Die massive sexuelle Gewalt gegen Frauen durch vor allem junge arabische und nordafrikanische Männer in Köln, aber auch in Hamburg, Stuttgart und weiteren Städten in Deutschland in der Silvesternacht ist widerwärtig und darf sich nicht wiederholen. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger von der SPD hat in diesem Zusammenhang der Führung der Kölner Polizei ein Versagen vorgeworfen. Dieser Vorwurf fällt aber auf ihn zurück und es geht nicht so einfach, die Verantwortung abzuschieben. Wir unterstützen deshalb die Forderung unserer Kollegen im Landtag von Nordrhein-Westfalen nach einer lückenlosen Aufklärung der Ereignisse in Köln. Unsere Gedanken sind dabei in erster Linie bei den Opfern der Taten.
Die brutalen Übergriffe und die Erkenntnisse, die sich mittlerweile aus den Ermittlungen ergeben, werden uns in dieser Woche im Bundestag intensiv beschäftigen. Die Regierungskoalition hat sich sehr schnell auf die rechtlichen Konsequenzen verständigt, die jetzt auch rasch in Gesetze umgesetzt werden müssen. Wir werden gemeinsam mit unserem Koalitionspartner gesetzliche Verschärfungen beschließen, mit denen erreicht werden soll, dass straffällige Ausländer und Migranten leichter ausgewiesen werden können bzw. ihnen die Flüchtlingseigenschaft entzogen werden kann.
Unser Ziel: Flüchtlingszahl spürbar reduzieren.
Uns allen ist bewusst, dass die derzeitigen Flüchtlingszahlen zu hoch sind. Es ist das gemeinsame Ziel von CDU und CSU, dass die Zahl der zu uns kommenden Flüchtlinge spürbar reduziert wird. Die Bundeskanzlerin unternimmt alles, um hier zu einer europäischen Lösung zu kommen. Diese kann nur in gemeinsamer europäischer Solidarität und in enger Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern der Flüchtlingsbewegung funktionieren. Auch an einer Vereinbarung mit der Türkei wird gearbeitet. Für diesen Weg braucht Bundeskanzlerin Angela Merkel noch etwas Zeit und vor allem unsere Unterstützung.
Die Woche im Parlament
Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, verbessern wir die Förderleistungen des sogenannten „Meister-BAföG“. Unsere Bildungspolitik vergisst nicht, dass auch und gerade im Handwerk viel für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes geleistet wird. Um es mehr jungen Menschen zu ermöglichen, ihren beruflichen Weg in diesem Wirtschaftszweig erfolgreich fortzuschreiben, haben wir das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz deutlich verbessert. In dem Gesetzesentwurf ist unter anderem der Kreis der Leistungsberechtigten deutlich erweitert worden. Wir wollen Antrag und Bezug der Unterstützung erleichtern und bauen deshalb die damit bisher verbundene Bürokratie ab. Am Wichtigsten: Leistungsberechtigte dürfen sich ab dem 1. August 2016 über eine höhere Förderung freuen.
Mit diesem breiten Paket an Verbesserungen stärken wir das wichtigste Mittel für die Förderung der Aufstiegsfortbildung in Deutschland. Mit der spürbaren Verbesserung der Leistungen, die je in Teilen als Zuschüsse und Darlehen gewährt werden, rückt das sogenannte Meister-BaföG auf Augenhöhe zum BaföG der Studierenden. Wir setzen so in Zeiten eines deutlichen Trends zur Akademisierung der Ausbildung ein wichtiges Zeichen für die berufliche Bildung in Deutschland.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen. In erster Lesung beraten wir die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht. Diese hat zum Ziel, den europäischen Binnenmarkt im Bereich der Zahlungskonten und der darüber abgewickelten Zahlungsdienstleistungen weiter zu harmonisieren. Durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto für alle erhalten auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, Zugang zu grundlegenden Zahlungsfunktionen, also etwa Asylbewerber und Obdachlose. Dies hatten wir auch im Koalitionsvertrag so vereinbart. Wichtig ist: Es gibt keinen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto. Darüber hinaus stärken wir Transparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und Entgelten für Girokonten und erleichtern den Anbieterwechsel.
Mehr Klarheit für den Verbraucher bei der Bezeichnung von Lebensmitteln – Das Deutsche Lebensmittelbuch und die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission reformieren. Anlässlich der Eröffnung der Internationalen Grünen Woche stößt der Antrag der Koalitionsfraktionen eine Reform des Deutschen Lebensmittelbuchs an. Da die Verkehrsbezeichnungen und Verarbeitungsverfahren den Ansprüchen und Erwartungen der Verbraucher nicht mehr gerecht werden, sinkt die Akzeptanz für diese in der Bevölkerung seit Jahren stetig. Ein Gutachten zur Reform empfiehlt die Annäherung von Verbraucher- und Herstellervorstellungen in den Leitsätzen, eine straffere Organisation der Lebensmittelbuch-Kommission und eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit. Mit dem Antrag greifen wir die Reformvorschläge des Gutachtens auf.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013) und 2164 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013, 25. Juni 2014 und 29. Juni 2015. Die Stabilisierung Malis bleibt auch weiterhin im deutschen Interesse. Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, dass Deutschland die bisher von den Niederlanden gestellten Fähigkeiten nunmehr ersetzt bzw. ergänzt. Die Fähigkeiten umfassen Führung, Führungsunterstützung, Sicherung und Schutz, Aufklärung, sanitätsdienstliche Versorgung, Lufttransport sowie Luftbetankung. Statt bisher 150 Soldaten sollen nun 650, also zusätzlich 500 Soldaten in der Krisenregion zur Überwachung der Einhaltung der Vereinbarung zur Waffenruhe und zur Vertrauensbildung eingesetzt werden dürfen. Insbesondere gilt es, den Norden Malis zu stabilisieren. Mit unseren europäischen Partnern wie Frankreich und den Niederlanden verstärken wir auf diesem Wege den deutschen Beitrag zu den Friedensbemühungen der Vereinten Nationen zur Befriedung der Region und zur Förderung des politischen Aussöhnungsprozesses.
Fortsetzung der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte. Mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Ausbildung kurdischer und irakischer Streitkräfte reagieren wir auf die anhaltend instabile Sicherheitslage im Irak durch militärische Gefechtshandlungen, Terroranschläge und Fluchtbewegungen. Seit Februar 2015 wurden im Rahmen der multinationalen Ausbildungsmission 4.800 Sicherheitskräfte im Raum Erbil ausgebildet. Die Mission hat dazu beigetragen einen weiteren Landgewinn durch den IS, der von den Vereinten Nationen als eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit eingeschätzt wird, zu verhindern. Im Norden konnten kurdische Peschmerga den IS in die militärische Defensive bringen. Ferner erweitern wir auf Grund der qualitativen und quantitativen Ausweitung der Ausbildungsunterstützung die Personalobergrenze von 100 auf 150 Soldaten. Wir folgen damit der Aufforderung nach militärischer Unterstützung der irakischen Regierung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des IS auf verfassungs- und völkerrechtlich konformer Grundlage.
Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf, den wir beschließen, verbessern wir den Austausch der Daten von Asyl- und Schutzsuchenden sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, zwischen den beteiligten Stellen. So verhindern wir aufwändige Mehrfacherfassungen. Die aktuell sehr hohen Flüchtlingszahlen haben gezeigt, dass wir den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen umfassend modernisieren müssen. Neben den bereits heute schon zu speichernden Grundpersonalien werden etwa auch Fingerabdrücke sowie Angaben zu Gesundheit und Bildung in einer zentralen Datenbank erfasst. Gleichzeitig sieht das Gesetz die Ausstattung der die Registrierung durchführenden Stellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem vor, um eine Datenabfrage bei den AFIS-Datenbanken zu ermöglichen. Die Registrierung wird durch ein fälschungssicheres Dokument nachgewiesen, welches die Grundlage für den Bezug von Leistungen bildet und von einer zuständigen Stelle ausgestellt wird. Wir erreichen so eine dringend notwendige Verbesserung der Erfassung und des Austausches der Daten von Asylbewerbern, wodurch Mehrarbeit vermieden und Abläufe beschleunigt werden können.
Bevölkerungsstatistiken verbessern – Zivile Registrierungssysteme stärken. Wir beraten Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses zu dem Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebracht haben und der die zentrale Rolle der Geburtenregistrierung, nicht zuletzt für die deutsche Entwicklungsarbeit, betont. Geburtenregistrierung ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung wesentlicher Rechte als Staatsbürger von Anbeginn des Lebens an. Jährlich werden weltweit jedoch rund 230 Millionen Neugeborene nicht registriert, mit der Konsequenz, dass ihnen die Teilhabe am staatlichen Leben vielfach nicht möglich ist. Auch für Staaten selbst sind funktionierende Registrierungssysteme wichtig, um auf einer verlässlichen Datenbasis nachhaltige Strategien zur Verbesserung der öffentlichen Daseinsvorsorge entwickeln und umsetzen zu können.