Neues aus der Parlamentswoche

Die Vereinbarung der Union vom Sonntag zeigt: CDU und CSU sind handlungsfähig und bieten konkrete Lösungen für das drängendste Problem unserer Tage an. Unser Positionspapier spricht eine klare Sprache und greift die Sorgen in der Bevölkerung auf. Unsere zentralen Ziele sind, die Zuwanderung zu ordnen und zu steuern, Fluchtursachen zu bekämpfen, um so die Zahl der Flüchtlinge zu reduzieren, sowie Menschen in Not zu helfen und die Integration Schutzbedürftiger zu sichern.

Mit unserem Positionspapier stellen wir die wesentlichen nationalen und internationalen Maßnahmen dar. Wir wollen Transitzonen ermöglichen, damit diejenigen ohne jede Aussicht auf Anerkennung sehr zügig in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Zudem ist es die klare Absicht von CDU und CSU, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zunächst für zwei Jahre auszusetzen. Die Kosten für die Integrationskurse sollen auf Leistungen für Asylbewerber angerechnet werden. Ebenso müssen wir darauf achten, dass alle Länder – gerade die rot-grün regierten – die neuen Bestimmungen im Asylrecht konsequent anwenden und z.B. statt Taschengeld nur noch Sachleistungen gewähren und vor allem viel konsequenter als bisher abschieben.
 
Außenpolitisch gilt es, die EU-Außengrenzen besser zu schützen sowie illegale Schleusungen und Migration zu beenden. Wir streben mit der Türkei eine belastbare Vereinbarung an, damit die Türkei das ihre tut, um die gefährliche Einreise von ihrem Territorium aus nach Griechenland zu unterbinden. Schließlich wollen wir Afghanistan weiterhin militärisch helfen und das Land so stabilisieren, damit die Afghanen in ihrem Land bleiben.
Wir haben vereinbart, uns alle 14 Tage zu treffen, die Lage zu analysieren und ggf. neue Maßnahmen zu vereinbaren. Damit stellen wir sicher, dass CDU und CSU in dieser schwierigen Lage an einem Strang ziehen und Motor unserer Bundesregierung bleiben. Unser Koalitionspartner kann sich nun nicht mehr wegducken. Es ist höchste Zeit, dass die SPD endlich zeigt, dass auch sie an einer verantwortlichen Politik mitwirken will.
 
Begleitung am Ende des Lebens.
Seit einiger Zeit beschäftigt sich der Deutschen Bundestag mit der Frage, wie wir rechtlich mit dem Thema Suizidbeihilfe umgehen. In dieser Woche steht nach intensiver Diskussion die Entscheidung an. Sie wird in der Öffentlichkeit, von Kirchen und Religionsgemeinschaften ebenso intensiv verfolgt wie von den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die sich bei Veranstaltungen in den Wahlkreisen eine Meinung gebildet haben. Es steht ein Beschluss an, der unsere Gesellschaft als Ganzes betrifft und der es erforderlich macht, sich für den einen oder anderen Weg zu entscheiden. Wir werden diese wichtige ethische Frage mit dem notwendigen Ernst und vor allem in Bewusstsein der Sorgen der unheilbar Kranken in unserem Land entscheiden. Dabei sollten wir der individuellen Entscheidung jedes Abgeordneten mit Respekt begegnen.
 
Die letzte Phase des Lebens betrifft zudem das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Denn über die Frage der Suizidbeihilfe hinaus, ist es entscheidend, dass wir Sterbende auf dem Weg in den Tod nicht alleine lassen, sondern ihre Begleitung verbessern.
 
ÖVP-Klub zu Besuch in Berlin.
In dieser Woche besuchen uns Abgeordnete zum Nationalrat unserer österreichischen Schwesterpartei ÖVP in Berlin. Dieser Besuch ist schon seit langem vereinbart und zeigt, dass uns mit unseren politischen Freunden in Österreich vieles verbindet. Im Zentrum der Gespräche mit der ÖVP stand die Flüchtlingskrise, die wir offen und freundschaftlich beraten haben. Sie teilen mit uns die Auffassung, dass eine Entlastung in der konkreten Situation durch eine bessere Sicherung der EU-Außengrenzen zu erreichen ist. Wir haben uns zudem der Frage einer zukunfts- und wettbewerbsorientierten Industrie- und Finanzpolitik gewidmet.
 
ÖVP-Klub und CDU/CSU-Fraktion sind sich einig, dass in der politischen Gestaltung des mit „Industrie 4.0“ verbundenen Strukturwandels große Chancen liegen, die starke industrielle Grundlage unserer beiden Länder zu erhalten. Mit den richtigen Rahmenbedingungen, etwa beim Breitbandausbau und einer modernen Bildungspolitik, wollen wir gemeinsam Vorbilder für die europäische Entwicklung sein. Wir vertrauen hier auch auf das Wirken unseres EU-Kommissars Günther Oettinger.
 
Schließlich haben wir breiten Konsens bei der EU-Finanzpolitik festgestellt. Es ist unsere gemeinsame Überzeugung, dass multinationale Unternehmen sich der Steuerpflicht in den europäischen Staaten nicht länger entziehen können dürfen. Hier dürfen sich die Europäer nicht gegeneinander ausspielen lassen. Zudem lehnen wir eine Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungssysteme schon deshalb ab, weil zunächst der Aufbau nationaler Einlagensicherungssysteme vorangetrieben werden muss.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG). Wir behandeln in zweiter und dritter Lesung das Hospiz- und Palliativgesetz, mit dem wir die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in ganz Deutschland in ihrer letzten Lebensphase stärken. Dazu sind Maßnahmen sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung vorgesehen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen konnten weitere Verbesserungen für die Hospiz- und Palliativversorgung aufgenommen werden. Zum Beispiel erhalten Kinderhospize künftig eine eigene Rahmenvereinbarung, um die besonderen Interessen sterbender Kinder besser berücksichtigen zu können. Auch wird in Krankenhäusern, die keine eigene Palliativstation haben, eine Finanzierungsgrundlage für sogenannte multiprofessionelle Teams geschaffen, die schwerstkranke und sterbende Menschen zusätzlich zur allgemeinen Krankenhausversorgung begleiten. 
 
Suizidbeihilfe. In zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen wir die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung. Zur Debatte und Abstimmung stehen mehrere fraktionsübergreifend erarbeitete Gruppenentwürfe.

Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um und flankiert die auf eine Verbesserung der Beschäftigungssituation ihres wissenschaftlichen Personals ausgerichteten Bemühungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis soll mit dem in erster Lesung zu beratenden Gesetz entgegengetreten werden, ohne die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen. Dazu soll unter anderem klargestellt werden, dass sachgrundlose Befristungen nur zulässig sind, wenn die befristete Beschäftigung der Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung dient. Die vorgesehene Änderung des Wissenschaftszeitgesetzes ist Teil eines Gesamtkonzepts zur Verbesserung der Bedingungen, unter denen der wissenschaftliche Nachwuchs in Deutschland arbeitet.
 
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015). Wir schaffen mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 die haushaltsmäßige Voraussetzung dafür, die Vereinbarungen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik für das Jahr 2015 umzusetzen. Schwerpunkt ist die Bildung einer Rücklage in Höhe von fünf Milliarden Euro, um die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zumindest teilweise zu finanzieren. Wie der Bundeshaushalt 2015 ist auch dieser Nachtragshaushalt ohne neue Schulden ausgeglichen. Das Gesetz beraten und beschließen wir in zweiter und dritter Lesung.

Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen. In zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen wir die Verlängerung von Regelungen zur Terrorismus-bekämpfung, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, um fünf Jahre. Diese Regelungen, die sich in der Praxis bewährt haben, wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt und umfassen im Wesentlichen nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Darüber hinaus nehmen wir aufgrund von Erfahrungen der Praxis Änderungen bezüglich Sicherheitsüberprüfungen und im Grundbuchrecht vor.
 
Gesetz zur Reform der Struktur der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz). Mit dem Gesetz, dass wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen, legen wir die Eckpunkte einer umfassenden Krankenhausreform fest, die nun auch auf die weitere Verbesserung der Qualität der Pflege in den Krankenhäusern abzielt. Hierzu wird etwa ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet, das bis zu 660 Millionen Euro von 2016 bis 2018, danach bis zu 330 Millionen Euro jährlich umfassen soll. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde weiterhin unter anderem vereinbart, den Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag mit einem Volumen von 500 Millionen Euro pro Jahr zu ersetzen. Außerdem sollen der Mehrerlösausgleich und der Mehrleistungsabschlag auf stationäre Krankenhausleistungen von Akutkliniken sowie psychiatrischen Häusern zur Entlastung der Krankenhäuser keine Anwendung finden, soweit die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz getragen werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung in beziehungsweise direkt an Krankenhäusern ergriffen. Auch wird die Versorgungslücke für Versicherte mit einer schweren Krankheit, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig und nicht pflegebedürftig sind, durch leistungsrecht-liche Regelung geschlossen.
 
Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen. Wir beraten in zweiter und dritter Lesung das Gesetz, mit dem technisch notwendige Anpassungen vorgenommen werden, um EU-Recht in Deutschland anzuwenden. Im Marktorganisationsgesetz, dem Agrarmarktstrukturgesetz und dem Handelsklassengesetz werden Ermächtigungsgrundlagen fortentwickelt und im Weingesetz neu geschaffen. Schwerpunkt der Änderungen bildet die Umsetzung der im Rahmen der Reform der Europäischen Agrarpolitik neu geschaffenen Maßnahmen zum Vorgehen gegen erhebliche Marktstörungen wie etwa Tierseuchen und Marktstützungsmaßnahmen im Agrarbereich.

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