Der Wahlsieg am Wochenende ist ein guter Auftakt für uns ins Wahljahr. Wir beglückwünschen die CDU im Saarland mit Annegret Kramp-Karrenbauer an der Spitze zu ihrem eindrucksvollen Ergebnis. Das Wahlergebnis ist nicht nur Beleg für eine gute Ministerpräsidentin, sondern es zeigt, dass die meisten Bürger einer stabilen, sicheren Regierung eher zutrauen, die Zukunft gut zu gestalten als einem rot-roten Experiment. Es war offenkundig ein Fehler der SPD, ihre bisherige Linie im Saarland aufzugeben und nach allen Seiten offen zu sein. Das haben ihr die Bürgerinnen und Bürger nicht durchgehen lassen. Die SPD muss nun erklären, wie sie es mit der Linkspartei im Bund hält, die die Nato auflösen und die russische Aggression gegen die Ukraine einfach hinnehmen will. Leitfiguren der Linken wie Sarah Wagenknecht lassen keine Zweifel daran, dass sie ein anderes Deutschland wollen: Ohne solide Haushaltsführung, ohne innere Sicherheit, Bleiberecht für alle statt Ausweisung krimineller Zuwanderer. Wir als Union haben eine klare Position: Wir koalieren weder mit den Populisten von links noch von rechts. Von dieser Klarheit ist die SPD weit entfernt.
Eines belegt das Ergebnis im Saarland auch: Die Prognosen werden schwieriger, denn kaum einer von uns hätte ein solches Ergebnis erwartet. Dies liegt sicher daran, dass drei von vier Meinungsforschungsinstituten ein Kopf-an-Kopf-Rennen von CDU und SPD prognostizierten. Das zeigt uns allen, aber gerade den Wahlkämpfern in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, dass wir uns von Umfragen nicht zu stark beeinflussen lassen, sondern mit Zuversicht und innerer Haltung für unsere Position werben sollten.
Wir arbeiten weiter für Deutschland.
Es sind von nun an noch rund sechs Monate bis zur Bundestagswahl, das ist ein langer Zeitraum. Daher wollen die Spitzen der Koalition in dieser Woche im Koalitionsausschuss klären, welche Vorhaben wir noch in den kommenden Monaten umsetzen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Es gibt Themen, die kein Abwarten dulden: Wir müssen dringend etwas gegen den wiederholten Sozialbetrug im Asylsystem tun. Wer unter mehreren Identitäten sich Geldleistungen erschleicht, verwirkt unsere Gastfreundschaft und muss unser Land wieder verlassen. Hier drängen wir auf eine klare Regelung im Ausländer- und Asylrecht. Wieso wiederholter Diebstahl zu leichterer Abschiebung führen soll, wiederholter Sozialbetrug aber nicht, kann man den Bürgern im Land nicht erklären. Zudem müssen wir Einbrecher härter bestrafen: Wenn Täter in Wohnungen einbrechen, hat das oft traumatische Folgen für die Opfer. Dieser Eingriff in die Privatsphäre ist kein Kavaliersdelikt. Wir wollen, dass Wohnungseinbrecher mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe erhalten. Die SPD muss jetzt klar sagen, ob sie die Bürger oder die Einbrecher schützen will.
Maritime Wirtschaft weiter stärken.
Die Leistungsfähigkeit der maritimen Wirtschaft ist für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zwingende Voraussetzung, da der überwiegende Teil des interkontinentalen Warenaustauschs über den Seeweg läuft. In der Branche mit Schiffbau und Meerestechnik, Schifffahrt, Häfen und Logistik, Offshore-Windindustrie und maritimer Sicherheit arbeiten etwa 400.000 Menschen. Die maritime Industrie umfasst gut 2.800 Unternehmen, ist überwiegend mittelständisch geprägt und verteilt sich über ganz Deutschland.
Die Herausforderungen sind groß und reichen von der internationalen Schifffahrtskrise über das Finden von Fachpersonal, den Klima- und Umweltschutz bis hin zur fortschreitenden Digitalisierung und Automatisierung der Wirtschaft. Wir unterstützen daher die von der Bundesregierung beschlossene „Maritime Agenda 2025“. Wir wollen die maritime Technologieführerschaft sichern, neue Zukunftsmärkte erschließen, die maritime Energiewende vor-anbringen und die Chancen von Industrie 4.0 auch auf diesem Sektor nutzen. Schließlich müssen auch in diesem Bereich Investitionen schnell realisiert werden. Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Nutzerfreundlichkeit müssen bei Planungen als berechtigte Allgemeininteressen in einen guten Ausgleich gebracht werden. Wenn eine kleine Pflanze die Elbvertiefung vor dem Hamburger Hafen deutlich verzögert, stellt sich uns schon die Frage, ob die Gesetze diesen Interessenausgleich nicht besser widerspiegeln müssen.
Die Woche im Parlament
Innovation und Forschung als Wettbewerbsvorteil der deutschen maritimen Wirtschaft. Anlässlich der Zehnten Nationalen Maritimen Konferenz am 3./ 4. April 2017 in Hamburg legen wir einen gemeinsam mit dem Koalitionspartner erarbeiteten Antrag vor, der die Themen Schifffahrt, Häfen und Logistik, Klima und Umweltschutz, Schiffbau und Meerestechnik, Offshore-Windindustrie sowie Maritime Sicherheit behandelt. Wir begrüßen die bereits vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung in diesen Bereichen und fordern sie zu weiteren Maßnahmen auf, wie zum Beispiel bei fortschrittlichen und umweltfreundlichen Schiffsantrieben oder ihrem Eintreten für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Seeverkehrsraums ohne Wettbewerbsverzerrungen.
Maritime Agenda 2025. Für die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstandortes Deutschland. - Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland. Mit der Maritimen Agenda 2025 liefert die Bundesregierung eine ressortübergreifende Strategie zur Stärkung Deutschlands als maritimem Wirtschaftsstandort. Angesichts neuer Herausforderungen im Klima- und Umweltschutz, aber auch durch fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung muss die Innovationskompetenz der mittelständisch geprägten Branche gestärkt werden. Zentrale Bausteine der Strategie sind demzufolge die Sicherung der Technologieführerschaft, die Eröffnung neuer Zukunftsmärkte, die Förderung der maritimen Energiewende und die Nutzbarmachung des Potentials von Industrie 4.0. Das Umsatzvolumen der maritimen Wirtschaft wird auf bis zu 50 Milliarden Euro geschätzt. Direkt oder indirekt arbeiten dort etwa 400.000 Menschen. Daher hat die Koalition die maritime Wirtschaft gestärkt, indem wir im steuerlichen Bereich die Chancen der deutschen Flagge im internationalen Vergleich verbessert haben.
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016. Mit der neuen Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt die Bundesregierung die umfassendste Weiterentwicklung seit deren erster Verabschiedung im Jahr 2002 vor. Erarbeitet wurde sie unter intensiver Einbeziehung der Fachöffentlichkeit in einem breit angelegten Konsultationsprozess. Die neue Nachhaltigkeitsstrategie unterstreicht die Bedeutung der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und richtet sich an deren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen aus. Mit der neuen Nachhaltigkeitsstrategie gehen wir wichtige Zukunftsfragen an und setzen mit der systematischen Ausrichtung an den globalen Nachhaltigkeitszielen internationale Maßstäbe.
Sechster Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. In ihrem Sechsten Pflegebericht liefert die Bundesregierung einen umfassenden Überblick über die Situation der Pflegeversicherung im Berichtszeitraum von Anfang 2011 bis Ende 2015. Neben Zahlen, Daten und Fakten zu allen Aspekten der Pflegeversicherung widmet sich der Bericht den Herausforderungen, die zu Beginn des Berichtzeitraums bestanden und erörtert die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen. Zudem werden die Auswirkungen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes sowie des Ersten Pflegestärkungsgesetzes dargestellt. Wir haben viel in der Pflege für die Betroffenen und ihre Familien erreicht in dieser Legislaturperiode.
Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir Ergänzungen zur Stärkung der Finanzmarktstabilität und schaffen mehr Rechtssicherheit bei den Wohnimmobilienkreditrichtlinien. Zum einen soll die Bankenaufsicht mit zusätzlichen Instrumenten ausgestattet werden, um Spekulationen an Immobilienmärkten bei der Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen zu bekämpfen. Zum anderen vereinheitlichen wir bei Wohnimmobilienkrediten die Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Damit begegnen wir Unsicherheiten der Banken bei der Vergabe von Darlehen, die in jüngster Zeit zum Nachteil, insbesondere von jungen Familien und von Senioren, ausgefallen sind.
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz – SchienenlärmschutzG). Für den Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 beschließen wir in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, das den Betrieb lauter Güterwagen ab diesem Stichtag grundsätzlich verbietet. Über einen einzuhaltenden Schallemissionswert begrenzen wir den von Güterwagen produzierten Lärm. Dabei wahren wir den EU-weit geltenden Anspruch auf Zugang zum Schienennetz, indem nicht umgerüstete Güterwagen ihre Geschwindigkeit so weit drosseln müssen, dass sie nicht lauter sind als Güterzüge mit leisen Wagen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung verbesserter Lärmschutz an deutschen Bahngleisen.
Mitteilung des Vereinigten Königreichs über seine Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union stellt einen einzigartigen Vorgang in der Geschichte Europas dar, der uns vor unbekannte Herausforderungen stellt. Im Vorfeld des Sondertreffens der Staats- und Regierungschefs anlässlich des für den 29. März 2017 angekündigten Austrittsantrags des Vereinigten Königreiches diskutieren wir Leitlinien und Modalitäten der bevorstehenden Verhandlungen. Zum einen müssen wir die Grundlagen für eine geordnete Entflechtung der umfangreichen Beziehungen zwischen den 27 EU-Mitgliedern und Großbritannien und damit die Voraussetzungen für eine konstruktive Neuausrichtung der künftigen Beziehungen schaffen. Zum anderen wollen wir die Einigkeit der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten stärken und den Mehrwert der EU-Mitgliedschaft deutlich machen.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Auf Antrag der Bundesregierung beraten wir die Verlängerung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali bis zum 31. Mai 2018. Die Obergrenze soll weiterhin bei 300 Soldaten liegen und das Einsatzgebiet das Staatsgebiet Malis bis zum Nigerbogen umfassen. Die Aufgaben der deutschen Streitkräfte liegen dabei unverändert in der Ausbildung und Beratung der malischen Kräfte, der Beratung des malischen Verteidigungsministeriums sowie in der Unterstützung der grenzübergreifenden Kooperation von Streitkräften der G5-Sahel, einer Regionalorganisation der Sahelstaaten Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und Tschad. Mit unserem fortwährenden Engagement unterstützen wir weiterhin die Herstellung von Staatlichkeit im Land.
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Der technische Fortschritt im Automobilbau wird in absehbarer Zeit den Einsatz immer weiter automatisierter Systeme in Fahrzeugen möglich machen. Automatisiert bedeutet, dass der Fahrer jederzeit in der Lage sein muss, die volle Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz zur grundlegenden Regelung des Zusammenwirkens zwischen Fahrer und einem Kfz mit automatisierten Fahrfunktionen. Wir schaffen damit die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Innovation bei Autos weiter vorangehen kann. Ferner leisten wir einen Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Vorreiterrolle Deutschlands in diesem Bereich der Automobilindustrie.