Neues aus der Parlamentswoche

Beim Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs stimmten alle 28 EU-Mitgliedstaaten in den vier zentralen Zielen überein: Flüchtlingszahlen spürbar und rasch reduzieren, EU-Außengrenzen schützen, illegale Migration verringern und den SchengenRaum bewahren. Die Überzeugung, dass ein europäisches Problem auch nur auf europäischer Ebene gelöst werden kann, teilen die Staaten ebenfalls. Die österreichische Haltung wurde auf dem EU-Gipfel zu Recht kritisiert. Die Politik des Durchwinkens von Flüchtlingen auf dem Balkan muss, auch nach dem Willen der EU-Kommission, ein Ende haben.

Der Einsatz der NATO in der Ägäis beginnt in dieser Woche. Der maßgeblich von deutscher Seite vorangebrachte Einsatz wird helfen, das Geschäft krimineller Schlepper zu beenden und so eine ungeregelte Einwanderung in die EU unterbinden. Wichtig ist dabei die Zusage der Türkei, aufgegriffene Flüchtlinge zurückzunehmen.
 
Die Türkei ist ein zentraler Partner bei der Lösung der Flüchtlingskrise. Deshalb ist es gut, dass nicht nur einige, sondern alle EU-Staaten am 6./ 7. März mit der Türkei die  Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei beraten. Die EU hilft der Türkei mit 3 Milliarden Euro und über Visaerleichterungen wird verhandelt, bei letzterem werden wir auf die genaue Ausgestaltung achten. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass die  Türkei mit der Aufnahme von über 2 Millionen Flüchtlingen in den letzten Jahren Enormes geleistet hat und zudem den Arbeitsmarkt für syrische Flüchtlinge geöffnet hat. Zudem sind wir dabei, die bilaterale Zusammenarbeit mit der Türkei auszuweiten. Unser Bundesinnenminister wird voraussichtlich in dieser Woche einige Vereinbarungen mit der Türkei unterzeichnen, womit die polizeiliche Zusammenarbeit mit der Türkei intensiviert wird.
 
Bei der Bekämpfung der Fluchtursachen geht es ebenfalls voran: Die Geberkonferenz in London hat beschlossen, mehr als 9 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, auch um die Versorgung gerade in den Flüchtlingslagern in den Nachbarländern Syriens zu verbessern. 
 
Auch im eigenen Land bleiben wir nicht untätig: Wir beschließen in dieser Woche das Asylpaket II und die Verschärfungen des Ausweisungsrechts für straffällig gewordene Ausländer. Wir wären allerdings weiter, wenn nun auch die rot-grün regierten Länder ihrer Verantwortung für unser Land nachkämen und etwa der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Marokko und Tunesien zustimmen würden. In den Bundesländern muss endlich mehr geschehen. Gerade die rot-grünen Landesregierungen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz kommen ihrer Aufgabe, die große Zahl der ausreisepflichtigen Personen auch tatsächlich auszuweisen, hier nicht nach.
 
Jetzt ist wichtig für unsere Freunde, die in der Endphase von Wahlkämpfen stehen, dass wir geschlossen bleiben und die Politik unserer Bundeskanzlerin unterstützen.  Denn, frei nach Goethes „Hermann und Dorothea“: der Mensch, der zur schwankenden Zeit auch schwankend gesinnt ist, der vermehret das Übel. 
 
Die Ereignisse in Sachsen in den letzten Tagen erfüllen uns mit Sorge: Wir sind entsetzt, dass Einheimische sich so gegenüber ankommenden Flüchtlingen verhalten oder Beifall klatschen, wenn ein Asylbewerberheim brennt. Es ist erschreckend und beschämend, dass so etwas in unserem Land passiert. Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein in politischen Fragen, aber anderen Menschen so kaltherzig und hasserfüllt gegenüberzutreten, ist absolut nicht hinnehmbar. Unsere christlichen Werte verlangen einen ordentlichen Umgang mit Menschen unabhängig davon, woher sie kommen.
 
Tragfähige Grundlage für den Verbleib Großbritanniens in der EU erzielt.
 
Die vom Europäischen Rat in schwierigen Verhandlungen erreichten Beschlüsse zu Anliegen Großbritanniens ebnen den Weg dafür, dass das dortige Referendum am 23. Juni zugunsten Europas ausgehen kann. Die Kompromisse, die wir dafür eingegangen sind, sind gerechtfertigt. Denn ein Verbleib Großbritanniens in der EU ist von außerordentlicher Bedeutung – das Land ist ein Partner im Geist und im Markt und unser drittwichtigster Außenhandelspartner. Mehr als erfreulich ist es, dass der Verhandlungsprozess in Brüssel vom erkennbaren Willen der Einigung geprägt war.
 
Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats tragen dem Reformanliegen Großbritanniens Rechnung, so etwa mit den Neuregelungen für das Vereinigte Königreich innerhalb der EU sowie besonderen Bestimmungen zur Bankenunion und der weiteren Integration des Euro-Raumes. Mit der Neuregelung des Kindergeldes zum Schutz der Sozialsysteme, Vereinbarungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Stärkung der  Rolle der nationalen Parlamente und des Grundsatzes der Subsidiarität wurden dabei aber auch Ergebnisse erzielt, die in unserem Sinne sind und von denen Deutschland und Europa in Zukunft profitieren dürften. Nun ist es an den britischen Bürgern zu entscheiden, ob das Land Teil der Europäischen Union bleibt. Wir alle können dazu beitragen, indem wir in den kommenden Monaten vermeiden, Europa schlecht zu reden. Denn wesentlich mitentscheidend für das Votum wird auch das Bild von Europa sein, das sich der britischen Öffentlichkeit in den kommenden Monaten beim Blick über den Ärmelkanal bietet.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir Änderungen im Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz. Sie umfassen zum einen beschleunigte Asylverfahren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für Folgeantragsteller und ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommenden Asylbewerbern. Zum anderen regeln wir die zur Durchführung dieser Maßnahme eingerichteten Aufnahmeeinrichtungen. Zudem werden wir den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre aussetzen. Flüchtlinge können an den Kosten für Integrationsmaßnahmen beteiligt werden.
 
Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, beinhaltet Konsequenzen aus den Ereignissen in Köln in der Silvesternacht. Wir ziehen in zweierlei Hinsicht die richtigen Lehren: Zum einen können straffällige Ausländer künftig leichter abgeschoben werden, zum anderen werden wir straffällige Asylbewerber schneller die Flüchtlingsanerkennung verweigern. Bei Asylsuchenden reicht künftig eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr statt bisher von drei Jahren aus, um ihnen die Anerkennung zu verwehren. Für alle in Deutschland lebenden Ausländer gelten künftig schärfere Ausweisungsregeln. Seit dem 1. Januar 2016 gilt das neue Ausweisungsrecht, bei dem das Abschiebeinteresse gegen das Bleibeinteresse abgewogen wird. Künftig wird ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Das Ausweisungsinteresse ist dann bereits besonders schwerwiegend, wenn eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr erfolgt ist. Damit stellen wir sicher, dass nur diejenigen Personen Schutz und Unterstützung in Deutschland erhalten, die diese auch tatsächlich verdienen und die sich dieser würdig erweisen.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). In zweiter und dritter Lesung verbessern wir die Förderleistungen des sogenannten „Meister-BAföG“. Das Handwerk trägt viel zur Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes bei. Um es mehr jungen Menschen zu ermöglichen, ihren beruflichen Weg in diesem Wirtschaftszweig erfolgreich fortzuschreiben, haben wir das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz deutlich verbessert. So setzen wir ein wichtiges Zeichen für die berufliche Bildung in Deutschland. Der Gesetzesentwurf erweitert in diesem Sinne unter anderem der Kreis der Leistungsberechtigten deutlich. Wir wollen Antrag und Bezug der Unterstützung erleichtern und bauen deshalb die damit bisher verbundene Bürokratie ab. Am Wichtigsten: Leistungsberechtigte dürfen sich ab dem 1. August 2016 über eine höhere Förderung freuen.
 
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse. Wir setzen die Bestimmungen der europäischen Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht um. Sie soll dazu beitragen, die gesundheitsgefährdenden Risiken, die mit dem Rauchen einhergehen, zu verdeutlichen und den Gesundheitsschutz stärken. Unter anderem müssen gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen deutlich sichtbar sein. Weiterhin wird das Inverkehrbringen von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen verboten, die aromatische Bestandteile enthalten, mit denen sich Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern lassen. Das Verbot hat auch das Inverkehrbringen von Filtern, Papieren oder Kapseln zum Gegenstand, soweit diese Tabak oder Nikotin enthalten. Erstmalig sind auch Vorschriften für nikotinhaltige E-Zigaretten und mediale Werbeverbote für pflanzliche Tabakprodukte vorgesehen. Wir beschließen die Umsetzung der Richtlinie in zweiter und dritter Lesung.
 
Kombinierter siebter und achter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Das VN-Frauenrechtsübereinkommen ist das wichtigste internationale Abkommen für die Rechte der Frau. Es verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen. Die Bundesregierung zeigt mit dem kombinierten siebten und achten CEDAW-Staatenbericht auf, welche Maßnahmen Bund und Länder zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2014 zur Umsetzung der Gleichstellung der Frau getroffen haben.
 
Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor nutzen. Wir beraten Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebracht haben. Gegenstand sind die großen Chancen der Digitalisierung des Verkehrssektors, die sich für Deutschland ergeben. Wir bestärken die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur darin, die  unterschiedlichen Bereiche der intelligenten Mobilität noch stärker zu vernetzen und zu steuern. Großen Wert legen wir auf die Einrichtung von Modellregionen, in denen neue Technologien erprobt werden können.

Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz – WSVZuAnpG). Durch die sich in der Umsetzung befindliche Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wird deren Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit sichergestellt. In zweiter und dritter Lesung passen wir in den einschlägigen Gesetzen die Bezeichnung der Behörden an, die im Rahmen dieser Reform geschaffen oder zusammengelegt wurden, um Zuständigkeiten klar zu regeln.

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