Neues aus der Parlamentswoche

In der Außenpolitik heißt es Kurs halten. Die Teilnahme von Bundeswehrsoldaten am NATO-Manöver in Polen war bisher gemeinsame Position in der Bundesregierung. Das muss auch in Zukunft so bleiben. Gerade wir Deutsche dürfen unsere Partner in Europa und in der NATO nicht irritieren. Es ist und bleibt nun einmal Tatsache, dass Russland die Krim völkerrechtswidrig annektiert hat und den Osten der Ukraine nach wie vor destabilisiert sowie auch das Minsker Abkommen bislang kaum umsetzt. Die Bundesregierung hat einen ausbalancierten Ansatz, indem sie sich intensiv um Fortschritte bei der Umsetzung des Minsker Abkommens bemüht.

Beim politischen Prozess sind Fortschritte allerdings kaum zu beobachten. Daher haben heute zu Recht auch die EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, die Wirtschaftssanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate zu verlängern.

Staatsanleihenkauf durch die Europäischen Zentralbank unter definierten Voraussetzungen verfassungskonform.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Grundsatzbeschluss der Europäischen Zentralbank zum Kauf von Staatsanleihen für rechtens erklärt. Die Europäische Zentralbank hat am 6. September 2012 mit dem OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) ein Instrument beschlossen, mit dem das Europäische System der Zentralbanken in vorab unbeschränktem Ausmaß Ankäufe kurzfristiger Anleihen von Staaten im Euro-Währungsgebiet durchführen kann. Bisher wurde von diesem Instrument noch kein Gebrauch gemacht.
 
Gemäß Bundesverfassungsgericht darf die Deutsche Bundesbank sich an der Durchführung des OMT-Programms unter den im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof definierten Maßgaben beteiligen: Die Ankäufe dürfen nicht angekündigt werden, das Volumen der Ankäufe muss im Voraus begrenzt sein, es ist eine Mindestfrist zwischen Emission der Anleihe und ihrem Ankauf einzuhalten, es dürfen nur Anleihen von Mitgliedstaaten mit Zugang zum Anleihemarkt erworben werden, die erworbenen Schuldtitel dürfen nur ausnahmsweise bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Sobald die Intervention nicht mehr erforderlich ist, sind die Ankäufe zu begrenzen oder einzustellen und erworbene Schuldtitel an den Markt zurückzuführen.
 
Das Bundesverfassungsgericht hält fest, dass die im Rahmen der europäischen Integration bestehenden Rechte und Pflichten des Deutschen Bundestags einschließlich seiner haushaltspolitischen Gesamtverantwortung nicht beeinträchtigt werden. Das OMT-Programm der EZB enthält kein verfassungsrechtlich relevantes Risiko für das Budgetrecht des Deutschen Bundestags.
 
Bei schwierigen Themen geht es voran.
Mehrere wichtige Gesetzesvorhaben bringen wir in dieser Woche entscheidend voran und zeigen damit, dass wir auch schwierige Fragen angehen und Lösungen finden. Dazu gehört zum Beispiel die Erbschaftsteuerreform, bei der uns gegenüber dem Regierungsentwurf Weiterentwicklungen gelungen sind, die den Bestand vor allem mittelständischer Familienunternehmen weitergehend schützen und den Erhalt der vorhandenen Arbeitsplätze umfassender sicherstellen.
 
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor ist so weit vorangeschritten, dass wir nun damit beginnen, das Fördersystem der zwanzigjährigen Festvergütungen schrittweise auf Ausschreibungen umzustellen. Das EEG 2016, das wir diese Woche in 1. Lesung beraten, markiert damit den Wendepunkt hin zu mehr Markt und Wettbewerb. Ein stürmischer Ausbau ohne schritthaltenden Netzausbau macht keinen Sinn.
 
25 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag.
Nachdem in der letzten Sitzungswoche die SPD nicht imstande war, den mit uns bereits abgestimmten Antrag  zum 25. Jahrestag des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen in den Deutschen Bundestag einzubringen, haben wir nun einen guten Antrag der Koalitionsfraktionen erarbeitet, in dem wir die deutsch-polnischen Beziehungen in ihrer ganzen Breite würdigen und zukunftsgerichtet weiter ausbauen  wollen. In dem Antrag beziehen wir uns erstmals auf die Charta der deutschen Heimatvertriebenen, in der ein großer Teil der deutschen Heimatvertriebenen bereits im Jahr 1950 auf Gewalt und Vergeltung verzichteten. Sie vertrauten schon damals auf eine europäische Zukunft und gingen so wichtige Schritte auf die Nachbarn zu. Ebenso unterstreichen wir die wichtige Rolle der Kirchen bei der Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen.
 
Die Woche im Parlament
 
75. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf die Sowjetunion. Wir erinnern an das Leid und Unrecht, das aus dem Angriff des nationalsozialistischen Deutschen Reiches auf die Sowjetunion entstanden ist. Am 22. Juni 1941 begann unter dem Decknamen „Unternehmen Barbarossa“ der deutsche Überfall auf die Sowjetunion. Dieser Angriff war von Beginn an als Vernichtungskrieg geplant worden. Millionen Bewohner der Sowjetunion, Soldaten wie Zivilisten, starben in der Folge. Neben den direkten Kampfhandlungen war insbesondere das absichtlich herbeigeführte Verhungern die Ursache für das Massensterben. Wir gedenken den auf beiden Seiten gefallenen Soldaten und verneigen uns vor den Opfern des deutschen Angriffs.
 
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2016. Das von einer Gruppe unabhängiger Wissenschaftler der Expertenkommission Forschung und Innovation erstellte Gutachten beschreibt aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich von Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit. Kernthemen des diesjährigen Berichts sind der Beitrag kleiner und mittlerer Unternehmen zu Forschung und Innovation, der Wandel der Robotik, Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft und E-Government.
 
Bundesbericht Forschung und Innovation 2016. Der „Bundesbericht Forschung und Innovation 2016“ stellt als Antwort auf das Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation alle zwei Jahre Prioritäten, Ziele und Strukturen der deutschen Forschungs- und Innovationspolitik dar. Er belegt für den Untersuchungszeitraum des Jahres 2014, dass sich die Leistungsfähigkeit der Forschung und Entwicklung in unserem Land erneut gesteigert und verbessert hat. Erstmals waren hierzulande mehr als 600.000 Menschen in diesem Sektor tätig. Im Forschungs- und Entwicklungsbereich wurden deutschlandweit mehr als 84 Milliarden Euro ausgegeben, womit der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben am Bruttoinlandprodukt bei 2,88  Prozent lag – und beinahe den angestrebten Zielwert von 3 Prozent erreicht hat. Ohne Frage zahlt sich die langfristige Schwerpunktsetzung der Union in diesem zentralen Handlungsbereich aus. Seit dem Jahr 2005 und mit Beginn einer unionsgeführten Bundesregierung hat sich die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes deutlich verbessert. Das liegt vor allem an einem wiedererwachten deutschen Unternehmergeist, an einer Lust an der Entwicklung neuer Ideen – was wir nach Kräften und mit einer politischen Entscheidung für eine gezielte Förderung unterstützt und beflügelt haben.
Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung. Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2016 bis 2020. Das Rahmenprogramm „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung" unterstützt insbesondere die Entwicklung von Industrie 4.0, von Elektromobilität und automatisiertem Fahren, einer nachhaltigen und effizienten Energieversorgung sowie intelligenter Medizintechnik. Das vom BMBF verantwortete Fördervolumen bis 2020 beträgt 400 Millionen Euro. 

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016). In erster Lesung diskutieren wir das Gesetz, das das Fördersystem für erneuerbare Energien schrittweise auf Ausschreibungen umstellen und somit marktwirtschaftlicher machen soll. Durch die Einführung eines wettbewerblichen Systems integrieren wir die erneuerbaren Energien dabei besser in den Markt und senken die Kosten für deren Ausbau, die seit Jahren eine erhebliche, steigende Last für die Stromkunden darstellen. Anlagen unter 750 Kilowatt bleiben von der Umstellung ausgenommen, ebenso Biomasseanlagen unter 150 Kilowatt sowie Wasserkraft und Geothermie. An dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Anteil von 40 bis 45 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2025 halten wir fest. Ein jährlich festgelegter, nach Technologien differenzierter Zubau soll dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen. Gleichzeitig bremsen wir den übermäßigen Ausbau von Windenergie an Land durch Verschärfung des sogenannten atmenden Deckels.
 
Versöhnung, Partnerschaft, Zusammenarbeit – 25 Jahre deutsch-polnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Unser Antrag würdigt den 25. Jahrestag des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen vom 17. Juni 1991. Dieser Nachbarschaftsvertrag stellt gemeinsam mit dem am 14. November 1990 geschlossenen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze eine historische Zäsur dar, welche die bereits in den Jahrzehnten zuvor begonnene Aussöhnung und Normalisierung zwischen der Bundesrepublik und Polen auf eine feste Grundlage stellte. Wir würdigen in diesem Antrag erstmals ausdrücklich die Bedeutung, die der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ aus dem Jahr 1950 für die Aussöhnung mit Polen zukommt. Dass die Heimatvertriebenen das Schaffen eines geeinten Europas als Antwort auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs setzten und auf Vergeltung für ihre Vertreibung verzichteten, bewerten wir als einen wichtigen deutschen Beitrag zur Versöhnung der europäischen Völker.
 
Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts. Wir beschließen den Gesetzentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzes in zweiter und dritter Lesung, der die Richtlinie 2014/60/EU umsetzt. Das neugeregelte Kulturgüterschutzgesetz schafft einheitliche und kohärente Regeln, die den Kulturgutschutz in Deutschland maßgeblich stärken werden. Es umfasst verbesserte Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen, um nationales Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen, um unrechtmäßig verbrachtes nationales Kulturgut zurückzuerhalten und um unrechtmäßig nach Deutschland verbrachtes Kulturgut anderer Staaten zurückzugeben. Im parlamentarischen Prozess haben wir darüber hinaus in weiteren Regelungen für eine ausgewogene Lösung zwischen den Interessen des Kunsthandels und der Bewahrung des nationalen kulturellen Erbes gesorgt.

Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit – Gesunde Ernährung, sichere Produkte (Ernährungspolitischer Bericht 2016). Der Ernährungspolitische Bericht stellt Grundlagen, Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Ernährungspolitik und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Zeitraum von 2013 bis 2017 dar. Zur bisherigen Bilanz der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gehören unter anderem die Verbesserung der Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln, die Reform des Deutschen Lebensmittelbuchs und der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, die Verbesserung von Prävention und Nichtraucherschutz bei Tabakprodukten und Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung auf das absolut notwendige Maß.

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