Neues aus der Parlamentswoche

Derzeit verhandelt die Koalition in der Bundesregierung und im Bundestag zahlreiche wichtige Vorhaben, so dass arbeitsreiche Wochen bis zur Sommerpause vor uns liegen. Diese Vorhaben sind von Bedeutung für die Bürger und die Unternehmen in unserem Land. Wir diskutieren die künftige Ausgestaltung der Leistungen für behinderte Menschen im Bundesteilhabegesetz. Das Integrationsgesetz bringen wir auf den Weg und beraten es zügig, um in erster Linie anerkannten Flüchtlingen Angebote zu machen und Integration einzufordern. Intensiv wird die Zukunft des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes verhandelt, bei dem wir das richtige Maß zwischen vernünftiger Förderung von Wind-, Solar-und Biomassenenergie und dem Netzausbau finden müssen. Die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen ist noch ein offenes Vorhaben, bei dem sich die SPD daran festhalten lassen muss, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Gleichzeitig arbeiten wir an dem Zukunftsthema Digitalisierung genauso weiter wie an der inneren Sicherheit. Schließlich hat unser Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine gute Lösung für die Griechenlandhilfe erreicht.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Bürgerinnen und Bürger am meisten interessiert, ob wir für ihre Sorgen und die wichtigen Zukunftsfragen unseres Landes eine vernünftige Antwort finden und zugleich in schwieriger internationaler Lage eine gute Europa- und Außenpolitik machen. Dem sollten wir unsere Aufmerksamkeit und Energie widmen.
 
Gedenken: Völkermord an den Armeniern und orientalischen Christen.
Die Tötung vieler Armenier im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges war die größte Katastrophe in der Geschichte des armenischen Volkes. Den Deportationen und Massenmorden fielen unabhängigen Quellen zufolge über einer Million Armenier zum Opfer. Dies führte zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich. Ebenso waren Angehörige anderer christlicher Volksgruppen insbesondere aramäisch/assyrische und chaldäische Christen von Massakern und Deportationen betroffen.
 
Die klare Benennung als Genozid soll vor allem zur Aussöhnung zwischen der Türkei und den Armeniern beitragen. Unser Ziel ist es, mit dem Antrag die türkische Seite zu ermutigen, sich mit den damaligen Vertreibungen und Massakern offen auseinanderzusetzen, um damit den notwendigen Grundstein zu einer Versöhnung mit dem armenischen Volk zu legen
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Wir behandeln das Thema im Bundestag auch deshalb, weil das Deutsche Reich damals Hauptverbündeter der Türkei war und geschwiegen hat. Damit hatte das Deutsche Reich eine Mitverantwortung, die wir klar benennen.
 
Fördern und Fordern der Integration.
Mit dem Integrationsgesetz setzt Deutschland klare Maßstäbe, um anerkannte Flüchtlinge und Menschen mit guter Bleibeperspektive besser zu integrieren. Wer in unserem Land Schutz findet, soll möglichst zügig auf eigenen Beinen stehen können und für sich und seine Familie eine Perspektive haben. Das ist für jeden Einzelnen ebenso wichtig wie für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Wir stehen für eine realistische Integration auf Zeit, bis der Fluchtgrund entfällt und die Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren. Ausreichende Sprachkenntnisse, Arbeit und das Bekenntnis zur deutschen Werteordnung sind Voraussetzungen einer erfolgreichen Integration.

Nach der enormen Kraftanstrengung, die unser Land auch mit Hilfe des Einsatzes vieler ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger bei der Unterbringung und Versorgung geleistet hat, legen wir nun eine solide Grundlage für die notwendigen Integrationsschritte.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen. Die Zustände im Prostitutionsgewerbe sind oftmals von organisierter Kriminalität, Zwangsprostitution, Menschenhandel sowie schlechten Arbeitsbedingungen der Prostituierten gekennzeichnet. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, gehen wir gegen diese Probleme vor. Nach langen und zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner wird in dieser Woche ein Signal gesetzt, dass Deutschland nicht das unkontrollierte Bordell Europas bleibt. Das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 ist in der Praxis gescheitert. Es ist überfällig, dass der Prostitutionsmarkt in Deutschland stärker reguliert wird. Vor allem auf Drängen der Union ist eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber, eine Anmeldepflicht, regelmäßige Gesundheitsberatung für alle Prostituierten und eine Kondompflicht vorgesehen. Der Schutz von 18- bis 20-jährigen Prostituierten wird verbessert. Es geht nicht nur um die Bekämpfung des kriminellen Umfelds, sondern darum, jede Form der Fremdbestimmung in der Prostitution einzudämmen: Gewalt, Einschüchterung, Manipulation, Ausnutzen von Hilflosigkeit, Mietwucher, Uninformiertheit, schlechte Arbeitsbedingungen, Flat-Rate- und Pauschalangebote durch Betreiber.
 
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG). Der Bericht der Bundesregierung belegt, dass das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 gescheitert ist und den von den damaligen Initiatoren gewünschten Effekt, Prostituierte in ein sozialversichertes Angestelltenverhältnis zu bringen, nicht erreicht hat. Angesichts des erheblichen Einflusses der organisierten Kriminalität und der fehlenden Kontrollmöglichkeiten des Milieus hat sich die Lage der meisten Prostituierten seit dem rot-grünen Prostituiertengesetz nicht verbessert, sondern verschlechtert.
 
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates. In erster Lesung setzen wir die EU-Richtlinie gegen den Menschenhandel in deutsches Recht um. Schon bisher bestand in Deutschland ein weitgehender Schutz gegen Menschenhandel, der nun noch gemäß europäischer Vorgaben um Menschenhandel zum Zweck von Betteltätigkeiten, strafbaren Handlungen des Ofers sowie der Entnahme von Organen des Opfers präzisiert wird. Wir haben uns in der Koalition darauf geeinigt, darüber hinaus den strafrechtlichen Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution durch eine Neufassung der strafrechtlichen Vorschriften zu verbessern. Freier, die die Zwangslage eines Opfers ausnutzen oder billigend in Kauf nehmen, sollen demnach künftig bestraft werden können. 
 
Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916. Wir gedenken den Opfern der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten des Osmanischen Reichs, die 1915 inmitten des 1. Weltkrieges ihren Anfang nahmen. Gleichzeitig möchten wir die türkische Seite ermutigen, sich mit den damaligen Vertreibungen und Massakern offen auseinanderzusetzen, um damit den notwendigen Grundstein zu einer Versöhnung mit dem armenischen Volk zu legen. 
 
Integrationsgesetz. Wir bringen den auf der Kabinettklausur in Meseberg beschlossenen Entwurf eines Integrationsgesetzes als Fraktionsinitiative ein und beraten ihn in erster Lesung. Es enthält für anerkannte Asylbewerber und Menschen mit guter Bleibeperspektive Maßnahmen, mit denen wir sie fördern und fordern wollen. Wir wollen Flüchtlingen den Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt erleichtern. Förderangebote und Pflichten werden genau definiert und rechtliche Konsequenzen für fehlende Integrationsbemühungen klar geregelt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Zugleich sollen die Asylverfahren weiter beschleunigt werden. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann zukünftig nicht mehr automatisch nach drei Jahren erworben werden, sondern kommt in der Regel erst nach fünf Jahren in Betracht, sofern Integrationsleistungen wie hinreichende Sprachkenntnisse und eine überwiegende Lebensunterhaltssicherung gewährleistet sind. Bei herausragender Integration besteht bereits nach drei Jahren die Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung. Leistung lohnt sich also. 
 
Mit der Wohnortzuweisung bekommen Länder und Kommunen zudem ein Instrument in die Hand, um die Konzentration von Schutzberechtigten in Ballungsräumen zu verhindern und positiv auf die Integration in der Fläche einwirken zu können. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. 
 
Weiterentwicklung Exzellenzinitiative und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In einer vereinbarten Debatte beraten wir die Fortführung der Stärkung der Universitäten und des Wissenschaftsstandortes Deutschland. Am 16. Juni 2016 wollen Bund und Länder eine von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vorbereitete Einigung hierzu abschließend entscheiden. Diese soll langfristig gelten und den Wettbewerb um die besten Köpfe auf eine solide Grundlage stellen – und umfasst drei Bestandteile:
Erstens eine Erneuerung der Exzellenzinitiative, die mit jährlich insgesamt 533 Millionen Euro ausgestattet wird. Hier sollen einerseits Forschungsfelder projektbezogen durch Exzellenzcluster, andererseits Universitäten durch die Stellung als Exzellenzuniversität gefördert werden. Drei Viertel der Kosten werden durch Bund getragen, der Rest durch das Land, in dem die Förderung stattfindet. Zweitens soll ein Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beschlossen werden, mit dem strukturelle Verbesserungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs erzielt werden sollen. Mit einer Milliarde Euro sollen über 15 Jahre insbesondere transparentere und zuverlässig planbare Karrierewege im Rahmen sogenannter Tenure-Track-Professuren gefördert werden. Schließlich wird die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und Fachhochschulen verbessern. Für diese Förderinitiative stellen Bund und Länder bis zu 550 Millionen Euro für zehn Jahre bereit.
 
Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes. Durch eine gesetzliche Klarstellung, dass WLAN-Betreiber als Accessprovider unter die Haftungsprivilegierung des Telemediengesetzes (TMG) fallen, schaffen wir in zweiter und dritter Lesung Rechtssicherheit für die Betreiber. Wir haben uns darauf geeinigt, dass Rechteinhaber auch weiterhin die Möglichkeit besitzen, Urheberrechtsverletzungen wirkungsvoll nachzugehen, ohne dass WLAN-Betreiber dafür haften. Der Anspruch auf Unterlassung gegen WLAN-Betreiber bleibt dabei erhalten.
 
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG). In zweiter und dritter Lesung stärken wir die Instrumente der beruflichen Weiterbildung im Recht der Arbeitsförderung. Ziel ist der verbesserte Zugang von gering qualifizierten Arbeitnehmern sowie von Langzeitarbeitslosen zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung. Die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen entwickeln wir fort, indem die Förderung flexibilisiert wird. Zugleich verbessern wir den Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung für Übergangsprozesse am Arbeitsmarkt.
 
Das Fachkräftepotenzial ausschöpfen – Zukunftschancen der deutschen Wirtschaft sichern. Die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist in besonderer Weise abhängig vom Können ihrer Fachkräfte. Selbstständige und innovative Köpfe in Unternehmen, Wissenschaft und Forschung tragen dazu bei, dass die deutsche Wirtschaft ihre Spitzenposition hält und weiterhin die Grundlage unseres Wohlstands bildet. Voraussetzung dafür ist, dass dem Arbeitsmarkt auch in Zukunft genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Potenzial bislang unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen besser genutzt wird, dass Arbeitsformen flexibilisiert werden und Qualifikationen für naturwissenschaftlich-technische und soziale Berufe gefördert werden. So kann sie dazu beitragen, die deutsche Wirtschaft zukunftsfest zu machen.

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG). In erster Lesung beraten wir eine Novelle der Fördermaßnahmen für deutsche Filme, die durch die Filmförderungsanstalt geleistet werden. Der allgemeine Förderhaushalt soll dabei etwa durch eine Erhöhung der Rückflüsse und eine moderate Fortentwicklung der Abgaben stabilisiert werden. Mit einer Verschlankung und Professionalisierung der Fördergremien wollen wir darüber hinaus effizientere und transparentere Förderentscheidungen gewährleisten. Gleichzeitig stärken wir den deutschen Qualitätsfilm durch eine neu geschaffene Spitzenförderung im Drehbuchbereich.
 
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Wir unterstützen den Antrag der Bundesregierung auf eine Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR). Der 1999 begonnene Einsatz hat zu einer zunehmenden Befriedung der Lage in der unruhigen Region geführt. Allerdings bleibt ein Eskalationspotenzial insbesondere im kosovo-serbisch dominierten Norden des Kosovo bestehen. In Anbetracht der stabilen Lage soll die Personalobergrenze dabei jedoch von 1.850 auf 1.350 einsetzbare Soldaten abgesenkt werden.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Die Mission UNIFIL ist für die Stabilität im Nahen Osten von großer Bedeutung, denn die Lage in der Region wird vom Syrien-Konflikt und den IS-Terrormilizen bedroht. Unser Einsatz gilt dem Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine, um diese in die Lage zu versetzen, die eigene Seegrenze zu überwachen und zu schützen. Daher unterstützen wir den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung deutscher Soldaten zu verlängern.
 
Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. Aufgrund der anhaltend schlechten Marktsituation bei Milcherzeugnissen wurde auf EU-Ebene beschlossen, dass anerkannte Erzeugerorganisationen und Genossenschaften Absprachen treffen können, um die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis für einen Zeitraum von sechs Monaten zu regulieren. Wir setzen diesen Beschluss in zweiter und dritter Lesung in deutsches Recht um. Dabei soll die Ermächtigungsgrundlage für das BMEL zum Erlass von Rechtsverordnungen im Agrarmarktstrukturgesetz so geändert werden, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes auch nicht-anerkannte Agrarorganisationen umfasst. In Deutschland betrifft dies insbesondere die Genossenschaften, die bisher durch das Agrarmarktstrukturgesetz nicht erfasst wurden.

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