Neues aus der Parlamentswoche

Die Enthüllungen über versteckte Gelder in Panama bestätigen den von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eingeschlagenen Kurs. Fast 100 Staaten bekennen sich mittlerweile zu dem auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 vereinbarten neuen Standard für einen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Danach beschaffen sich die Staaten bestimmte Informationen von bei ihnen bestehenden Finanzinstituten und tauschen diese Daten jährlich mit anderen Staaten und Gebieten aus. Zu den meldepflichtigen Informationen gehören u. a. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen. Betroffene Finanzinstitute sind u.a. Banken, Verwahrstellen, Makler und näher bestimmte Versicherungsgesellschaften.

Nicht zuletzt durch die Initiative Wolfgang Schäubles haben wir in den vergangenen drei Jahren mehr erreicht als in den dreißig Jahren zuvor. Weil die nötige Transparenz nur durch internationale Zusammenarbeit auf der Basis einheitlicher Informationsmerkmale geschaffen werden kann, müssen wir den Kreis an kooperationswilligen Ländern weiter ausbauen. Wir erwarten, dass es auf dem nächsten G7-Gipfel in Japan für diesen Kurs weltweit noch mehr Unterstützung geben wird. Wolfgang Schäuble beabsichtigt zudem, auch schon über die Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds weitere Impulse zu setzen.

In der Innenpolitik müssen jetzt wichtige Vorhaben vorangebracht werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière bereitet ein Integrationsgesetz und schärfere Regelungen zur Terrorismusbekämpfung vor. Bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen zur Leiharbeit und zu Werkverträgen gehen wir über den Koalitionsvertrag auf keinen Fall hinaus. Unsere Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen im weltweiten Wettbewerb. Dazu braucht sie ihre ganze Kraft und darf deshalb nicht weiter belastet werden.
 
CDU und CSU haben vereinbart, ein gemeinsames Konzept vorzulegen, wie wir Deutschland fit machen wollen für die Zukunft. Wir werden darin u.a. Antworten geben, wie wir dem rasanten weltwirtschaftlichen Wandel begegnen werden. Wir werden Antworten geben auf das umfassende Sicherheitsbedürfnis der Menschen in unserem Land. Wir werden Antworten darauf geben, wie wir Wachstum als den eigentlichen Motor der wirtschaftlichen Entwicklung unterstützen können.
 
Die Woche im Parlament
 
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. In zweiter und dritter Lesung verbessern wir die Rechts- und Planungssicherheit durch die Anpassung des Gesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Anlage oder Ausbau eines Flughafens. Zugleich erfolgt die Umsetzung europarechtlicher Bestimmungen hinsichtlich von Flughäfen und Flugbetrieb. Im parlamentarischen Prozess haben wir uns zudem darauf geeinigt, das ausdrückliche Verbot des Führens von Luftfahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Stoffen besser kontrollieren und sanktionieren zu können. Durch die Einführung einer flugmedizinischen Datenbank soll darüber hinaus die Transparenz vergangener Tauglichkeitsuntersuchungen weiter verbessert und ein „Ärztehopping“ damit verhindert werden.

Die transatlantischen Beziehungen zukunftsfest weiterentwickeln. Mit diesem Antrag unterstreichen wir vor dem Deutschlandbesuch von Präsident Obama Ende April die besonderen Beziehungen zu Nordamerika. Deutschland und Europa sind mit keiner Region der Welt so eng verbunden wie mit Nordamerika. Die Vereinigten Staaten und Kanada sind zentrale Verbündete und Freunde der Europäischen Union und Deutschlands. Beide Regionen verbinden nicht nur gemeinsame historische Erfahrungen, sondern auch gemeinsame Werte, die auf den Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Marktwirtschaft und Respekt vor dem Individuum gründen. Im Antrag betonen wir, dass eine starke transatlantische Partnerschaft angesichts der Herausforderungen und Bedrohungen für das westliche Wertemodell notwendiger denn je ist.
 
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG). In erster Lesung stärken wir die Instrumente der beruflichen Weiterbildung im Recht der Arbeitsförderung. Ziel ist der verbesserte Zugang von gering qualifizierten Arbeitnehmern sowie von Langzeitarbeitslosen zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung. Die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen entwickeln wir fort, indem diese flexibilisiert wird. Zugleich verbessern wir den Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung für Übergangsprozesse am Arbeitsmarkt.

Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten. Asylantragsteller aus Algerien, Marokko und Tunesien haben in fast allen Fällen keine Aussicht auf einen Schutzstatus. Aus diesem Grund beraten wir ein Gesetz in erster Lesung, mit dem die Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten deutlich beschleunigt werden können. Dadurch verkürzen wir deren effektive Aufenthaltsdauer in Deutschland und entlasten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, damit dieses seine Ressourcen besser nutzen kann.
 
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, führen wir zwei neue Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen ein. Diese verbieten auf Nehmerseite Ärzten und Angehörigen von Heilberufen, Vorteile dafür anzunehmen, dass sie bei der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln, Medizinprodukten oder der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial einen anderen im Wettbewerb unlauter bevorzugen oder ihre heilberufliche Unabhängigkeit verletzen. Darüber hinaus stärken wir die Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen durch einen organisatorischen Rahmen im SGB V für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Krankenkassen, ihren Verbänden und kassenärztlichen Vereinigungen mit den Staatsanwaltschaften, über die die Aufsichtsbehörden informiert werden müssen.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Seit Herbst 2015 hält der Waffenstillstand zwischen Rebellen und Regierung in Mali, dennoch ist der malische Staat noch nicht in der Lage, sein Staatsgebiet vollständig zu kontrollieren. Die deutschen Kräfte leisten im Rahmen der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali einen Beitrag zur Wiederherstellung der militärischen Fähigkeiten der malischen Sicherheitskräfte. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung, den Einsatz zu verlängern. Im Zuge der Übergabe der Missionsführung von Deutschland an Belgien im Juli 2016 wird die deutsche Mandatsobergrenze von 350 auf 300 Soldaten gesenkt.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Mit der Operation ATALANTA sorgt Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern seit 2008 für die Sicherheit vor der Küste Somalias. Seit Beginn der Mission sind die Piratenangriffe stark zurückgegangen, der letzte gelungene Überfall auf ein Handelsschiff erfolgte 2012. Die deutsche Beteiligung an der erfolgreichen Operation verlängern wir nun nach dem Antrag der Bundesregierung. Die Personalobergrenze wird dabei verringert. Somalia bleibt allerdings eines der größten humanitären Krisengebiete. ATALANTA ist dabei neben Einsätzen wie EUTM Somalia oder der zivilen EUCAP NESTOR-Mission Teil einer Strategie, um den Aufbau eines funktionierenden Staates zu unterstützen und dadurch Ursachen für Armut und Flucht zu beseitigen.

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