Neues aus der Parlamentswoche

Die drei Landtagswahlen am vergangenen Sonntag haben für die etablierten Parteien fast überall herbe Verluste gebracht. Wir freuen uns, dass die CDU mit Reiner Haseloff in Sachsen-Anhalt weiterhin den Ministerpräsidenten stellen kann. Aber ganz ohne Frage hat das Flüchtlingsthema den Wahlausgang deutlich beeinflusst. Der Protest, der sich aus Angst und Sorgen der Bürger speist, hat zum Erstarken einer Partei beigetragen, die das Gegenteil unserer Überzeugungen vertritt. Die Antwort darauf muss lauten, die Flüchtlingsproblematik konsequent und vor allen Dingen dauerhaft zu lösen. Der beste und einzig nachhaltige Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist eine europäische Lösung. Hierfür ist die Grundlage in den vergangenen Monaten gelegt worden.

Wir sind nun noch deutlicher gefragt, dass wir uns jetzt auf unsere Stärken besinnen. Die Menschen in Deutschland wollen keinen Streit in der Unions-Familie, sondern sie erwarten zurecht ein entschlossenes und einiges Vorgehen.
 
Unsere Kernkompetenzen sind gefragt – wir müssen und können beweisen, dass wir kompromisslos für die innere Sicherheit und für eine realistische Integration auf Zeit stehen, bis der Fluchtgrund entfällt und die Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren. Wir wissen um den Wert der Religionsfreiheit, wir lehnen aber Parallelgesellschaften, die im Schatten falsch verstandener Toleranz entstehen, ab. Wir stehen für finanzpolitische Vernunft und die „Schwarze Null“. Wir setzen die richtigen Rahmenbedingungen, um Deutschland als Innovationsmaschine zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.
 
Während die Landesverbände nun bei der Bildung von neuen Landesregierungen mitwirken, ist es an uns in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, unsere Verantwortung für die gesamte Union ernst zu nehmen.
 
Europäischer Rat am 17./18. März in Brüssel.
Der Europäische Rat wird über weitere Schritte in der Migrations- und Flüchtlingspolitik beraten. Ratspräsident Tusk wurde in der Schlusserklärung vom  7. März beauftragt, die mit der Türkei besprochenen Vorschläge weiter voranzubringen und die Einzelheiten mit der Türkei auszuarbeiten. Der Europäische Rat wird über diese Fortschritte beraten und  hierzu am 18. März auch mit dem türkischen Ministerpräsidenten Davutoğlu zusammentreffen.
Nur durch eine Kooperation aller europäischen Partner kann es gelingen, insbesondere Griechenland zu entlasten und gleichzeitig den ungeordneten Zuzug von Flüchtlingen zu verhindern. Das Angebot der türkischen Regierung, im Rahmen einer Rücknahmegarantie ein geordnetes Übernahmeverfahren für syrische Flüchtlinge einzurichten, wird insbesondere vor dem Hintergrund der geforderten Gegenleistungen sorgsam zu prüfen sein. Alle Wünsche der Türkei werden wir sicher nicht erfüllen können.
 
Wenn der Europäische Rat sich verständigt, entsteht dadurch eine nachhaltige Lösung für alle 28 Mitglieder der EU. Das Problem werden wir auf Dauer nicht damit lösen, dass einzelne Staaten Entscheidungen jeweils für sich treffen.
 
Außerdem geht es - wie immer bei Europäischen Räten im März - um die wirtschaftspolitischen Prioritäten, und es steht die im Frühjahr übliche Befassung mit den länderspezifischen Empfehlungen an. 

 
Die Woche im Parlament
 
Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 17./18. März 2016 in Brüssel. Das Plenum am Mittwoch beginnt mit der Debatte zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin, die das Parlament über das bevorstehende Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel informiert.
 
Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbauoffensive. Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Bündnis, welches mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, der Wohnungs- und Bauwirtschaft und weiteren Akteuren geschlossen wurde, nimmt eine wichtige Rolle bei der Stärkung des Wohnungsbaus ein. Die Empfehlungen sind Grundlage des von der Bundesbauministerin vorgelegten 10-Punkte-Plans, der zu mehr Wohnungsbau führen soll. Der Bund setzt mit einem Maßnahmenbündel aus Baulandbereitstellung, steuerlichen Anreizen, Novellierung von baurechtlichen Vorschriften zur Vereinfachung sowie finanziellen Mitteln zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus die Rahmenbedingungen für die Wohnungsbau-Offensive und unterstützt damit die Länder und Kommunen bei der Bewältigung und Umsetzung dieser Aufgabe. 


Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG). In erster Lesung beraten wir ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Berufsbildes des Pflegers. Dazu wird eine gemeinsame Ausbildung eingeführt, die allgemeine und spezielle Kompetenzen vermittelt. Bisher geschah dies durch gesonderte Ausbildungen (Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege). Der Zugang zur kostenfreien Berufsausbildung wird auch weiterhin Hauptschülern, die über eine zehnjährige abgeschlossene Schulbildung verfügen, offen stehen. Die Finanzierung der Berufsausbildung erfolgt im Wege eines von allen Akteuren des Pflegesektors getragenen einheitlichen Landesausbildungsfonds, wobei ein bundesweites Umlageverfahren Wettbewerbsnachteile zwischen Ausbildenden und Nichtausbildenden künftig beseitigen wird. Auch wird das Ausbildungsspektrum um ein berufsqualifizierendes Pflegestudium erweitert.

Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Wir planen, das Behindertengleichstellungsgesetz mit einem Gesetzentwurf weiterzuentwickeln, den wir in erster Lesung beraten. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechts-Konvention sowie veränderter gesellschaftlicher und technischer Entwicklungen, die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dafür sollen der Begriff der Behinderung mit dem der UN-Behindertenrechts-Konvention vereinheitlicht, neue Bestimmungen aufgenommen, um einer verbesserten Barrierefreiheit Rechnung zu tragen, aber auch barrierefreie Informationstechnik innerhalb der Bundesverwaltung bereitgestellt werden. Die vorgesehenen Änderungen umfassen unter anderem die Einführung effektiverer Instrumente zur Durchsetzung der Barrierefreiheit bei der Vergabe von Zuwendungen und Zuweisungen im Rahmen institutioneller Förderung durch die Bundesverwaltung sowie den Einsatz leichterer Sprache zur Erleichterung für Menschen mit geistigen Behinderungen. Daneben soll eine Bundesfachstelle eingerichtet werden, die in Fragen der Barrierefreiheit berät und unterstützt. Eine Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und ein kostenloses Schiedsverfahren sollen die Durchsetzbarkeit von Rechten behinderter Menschen erhöhen. 

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010, 22. Januar 2013 und 
16. März 2015 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Das Mandat EUTM Somalia, dessen Verlängerung wir in namentlicher Abstimmung beschließen, soll mit unveränderter Personalobergrenze von 20 Soldaten weiterhin einen Beitrag zur Ausbildung somalischer Streitkräfte und zum Aufbau staatlicher Strukturen, um eine weitere Destabilisierung zu verhindern, leisten. Der Einsatz erfolgt im Rahmen der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission und trägt zum Erfolg des Strategischen Rahmens der EU für das Horn von Afrika bei. Direkte militärische Einsätze umfasst das Mandat nicht. Unser Ziel ist dabei klar: Es geht darum, einen weiteren Zerfall Somalias zu verhindern. Das gelingt nur, wenn Somalia aufgrund einer eigener Sicherheitsarchitektur Sicherheit und Stabilität gewährleistet.

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