Neues aus der Parlamentswoche

Die Bilder der Schiffskatastrophen vor der libyschen Küste rütteln auf, berühren und bedrücken uns. Der Tod so vieler Menschen, die ihr Leben menschenverachtenden Schlepperbanden anvertraut haben, führt uns das Unheil vor Augen, das Ungerechtigkeiten in den Herkunftsregionen der Menschen und zerfallende Staaten auf ihren Fluchtrouten anrichten können. Wir müssen den Verantwortlichen vor Ort bei der Veränderung dieser Umstände helfen und als Europäische Union alles tun, damit die von gewissenlosen Schleppern ins Verderben geführte Menschen vor dem Tod gerettet werden.

Schon am Donnerstag dieser Woche werden die EU-Staats- und Regierungschefs zu einem Sondergipfel zusammenkommen. Es ist keine Zeit zu verlieren. Europa muss rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf den Weg bringen – und über mittel- und langfristige Perspektiven beraten. Weder die hermetische Abriegelung Europas noch die bedingungslose Öffnung unserer Grenzen wird die Lösung sein. Aber ebenso richtig ist, dass wir uns Denkverbote für neue und kreative Lösungen nicht leisten können. Alles, was Menschen rettet, ist richtig. Und wir sollten den Schleusern unmissverständlich klar machen, dass wir ihre skrupellosen Geschäfte nicht tolerieren werden.
 
Lösungen, die erst auf dem Mittelmeer ansetzen, werden keine nachhaltige Verbesserung bringen. Vergessen wir auch nicht all die Opfer, die   unbemerkt von der Weltöffentlichkeit   auf ihrem langen Weg an die Mittelmeerküste etwa durch die Sahara sterben. Dauerhaft kann sich die Lage nur über eine Verbesserung der Zustände in der Heimat der Menschen ändern. Dort müssen wir noch stärker als bisher zu Frieden und Gerechtigkeit beitragen. Dieser Verantwortung müssen und werden wir uns gemeinsam mit unseren Partnern weiter stellen.
 
Umsetzung des Mindestlohns praxistauglich machen.
 
In der Fraktionssitzung am 27. Januar 2015 haben wir auf Initiative des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) den Antrag „Mindestlohn entbürokratisieren und auf Fehlentwicklungen überprüfen“ einstimmig in unserer Fraktion beschlossen. Dieser Antrag ist die Grundlage dafür, was wir mit der Bundesarbeitsministerin im Koalitionsausschuss an diesem Sonntag verhandeln werden. Die erheblichen bürokratischen Schwierigkeiten müssen praxistauglich gelöst werden. Der hohe Schwellenwert für die Nichtanwendbarkeit der Dokumentationspflichten nach dem MiLoG muss abgesenkt werden und auch für das Ehrenamt erwarten wir eine Lösung. Wir wissen, dass dies nicht einfach ist. Aber wir versuchen in den Verhandlungen alles.
 
Verbindungsdatenspeicherung kommt.
 
Diese Koalition kann mehr, als nur den vereinbarten Politikfahrplan Schritt für Schritt und Satz für Satz umsetzen. So können wir durch die Beharrlichkeit und die klugen Vorschläge von Bundesinnenminister Thomas de Maizière jetzt endlich die lange blockierte Frage der Verbindungsdatenspeicherung auflösen. Die nun vorgelegten Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. So werden die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Standards beim Datenschutz in Einklang gebracht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes werden dabei eingehalten. Künftig werden auch in der digitalen Welt Spuren gesichert werden können, damit wir Kinderpornographie, Terrorismus und organisierte Kriminalität effektiv bekämpfen können.
 
Fraktionsführungen mit Göttinger Signal.
 
Wir können eine positive Bilanz der gemeinsamen Tagung der Fraktionsspitzen in Göttingen ziehen. Vor allem die Bekämpfung der Kriminalität ist unserer Fraktion ein wichtiges Anliegen, denn die Menschen erwarten angesichts steigender Einbruchszahlen und vermehrter Gewalt im Alltag Antworten von der Politik. Deswegen werden wir die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in Sicherheitstechnik sowie weitere Fördermöglichkeiten und Änderungen im Bundesrecht prüfen. Und es sollen die Zuschüsse und zinsgünstigen Kredite im Rahmen der KfW-Programme aufgestockt werden. Denn: Nicht nur Haus- und Wohnungseigentümer sollen profitieren, sondern auch Mieter sollen sich besser vor Einbrechern schützen können. Außerdem wird der Organisierten und der Rocker-Kriminalität der Kampf angesagt. Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter sollen gestärkt werden. Und: Der Schutz von Polizisten und anderen Einsatzkräften vor gewalttätigen Übergriffen wird ausgebaut. 
 
Die Unterstützung der Hospize und der Ausbau der Versorgung mit Palliativmedizin sind im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Allen Menschen in Deutschland sollen die Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung stehen. Ein neuer Gesetzentwurf aus dem unionsgeführten Gesundheitsministerium soll diese Versorgung jetzt auf den Weg bringen. Wir sind überzeugt davon, dass in erster Linie eine umfangreiche ärztliche, pflegerische und psychosoziale Begleitung die richtige Antwort auf die Sorgen Schwerstkranker und Sterbender ist.
 
In Göttingen haben wir uns außerdem darauf geeinigt, den Innovationsstandort Deutschland weiter auszubauen. Von unseren Gesprächspartnern haben wir wertvolle Impulse erhalten. Wir wissen, dass Schlüsselkompetenzen gefördert werden müssen – beispielsweise die IT-Sicherheit, Mikroelektronik, Sensorik, sowie Maschinen- und Produktionssteuerung. Innovation braucht aber auch gute Rahmenbedingungen. Stichwort: Startups. Durch Starthilfen wie Gründungsfinanzierung und Gründungscoaching sollen sie aktiver als bisher gefördert werden. Besonders junge Unternehmen brauchen bessere Voraussetzungen, um zu wachsen. Außerdem haben wir die Weiterführung der sogenannten Exzellenzinitiative – also die Förderung der Spitzenforschung an ausgewählten Hochschulen – beschlossen: Mindestens 4 Milliarden Euro werden wir dafür in den Jahren 2018 bis 2028 aufwenden. Und wir wollen mit einer Personaloffensive die Chancen und Planbarkeit von Wissenschaftskarrieren verbessern.
 
Deutschlands Wirtschaft steht gut da und beschert uns ein Rekordniveau bei der Erwerbstätigkeit und sinkende Arbeitslosenzahlen. Aber eine gut funktionierende Wirtschaft braucht Investitionen. Mit unserem 10-Milliarden-Euro-Paket setzen wir hier unübersehbare Akzente. Dabei engagieren wir uns besonders z.B. für finanzschwache Kommunen. Auch die Rahmenbedingungen für private Investitionen werden wir verbessern. Dafür werden bürokratische Hindernisse abgebaut, moderne Finanzierungsformen gefördert und Innovationen unterstützt. Von zentraler Bedeutung ist überdies das Generationenprojekt der Energiewende, für die wir in Göttingen die wesentlichen Bausteine umrissen haben. Nicht zuletzt werden wir als Fraktion uns weiter für Erhalt und Ausbau unserer Infrastruktur einsetzen.
 
Ein weiterer Göttinger Beschluss hilft Alleinerziehenden. Rund 20 Prozent aller Familien bestehen mittlerweile aus einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater und deren Kindern. Diese besondere Lebenssituation wollen wir besser berücksichtigen und deswegen Alleinerziehende steuerlich stärker entlasten und ihren Freibetrag anheben: Von bislang 1.308 Euro um 600 Euro monatlich auf 1.908 Euro. Zudem soll, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, eine Staffelung nach der Kinderzahl erfolgen. Die notwendige Finanzierung aus dem Haushalt des Familienministeriums muss zwischen diesem und dem Finanzministerium vereinbart werden.
 
Spielräume für Investitionen nutzen - Deutschland zukunftsfest machen.
 
Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015, den wir in dieser Woche beraten, legen wir die Verteilung des 10-Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitionen fest. Wir machen den Weg frei für konkrete Investitionsmaßnahmen der Bundesressorts in den Jahren 2016 bis 2018.
 
Für den Bereich Verkehr und digitale Infrastruktur sind 4,35 Milliarden Euro vorgesehen, knapp 700 Millionen Euro für die Steigerung der Energieeffizienz und 450 Millionen Euro für die Nationale Klimaschutzinitiative. Für den Hochwasserschutz sind 300 Millionen Euro eingeplant. Bei den weiteren Maßnahmen werden wir ebenfalls den Fokus auf die Bereiche Infrastruktur, Energie und Umwelt legen, damit neues langfristiges Wachstum entsteht und Deutschland zukunftsfest gemacht wird.
 
Überdies werden wir speziell die finanzschwachen Kommunen stärken, indem wir für die Jahre 2015 bis 2018 das Sondervermögen „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ einrichten und mit 3,5 Milliarden Euro ausstatten. Mit diesen Finanzhilfen für kommunale Investitionen leisten wir einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschafts- und Investitionskraft im Bundesgebiet.
 
In 2015 und 2016 wird der Bund zudem die Länder und ihre Kommunen mit jährlich 500 Millionen Euro unterstützen, um die Aufnahme und Unterbringung der zunehmenden Anzahl an Asylbewerbern zu bewältigen. Aber damit haben sich die neuen Bundeshilfen immer noch nicht erschöpft: Die bislang für 2017 vorgesehene weitere Entlastung der Kommunen von einer Milliarde Euro soll um 1,5 auf dann 2,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Unter dem Strich stellt der Bund damit von 2015 bis 2018 nicht weniger als 6 Milliarden Euro mehr bereit als bislang geplant zu Verfügung.
 
Die verschiedenen Arten von Mehrausgaben sind stets so bemessen, dass der Entwurf des Nachtragshaushalts ohne neue Schulden auskommt. Die neuen Spielräume beruhen auf fortgesetzter Haushaltsdisziplin, gesunkener Zinsausgaben, Bundesbankgewinn und Steuermehreinnahmen. Auch weiterhin stehen wir also für die Umsetzung unseres zentralen Versprechens – dem ausgeglichenen Haushalt ohne Steuererhöhungen.
 
Schicksal der Armenier, Beispiel für Völkermord.
 
Die Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges war die größte und folgenschwerste Katastrophe in der mehrtausendjährigen Geschichte des armenischen Volkes. Deportationen und Massenmorde kosteten nach unabhängigen Berechnungen über einer Million Armenier und andere orientalische Christen wie aramäische, assyrische und chaldäische Christen oder Pontusgriechen das Leben. Diese Verbrechen sind durch nichts zu rechtfertigen.
 
Wir verneigen uns vor den Opfern dieser schrecklichen Vertreibungen und Massaker und beklagen die Taten der damaligen türkischen Regierung, die zu einer weitgehenden Vernichtung der Armenier im damaligen Osmanischen Reich führten. Wir bedauern in diesem Zusammenhang die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das trotz eindeutiger Informationen über die organisierte Vertreibung und Vernichtung der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.
 
Das Schicksal der Armenier nach den Ereignissen, die am 24. April vor 100 Jahren begannen, steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt. 
 
Wir fordern die Bundesregierung auf, Gedenken und Aufarbeitung der Vertreibungen und Massaker zu unterstützen und würdigen die zunehmenden Initiativen und Beiträge hierzu aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Kunst und Kultur. Wir ermutigen die Länder und die Bundesregierung, den Geschehnissen des Jahres 1915 eine angemessene Berücksichtigung in den Inhalten und Angeboten der schulischen, universitären und politischen Bildung einzuräumen. Eine konstruktive Aufarbeitung der Geschichte ist auch als Grundlage für eine Verständigung der Türkei und ihres Nachbarn Armeniens in Gegenwart und Zukunft unerlässlich. Aus leidvoller Erfahrung wissen wir Deutschen, wie wichtig eine schonungslose Auseinandersetzung mit der in der Verantwortung der eigenen Nation begangenen Verbrechen als Basis für ein friedliches Zusammenleben der Völker ist.
 
Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden verbessern.
 
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes legen wir in dieser Woche einen entscheidenden Baustein zu Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses vor. Damit schließen wir an den bereits eingeleiteten Reformprozess des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes durch die Innenministerkonferenz an und stellen auch gesetzgeberisch die Weichen für eine bessere Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern.
 
Mit unserem Gesetz stärken wir die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz und intensivieren den Informationsfluss zwischen den Verfassungsschutzbehörden. Das Bundesamt unterstützt die Landesämter, koordiniert die Zusammenarbeit und tritt in bestimmten Fällen nötigenfalls auch selbst in die Beobachtung ein. Alle relevanten Informationen müssen zwischen den Verfassungsschutzbehörden ausgetauscht werden. Für den Informationsaustausch ist das gemeinsame Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) zu nutzen, dessen Analysefähigkeit zudem verbessert wird.
 
Auch der für unsere Sicherheit unverzichtbare Einsatz von V-Leuten wird klar geregelt, indem diesem Instrument ein gesetzlicher Rahmen gegeben wird, zugleich aber auch eindeutige Grenzen für den Einsatz von verdeckten Ermittlern gesetzt werden. So wird festgelegt, wer überhaupt angeworben werden darf und welche Kriterien für hinzunehmendes zulässiges „szenetypisches Verhalten“, etwa bei Missachtung des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots, gelten. Klar geregelt wird, dass V-Leute keine strafbaren Vereinigungen gründen oder steuern dürfen. Der Einsatz von V-Leuten wird auf den gewaltorientierten Bereich priorisiert, wobei es sich bei den aufzuklärenden Szenen generell um Bestrebungen von erheblicher Bedeutung handeln muss.
 
Die Woche im Parlament
 
Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer. Wir beginnen die Plenarwoche mit einer vereinbarten Debatte zu den bedrückenden Geschehnissen im Mittelmeer.
 
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetzes s2015). In erster Lesung beraten wir den Nachtragshaushaltsplan für 2015. Wir teilen die im Bundeshaushalt 2015 ausgebrachte globale Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Milliarden Euro auf die konkreten Politikbereiche auf und schaffen damit die Voraussetzung für konkrete Investitionsplanungen der Ressorts. Wir unterstützen die Kommunen mit dem Investitionsförderungs-fonds von 3,5 Milliarden Euro und stellen für Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro bereit. Die Nettoausgaben des Haushaltsplans 2015 steigen um 3,5 Milliarden Euro.
 
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Das Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, regelt die Errichtung des mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ und sieht eine finanzielle Unterstützung von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 für Länder und Kommunen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vor. Überdies enthält der Entwurf eine Aufstockung der für 2017 vorgesehenen Kommunalentlastung von 1 Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro.
 
Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren. Anlässlich des 100. Jahrestages der Vertreibungen und der Massaker an den Armeniern gedenken wir der Opfer. Wir fordern die Bundesregierung in einem Antrag auf, das besondere Verhältnis zu nutzen, das Deutschland zur Türkei hat, um zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beizutragen.
 
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, setzt wesentliche Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses um: Die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird gestärkt, indem die Landesämter unterstützt und die Zusammenarbeit koordiniert und alle relevanten Informationen im gemeinsamen Verbundsystem NADIS zusammengeführt werden. So wird der Entstehung von Informationsinseln vorgebeugt. Mit den Abfrage- und Zugriffsregelungen sowie der Vollprotokollierung werden die Datenschutzbelange berücksichtigt. Darüber hinaus wird ein klarer Rahmen für den Einsatz von V-Leuten zur Informationsgewinnung gesetzt, indem etwa Kriterien für zulässiges „szenetypisches Verhalten“ oder den Einsatzbereich festgelegt werden. Wir debattieren den Gesetzentwurf zusammen mit dem Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungsstand der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss).

Kleinanlegerschutzgesetz. Wir beschließen dieses Gesetz in zweiter und dritter Lesung, um den Verbraucherschutz beim Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen zu stärken. Gesetzeslücken werden geschlossen und die Anforderungen an die Anbieter und Vermittler solcher Anlagen verschärft – unter anderem durch verstärkte Sanktionen bei Fehlverhalten und die Ver¬besserung der bereitgestellten Informationen. Diese erhöhte Transparenz hilft dabei, dass Anleger sich künftig zielgerichteter informieren und Risiken besser einschätzen können. Für die Finanzierung sozialer Projekte, gemeinnütziger Körperschaften, Religionsgemeinschaften und Genossenschaften schaffen wir Ausnahmetatbestände, um zu verhindern, dass die Maßnahmen zum Schutz von Kleinanlegern sozialem Engagement entgegenstehen. 
 
Jahresbericht 2014 (56. Bericht) des Wehrbeauftragten. Der Wehrbeauftrage des Deutschen Bundestages berichtet in diesem Jahr schwerpunktmäßig über die Auswirkungen der Einsätze und der Neuausrichtung der Bundeswehr, sowie über die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Im letztgenannten Feld sieht er Handlungsbedarf, zum Beispiel im Bereich der Kinderbetreuungsangebote. Zur Lage der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz hält er fest, dass Ausrüstung und Ausstattung verbessert wurden, auch wenn weiterhin Defizite vorhanden seien. Positiv wird die Entwicklung in der Betreuung von Einsatzrückkehrern bewertet. 

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Mit dem Gesetzentwurf wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 (4 Euro pro Monat) und 2016 (um weitere 2 Euro pro Monat) angehoben werden. Daneben soll der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben werden. Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung und haben in Göttingen überdies beschlossen, dass wir auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Rahmen dieses Gesetzes anheben wollen.

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