder die OECD aufgestellt wurden. Gleichzeitig wollen wir dafür sorgen, dass international anerkannte Sozial- und Umweltstandards verbindlich in Handelsabkommen aufgenommen werden. Unsere Partnerländer in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sollen im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit bei der Implementierung, der Durchsetzung und der Überwachung der Arbeitsstandards Unterstützung erhalten.

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