Neues aus der Parlamentswoche

In dieser Sitzungswoche werden wir eine Reihe wichtiger Entscheidungen treffen. So werden wir wichtige Beschlüsse für die Attraktivität des Bundeswehrdienstes fassen, die Ergänzung der Straßeninfrastrukturfinanzierung angehen und über Maßnahmen zur Stabilität der Eurozone entscheiden. Während von der Opposition wenig zu hören ist, arbeitet die Koalition und wird so ihrer Verantwortung gerecht, dem Land eine gute Regierung zu stellen. Diese Regierung steht international vor ungeheuren Herausforderungen. Denken wir nur an die Lage im Nahen Osten, in Afrika oder in der Ukraine. Gerade dort zeigt sich, dass Lösungen nur sehr schwer zu erreichen sein werden und Rückschläge nicht ausbleiben. Und doch ist es jede Anstrengung wert, sich für die Verbesserung der Lage der Menschen in der Ost-Ukraine einzusetzen. Es ist bewundernswert, mit welchem Einsatz unsere Bundeskanzlerin sich hier engagiert. Dafür sind wir dankbar.

Wir werden unbeirrt weiter daran arbeiten, dass die Herrschaft des Rechts auch international wieder Raum gewinnt. Rechts- und Wortbruch dürfen sich am Ende nicht auszahlen oder durchsetzen. Frieden und Freiheit brauchen einen langen Atem. Ebenso wie eine nachhaltige Entwicklungspolitik. Afrika ist ein Schwerpunkt. Wir haben dort große Erfolge aufzuweisen.
 
Und doch sind es im Moment eher die aktuellen Probleme, die uns herausfordern. Flüchtlinge nehmen wir auf, keine Frage. Wichtiger aber ist, die Ursachen ihrer Flucht zu bekämpfen. Wir müssen ihnen helfen, ihre Heimat zukunftsfest zu gestalten und nicht so tun, als ob diese Herausforderung allein durch eine Aufnahme von Flüchtlingen in Europa gelöst werden könnte.
 
Auch im Nahen Osten müssen wir Fluchtursachen durch ein entschiedenes Bekämpfen der schrecklichen Gewalt und eine Beendigung des Terrors beseitigen. Mit großer Sorge erfahren wir, wie die Terroristen zunehmend gezielt gegen Christen vorgehen.
 
Die Menschen in Deutschland erwarten von uns nüchternes Handeln zugunsten der deutschen und europäischen Interessen. Deswegen stehen wir ein für Wettbewerbsfähigkeit und die Stabilisierung der Sicherheit weltweit. Das ist eine schwierige Herausforderung. Sie verlangt uns Ernst und Entschlossenheit ab.
 
Eurozone auf Kurs halten.

Nach einem zähen Prozess ist die neue Regierung Griechenlands in der Wirklichkeit angekommen und hat sich gegenüber der Euro-Gruppe zu den Verpflichtungen aus dem laufenden Hilfsprogramm bekannt. Griechenland hat zudem eine Verlängerung des Programms beantragt. Über diesen Antrag muss der Deutsche Bundestag entscheiden, was noch im Laufe dieser Woche geschehen soll.
 
In Abkehr von ihrer Wahlkampfrhetorik hat die griechische Regierung anerkannt, dass der mit den europäischen Partnern im Hilfsprogramm vereinbarte Reformprozess fortgeführt werden muss. Weitere Gelder aus dem laufenden Programm werden aber nur fließen, wenn die Troika aus Europäischer Kommission (KOM), Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) bestätigt, dass die von der neuen Regierung vorgelegten Reformmaßnahmen einen erfolgreichen Abschluss des Programms gewährleisten. Die neue griechische Regierung hat sich gegenüber den Euro-Partnern zur Zusammenarbeit mit den drei Institutionen und zu Strukturreformen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bekannt.
 
Das ist gut so. Griechenland muss nun eine Liste der Reformen vorlegen, die es umsetzen will. Es bleibt bei unserem Grundsatz „Solidarität bei Solidität“. Die Mitglieder der Euro-Gruppe haben sich der Herausforderung ihres guten Willens gestellt und dabei zu einer einmütigen Haltung gefunden.
Anders als Griechenland hat Portugal gezeigt, wie man mit kluger Haushaltsführung und Konsolidierung eine eingetretene Schieflage wieder in den Griff bekommt. Das Land plant, schon 2015 einen Teil der 2011 erhaltenden Finanzhilfen an den IWF zurückzuzahlen – und zwar bis zu 14,3 Milliarden Euro. Hierbei beabsichtigt die portugiesische Regierung zunächst die am höchsten verzinsten Verbindlichkeiten zu bedienen. Dabei handelt es sich um die Kredite des IWF.
 
Nach der Parallelitätsklausel müssten auch die Kredite des EFSF (European Financial Stability Facility) bedient werden, die allerdings deutlich weniger Zinslasten verursachen. Mit der beantragten ausschließlichen Rückzahlung der IWF-Kredite wird also ein wesentlich größerer Entlastungseffekt erzielt, der sich deutlich positiv auf die Verbesserung der Schuldentragfähigkeit Portugals auswirkt. Wichtig ist zudem, dass der IWF in die Nachprogrammkontrolle eingebunden bleibt. Wir erwarten dadurch insgesamt eine weitere Stabilisierung der Eurozone.
 
Sorgfältigeren Umgang mit Vermögensanlagen herbeiführen.

Anleger sollen sich vor dem Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts besser informieren können. Die jüngsten umfangreichen Kleinanlegerverluste gehen auf übermäßiges Vertrauen in die Sicherheit von Anlagen mit hohen Renditeversprechen zurück. Dieses Vertrauen speiste sich aus einer Mischung von breitenwirksamer Werbung, geschickter Vermarktung und unzureichenden Informationen.
Das Kleinanlegerschutzgesetz, das wir in dieser Woche in den Deutschen Bundestag einbringen, ermöglicht es den Anlegern, sich vor dem Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen besser zu informieren. Ebenso ist vorgesehen, die Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen zu verschärfen. Die zielgerichteten Instrumente dafür reichen von strengeren Prospektpflichten über die Einführung einer Mindestlaufzeit bis hin zu Vermarktungsverboten bestimmter Produkte.
 
Nicht zuletzt sind auch eine Regelung der Schwarmfinanzierung (crowdfunding) vorgesehen sowie die gesetzliche Verankerung des kollektiven Verbraucherschutzes als ein Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
 
Pkw-Maut sorgt für gerechtere Finanzierung der Straßeninfrastruktur.
 
Wie schon bei der Lkw-Maut sollen nun auch die Halter von im In- und Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen mit einem Entgelt für die Nutzung von Bundesautobahnen beitragen.
 
Halter von nicht im Inland zugelassenen Pkw sind nur bei Nutzung der Bundesautobahnen abgabepflichtig, um Belastungen für den sog. Kleinen Grenzverkehr zu vermeiden. Von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Pkw ist die Infrastrukturabgabe jeweils für ein Jahr zu entrichten. Für Halter von im Ausland zugelassenen Pkw ist die Abgabe bei der Nutzung des deutschen Autobahnnetzes fällig. Die so zu erwirtschaftenden zusätzlichen Netto-Einnahmen von rd. 500 Mio. Euro pro Jahr werden vollständig und zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Auf diese Weise tragen alle Nutzer der deutschen Fernstraßen zu deren Erhalt bei.
 
Zuständig für Festsetzung, Verwaltung und Erhebung der Maut soll das Kraftfahrt-Bundesamt als Behörde des Bundes werden und hierbei die Errichtung und den Betrieb des Systems zur Erhebung auf private Betreiber übertragen. Für die Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe soll das Bundesamt für Güterverkehr zuständig sein.
 
Nachhaltige Entwicklung weltweit.
 
Deutschland engagiert sich in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Staatengemeinschaft für die Bekämpfung der Armut, für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte, für eine faire Gestaltung der Globalisierung und für den Erhalt der Umwelt und der natürlichen Ressourcen. Eines der wichtigsten Instrumente, um diese Ziele zu erreichen, ist die Entwicklungszusammenarbeit. Im sog. entwicklungspolitischen Superjahr 2015 werden die übergreifenden und bis dato geltenden Ziele der internationalen Entwicklungszusammenarbeit   die Millenium Development Goals (MDG) aus dem Jahr 2001   reformiert.
 
Auf der Basis einer Unterrichtung der Bundesregierung über ihre „Agenda für den Wandel zu nachhaltiger Entwicklung weltweit“ debattieren wir in dieser Woche darüber, wie diese Ziele ab 2015 umgesetzt werden können. Die bisherigen MDG sollen durch universelle Nachhaltigkeitsziele   Sustainable Development Goals (SDG) abgelöst werden. Die SDG sollen von der Vollversammlung der Vereinten Nationen im September 2015 verabschiedet werden und werden die globale Politik im Allgemeinen und die Entwicklungspolitik im Besonderen für mehrere Jahre maßgeblich prägen. Es handelt sich somit um eine entscheidende Weichenstellung, an der Deutschland sich aktiv beteiligt, weil ein Gelingen dieser Politik von größter Bedeutung auch für unser Land ist.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe, der sogenannten Pkw-Maut, beraten wir in erster Lesung.
 
Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG 2). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in erster Lesung beraten, sieht Entlastungen bei der Kfz-Steuer vor, die der Höhe der neuen Infrastrukturabgabe entspricht. Damit wird eine Doppelbesteuerung verhindert und der Übergang von der steuerfinanzierten zur nutzerfinanzierten Infrastruktur ermöglicht. Daneben sollen technische Anpassungen bei der Kfz-Steuer umgesetzt werden, die aus der Übernahme der Verwaltung der Kfz-Steuer durch den Zoll zum 1. Juli 2014 resultieren.
 
UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global gestalten – Post 2015-Agenda auf den Weg bringen. Wir debattieren den Antrag der Koalitionsfraktionen zu den neuen globalen Entwicklungszielen, welche die Vereinten Nationen im September 2015 beschließen wollen und setzen uns dabei etwa für die entwicklungspolitische Kohärenz unterschiedlicher Politikbereiche ein.
 
Eine Agenda für den Wandel zu nachhaltiger Entwicklung weltweit – Die deutsche Position für die Verhandlungen über die Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Die Bundesregierung unterrichtet das Parlament über die Grundlinien des Post-2015-Prozesses, das bisher Erreichte, die weitere Verhandlungslinie sowie über die Vorbereitungen zur Umsetzung der Post-2015-Agenda in Deutschland.
 
Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik. Wir beraten und beschließen über den Antrag, das Hilfsprogramm für Griechenland für bis zu vier Monate zu verlängern.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und 2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012) und 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie 2164 (2014) vom 25. Juni 2014. Nach abschließender Beratung liegt der Antrag der Bundesregierung, den deutschen Beitrag zu der weiter bestehenden EU-geführten Ausbildungsmission in Mali zu verlängern, zur namentlichen Abstimmung vor. Wenngleich sich die Lage in Mali verbessert hat, ist der Norden des Landes noch nicht befriedet und noch immer leiden das Land und seine Bevölkerung unter den Folgen der Auseinandersetzungen mit den radikalen Islamisten. Mehr als 200.000 Menschen befinden sich auf der Flucht. 2,8 Millionen Menschen in ganz Mali haben keine verlässliche Lebensmittelversorgung. Die Mission zielt daher darauf ab, die malische Regierung bei der fortschreitenden Stabilisierung des Landes zu unterstützen. Insbesondere muss das malische Militär in die Lage versetzt werden, selbst die Sicherheit im Land gewährleisten zu können. Die deutschen Streitkräfte leisten hierzu im Rahmen der Mission mit Ausbildung und fachlicher Beratung einen wesentlichen Beitrag. Da Deutschland ab August die Führungsverantwortung der Mission übernehmen soll, wird außerdem die Mandatsobergrenze auf bis zu 350 Soldaten angehoben.

Portugal; Vorzeitige teilweise Rückzahlung von IWF-Finanzhilfe; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes. Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zu, Portugal eine einmalige Genehmigung zur vorzeitigen Teilrückzahlung seiner Verbindlichkeiten gegenüber dem IWF zu genehmigen. 

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