Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz:

Mit dem im März 2010 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme haben wir einen Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgespannt. Einen Anstieg der Beitragssätze zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung, der ansonsten unvermeidlich gewesen wäre, haben wir verhindert, indem wir das Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit zur Abdeckung ihres Defizits im Haushaltsjahr 2010 in Höhe von voraussichtlich 16 Mrd. € in einen einmaligen Zuschuss umgewandelt und den vorgesehenen Zuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung einmalig in diesem Jahr um zusätzlich 3,9 Mrd. € auf insgesamt 15,7 Mrd. € aufgestockt haben.

Einkommenssicherung im Bereich der Landwirtschaft: Ein weiterer Schwerpunkt im Katalog der Sofortmaßnahmen waren Hilfen zur Einkommenssicherung im Bereich der Landwirtschaft im Umfang von 750 Mio. € für die Jahre 2010 und 2011, darunter das „Grünlandmilchprogramm“ zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Milchwirtschaft in Deutschland.

Nach oben