Neues aus der Parlamentswoche

Um es klipp und klar zu sagen: Die Nazi-Vergleiche des türkischen Präsidenten Erdogan sind inakzeptabel und klar zurückzuweisen. Wer das demokratische Deutschland mit dem des Nationalsozialismus gleichsetzt, überschreitet nicht nur jedes Maß, sondern disqualifiziert sich selbst. Er relativiert damit auch in unerträglicher Weise die furchtbaren Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus. Im Übrigen haben wir keinen Nachhilfeunterricht in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von einem türkischen Autokraten notwendig, der wie Erdogan in der Türkei erhebliche Defizite in Sachen Meinungs- und Pressefreiheit, Religionsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit hat. Der Umgang mit der Türkei ist ein emotionales Thema, das die Menschen in Deutschland sehr bewegt. Wir wollen nicht, dass innertürkische Konflikte in unserem Land ausgetragen werden. Wir müssen jedoch einen kühlen Kopf bewahren, um eine Spirale der Eskalation zu vermeiden und Erdogan nicht in die Opferrolle hineinzutreiben, die er für seine politischen Zwecke in der Türkei braucht.

Die oberste politische Tugend ist die Klugheit. Und politisch klug ist es, zu unseren Werten wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die uns in Deutschland stark machen, zu stehen. Deshalb macht es keinen Sinn, ein generelles Versammlungsverbot mit Auftritten türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland zu verhängen, solange Recht und Gesetz eingehalten werden und solange im Voraus klar ist, wer zu einer Veranstaltung als Redner kommt. Wer aber in unserem Land bei Veranstaltungen uns als faschistisch beschimpft, der ist hier unerwünscht.
 
Das hat nichts mit Duckmäusertum oder Erpressbarkeit zu tun, wie allenthalben zu lesen ist. Deutschland ist von der Türkei nicht erpressbar. Das Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei ist auch in türkischem Interesse, weil mehrere Milliarden Euro für die Versorgung der in der Türkei lebenden Flüchtlinge fließen und dem menschenunwürdigen Schlepperunwesen in der Ägäis ein Ende bereitet wurde. Die Türkei hat erhebliche wirtschaftliche Probleme, weshalb sie auf die Zusammenarbeit mit der EU angewiesen ist. Daher sollten wir dieses Gerede von der angeblichen Erpressbarkeit der Bundesregierung bleiben lassen. Es wird vom Wiederholen nicht richtiger.

Wir sollten bei all dem nicht vergessen: Die Türkei ist nicht gleich Präsident Erdogan. Es gibt viele menschliche Bindungen und Freundschaften zwischen Deutschen und Türken, es gibt viele Bürger mit türkischen Wurzeln in Deutschland. Uns ist an einem guten Verhältnis mit ihnen und an einem inneren Frieden in unserem Land gelegen.
 
Wir schauen nach vorne, die SPD zurück.
Die SPD schickt sich an, den vierten Bundestagswahlkampf mit der Agenda 2010 zu führen. Wenn die Sozialdemokraten eine „Agenda rückwärts“ wollen, sollen sie es gerne damit versuchen. Das geht an den tatsächlichen Herausforderungen unseres Landes, an den Sorgen der Menschen vorbei.
 
Der Kandidat versucht sich in Augenwischerei, wenn er behauptet, die Union habe die innere Sicherheit in Deutschland riskiert – während vier der fünf unsichersten Bundesländer von der SPD geführt werden. In NRW kann man kaum noch von „Sicherheitslage“ sprechen, wenn man die Probleme bei der inneren Sicherheit betrachtet: Hooligan-Krawalle und Silvesternacht in Köln, die meisten Einbrüche und schlechte Aufklärungsquote hat die SPD dort zu verantworten.
 
Wir treten damit an, die Bürgerinnen und Bürger mit unseren Ideen für Deutschland 2025 zu gewinnen. Wir schauen nach vorne, wir ruhen uns auf unseren Erfolgen der letzten Jahre nicht aus. Wir treten für eine starke Wirtschaft auch im Zeitalter der Digitalisierung ein. Wir wollen erst das Geld erwirtschaften und es dann den Schwachen in unserer Gesellschaft zugutekommen zu lassen und nicht umgekehrt wie die SPD. Mit erfolgreichem Wirtschaften sorgen wir für die Grundlage einer sicheren Rente und eines guten Gesundheits- und Pflegesystems. Wir werden in die innere Sicherheit weiter massiv investieren und Deutschland mit unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel sicher durch international unruhige Zeiten führen. Schließlich werden wir vor allem für Familien etwas tun, um sie zu entlasten und ihren Alltag konkret zu erleichtern.
 
Die Maut kommt.
Wir legen in dieser Wahlperiode den Grundstein für eine Verbesserung der Verwaltung, der Planung und der Instandhaltung unserer Infrastruktur. Nachdem wir mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 eine Rekordsumme für Erhalt und Ausbau der Verkehrsverbindungen in Deutschland bereitgestellt haben, muss nun alles in die Wege geleitet werden, dass es zügig mit Ausbau und Instandsetzung vorangeht. Dazu bereiten wir die Gründung einer Autobahngesellschaft vor, die in Zukunft alle Aufgaben, die sich aus Planung, Bau und Instandhaltung der Autobahnen ergeben, in einer Hand bündeln soll.

Eines der wichtigsten Mittel für Erhalt und Ausbau stellt die Nutzerfinanzierung der Autobahnen dar, die bereits mit der Einführung einer LKW-Maut begonnen wurde. Wir gehen in dieser Woche den zweiten Schritt an und setzen unsere Pläne auch für die PKW-Nutzer um. Wir stellen damit sicher, dass nun alle Nutzer deutscher Autobahnen, inländische und ausländische, zu deren Erhalt beitragen, ohne dass inländische Autofahrer schlechter gestellt werden. Das nach Rücksprache mit der EU-Kommission überarbeitete Regelwerk für die PKW-Maut, die Infrastrukturabgabe, beraten wir in dieser Woche im Plenum in erster Lesung.
 
Die Woche im Parlament
 
Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 9. März 2017 und zum Vorbereitungstreffen der 27 Staats- und Regierungschefs für den Jubiläumsgipfel in Rom am 25. März 2017. Traditionell werden Wirtschaftsthemen wie die wirtschaftliche Lage der EU, der Digitale Binnenmarkt und der Freihandel die Agenda des Europäischen Rats dominieren. Ausgehend von den im Februar auf Malta getroffenen Vereinbarungen werden sich die Staats- und Regierungschefs daneben zu den Themen Migration und Mittelmeerroute beraten. Anlässlich des 60. Jahrestages der Römischen Verträge am 25. März 2017 steht der zweite Gipfeltag im Zeichen der „Zukunft der EU 27“. Am 1. März legte die EU-Kommission hierfür in einem Weißbuch fünf Optionen für die Weiterentwicklung der EU vor. Auch das EU-Parlament hat im Februar Entschließungen zur Zukunft der EU angenommen. Nicht zuletzt wird sich die Bundesrepublik auf dem bevorstehenden Gipfel für die Wiederwahl des Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, einsetzen. 

Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In zweiter und dritter Lesung setzen wir eine EU-Richtlinie zum Schadenersatz für Kartellschäden um. Wir ermöglichen Unternehmen und Verbrauchern ihre Schadenersatzansprüche wegen Kartellverstößen Dritter effektiver durchzusetzen. Weitere gesetzliche Verbesserungen betreffen die Anpassung des Kartellrechts an die zunehmende Digitalisierung und die Schließung einer bestehenden Haftungslücke, so dass sich Unternehmen nicht durch Umstrukturierungen ihrer Bußgeldhaftung entziehen können.

Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes. Auf Basis der im Dezember 2016 erzielten Einigung mit der EU-Kommission beraten wir in erster Lesung daraus resultierende Änderungen des Infrastrukturabgabengesetzes. Der Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung eröffnet größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.

Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, tragen wir den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung. Wir verstärken die ökologische Komponente des Steuerentlastungsbetrags bei der Kfz-Steuer für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse. Aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz resultiert für diese Fahrzeuge insgesamt eine Entlastung, die über der Infrastrukturabgabe liegt. 
 
Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz). In erster Lesung widmen wir uns nachhaltigen Veränderungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland, die unter anderem das Sozialpartnermodell betreffen. Wir legen die Grundlage für eine reine Beitragszusage in Tarifverträgen anstelle der bisherigen Zusage mit Mindestleistung sowie für die Weitergabe ersparter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 15 Prozent. Weitere Regelungsbereiche umfassen eine neue Geringverdienerförderung und die Optimierung der Riester-Rente.
 
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. In erster Lesung beraten wir ein wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag, die effektivere Ausgestaltung von Strafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. Hierzu führen wir Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung sowie Verfahrensvereinfachung in Ermittlungs-, erstinstanzlichen und Revisionsverfahren ein. Wir schränken die Möglichkeiten für Verteidiger ein, durch sehr späte Anträge den Prozess bewusst zu verschleppen.
 
Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG). Patienten müssen sich auch künftig darauf verlassen können, mit hochwertigen und innovativen Arzneimitteln versorgt zu werden. Gleichzeitig muss die langfristige Finanzierbarkeit des deutschen Gesundheitswesens gewährleistet sein. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir deshalb Maßnahmen zur Stärkung der Arzneimittelversorgung von gesetzlich Krankenversicherten und des Pharmastandortes Deutschland als solchem. Des Weiteren entwickeln wir die mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz eingeführten Instrumente weiter, zum Beispiel durch bessere Berücksichtigung der Besonderheiten von Kinderarzneimitteln und Antibiotikaresistenz bei der Nutzenbewertung.

Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und –Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU). In erster Lesung beraten wir die Anpassung des Datenschutzrechts des Bundes an die Daten-schutzgrundverordnung, wodurch das bisherige Bundesdatenschutzgesetz vollständig ersetzt werden soll und den EU-Mitgliedstaaten verbliebene Gestaltungsspielräume genutzt werden. Dies stellt eine umfassende Reform des Bundesdatenschutzrechts dar, das u.a. für die öffentlichen Stellen des Bundes, Bürger und Unternehmen gilt. Wir setzen zudem die EU-Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz um und nehmen erforderliche Folgeänderungen in den Sicherheitsgesetzen des Bundes vor.

Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Der technische Fortschritt im Automobilbau wird in absehbarer Zeit den Einsatz immer weiter automatisierter Systeme in Fahrzeugen möglich machen. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf zur grundlegenden Regelung des Zusammenwirkens zwischen Fahrer und einem Kfz mit automatisierten Fahrfunktionen. Wir schaffen damit die Grundlage dafür, dass die Innovation bei Autos weiter vorangehen kann.

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