Bundeskabinett beschließt Wohngeldreform

Das Bundeskabinett hat am 18. März 2015 die Wohngeldreform auf den Weg gebracht. zukünftig wird es mehr Wohngeld für mehr Menschen geben. Die Reform ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten. Damit wird die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt, die Leistungen des Wohngeldes zu verbessern, indem die Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden.

Hintergrund: Bezahlbarer Wohnraum ist in den stark nachgefragten Regionen knapp geworden und die Mieten und Preise steigen. Die steigenden Wohnkosten stellen vor allem für einkommensschwächere Haushalte eine große Belastung dar, aber auch Familien mit durchschnittlichen Einkommen sind inzwischen davon betroffen.

Rund 870.000 Haushalte sollen durch die Reform von einem höheren Wohngeld profitieren. Darunter sind rund 90.000 Haushalte, die von der Grundsicherung wieder ins Wohngeld wechseln werden. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien und Rentnern zugutekommen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Die Wohngeldleistung wird um durchschnittlich 39 Prozent erhöht. Dabei wird neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete seit der letzten Reform 2009 berücksichtigt.

Zum anderen werden die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Mieten regional unterschiedlich entwickelt haben. Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. 

Die Wohngeldreform leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Haushalte gerade in Regionen mit steigenden Wohnkosten.

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