Neues aus der Parlamentswoche

Vor 25 Jahren konnten die Menschen der DDR zum ersten und einzigen Mal ihre Volkskammerabgeordneten frei wählen. Und sie haben von dieser selbst erstrittenen Möglichkeit in beeindruckender Weise Gebrauch gemacht: Mit einer Wahlbeteiligung von mehr als 93 Prozent und einem Stimmanteil von 48 Prozent für das unionsgeführte Wahlbündnis „Allianz für Deutschland“ war diese Wahl eine klare Richtungsbestimmung für Demokratie und für die Einheit in Freiheit - dem Ziel, das CDU und CSU seit der Kanzlerschaft Konrad Adenauers im Gegensatz zu vielen anderen nie aufgegeben hatten.

Es gibt kaum einen besseren Ort als das Plenum des Deutschen Bundestags, um die freie Volkskammerwahl vor 25 Jahren zu würdigen. Deswegen ist es uns ein großes Anliegen, im Rahmen einer vereinbarten Debatte am Mittwoch an diesen Höhepunkt der friedlichen Revolution in der DDR zu erinnern. Unsere besondere Verbindung zu diesem Thema machen wir mit einer eigenen Fraktionsveranstaltung am Nachmittag deutlich, zu der wir auch Zeitzeugen eingeladen haben.
 
1989/90 waren Jahre, die geprägt waren von dem wachsenden Selbstbewusstsein der Menschen in der DDR, die sich nicht länger durch die Staatspartei SED gängeln, bevormunden und beherrschen lassen wollten. Neben der Klarstellung „Wir sind das Volk“ wollte dieses Volk auch keine Zweifel mehr über die Gestaltung seiner Zukunft aufkommen lassen und stimmte mit großer Mehrheit für den Grundsatz „Nie wieder Sozialismus“. Der Wunsch der Menschen, eine Wiedervereinigung rasch zu erreichen, brach sich Bahn. Im Herbst des denkwürdigen Jahres 1990 erfüllte sich mit der Wiedervereinigung die Hoffnung der Deutschen in Ost und West.
 
Bundeskanzler Helmut Kohl verstand, dass die Einlösung der Hoffnungen und Wünsche der Deutschen nicht auf die lange Bank geschoben werden konnte – und dass es zugleich darum gehen musste, Nachbarn, Freunden und Partnern in Europa und der Welt Angst vor dieser Entwicklung zu nehmen. Während andere, wie der SPD-Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine, von „nationaler Besoffenheit“ faselten, arbeitete Helmut Kohl zielstrebig und umsichtig daran, die einzigartige Gelegenheit zu nutzen. Wir freuen uns schon jetzt, im Herbst das 25. Jubiläum der Wiederherstellung der staatlichen Einheit feiern zu können.
 
Deutschland auf Kurs halten.

Dass die Zukunft immer wieder neu gewonnen werden will, zeigt uns auch das parlamentarische Programm dieser Woche. Es hilft, wenn man dabei einen guten Kompass hat. Die Bürger unseres Landes dürfen von uns verlangen, dass wir nun weiter mit Augenmaß an die Gestaltung der guten Ausgangslage unseres Landes gehen. Bisher haben alle Kabinettsmitglieder unter der Leitung unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel dabei gut zusammengearbeitet. Dass es dabei immer wieder Diskussionen um einzelne Themen gibt, kann angesichts der unterschiedlichen Grundüberzeugungen der Partner nicht überraschen. Während die SPD auf mehr Staat baut, vertrauen wir auf den Einzelnen.
 
Wir sollten uns in Deutschland nicht mit parteipolitischem Klein-Klein aufhalten. Die Koalition hat noch nicht einmal Halbzeit und ist als gestaltende Kraft gefragt. Wir müssen die Zeit der guten Konjunktur dazu nutzen, das Land zukunftsfest zu machen – mit einer Stärkung von Infrastruktur, Forschung und Wissenschaft. So wie es Wolfgang Schäuble für den Bundeshaushalt 2015 vorgemacht hat und gerade in dieser Woche mit den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2016 wieder vorlegt, so müssen nun insbesondere auch die SPD-geführten Länder für ausgeglichene Haushalte und ein Ende der Kreditaufnahmen sorgen. Sonst geht ihnen die notwendige Kraft für die Gestaltung des ureigensten Länderthemas, der Kultushoheit, verloren. Statt also immer neue Pläne zu machen, wie das Schulsystem ideologisch umgestaltet werden soll, ist Solidität gefragt. Die Länder müssen die Schulen auf Vordermann bringen.
 
Sicherheit kritischer Infrastrukturen verbessern.
 
Während die CeBIT in Hannover stattfindet, bringen wir mit dem IT-Sicherheitsgesetz einen wesentlichen Bestandteil zur Umsetzung der Digitalen Agenda auf den Weg. Nicht nur Bürger und Verwaltungen in unserem Land sind zunehmend vernetzt, auch das Wirtschaftsleben ist immer stärker digital geprägt. Daher ist es entscheidend, so genannte kritische Infrastrukturen zu schützen. Das Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, benennt daher Mindestniveaus für IT-Sicherheit derjenigen Einrichtungen, die für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind. Die effektive Überwachung der Sicherheit dieser Infrastruktur durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), entsprechende Meldepflichten und Informationsleistungen werden geregelt.
 
Der direkte Schutz der Bürger soll über die Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Verwendung einer IT-Sicherheit nach Stand der Technik verbessert werden. Auch hier ist eine Meldepflicht bei IT-Sicherheitsfällen vorgesehen. Ferner soll der Anteil des BSI an der Erstellung des Sicherheitskatalogs für Telekommunikationsnetzbetreiber ausgebaut werden. Auch soll das Bundeskriminalamt (BKA) im Bereich Cyberkriminalität angesichts der zunehmenden Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundesweite kritische Infrastrukturen in seinen Rechten gestärkt werden.
 
Europa stark und selbstbewusst.
 
Anlässlich der Sitzung des Europäischen Rates halten wir fest, dass Europa gerade angesichts der Herausforderungen von außen und innen gefestigt und selbstbewusst zusammensteht. Die Staaten der Europäischen Union arbeiten zusammen – der aktuelle Europäische Rat wird insbesondere die Möglichkeiten, die sich aus einer europäischen Energieunion ergeben, intensiv beraten. Angesichts der Politik des russischen Präsidenten sind gezielte Schritte zur Reduzierung der Energieimporte von hoher Bedeutung. Dabei darf unser Blick aber nicht zu eng gefasst sein – Deutschland steht für die Berücksichtigung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien. Auch werden in der Union mit dem Investitionsfonds, der auf die Initiative des neuen EU-Kommissionspräsidenten zurückgeht, neue Chancen für Entwicklungen entstehen.
 
Ohne Frage wird die EU durch Freunde und Partner, die zunehmend nationalistisch auftreten, belastet. Auf diese überkommenen Ansätze reagiert die Bundesregierung besonnen mit klaren Signalen, die sowohl deeskalieren als auch eine deutliche Grenze setzen. Wir rufen unsere Partner innerhalb und außerhalb der EU auf, zu einem wahrhaftigen und respektvollen Umgang zurückzukehren. Dazu gehört, eingegangene Verpflichtungen einzuhalten – dann ist Zusammenarbeit möglich. Solidarität gibt es nur auf der Grundlage von Solidität. Die Europäische Union ist eine Rechts- und Wertegemeinschaft. Europa kann nur gelingen, wenn alle die eingegangenen Regeln und Verpflichtungen einhalten und – bei allen möglichen Differenzen in der Sache – einen partnerschaftlichen Umgang pflegen. Die unnötige Schärfe, die von Griechenland in die Diskussion gebracht wird, wird die griechischen Probleme nicht lösen.
 
Angesichts der steigenden Zahl der Flüchtlinge überall auf der Welt müssen die reichen Länder der Nordhalbkugel viel mehr zusammenarbeiten, um die Ursachen der Flucht zu beseitigen. Die Gewalt etwa im Nahen Osten zerstört die traditionelle Vielfalt der Religionen und Kulturen in dieser Region. Gerade die religiösen Minderheiten leiden zunehmen unter Vertreibung und gezielter Gewalt. Uns kann das Schicksal der vielen Vertriebenen nicht kalt lassen – dabei müssen wir nüchtern abwägen, wie unsere Hilfe am wirkungsvollsten erfolgen kann. Eine Lösung kann nicht sein, die Vertreibung durch eine Aussiedlung der Fliehenden zu bestätigen. Vielmehr müssen wir uns bemühen, ihr Recht auf ihre Heimat zu wahren. So oder so wird uns in der Integration der vielen Flüchtlinge eine Herausforderung erwachsen, die sich nicht mit Punkten oder Quoten wird bewältigen lassen.
 
Die Woche im Parlament
 
Vereinbarte Debatte anlässlich der ersten freien Volkskammerwahl in der ehemaligen DDR am 18. März 1990. Nach einer vereinbarten Debatte im vergangenen Jahr zur Fälschung der letzten Kommunalwahl der DDR im Mai 1989 und dem daraus entstandenen Bürgerprotest würdigen wir einen weiteren Schritt hin zur Einheit in Freiheit: Der Wahl vom 18. März 1990 kommt eine große Bedeutung auf dem Weg zur Einheit zu, was wir nicht nur durch die besondere Debatte am Mittwoch im Plenum würdigen, sondern auch durch eine sich an die Debatte anschließende Veranstaltung in unserem Fraktionssitzungssaal, zu der wir Zeitzeugen eingeladen haben.
 
Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Europäischen Rat am 19./20. März 2015 in Brüssel. Im Mittelpunkt des Europäischen Rates wird die geplante Energieunion stehen. Neben Fragen der Versorgungssicherheit sollen hierbei auch Aspekte wie die Energieeffizienz und erneuerbare Energien angesprochen werden. Zudem sollen aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen diskutiert werden. Aufgrund der ungeklärten Nachhaltigkeit der Minsker Waffenstillstandsvereinbarungen stehen darüber hinaus auch die Lage in der Ukraine und die Beziehungen zu Russland auf der Tagesordnung. Ebenso soll ein Ausblick auf den Gipfel zur Östlichen Partnerschaft, der am 22. Mai 2015 in Riga stattfindet, gegeben werden.
 
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). In erster Lesung beraten wir die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der Digitalen Agenda darstellt. Sie enthält Anforderungen an die IT-Sicherheit von Betreibern sogenannter „kritischer Infrastrukturen“, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind. Diese sollen künftig Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden, das die Einrichtungen im Gegenzug nach Auswertung der Daten bei der Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen unterstützt. Ebenfalls sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten, Sicherheitsvorfälle an das BSI zu melden und betroffene Nutzer zu informieren. Darüber hinaus soll das Bundeskriminalamt im Bereich Cyberkriminalität angesichts der zunehmenden Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundesweite kritische Infrastrukturen in seinen Rechten gestärkt werden.
 
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG). Im Zentrum des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, den wir in erster Lesung beraten, steht die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wie Kindertagesstätte, Schule, Betrieb oder stationäre Pflegeeinrichtungen. Krankenkassen und weiteren Sozialversicherungsträgern sowie den in den Ländern verantwortlichen Akteuren sollen mehr Möglichkeiten eröffnet werden, gemeinsam eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Lebensbedingungen zu unterstützen. Im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie soll die Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in der Gesundheitsförderung und Prävention verbessert werden. Weitere Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und die präventionsorientierte Weiterentwicklung der Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
 
Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung. Die Bundesregierung legt ihren Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zur Fachkräftesicherung im Jahr 2014 vor, den wir gleichzeitig mit dem Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung beraten. Die Arbeit der unionsgeführten Koalitionen der vergangenen Jahre trägt demnach Früchte: Fortschritte zeigen sich in der Zunahme der Erwerbsbeteiligung - auch und gerade von Frauen und Älteren. Die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewirken bereits Erfolge, denn Mütter sind immer stärker am Arbeitsmarkt beteiligt. Im Bildungsbereich nahm die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss ab, während der Anteil tertiärer Abschlüsse wuchs. Die Netto-Zuwanderung nahm im letzten Jahr deutlich zu und auch die Erwerbstätigenquote von Personen mit Migrationshintergrund stieg leicht an. Dennoch sind ausländische Mitbürger, insbesondere Frauen, nach wie vor deutlich häufiger arbeitslos. Die Langzeitarbeitslosigkeit reduzierte sich in den letzten fünf Jahren deutlich, bewegt sich aber trotz des insgesamt positiven Arbeitsmarktes mit etwa einer Million Langzeiterwerbslosen auf hohem Niveau. Hier wollen wir weiter gezielte und noch intensivere Anstrengungen unternehmen und die Potenziale bereits in Deutschland lebender Menschen voll ausschöpfen.

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