In der vergangenen Woche haben mit ungehemmter Brutalität vorgehende Gewalttäter die Menschen in Frankfurt am Main in Angst und Schrecken versetzt. Die Bilder von brennenden Polizeifahrzeugen, eingeschlagenen Schaufenstern, brennenden Straßenbarrikaden, Schäden an zahlreichen Privatautos und vor allem die hohe Zahl der verletzten Polizisten haben in ganz Deutschland Entsetzen und Unverständnis hervorgerufen. Bundesinnenminister de Maizière hat die Menschenverachtung dieser linken Gewalttäter auf den Punkt gebracht: „Wenn Sie ein Auto anzünden, in dem zwei Polizisten sitzen, da reden wir jetzt nicht über Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Wutbürger. Das ist möglicherweise versuchter Totschlag, wo man den Tod von Polizisten billigend in Kauf nimmt.“

Ganz offenbar haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen gewusst, dass dabei Gewalt angewendet werden sollte. Sie sind daher für die Ausschreitungen mitverantwortlich. Es ist eine Schande und spricht für sich, dass die Organisatoren einräumen, lediglich mit dem Ausmaß der Gewalt habe man nicht gerechnet. Wer so handelt, muss zur Rechenschaft gezogen werden.
 
Aktionsbündnisse, Medien, Parteien, Abgeordnete – niemand darf diese Gewalt relativieren, rechtfertigen oder auch nur Verständnis dafür haben. Eine demokratische Gesellschaft kann solche Gewaltausbrüche nicht hinnehmen. Sie sind kein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung. Da sollten alle mit uns einig sein: Keine Toleranz für Gewalttoleranz!
 
Um das zu unterstützen, haben wir im Bundeshaushalt die Mittel für Programme wie „Demokratie leben!“ aufgestockt. Angesichts der Krawalle ist es gut, dass unser 1. Parlamentarischer Geschäftsführer bei der zuständigen Bundesfamilienministerin nachfragt, wie hoch hier der tatsächliche und prozentuale Anteil der Projekte ist, die sich explizit der Verhinderung bzw. Bekämpfung linksradikaler Gewalt widmen.
 
Die Maut kommt.
 
Alle, die auf Deutschlands Fernstraßen unterwegs sind, müssen künftig dafür zahlen. Halter von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, können im Internet oder an Tankstellen zwischen einer Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen. Für sie gilt die Abgabe nur auf Autobahnen. Inländische Autobesitzer hingegen erhalten automatisch eine Jahresvignette, deren Kosten vom Kraftfahrt-Bundesamt abgebucht werden. Diese Jahresvignette gilt auf Autobahnen und Bundesstraßen. Die Höhe der Abgabe beträgt maximal 130 Euro und richtet sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit.
 
Für Halter von Pkw und Wohnmobilen, die in Deutschland zugelassen sind, entstehen jedoch keine Mehrbelastungen, da die entsprechende Summe über die Kfz-Steuer wieder zurückfließt. Statt einer Gebührenmarke aus Papier, die auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wird, ist eine elektronische Vignette geplant. Das bedeutet, dass alle Mautzahler an ihrem Kennzeichen zu erkennen sind, das bei Zahlung der Abgabe registriert wird. Die Überwachung der Lkw-Maut funktioniert bereits ähnlich.
 
Die Pkw-Maut ist ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur und bezieht nun endlich alle Nutzer der deutschen Autobahnen in deren Finanzierung mit ein.
 
Deutsches Institut für Menschenrechte gesetzlich abgesichert.
 
Nach intensiven Verhandlungen können wir nun die Voraussetzung dafür schaffen, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) die mit dem Koalitionsvertrag vereinbarte sichere Grundlage nach den sogenannten Pariser Prinzipien erhält. Ein erster Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erfüllte unsere Anforderungen nicht, so dass wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion eine Lösung suchen mussten. Dies ist uns gelungen, so dass wir jetzt den entsprechenden Gesetzentwurf einbringen können, der wesentliche Punkte nach unseren Vorschlägen regelt.
 
Das DIMR bleibt ein eingetragener Verein. Dessen Finanzierung stellen wir aber auf eine solide und transparente Grundlage. Statt aus vier verschiedenen Haushalten wird es künftig zentral über den Etat des Deutschen Bundestages finanziert. Positiv ist weiterhin, dass das Institut ab jetzt dem Bundestag, auf dessen Beschluss hin es 2001 gegründet wurde, alljährlich zu seiner Arbeit und der Menschenrechtsentwicklung in Deutschland berichtet. In geeigneten Fällen wird es dabei eine vergleichende Perspektive zu Menschenrechtsverletzungen im Ausland einnehmen.
 
Das DIMR soll als unabhängige Institution zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland beitragen. Wie der Verein aufgestellt sein muss, um eine Finanzierung aus öffentlichen Kassen zu erhalten, ist künftig per Gesetz definiert. So wird garantiert, dass die Pariser Prinzipien, nach denen die Unabhängigkeit der nationalen Menschenrechtsinstitutionen bewertet wird, auch eingehalten werden. Entscheidend hierfür ist neben dem Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage die Pluralität der Gremien, die wir ebenfalls verbessern, so dass sie die Breite der gesellschaftlichen Debatte abbilden.
 
Es ist sehr zu begrüßen, dass mit der gesetzlichen Grundlage ein solider und geregelter Zustand erreicht wird, der dauerhaft eine professionelle und unabhängige Arbeit des Instituts, dessen Mandat klar umrissen wird, ermöglicht.
 
Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt.

Die Bundesregierung unterrichtet das Plenum in dieser Woche über die zentrale Bedeutung der Informationstechnologie für das Deutschland von morgen. Sie berichtet, wie sie die Herausforderungen der Sicherung von IT-Systemen und des Schutzes der Daten als zentrale Forschungsthemen aufgreift. Mit dem Forschungsrahmenprogramm „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ investiert die Bundesregierung in die vorausschauende Gestaltung technischer Systeme und die Rahmenbedingungen ihrer Nutzung, um vor Cyber-Angriffen zu schützen und das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Das Programm richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an Unternehmen und Anwender und bündelt die Forschungsaktivitäten der Bundesregierung zur IT-Sicherheit.
 
Digitale Technologien zur IT-Sicherheit sind ein dynamisches Innovationsfeld mit einem enormen Wertschöpfungspotenzial. Mit dem Forschungsrahmenprogramm „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ eröffnet sich die Chance, Deutschland zu einem Leitanbieter für IT-Sicherheitslösungen zu machen. Die Voraussetzungen hierfür sind sehr gut. Deutschland ist international führend im Datenschutzrecht und kann mit seiner hervorragenden Forschungslandschaft deutliche Akzente setzen. Da die Datenflüsse, insbesondere im Internet, nicht an Staatsgrenzen Halt machen, treibt die Bundesregierung auch den Entwicklungsprozess auf europäischer Ebene voran. 
 
Insbesondere werden hierbei vier Themenfelder aufgegriffen: Die Erforschung neuer Hightech-Werkzeuge und  Verfahren, die Sicherung komplexer IT-Systeme mit ihren vielfältigen Abhängigkeiten und Wechselwirkungen, die Sicherheit großer Anwendungsbereiche wie etwa Produktion oder Medizin, aber auch Privatheit und Datenschutz.

Unser Antrag greift diese Themen auf und fordert die Bundesregierung auf, bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategie „Digitales Lernen“ Schwerpunkte zu setzen. Dabei ist uns unter anderem wichtig, dass auch und gerade in Einrichtungen der beruflichen Bildung in öffentlicher Hand eine geeignete technische Infrastruktur bereitgestellt wird und dass die Wissenschaftskompetenz durch die gezielte Förderung von Programmen und Wettbewerben zu sogenannten MINT-Fächern gestärkt wird. Nicht zuletzt bekräftigen wir unser Anliegen, ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht als Grundlage der digitalen Lehrmittelfreiheit zu schaffen.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits. 
Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits.
Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits. 
Ziel der Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf der einen und der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau auf der jeweils anderen Seite ist eine politische Assoziation und Vertiefung der wirtschaftlichen Integration im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik. Vorgesehen ist dazu neben einer engeren Zusammenarbeit in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten die Einrichtung einer umfassenden Freihandelszone. Wir beraten und beschließen die Ratifikation der Abkommen in zweiter Lesung.
 
Durch Stärkung der digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden. Der Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einbringen, unterstützt die Umsetzung der Strategie „Digitales Lernen“ durch die Bundesregierung. 
 
Dazu beraten wir das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit. Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015-2020. Das Programm fokussiert sich ressortübergreifend auf vier Themenfelder: Die Erforschung neuer Hightech-Werkzeuge und -Verfahren, die Siche¬rung komplexer IKT-Systeme, die Sicherheit großer Anwendungsbereiche wie Produktion, Verkehr, Medizin und kritische Infrastruktur, sowie Privatheit und Datenschutz.
 
Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung die Einführung einer Abgabe für alle Nutzer der deutschen Bundesfernstraßen und setzen damit einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag um.
 
Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mit dem Gesetzentwurf soll das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) die nach den Pariser Prinzipien erforderliche gesetz¬liche Grundlage erhalten. Nach nicht konsensfähigen Vorarbeiten des BMJV haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf abgestimmt und legen ihn jetzt zur ersten Lesung vor.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir unterstützen den Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der Ausbildungs- und Beratungsmission der Bundeswehr in Somalia bis zum 31. März 2016. Die personelle Obergrenze von 20 Soldatinnen und Soldaten soll beibehalten werden. Ziel der EU-geführten Mission ist weiterhin, die fragile Staatlichkeit in Somalia zu stabilisieren und eine funktionierende, staatlich kontrollierte Sicherheitsarchitektur aufzubauen. Mit ihrer Tätigkeit leistet die Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zur Befähigung des somalischen Militärs, Stabilität und Sicherheit in Somalia selbst zu gewährleisten. 
 
Gesetz zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union. In zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen wir das Ratifikationsgesetz zum Eigenmittelbeschluss des Rats der Europäischen Union vom 26. Mai 2014. Der Eigenmittelbeschluss ist die rechtliche Grundlage für die Berechnung der nationalen Abführungen an den EU-Haushalt, welche im Zeitraum von 2014 bis 2020 von 31,71 auf 35,77 Milliarden Euro im Jahr ansteigen. Die Prognosen über die Höhe der Abführungen sind von der Entwicklung des Bruttonationaleinkommens in den EU-Mitgliedstaaten abhängig, sie werden halbjährlich im Rahmen der Steuerschätzungen aktualisiert. Der Eigenmittelbeschluss soll nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 angewandt werden.
 
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung wollen wir die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung in deutsches Recht überführen. Wir aktualisieren hierzu die bestehenden Regeln zur Einlagensicherung, wobei die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung erhalten bleiben sollen. Die Regelungen zum Anlegerschutz, die bisher zusammen mit der Einlagensicherung in einem Gesetz zusammengefasst waren, werden inhaltlich unverändert in einem eigenen Gesetz fortgeführt. Dafür erfolgt eine Anpassung und Umbenennung des bisherigen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in Anlegerentschädigungsgesetz.

Auslaufen der Milchquote – Wettbewerbsfähigkeit der Milchviehhalter sichern. Unser Antrag begrüßt den Ausstieg aus dem europäischen Milchquotensystem als konsequente Fortsetzung einer Politik hin zu einer am Markt ausgerichteten selbstverantwortlichen und wettbewerbsfähigen Milchwirtschaft. Diese Politik ermöglicht unternehmerische Entscheidungsfreiheit und bietet durch die weltweit steigende Nachfrage nach Milchprodukten große Chancen für die qualitativ hochwertigen Produkte der deutschen Milchwirtschaft. Gleichzeitig sehen wir die damit einhergehende Herausforderung stark schwankender Milchpreise für einzelne Milchviehhalter. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Halter mit geeigneten Maßnahmen bei der Anpassung an die neuen Marktbedingungen zu unterstützen.

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