Das Treffen der sieben großen demokratischen Industrienationen in Elmau hat das Bekenntnis zu den gemeinsamen Werten von Freiheit und Recht deutlich unterstrichen. Die G7 bleiben bei der Beurteilung der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und den Konsequenzen daraus einig. Und sie machen deutlich: Wirtschaftliche Größe oder internationale Bedeutung allein reichen nicht zur Teilnahme, die G7 sind kein Club der Beliebigkeit. Der Gipfel hat nicht nur wunderschöne Bilder von Deutschland in die Welt transportiert, sondern - vielmehr von vielen unerwartet - konkrete Ergebnisse erzielt. Hier wird die deutsche Handschrift deutlich: Die klare Bekräftigung der Klimaziele und die Hinwendung zu den drängenden Problemen unseres Nachbarkontinentes Afrika unterstreichen, wie wichtig die Begegnungen der G7 sind – und welche positive Effekte die Beschlüsse gerade für die Ärmsten der Welt haben können.

Dieser G7-Gipfel ist deshalb auch ein Erfolg für Bundeskanzlerin Angela Merkel. Gleichzeitig haben die Polizei- und Sicherheitskräfte ausgezeichnete Arbeit geleistet, um den reibungslosen Ablauf des Gipfeltreffens zu gewährleisten.
 
Die Kritiker der internationalen Gipfeltreffen müssen sich fragen lassen, warum sie solche Begegnungen ablehnen und warum sie teure Proteste, die in der Vergangenheit nicht immer so friedlich abliefen wie jetzt in Elmau, für wirkungsvoller halten. Vielleicht strahlen die Erfolge von Elmau auch auf die Diskussion um TTIP aus. Wenn wir uns mit unseren Freunden und Partnern, den großen demokratischen Staaten der Welt, nicht auf gemeinsame Standards einigen können, dann werden Dritte die Regeln für den Austausch bestimmen.
 
Europäische Werte.
Im Unterschied zu den sozialistischen bzw. sozialdemokratischen Parteien und Wirtschaftsministern in Europa wollen CDU und CSU keine Vergemeinschaftung von Haushalten und Schulden in der EU. Für uns gilt: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Hilfe muss auf Selbsthilfe treffen. Mit Blick auf Griechenland heißt das, dass der Schlüssel in Athen liegt. Die europäischen Partner sind zur Hilfe bereit, aber nicht bedingungslos. Unsere Kriterien sind klar: Der IWF muss an Bord bleiben und die getroffenen Vereinbarungen müssen umgesetzt werden. Stilistische Tabubrüche kann Europa verkraften. Schwieriger wird es in einer Gemeinschaft des Rechts, wenn verbindliche Zusagen gebrochen werden.
 
Damit müssen sich übrigens auch die Sozialdemokraten in Österreich auseinandersetzen. Um den Landeshauptmann im Burgenland nicht zu verlieren, wollen sie dort jetzt die FPÖ in die Regierung holen. Und das, obwohl die SPÖ per Parteitagsbeschluss versprochen hat, dass eine Koalition für „alle politischen Ebenen“ ausgeschlossen sei. Was der SPÖ-Vorsitzende und Bundeskanzler Werner Faymann kürzlich noch bekräftigt hat, weil die FPÖ „vom Aufhetzen“ lebe. Die ÖVP wurde damals unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel noch scharf von der SPD für die Koalition mit der FPÖ kritisiert und sanktioniert. Wenn es allerdings um Macht geht, zählt das alles nichts mehr.
 
Die Wahlen des vergangenen Wochenendes in der Türkei haben uns ein beruhigendes Signal gegeben. Die Türkei hat einen wichtigen Schritt in Richtung mehr statt weniger Demokratie genommen. Allen Einmischungen des zur Neutralität verpflichteten türkischen Präsidenten zum Trotz haben die Türken ein klares Signal gegen den weiteren politischen Umbau ihres Landes gesetzt. Sie lehnen die Einschnürungen der Pressefreiheit, die Eingriffe in das Justizsystem und die Einschränkungen der politischen Gewaltenteilung ab, die in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Ein gutes Zeichen.
 
Sexuellem Kindesmissbrauch den Nährboden entziehen, Opfern helfen.
Deutschland hat in den vergangenen Wochen aufrüttelnde Berichte über die unglaublich lang anhaltende Duldung von Kindesmissbrauch in grün-alternativen Strukturen zur Kenntnis nehmen müssen. Das Versagen bestand nicht nur im Wegschauen, sondern in offener Werbung für pädophiles Treiben. Der Berliner Landesverband der Grünen räumt denn auch zu Recht das „institutionelle Versagen“ beim Kindesmissbrauch ein. Dabei allein kann es aber nicht bleiben.
 
Insofern ist es höchst bedrückend, dass bis heute nicht ein einziges Land mit grüner Regierungsbeteiligung seine Zusage erfüllt hat, den von Bund und Ländern gemeinsam auf den Weg gebrachten „Fonds sexueller Missbrauch“ mit den versprochenen Mitteln auszustatten. Mit 100 Mio. Euro soll dieser Fonds Betroffenen helfen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch heute unter dessen Folgewirkungen leiden. Bislang haben aber lediglich der Bund, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eingezahlt.
 
Der Fonds kümmert sich vor allem um Opfer aus dem familiären Bereich, bezieht aber auch Fremdtäter und den institutionellen Bereich mit ein. Anträge von Opfern, die in Institutionen sexuell missbraucht wurden, können entgegengenommen werden, wenn sich diese Institutionen am ergänzenden Hilfesystem beteiligen. Evangelische und katholische Kirche sowie die Ordensobernkonferenz tun dies bereits. Die institutionell verwickelten Grünen noch nicht. Dafür müssen sicher nicht zwei weitere Jahre ins Land ziehen.
 
Die Speicherpflicht für Verbindungsdaten kommt.
Lange haben wir dafür werben müssen, nun aber haben sich die guten Argumente durchgesetzt. Die unionsgeführte Koalition schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Speicherung von Verbindungsdaten. Damit versetzen wir unsere Ermittlungsbehörden endlich wieder in die Lage, bei schweren Straftaten Zugriff auf wichtige, beweisführende Daten zu erhalten. Bei der Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, der Kinderpornografie und anderen schweren Straftaten sind diese Daten häufig die einzigen Ansatzpunkte, um die Täter ausfindig zu machen.
 
Damit tragen wir auch der Tatsache Rechnung, dass das Internet die Eingrenzbarkeit kriminalgeographischer Räume aufgehoben hat. Es ermöglicht Tätern weltweit, von jedem beliebigen Ort aus, massive Schäden anzurichten und kriminelle Gewinne am Ort ihrer Wahl zu erzielen. Ohne Zugriff auf Verbindungsdaten sind dem Staat bei der Aufklärung zahlreicher schwerer Straftaten die Hände gebunden. Dies ändern wir jetzt.
 
Weil in der Debatte um Verbindungsdaten oft mit Halb- und Unwahrheiten hantiert wird, sei hier noch einmal betont: Es geht nicht um die Speicherung von Kommunikationsinhalten. Gespeichert werden lediglich die Verbindungsdaten und Standortinformationen. Die Speicherung findet auch nicht beim Staat statt, sondern bei den Telekommunikationsunternehmen. Die Speicherdauer dieser Telefon- und Internetdaten beträgt maximal zehn Wochen. Standortinformationen von Handy-Gesprächen dürfen nur vier Wochen lang aufbewahrt werden. Danach muss das Unternehmen die Daten löschen. Bisher gibt es eine solche Löschverpflichtung nicht und es hängt von dem jeweiligen  Unternehmen selbst ab, wie lange gespeichert wird. Das ändern wir. Zudem dürfen die Daten nur in Deutschland gespeichert werden.
 
Der Staat selbst speichert nichts. Erst wenn es einen Verdacht auf eine schwere Straftat gibt, kann ein Richter entscheiden, dass die Polizei diese Daten zur Aufklärung schrecklicher Verbrechen nutzen darf. Auch müssen die Betroffenen darüber informiert werden. Die Menschen in unserem Land wollen frei und sicher leben können. Der Staat kommt mit der Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter, Verbindungsdaten begrenzt zu speichern, dieser Verantwortung nach.
 
Deutschland soll das Land der gesunden Ernährung sein.
Der Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Antrag der Regierungsfraktionen „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ und zu den Anträgen der Opposition macht deutlich, dass es ein gemeinsames Ziel ist, die gesunde Ernährung zu stärken und die Wertschätzung von Lebensmitteln zu verbessern. Allerdings unterscheiden sich die eingeschlagenen Wege zur Erreichung dieses Ziels. Die Koalitionsfraktionen präferieren einen ganzheitlichen ernährungsbezogenen Ansatz und damit einen Weg, der auf eine insgesamt wertschätzende, ausgewogene und maßvolle Ernährung setzt anstatt auf die Regulierung einzelner Lebensmittel oder Nährstoffe.
 
Bedauerlicherweise ist in Deutschland in den vergangenen Jahren eine Zunahme von ungesundem Ernährungsverhalten und Bewegungsmangel festzustellen. Die Anzahl übergewichtiger Menschen nimmt zu. In der gesundheitlichen Präventionspolitik müssen Bewegungsmangel und falsche Ernährungsgewohnheiten stärker in den Fokus rücken. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es von großer Bedeutung, ausgewogene Ernährungsgewohnheiten, beispielsweise in der Schulverpflegung, zu fördern. Aber auch bei Erwachsenen und älteren Menschen müssen Informations- und Bildungsangebote verstärkt werden. Neben der Ernährungsbildung müssen die Menschen für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen sensibilisiert werden. Dazu gehört, das Wissen über die Landwirtschaft und die Herstellung von Lebensmitteln zu erhöhen. Jedes Schulkind sollte mindestens einmal einen Bauernhof besucht haben, um ein Gefühl für den Wert von Lebensmitteln zu bekommen.
 
Die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland steht für sichere, gesunde und bezahlbare Lebensmittel. Land und Leute profitieren von der Landwirtschaft in Deutschland. Unsere Fraktion setzt sich deshalb für eine höhere Akzeptanz und Wertschätzung der deutschen Land- und Ernährungsbranche ein, damit eine erfolgreiche und wettbewerbsfähige Lebensmittelerzeugung auch in Zukunft in Deutschland eine Perspektive hat.
 
Kritische Infrastrukturen besser schützen.
Die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft bietet immense Chancen für Wirtschaft und Industrie und ist überlebenswichtig für den Industrie- und Technologiestandort Deutschland. Auch in den Bereichen der Daseinsfürsorge wie etwa bei der Wasserversorgung, der Gesundheitsversorgung oder der Verkehrsleitplanung hat die Digitalisierung Einzug gehalten. Die Fortschritte und Entwicklungen sind rasant und verbessern unser Leben in vielen Bereichen.
 
Gleichzeitig nehmen die digitalen Verwundbarkeiten zu. Sie können schon heute alle Bereiche unseres Lebens und Handelns empfindlich treffen. Dagegen müssen wir Vorsorge treffen. Zwar gibt es in der digitalen ebenso wenig wie in der analogen Welt eine absolute Sicherheit, aber wir müssen alles tun, um die Risiken so weit wie möglich zu minimieren. Mit der Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes gehen wir hierzu in dieser Woche einen wichtigen Schritt. Zugleich setzen wir einen wesentlichen Baustein der Digitalen Agenda um.
 
Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind, sogenannte „Kritische Infrastrukturen“, sollen zukünftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen werden dort ausgewertet und anderen vergleichbaren Betreibern kritischer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt, damit diese zielgerichtete Schutzmaßnahmen ergreifen können.
 
Zur Verbesserung der IT-Sicherheit im Internet erhöhen wir parallel dazu die Anforderungen an Telekommunikations- und Telemediendienste. Zudem stärken wir angesichts zunehmender IT-Angriffe gegen Bundeseinrichtungen das Bundeskriminalamt im Bereich der Cyberkriminalität. Deutschland nimmt die digitale Herausforderung an, ist dabei aber nicht sorglos-optimistisch, sondern vorsorgend-realistisch. Wir setzen national frühzeitig Maßstäbe und wirken so auf die Regelungen ein, die derzeit auf europäischer Ebene erarbeitet werden.
 
Qualitativ gute und schnell erreichbare Versorgung aller Patienten.
Die Sicherung der medizinischen Versorgung, insbesondere auf dem Land, wurde bereits mit dem Versorgungsstrukturgesetz in der letzten Wahlperiode verbessert. Das zweite Versorgungstärkungsgesetz, das in dieser Woche abschließend beraten wird, stellt den Versorgungsalltag der Versicherten erneut in den Mittelpunkt. Konsequent aus dem Blickwinkel der Patienten geht es um eine medizinische Versorgung, die in Stadt und Land gut erreichbar und qualitativ hochwertig ist - in der Praxis, im Krankenhaus, beim Haus- und beim Facharzt. 
 
In ländlichen Räumen bereitet vielerorts nicht erst die Facharzt-, sondern schon die Hausarztversorgung Sorgen. Das Gesetz stärkt daher die Anreize für Ärzte, sich niederzulassen. Künftig haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, mit vielfältigen Maßnahmen vom Stipendium bis hin zur Niederlassungshilfe einen Beitrag zu leisten, damit Unterversorgung erst gar nicht entsteht. Sie können in eigener Regie in ihrer Region Strukturfonds einrichten, um die Niederlassung zu steuern. Darüber hinaus werden Praxisnetze stärker gefördert und die Möglichkeiten medizinischer Versorgungszentren erweitert. Der niedergelassene freiberufliche Arzt ist und bleibt das Rückgrat der ambulanten Versorgung. 
 
Neben Maßnahmen in unterversorgten Gebieten, gibt es auch solche für Gebiete, die überversorgt sind, und in denen Ärzte ihre Praxen aufgeben wollen. Eine passgenaue Verteilung ärztlicher Ressourcen wird Schritt für Schritt erfolgen. Keine bestehende Praxis wird vom Netz genommen. Bei besonderem Versorgungsbedarf wird nachbesetzt. Das letzte Wort hat die Ärzteschaft. 
 
Zugleich geht es darum, die Versorgung klug weiterzuentwickeln. Mit einem Innovationsfonds sollen gezielt Projekte gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten. Auch stärkt das Gesetz die Patientenrechte: Termin-Servicestellen helfen gesetzlich Versicherten gemeinsam mit den Ärzten zeitnah an einen Facharzttermin zu kommen. Die freie Arztwahl bleibt erhalten.
 
Die ambulante medizinische Versorgung wird durch ein umfassendes Bündel von Maßnahmen gestärkt und weiterentwickelt. Eine qualitativ gute und schnell erreichbare Versorgung aller Patienten hat oberste Priorität. Dazu hält dieses Gesetz einen umfassenden Katalog von Anreizen und finanzieller Unterstützung bereit.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur weiteren Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz). Mit dem Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, werden insbesondere mittelständische Unternehmen von diversen Aufzeichnungs- und Meldepflichten entlastet. Ebenfalls werden die Pauschalisierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte im Steuerverfahrensrecht angehoben sowie die Mitteilungspflichten im Kirchensteuerabzugsverfahren im Einkommensteuergesetz reduziert. Insgesamt soll die Wirtschaft so von Bürokratiekosten im Umfang von rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Wir erwarten, dass das Wirtschaftsministerium weitere Schritte folgen lässt.
 
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der Digitalen Agenda darstellt. Sie enthält Anforderungen an die IT-Sicherheit von Betreibern sogenannter „kritischer Infrastrukturen“, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind. Diese sollen künftig Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden, das die Einrichtungen im Gegenzug nach Auswertung der Daten bei der Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen unterstützt. Ebenfalls sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten, Sicherheitsvorfälle an das BSI zu melden und betroffene Nutzer zu informieren. Darüber hinaus soll das Bundeskriminalamt im Bereich Cyberkriminalität angesichts der zunehmenden Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundesweite kritische Infrastrukturen in seinen Rechten gestärkt werden.
 
Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, beginnen wir umzusetzen, was CDU und CSU seit langem fordern: Um besonders schwere Straftaten aufzuklären, müssen Verbindungsdaten verfügbar sein. Wir schaffen jetzt die eng gefasste gesetzliche Grundlage für die Speicherung und Verwendung von Verkehrsdaten. Erbringer von Telekommunikationsdiensten werden verpflichtet, Verbindungsdaten für zehn, Standortdaten für vier Wochen unter hohen Sicherungsvorkehrungen im Inland zu speichern. Die Ermittlungsbehörden können die Daten zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten abrufen, sofern die Straftat sonst nicht aufgeklärt werden kann, die Erhebung verhältnismäßig ist und ein Gericht die Erhebung schriftlich angeordnet hat. Gleichzeitig wird ein neuer Straftatbestand der Datenhehlerei eingeführt.
 
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2014. Der Jahresbericht des Petitionsausschusses belegt auch für das vergangene Jahr die vielschichtige und erfolgreiche Arbeit des Ausschusses und dessen erhebliches Arbeitspensum: 2014 wurden insgesamt 15.325 Petitionen eingereicht, davon 37 Prozent auf elektronischem Weg. 18.023 Petitionen wurden abschließend behandelt und 730 Einzelberatungen   davon elf öffentlich   durchgeführt. Für uns besitzt jede Petition dabei den gleichen hohen Stellenwert, egal ob sie von einer Einzelperson oder von tausenden Unterstützern eingereicht wird. Im Gegensatz zu privaten Petitionsplattformen im Internet garantiert das Petitionswesen nach Artikel 17 Grundgesetz außerdem, dass jede Eingabe entgegengenommen, geprüft und beantwortet wird.
 
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG). In zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen wir Maßnahmen zur Stärkung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Unter anderem führen wir die im Koalitionsvertrag zugesagten Terminservicestellen ein, um die Wartezeiten auf einen Facharzttermin zu verkürzen. 
 
Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen. Wir beraten die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu unserem Antrag, in dem wir uns für gesunde und sichere Lebensmittel sowie eine ausgewogene Ernährung bei einem ausgeglichenen Lebensstil stark machen. Schon Kinder und Jugendliche müssen stärker als bisher für die Zusammenhänge von Ernährung, Bewegung und Gesundheit aufgeklärt werden. Wir fordern daher, die erfolgreichen Programme der Ernährungsbildung fortzuführen und einheitliche Standards in der Gemeinschaftsverpflegung in Bildungseinrichtungen einzuführen.
 
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999. Wir befassen uns mit dem Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Beteiligung deutscher Soldaten am Mandat KFOR. Die Befassung mit diesem an sich unbefristeten Mandat erfolgt auf Wunsch der Regierungsfraktionen. Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings bleibt das Konflikt- und Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden Kosovos weiterhin erheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall räumlich und zeitlich begrenzt zu einer Anspannung der Lage vor Ort führen könnte. KFOR-Kräfte sollen solange im Kosovo verbleiben, bis alle Sicherheitsorgane die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen im Kosovo gewährleisten können. Die Kräfte unterstützen dabei unter anderem die EULEX Kosovo–Polizisten der EU-Mission und die Koordinierung der internationalen humanitären Hilfe. Die deutschen Soldaten leisten im Rahmen der Mission einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der gesamten Region.

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