Die Parteispitzen von CDU und CSU haben sich letzte Woche in München getroffen und beschlossen, gemeinsam mit unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel an der Spitze in den Wahlkampf zur Bundestagswahl zu ziehen. Das ist ein wichtiges Signal der Geschlossenheit und Entschlossenheit. In diesem Bewusstsein sollten wir die nächsten Monate angehen. Entscheidend ist deshalb, welches Angebot wir den Bürgerinnen und Bürgern für die nächsten vier Jahre machen, wie wir für einen starken Staat und eine starke Wirtschaft sorgen, wie wir die ländlichen Räume lebenswert gestalten und wie wir die internationale Lage und die Europäische Union in unsicherer Zeit mitgestalten und Orientierung geben. Die Generalsekretäre von CDU und CSU wurden in München beauftragt, den Entwurf für ein Wahlprogramm zu erarbeiten.
Wir sollten aber nicht vergessen, dass es noch über sieben Monate bis zur Bundestagswahl sind. In den verbleibenden Sitzungswochen stehen noch wichtige und große Gesetzesvorhaben zur Beratung und Beschlussfassung wie die Grundgesetzänderungen, die Maut und die Vorhaben aus dem Bereich innere Sicherheit an. Hier wollen wir die Handschrift der Union deutlich machen und unser Land weiter voranbringen. Wir werden uns aber auch inhaltlich mit dem SPD-Kandidaten auseinander setzen. Er hat schon für Europa die falschen Rezepte, wie etwa die Vergemeinschaftung der Schulden, und deshalb werden wir ihm auch weiter auf den Zahn fühlen – auch wenn er meint, dies als Schlammschlacht bezeichnen zu müssen. Dadurch lassen wir uns nicht beeindrucken.
Föderalismus weiterentwickeln.
In dieser Sitzungswoche beraten wir die umfassende Gesetzesänderung mit Reformen des föderalen Finanzgefüges und der Aufgabenerledigung im Bundesstaat an.
Vorgesehen ist, den Ausgleich der Finanzkraft der Länder nicht wie bisher durch einen Finanzausgleich unter den Ländern vorzunehmen, sondern im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Die Bundesregierung schlägt vor, dass sich der Bund zu einer zusätzlichen finanziellen Beteiligung bereit erklärt, die im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen wird. Alle Länder stellen sich dadurch besser und können die Schuldenbremse ab 2020 sicher einhalten. Der Stabilitätsrat wird gestärkt und überwacht die Einhaltung der Schuldenbremse zukünftig auch auf Länderebene.
Daneben sind Reformen vorgesehen, um bestimmte Aufgaben besser und effizienter zu erledigen. Dazu gehören eine beim Bund angesiedelte Infrastrukturgesellschaft Verkehr, ein zentrales Bürgerportal für öffentliche Online-Anwendungen und eine beschränkte Mitfinanzierung der Bildungs-Infrastruktur finanzschwacher Kommunen. Zudem erhält der Bundesrechnungshof zusätzliche Erhebungsrechte durch den Bund, und eine engere Koordination des bundesweiten Steuervollzugs wird eingeführt.
Gelingt der Abschluss dieser Reform, besteht für Bund und Länder finanzielle Planungssicherheit für die Jahre ab 2020 bis mindestens 2030. Wir werden bei den Beratungen darauf achten, dass die Bundesinteressen gewahrt werden.
Schutz für Polizisten und Rettungskräfte weiter verbessert.
Wir setzen in dieser Woche ein unmissverständliches Signal, dass wir Gewalt gegenüber Einsatzkräften nicht hinnehmen. Rabiate Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte nehmen immer mehr zu. Diese Attacken sind völlig inakzeptabel. Endlich ist der Koalitionspartner auf die langjährige Forderung der Union eingeschwenkt, einen besseren Schutz nicht nur in Sonntagsreden einzufordern, sondern auch mit Hilfe des Strafrechts durchzusetzen.
Zukünftig droht Angreifern nicht nur bei sogenannten Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen eine Strafe, sondern bereits bei allgemeinen Diensthandlungen wie dem Streifengang und der Unfallaufnahme. Zusätzlich wird eine Mindeststrafe von drei Monaten eingeführt und der Kreis der besonders schweren Fälle erweitert. Trägt der Angreifer etwa eine Waffe bei sich, so droht auch dann eine besonders hohe Strafe, wenn er diese nicht verwenden wollte.
Die strafrechtlichen Regelungen zum besseren Schutz von Polizei- und Rettungskräften stehen in einer Linie mit weiteren Maßnahmen zur Stärkung unserer Polizei. Neben der bereits beschlossenen Schaffung von 10.000 neuen Stellen bei den Sicherheitsbehörden des Bundes (u.a. bei Bundespolizei und BKA) schaffen wir die Möglichkeit zum Einsatz sogenannter Bodycams, die Angriffe auf Bundespolizisten eindämmen sollen.
Die Woche im Parlament
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g). In erster Lesung beraten wir wie oben dargestellt ein Gesetzespaket zur Umsetzung der Beratungsergebnisse der Regierungschefs von Bund und Ländern vom Oktober 2016. Unter anderem wollen wir den gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze verbessern und die Verwaltung der Bundesautobahnen auf den Bund übertragen. Die föderalen Finanzbeziehungen stellen wir auf eine solide Basis für den Zeitraum ab 2020 bis mindestens 2030.
Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Wir widmen uns in erster Lesung verschiedenen Neuregelungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Zentrale Punkte sind dabei der Wegfall des Umsatzsteuervorwegausgleichs und des Länderfinanzausgleichs im engeren Sinne ab 2020 sowie die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse durch den Stabilitätsrat. Dem Saarland und Bremen gewähren wir Sanierungshilfen des Bundes, damit sie die Schuldenbremse eigenständig einhalten können. Um die Steuerungsrechte des Bundes bei Finanzhilfen für die Länder zu verbessern, soll der Bund Einfluss auf die grundsätzliche Ausgestaltung der Länderprogramme bei der Verwendung von Bundesmitteln erhalten.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Unsere Polizisten und die Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste verdienen Respekt und Wertschätzung. In Anbetracht zunehmender Gewaltdelikte insbesondere gegenüber Polizisten und anderen Vollstreckungsbeamten beraten wir in erster Lesung ein Gesetzesvorhaben zum besseren Schutz dieser Personengruppen bei gewalttätigen Übergriffen. Mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ wollen wir tätliche Angriffe auch bei allgemeinen Diensthandlungen der Ordnungshüter gesondert unter Strafe stellen und diese bereits dann als schweren Fall klassifizieren, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, auch ohne tatsächliche Verwendungsabsicht.
Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen. Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit muss eine Selbstverständlichkeit sein. Niemand möchte, dass seine Töchter schlechter bezahlt werden als seine Söhne. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, beraten wir in erster Lesung ein Entgelttransparenzgesetz, um das Verbot der Lohndiskriminierung in der Praxis durchzusetzen und um zu ermöglichen, dass geschlechtsbezogene Diskriminierung bei der Bezahlung leichter erkannt und beseitigt werden kann.
Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir Verbesserungen der Heil- und Hilfsmittelversorgung für gesetzlich Krankenversicherte. Wir stärken Beratungs- und Informationsrechte der Versicherten über Leistungsansprüche und Versorgungsmöglichkeiten und bringen eine fortlaufende Aktualisierung des Hilfsmittelkataloges auf den Weg.
Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlichen Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG). Auf nationaler Ebene ziehen wir die erforderlichen Konsequenzen aus den Enthüllungen im Zuge der sogenannten „Panama Papers“. Mit unserem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, erschweren wir inländischen Steuerpflichtigen die Möglichkeiten mittels Briefkastenfirmen in Steueroasen ihre Steuerpflichten in Deutschland zu umgehen. Hierfür wollen wir Mitwirkungspflichten erweitern, neue Anzeigepflichten für Banken einführen und die Finanzverwaltung mit umfassenden Ermittlungsbefugnissen ausstatten.
Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention. In erster Lesung beraten wir ein Gesetz zur Stärkung und Weiterentwicklung der Sekundierung von Zivilpersonen, die ein wichtiges Instrument der zivilen Krisenprävention ist. Mit einer Nachbesserung der bislang im Sekundierungsgesetz von 2009 getroffenen Regelungen zur sozialen Absicherung von Zivilpersonal, das die Bundesrepublik Deutschland für internationale Einsätze bereitstellt, verbessern wir deren Absicherung in Kriseneinsätzen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften. Im Rahmen des nationalen Aktionsprogramms zum Schutz von Gewässern und Böden erlassen wir eine neue Düngeverordnung. Dazu verabschieden wir in zweiter und dritter Lesung notwendige Ergänzungen und Erweiterungen des Düngegesetzes sowie der darin enthaltenden Verordnungsermächtigung.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, um die Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) bei verurteilten extremistischen Straftäter nach der Entlassung in zwei Punkten auszuweiten. Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung soll auch bei den Vergehen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung, der Unterstützung einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung und des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für Selbige nach der Verbüßung von Haftstrafen möglich sein. Darüber hinaus sollen für die Anordnung künftig zwei, statt wie derzeit drei Jahre Haft ausreichend sein.
Regionale Wirtschaftspolitik – Ein integriertes Fördersystem für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland schaffen. Seit 1969 ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ein zentrales Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen. Basierend auf der GRW wollen wir in dem gemeinsam mit der SPD eingebrachten Antrag ein integriertes, gesamtdeutsches Fördersystem ab 2020 aufbauen. Zu unserem Antrag beraten wir die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie.
MINT-Bildung als Grundlage für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für die Teilhabe an unserer von Wissenschaft und Technik geprägten Welt. Deutschland braucht hochqualifizierte Fachkräfte insbesondere in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Wir begrüßen das Engagement der Bundesregierung, der Wirtschaft und privater Initiativen den MINT-Nachwuchs zu fördern. Um dem dennoch drohenden Fachkräftemangel in diesem Bereich früh entgegenzuwirken, fordern wir die Bundesregierung und die Länder in unserem gemeinsam mit dem Koalitionspartner erarbeiteten Auftrag auf, die MINT-Bildung in Deutschland weiter zu stärken. Hierfür setzen wir uns für ein strategisches Gesamtkonzept ab der frühkindlichen Bildung und die Einrichtung eines bundesweiten MINT-E-Portals ein.