Neues aus der Parlamentswoche

Der Deutsche Bundestag hat am letzten Freitag mit großer Mehrheit einer Verlängerung des bestehenden Hilfsprogramms für Griechenland zugestimmt. In einigen Medien wurde der Eindruck vermittelt, als ob damit eine Entscheidung über Auszahlungen oder gar neue Finanzmittel gefallen sei. Beides ist nicht der Fall. Es geht um die Verlängerung des bereits im Jahr 2012 beschlossenen Hilfsprogramms um vier Monate, da dieses sonst Ende Februar ausgelaufen wäre. Damit Auszahlungen möglich sind, muss Griechenland die Vereinbarungen einhalten und die Zusagen umsetzen. Äußerungen der griechischen Regierung in den letzten Tagen haben daran immer wieder Zweifel genährt. Die griechische Regierung muss handeln und nicht jeden Tag neue öffentliche Erklärungen abgeben. Uns allen ist diese Entscheidung nicht leicht gefallen. Die neue griechische Regierung hat dazu auch ihren Beitrag geleistet. Die allermeisten in unserer Fraktion haben aber mit ihrer Zustimmung auch die konsequente Position von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unterstützt. Jetzt ist Griechenland am Zug. Und niemand anders.

Sicheres Deutschland – eine ernste Aufgabe.

In diesem Jahr gab es bereits mehrere Terrorwarnungen, die eine erhöhte Alarmbereitschaft der deutschen Sicherheitsbehörden ausgelöst haben. Außerdem mussten eine Demonstration in Dresden sowie der Braunschweiger Karnevalsumzug abgesagt werden. Nun lagen für Bremen konkrete Hinweise auf eine Gefährdung vor. Die Bremer haben sich nicht aus der Ruhe bringen lassen, unsere Sicherheitskräfte haben nüchtern und bestimmt auf die Gefahr reagiert.
 
Wir müssen uns im Klaren sein, dass der Terror in einer Zeit des Unfriedens und der gewalttätigen Auseinandersetzungen an vielen Orten auf der Welt um Deutschland keinen Bogen macht. Aufgrund unserer aufmerksamen Sicherheitsorgane und nicht zuletzt auch wegen glücklicher Umstände ist es bislang nicht zu einem Anschlag gekommen. Wir müssen besonnen, aber aufmerksam auf Hinweise reagieren. Der Deutsche Bundestag trägt mit seiner Arbeit zur Stärkung der Sicherheitslage bei, etwa mit dem in 1. Lesung in der vergangenen Sitzungswoche eingebrachten Gesetzesentwurf, wonach Dschihadisten, die sich bewaffneten Kämpfern anschließen wollen, wirkungsvoll verfolgt und identifiziert werden können. Auch die Absicht, sich in einem Terrorcamp ausbilden zu lassen, soll unter Strafe gestellt werden.
 
Alle sind gefragt, um Intoleranz, Gewalt und Hass zu bekämpfen. Ein Warnsignal war deswegen die Empfehlung des Zentralrates der Juden in Deutschland, dass man sich in bestimmten Stadtvierteln besser nicht als Jude zu erkennen geben solle. Diese Warnung unterstreicht auf dramatische Weise, wie verunsichert die jüdischen Mitbürger in unserem Land mittlerweile sind. Gesellschaft und Staat müssen alles unternehmen, damit sich Juden in unserem Land sicher fühlen können. 
 
Auch künftig die beste medizinische Versorgung für alle sichern.
 
Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, die allen im Land, unabhängig von Alter, Einkommen oder Wohnort den Zugang zur notwendigen Behandlung ermöglicht, ist ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
 
Besonderes Augenmerk gilt der drohenden Unterversorgung mit Hausärzten. Deshalb werden die Rahmenbedingungen für Ärzte weiter verbessert. Dazu zählt neben dem Abbau von Bürokratie und regionalen Vergütungsunterschieden insbesondere die Erhöhung der geförderten Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin um 50 Prozent auf 7.500.
 
Das Versorgungsstärkungsgesetz, das wir in dieser Woche einbringen, richtet die Versorgung weiter am Bedarf der Menschen aus und schreibt nicht nur die Überversorgung in Ballungsräumen fort, wo es heute aus historischen Gründen viele Arztpraxen gibt. Denn insbesondere in ländlichen Gebieten steigt der Versorgungsbedarf. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Spielraum, ganz flexibel nach regionalen Bedürfnissen relativ starke Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird etwa die Einrichtung eines Strukturfonds erleichtert, aus dem Investitionszuschüsse, Vergütungsanreize und vieles mehr finanziert werden können.
 
Wo es Unterversorgung gibt, ermöglicht das Gesetz medizinische Versorgungszentren in kommunaler Hand und bindet die Krankenhäuser in die ambulante Versorgung mit ein. Es werden künftig auch Arztsitze, die für die Versorgung nicht notwendig sind, nicht mehr nachbesetzt. Allerdings kann kein Praxisaufkauf ohne ausdrückliche Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) durchgesetzt werden. Entscheidungsgrundlage ist immer eine Bedarfsanalyse der KV. Und es gibt eine Reihe von Ausnahmen, die zur Nachbesetzung führen können.
 
Auch stärkt das Gesetz die Patientenrechte. Termin-Servicestellen verhelfen gesetzlich Versicherten künftig in dringenden Fällen innerhalb von bis zu vier Wochen zu einem Termin bei einem niedergelassenen Facharzt oder im Krankenhaus. Zugleich geht es darum, die Versorgung klug weiterzuentwickeln. In einem Innovationsfonds stehen von 2016 bis 2019 pro Jahr 300 Millionen Euro gezielt für Projekte bereit, die neue Wege in der Versorgung beschreiten.
 
Einführung einer Geschlechterquote.
 
Die Geschlechterquote kommt. Seit Jahren ist die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ein Anliegen von Wirtschaft und Politik. Die Anstrengungen, die Erwerbs- und Karrierechancen von Frauen zu verbessern, sind auf einem guten Weg. Diese müssen fortgesetzt werden. Dabei ist es der CDU/CSU-Fraktion aber auch wichtig, die zusätzliche bürokratische Belastung für die Wirtschaft auf ein Minimum zu reduzieren. Berechtigte Bedenken insbesondere von mittelständischen Unternehmen sind aufgegriffen.
 
Die Sanktion des sog. „Leeren Stuhls“ wurde im beiderseitigen Interesse dadurch entschärft, dass Anteilseigner- und Arbeitnehmer-Bänke im Aufsichtsrat gemeinsam betrachtet werden. Das verhindert einen Verlust der Mehrheit bis hin zur Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrates.
 
Für die unter die fixe Quote fallenden Unternehmen ist zudem sichergestellt, dass die Berechnung der Anzahl der Mitglieder des unterrepräsentierten Geschlechts nach den üblichen mathematischen Rundungsregelungen erfolgt. Damit ist nunmehr ein Zwang zum deutlichen Überschreiten der 30 Prozent-Schwelle ausgeschlossen.
 
Darüber hinaus wurde der Geltungsbereich für die Flexi-Quote begrenzt und die Regelungen sind nicht so streng wie ursprünglich geplant. Die Unternehmen weisen künftig Ziele aus, wie sie den Frauenanteil erhöhen wollen und berichten über Fortschritte. Anders als in den ersten Ministeriumsplänen aber gibt es keine gesetzliche Pflicht mehr zur stetigen Steigerung des selbst festgelegten Geschlechteranteils. Ausgenommen von der Flexi-Quote sind die nicht-börsennotierten Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.
 
Auf die im Vorfeld diskutierte Regelung einer Besetzung mit mindestens einer Frau und einem Mann je Aufsichtsrat, Vorstand und oberer Führungsebene wurde verzichtet. Für Kleinstgremien von ein oder zwei Personen werden damit keine Zielsetzungen mehr vorgeschrieben. Und auch in mit drei Personen besetzten Gremien kann das Fehlen eines Geschlechts künftig in begründeten Fällen aufrechterhalten werden.
 
Schließlich wurde erreicht, dass die Unternehmen mehr Zeit für Personalmaßnahmen haben, um Ziele erreichen zu können. Insbesondere müssen sie nicht jährlich, sondern erst nach Ablauf des selbst fest gelegten Zielhorizonts von bis zu fünf Jahren über die Erreichung ihrer Ziele berichten.
 
All das reduziert Berichtspflichten, schafft Rechtssicherheit und beschränkt die Bürokratie auf das Notwendigste. Die Unternehmen erhalten mehr zeitlichen Spielraum und laufen nicht so schnell Gefahr, die von ihnen festgelegten Ziele zu verfehlen.
 
In dem Teil des Gesetzes, der den öffentlichen Dienst des Bundes betrifft, haben wir die Konsequenzen aus der öffentlichen Anhörung gezogen. Die Experten hatten den Entwurf der Familienministerin beinahe unisono verworfen. Die schlimmsten Auswüchse konnten wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner bereinigen.
 
Mietpreisbremse kommt.
 
In bestimmten Ballungszentren liegen heute die Marktmieten zum Teil 30 bis 40 Prozent über den Bestandsmieten. Zu Recht sind Mieter verärgert, wenn die Miethöhe bei einem Mieterwechsel in die Höhe schnellt und das Wohnen in den Zentren für viele Menschen unbezahlbar wird. Wie im Regierungsprogramm der Union verankert und im Koalitionsvertrag vereinbart, greift zukünftig auf solchen angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse, damit Wohnen auch dort bezahlbar bleibt, wo viele Menschen wegen der Nähe zur Arbeit oder der Urbanität der Lebenswelten wohnen möchten. 
 
Mit der Mietpreisbremse erhalten die Landesregierungen die Möglichkeit, für eine Dauer von maximal fünf Jahren Gebiete festzulegen, in denen beim Abschluss von Mietverträgen die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen darf. Möglich ist diese Festlegung, wenn eine angespannte Marktsituation etwa durch geringe Leerstandsquoten oder deutliche Preisanstiege nachweisbar ist. 
 
Klar ist aber auch: Das wirksamste Mittel gegen hohe Mieten ist der Neubau von Wohnungen. Nur ausreichender Wohnraum verhindert effektiv und dauerhaft, dass Mietpreise insbesondere in Ballungszentren in die Höhe schnellen. Deshalb hat die Union dafür Sorge getragen, dass sich Investitionen in Neubauvorhaben weiterhin lohnen. Die Vermietung neu errichteter Wohnungen ist von der Mietpreisbremse ausgenommen. Gleiches gilt für umfassende Modernisierungen, die insgesamt zu einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in unserem Lande führen. Damit der Wohnungsbau weitergeht, nehmen wir auch die Länder und Kommunen in die Pflicht. Sie dürfen sich nicht zurücklehnen, sondern müssen eigene Beiträge zum verstärkten Wohnungsneubau leisten.
 
Neben der Mietpreisbremse führen wir im Maklerrecht das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“ ein. Damit treten wir dem Missstand entgegen, dass auf angespannten Märkten bisher regelmäßig der Mieter mit den Kosten der Wohnungsvermittlung belastet wird – das galt bisher auch dann, wenn es der Vermieter selbst war, der die Maklerdienste in Anspruch genommen hat. Der Mieter zahlt zukünftig die Courtage nur, wenn der Makler ihm die Wohnung ausschließlich aufgrund des Vermittlungsvertrages beschafft hat.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG). Wir beraten in erster Lesung über Maßnahmen zur Stärkung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Unter anderem führen wir die im Koalitionsvertrag zugesagten Terminservicestellen ein, die die Wartezeiten auf einen Facharzttermin deutlich verkürzen sollen.
 
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Wir beschließen das Gesetz, das eine Stärkung des Frauenanteils in Führungspositionen anstrebt, in zweiter und dritter Lesung. Abschließend ebenfalls beraten werden der Zweite Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz (Berichtszeitraum: 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2009) und der Fünfte Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz (Berichtszeitraum: 30. Juni 2005 bis 30. Juni 2009).
 
Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG). Wir beschließen die gefundene Einigung zur sogenannten Mietpreisbremse in zweiter und dritter Lesung.
 
Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz). Um die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dauerhaft zu sichern, widmen wir uns in erster Lesung einem Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. Das Gesetz soll ein Verfahren zur Vermeidung von Tarifkollisionen etablieren. Die Rechte der Minderheitsgewerkschaften werden ausdrücklich berücksichtigt. Weiterhin gilt: ein Arbeitskampf muss verhältnismäßig bleiben.
 
Bildung für nachhaltige Entwicklung – Mit dem Weltaktionsprogramm in die Zukunft. Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag, den wir gemeinsam mit SPD und Grünen vorlegen, unterstreichen wir die Bedeutung der von den Vereinten Nationen ausgerufenen Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Nachhaltige Entwicklung ist ein Leitbild, das eine Zusammenführung von Umweltschutz, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Verantwortung anstrebt. Wir begreifen diese Herausforderung als Antrieb für Innovation und Erneuerung. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, das Weltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ weiter zu unterstützen. Dabei ist die Koordinierung von Aktivitäten, die über die nationale Ebene hinausgehen, einer geeigneten Einrichtung zu übertragen. Die Bundesregierung soll sich darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern auf allen Ebenen für eine Anwendung der Bildungsinhalte für Nachhaltige Entwicklung in den verschiedenen Bildungseinrichtungen einsetzen.
 
Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG). Das Gesetz zielt darauf ab, die Elektromobilität durch die Gewährung von Privilegien für Elektroautos zu fördern. Die Entscheidung über die Art von Maßnahmen liegt im Ermessensspielraum der Fachbehörden der jeweiligen Kommunen. Denkbar ist etwa die Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge oder die Begünstigung von solchen Fahrzeugen bei der Parkraumbewirtschaftung. Nicht zuletzt können Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen werden. Wir sehen in diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, eine von verschiedenen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität.
 
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, greifen wir wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Zum einen wollen wir die Grundlage dafür schaffen, dass seit acht Jahren in Deutschland lebende Zuwanderer, die für ihren Lebensunterhalt weitgehend selbst aufkommen und eine anerkannte Integrationsleistung erbracht haben, ein Bleiberecht erhalten. Zudem werden die Möglichkeiten für legale Aufenthalte für gut integrierte ausländische Jugendliche weiter verbessert. Gleichzeitig streben wir eine grundlegende Neuordnung des Ausweisungsrechts an. Das dreistuftige Ausweisungsrecht soll durch eine Ausweisung nach Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ersetzt werden. Verschiedene Neuregelungen zur Erleichterung des Vollzugs aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen ergänzen diese Neuordnung. Schließlich wird nach dem Abschluss einer Pilotphase für die Neuansiedlung von Schutzsuchenden (Resettlement) eine eigenständige Rechtsgrundlage hierfür geschaffen.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Mit dem Gesetz, das die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs betrifft, beschließen wir in zweiter und dritter Lesung die Fortschreibung der bisherigen Regelung bei der Dynamisierung der Bundesmittel um ein Jahr. 1,5 Prozent bzw. 109 Mio. Euro stehen dafür zur Verfügung. Weitergehende Wünsche der Länder werden im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu diskutieren sein.

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