Neues aus der Parlamentswoche

In den kommenden Wochen und Monaten stehen viele wichtige innenpolitische Vorhaben an. Wir beraten im Plenum ein Gesetz zum schnelleren Ausbau des Internet in Deutschland und schließen das Gesetz über drei weitere sichere Herkunftsstaaten ab. In dieser Woche wird zudem der Koalitionsausschuss das Thema Werkverträge und Leiharbeit beraten. Schließlich gehen die Vorberatungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, zur Integration und zu einem weiteren Anti-Terrorgesetz weiter, damit wir uns möglichst bald mit diesen wichtigen Themen im Bundestag befassen können.

Bei allen unseren Aktivitäten sollten wir uns von der Frage leiten lassen, was wir für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger und für das Allgemeinwohl unseres Landes tun können. Das ist das beste Rezept gegen Vereinfacher und bloße Stimmungsmache. Das Thema innere Sicherheit brennt den Menschen unter den Nägeln, es reicht bis in den Alltag der Bürger hinein. Auch um unsere einheimischen Landwirte müssen wir uns intensiv kümmern und konkrete Maßnahmen angehen, denn die Situation auf vielen Bauernhöfen ist dramatisch.
 
Immens sind zudem die europäischen und außenpolitischen Herausforderungen dieser Tage. Wir müssen als starkes Land in der Mitte Europas ein Anker der Stabilität bleiben, wie uns gerade der Blick auf die Verhältnisse in Österreich lehrt. Mit Klugheit, wohl überlegter Sprache und Tatkraft wird es uns als Union am besten gelingen, mit unserer Bundeskanzlerin an der Spitze weiterhin für Stabilität und Sicherheit in Deutschland zu sorgen.
 
Schnelles Internet in Deutschland voranbringen.
Um das schnelle Internet zügiger auszubauen, beraten wir in dieser Woche das „Diginetzgesetz“ zur Reduzierung der Kosten, die beim Ausbau digitaler Netze entstehen. Das Gesetz setzt auf drei Instrumente. Wir verbessern über eine zentrale Stelle bei der Bundesnetzagentur die Informationslage zu mitnutzbarer, schon bereitstehender öffentlicher Infrastruktur. Zweitens erleichtern wir den Netzbetreibern, etwa Abwasserleitungen, Fernwärmenetze oder Straßen und Schienen mitzunutzen. Auch an mitzuverlegende Leerrohre bei Infrastrukturmaßnahmen ist gedacht. Zusätzlich stellen wir klar, dass bei Erschließungsmaßnahmen in Neubaugebieten immer bereits Glasfaserkabel mitverlegt werden.
 
Die große Aufgabe der Modernisierung unserer Telekommunikationsnetze für die neueste Technologie wird durch dieses Gesetz deutlich erleichtert.
 
Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten kommt.
In dieser Woche senden wir ein klares Signal an die Menschen aus Marokko, Algerien und Tunesien, die nahezu ausschließlich aus ökonomischen Motiven nach Deutschland kommen: Es lohnt sich nicht, sich auf den Weg nach Deutschland zu machen. Die drei Länder werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Damit kann das Asylverfahren schneller durchgeführt werden und die Ausreise nach einem ablehnenden Bescheid zügiger erfolgen.
 
Im letzten Jahr wurden etwa 26.000 Asylbewerber aus diesen Ländern in Deutschland registriert. Einige kamen gezielt, um hier Straftaten zu begehen, die meisten wegen wirtschaftlicher oder sozialer Probleme in ihrer Heimat. Unser Asylrecht ist aber kein Einwanderungsrecht. Es ist auch nicht dafür da, wirtschaftliche und soziale Probleme in den Heimatländern aufzufangen. Die müssen vor Ort mit Unterstützung der Staatengemeinschaft gelöst werden. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Kapazitäten den tatsächlich Verfolgten zu Gute kommen, die ihre Heimat infolge von Krieg oder Verfolgung verlassen und um ihr Leben fürchten. Die Erfahrung mit den Balkanstaaten zeigt, dass eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat unmittelbare Konsequenzen hat: Die Asylbewerberzahlen aus den Westbalkanstaaten sind seitdem drastisch zurückgegangen, seit Sommer 2015 um 90 Prozent.
 
Die Woche im Parlament

Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG). In erster Lesung setzen wir die Kostenreduzierungsrichtlinie der EU in nationales Recht um und treiben damit den Breitbandausbau im oben beschriebenen Sinne voran. 

Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten. Asylantragsteller aus Algerien, Marokko und Tunesien haben in fast allen Fällen keine Aussicht auf einen Schutzstatus. Aus diesem Grund beschließen wir ein Gesetz in zweiter und dritter Lesung, mit dem die Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten deutlich beschleunigt werden können. Dadurch verkürzen wir deren effektive Aufenthaltsdauer in Deutschland und entlasten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, damit dieses seine Ressourcen besser nutzen kann. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
 
Fluchtursachen bekämpfen – Aufnahmestaaten um Syrien sowie Libyen entwicklungspolitisch stärken. Der Bürgerkrieg in Syrien und die daraus resultierenden Flüchtlingsbewegungen treffen insbesondere die umliegenden Staaten wie die Türkei, Jordanien und den Libanon. Auch der Norden des Iraks sowie zunehmend auch Libyen nehmen einen Großteil der syrischen Flüchtlinge auf – insgesamt etwa 4,8 Millionen Menschen. Die durch das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung koordinierte deutsche Entwicklungspolitik trägt dazu bei, Fluchtursachen zu bekämpfen und die Lage vor Ort zu verbessern. Dies geschieht etwa durch reguläre bilaterale Zusammenarbeit, Unterstützung überstaatlicher Institutionen wie den Vereinten Nationen oder eigenen Sonderinitiativen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die begonnenen Maßnahmen fortzusetzen und weitere Anstrengungen vorzunehmen, um den eingeschlagenen Weg der Bekämpfung von Fluchtursachen erfolgreich fortzusetzen. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die fraktionsoffene Sitzung am Donnerstag, 12. Mai um 16.30 Uhr hingewiesen, wo wir uns mit der internationalen humanitären Flüchtlingshilfe als effektivem Mittel gegen Fluchtursachen befassen.
 
Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Um die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes in der Praxis zu erleichtern und seine Wirkung zu erhöhen, entwickeln wir in zweiter und dritter Lesung einzelne Regelungen im Sinne einer besseren Umsetzbarkeit weiter. Unter anderem passen wir den Begriff der Behinderung an den Wortlaut der VN-Behindertenrechtskonvention an. Die Barrierefreiheit soll verbessert werden, etwa beim Einsatz entsprechender Informationstechnik innerhalb der Bundesverwaltung, durch die Benutzung von „leichter Sprache“ oder im Baubereich. Gleichzeitig stärken wir durch ein Einzelpersonen zugängliches kostenfreies Schlichtungsverfahren die Position behinderter Menschen gegenüber Trägern öffentlicher Gewalt. Wir haben darüber hinaus klargestellt, dass die Mitnahme etwa von Blindenhunden oder benötigten Hilfsmitteln stets zulässig ist.
 
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die verstärkte Nutzung der Informationstechnik. Durch diese sollen nicht nur Wirtschaftlichkeit und Effizienz gesteigert, sondern auch die Handhabbarkeit vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang regeln wir auch die Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Abgabenordnung. Wir entlasten damit Wirtschaft und Bürger.
 
Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften. Die Aufgaben und Strukturen der Bundeswehr haben sich seit der letzten Novelle des Soldatenbeteiligungsgesetzes deutlich geändert. Dem tragen wir in erster Lesung durch die Änderung dieses Gesetzes Rechnung, indem wir die Beteiligungsrechte qualitativ und quantitativ fortentwickeln. Wir verankern etwa die bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse gesetzlich und stärken die Position der Vertrauenspersonen deutlich. Auch fassen wir die Regelungen zur Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland ihrer Bedeutung entsprechend in einem eigenen Abschnitt zusammen. Die Möglichkeit, demokratische Prozesse im Truppenalltag erfahrbar zu machen, entspricht in besonderer Weise dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform und kennzeichnet darüber hinaus das Selbstverständnis der Bundeswehr als attraktivem Arbeitgeber.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Seit Herbst 2015 hält der Waffenstillstand zwischen Rebellen und Regierung in Mali, dennoch ist der malische Staat noch nicht in der Lage, sein Staatsgebiet vollständig zu kontrollieren. Die deutschen Kräfte leisten im Rahmen der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali einen Beitrag zur Wiederherstellung der militärischen Fähigkeiten der malischen Sicherheitskräfte. Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung, den Einsatz zu verlängern in namentlicher Abstimmung zu. Im Zuge der Übergabe der Missionsführung von Deutschland an Belgien im Juli 2016 wird die deutsche Mandatsobergrenze von 350 auf 300 Soldaten gesenkt.
 
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich. Mit dem Gesetzentwurf leisten wir in erster Lesung den deutschen Beitrag zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Wir beseitigen die Hürden für Wettbewerber zur Eisenbahninfrastruktur und regeln die Ausgestaltung der Entgelte für die Nutzung von Schienenwegen. Gleichzeitig setzen wir Anreize zur Senkung von Infrastrukturkosten und Trassenentgelten. Durch diese Eisenbahnregulierung mit Augenmaß schaffen wir Transparenz und beseitigen Wettbewerbsnachteile.

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