Wir kommen gestärkt und zuversichtlich aus der Osterpause. Der Wahlsieg von Annegret Kramp-Karrenbauer im Saarland hat uns allen in der Union gut getan. Er gibt den Wahlkämpfern in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Rückenwind und Mut für die letzten Wochen. Zudem hat die CSU ihre wichtigsten Personalfragen geklärt, das ist gerade für uns in der gemeinsamen CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine erfreuliche Nachricht. Geschlossen gehen wir in die nächsten Wochen, um den wahlkämpfenden Landesverbänden in Düsseldorf und Kiel eine Hilfe zu sein. Das Ergebnis der ersten Runde der Präsidentenwahl in Frankreich macht uns optimistisch, dass am 7. Mai 2017 bei der Entscheidung die Vernunft obsiegt und Emmanuel Macron gewählt wird. Wichtig ist, dass den Populisten von links und rechts nicht nur in Frankreich und bei den Unterhauswahlen im Vereinigen Königreich eine Absage erteilt wird, sondern auch bei uns in Deutschland.
Unsere Haltung in dieser Frage ist glasklar: Wir werden nach der Bundestagswahl keine Koalition mit Populisten eingehen – weder mit linken noch mit rechten. Diese Klarheit fehlt der SPD: Sie arbeitet ganz bewusst für ein Bündnis mit der Linkspartei, wie das heutige Treffen von rot-rot-grünen Bundestagsabgeordneten eindrucksvoll zeigt. Wir werden den Menschen in den kommenden Monaten bewusst machen, dass es besser ist, mit Angela Merkel als Bundeskanzlerin in die Zukunft zu gehen als unter Rot-Rot-Grün zurück in die Vergangenheit.
Wichtige Schritte zu mehr innerer Sicherheit.
Mit einer ganzen Reihe von Sicherheitsgesetzen verbessern wir in dieser Woche die Sicherheitsstruktur in unserem Land. Die Reform des BKA-Gesetzes schafft den rechtlichen Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme. Es ist für die Alltagsarbeit der Polizisten und Kriminalbeamten von unschätzbarem Wert, wenn die IT-Systeme auf der Höhe der Zeit sind. Nur so ist der Wettlauf mit den Kriminellen zu gewinnen.
Wir schaffen zudem in dieser Woche die Voraussetzung, um Fluggastdaten zur Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität zu nutzen. Für dieses Vorhaben haben wir jahrelang auf EU-Ebene gekämpft und erst die Terroranschläge in Frankreich haben die linken Parteien im Europäischen Parlament einlenken lassen.
Ein besonderes Anliegen der Union ist der stärkere Schutz von Polizisten und anderen Einsatzkräften bei gewalttätigen Übergriffen. Die alarmierenden Zahlen aus der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik in diesem Bereich zeigen die Dringlichkeit dieses Anliegens. Das sind wir all jenen schuldig, die tagtäglich den Kopf für uns alle hinhalten. Zugleich greifen wir bei der unterlassenen Hilfeleistung die Problematik der „Gaffer“ auf, die die Einsatzkräfte in unverantwortlicher Weise bei ihrer Arbeit behindern.
Schließlich zeigen die aktuellen Zahlen auch: Dort, wo die Union den Innenminister, stellt lebt es sich sicherer. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist das Risiko, Opfer eines Einbruchs zu werden, fünfmal so hoch wie in Bayern. In Baden-Württemberg gibt es die wenigsten Straftaten pro 100.000 Bürger. Nordrhein-Westfalen hat die schlechteste Aufklärungsquote von allen Flächenländern. Wir werden daher im Plenum und am Mittwoch bei unserem Fraktionskongress „Tag der inneren Sicherheit“ und beim Empfang mit der Bundeskanzlerin zeigen: CDU und CSU sind die Parteien der inneren Sicherheit.
Armutsprävention und Renteneinheit.
Wir bringen Ruhe in das komplizierte Thema Rente. Ausdruck dieser Zielsetzung sind zwei Gesetzentwürfe für höhere Erwerbsminderungsrenten und für ein bundesweit einheitliches Rentenrecht, die wir in erster Lesung beraten.
Ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West vollendet die Deutsche Einheit bis 2025. Als letztes der Sozialsysteme vereinheitlichen wir die gesetzliche Rentenversicherung. In einem Aufholprozess werden die Renten von 51 Prozent im Jahr 1991 bis 2025 auf 100 Prozent des Westwertes ansteigen und bis dahin die Höherwertung der Ostlöhne bei der Rente abgeschmolzen sein.
Und: Es geht um Armutsprävention. Wir weiten die Leistungen für diejenigen weiter spürbar aus, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in Rente gehen und mit Altersarmut rechnen müssen – und zwar schon zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode. Die Reform stellt alle besser, die ab Anfang 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente gehen. Die Renten dieser 1,8 Millionen Menschen werden künftig so berechnet, als ob sie bis 65 Jahre mit ihrem durchschnittlich verdienten Lohn weiter gearbeitet hätten. Die bestehenden Abschläge bleiben unverändert. Die Erfolge der Rentenpolitik der letzten 15 Jahre werden damit nicht gefährdet.
Die Woche im Parlament
Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Sondertreffen des Europäischen Rates zu 27 am 29. April 2017 in Brüssel. Nachdem das Vereinigte Königreich am 29. März 2017 seine Absicht nach Art. 50 EUV mitgeteilt hat, aus der EU auszutreten, beschließen die Staats- und Regierungschefs der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten die Leitlinien der anstehenden Verhandlungen über das Austrittsabkommen. Hauptziel dabei ist es, einen geordneten Austritt sicherzustellen. Deutschland liegt viel an freundschaftlichen und engen Beziehungen der EU27 mit dem Vereinigten Königreich. Dennoch bedarf es einer klaren Verhandlungshaltung: Ein „Rosinenpicken“ durch das Vereinigte Königreich darf es nicht geben. So muss, wer die Rechte und Vorteile des Binnenmarktes genießen will, auch die mit ihm verbundenen Pflichten erfüllen. Für uns haben der Zusammenhalt in der EU und die Wahrung europäischer Interessen bei den „Brexit“-Verhandlungen oberste Priorität.
Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen. Mit dem Gesetz, welches wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, sollen konzerninterne Aufwendungen für Rechteüberlassungen, wie etwa Lizenzen, über eine sogenannte „Lizenzschranke“ künftig nicht oder nur zum Teil steuerlich abgezogen werden können. Gerade große US-Gesellschaften wie Apple oder Google haben derartige Gestaltungsmodelle in der Vergangenheit genutzt, um ihre Gesamtsteuerlast wesentlich zu reduzieren. Wir gehen damit weiter gegen Gewinnverlagerungen von multinational tätigen Unternehmen durch Nutzung von Präferenzsystemen in anderen Staaten vor und verringern Wettbewerbsnachteile rein national tätiger, mittelständischer Unternehmen. Die Regelungen sollen auf Aufwendungen angewandt werden, die nach dem 31. Dezember 2017 anfallen.
Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz). Wir ziehen die national erforderlichen Konsequenzen aus den Enthüllungen im Zuge der sogenannten „Panama Papers“. Mit unserem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, erschweren wir inländischen Steuerpflichtigen die Möglichkeiten, mittels Briefkastenfirmen in Steueroasen ihre Steuerpflichten in Deutschland zu umgehen. Hierfür erweitern wir Mitwirkungspflichten, führen neue Anzeigepflichten für Banken ein und statten die Finanzverwaltung mit umfassenden Ermittlungsbefugnissen aus. Weitere steuerrechtliche Änderungen betreffen die dauerhafte Fortschreibung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs. Zudem grenzen wir Missbrauch beim Kindergeldbezug ein.
Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz). In erster Lesung beraten wir eine Anhebung der Erwerbsminderungsrenten für all diejenigen, die ab 2018 aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen müssen. Deren Zurechnungszeit wollen wir schrittweise bis 2024 auf das 65. Lebensjahr anheben. Dadurch berechnen sich die Renten von Erwerbsgeminderten so, als ob sie drei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Entsprechendes soll ebenfalls für Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten gelten. Die schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit für Rentenzugänge wollen wir auch in der Alterssicherung der Landwirte einführen.
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz). Entsprechend der Ziele des Koalitionsvertrages schaffen wir mit dem Gesetzentwurf, welchen wir in erster Lesung beraten, die Voraussetzungen für die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West bis zum Jahr 2025. Mit diesem Vorhaben legen wir den Grundstein für ein bundesweit einheitliches Rentenrecht. In einem für viele Menschen wichtigen Bereich tragen wir so zur Rechtseinheit und damit zu inneren Einheit unseres Landes bei.
Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes. In erster Lesung beraten wir die Aufhebung entsprechender Strafurteile für die Betroffenen und die Einführung eines pauschalisierten Entschädigungs-modells, das Entschädigungen für Verurteilungen oder strafgerichtliche Unterbringungsanordnungen regelt. Vorgesehen ist ein Pauschalbetrag von 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenem Jahr erlittener Freiheitsentziehung.
Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir Maßnahmen zur Stärkung des Datenschutzes bei der Strafverfolgung, zur Harmonisierung und Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Polizeibehörden in Europa sowie zur Modernisierung des Bundeskriminalamtes. Wir folgen damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016 sowie neuen europarechtlichen Anforderungen an den Datenschutz. Mit der Einführung einer einheitlichen Informationstechnik und eines Verbundsystems mit zentraler Datenhaltung stärken und modernisieren wir die Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamts. Damit bringen wir eine grundlegende, landesweite Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme auf den Weg.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Unsere Polizisten und die Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste verdienen Respekt und Wertschätzung. In Anbetracht zunehmender Gewaltdelikte, vor allem gegenüber Polizisten, beschließen wir in zweiter und dritter Lesung Änderungen zum besseren Schutz dieser Personengruppen bei gewalttätigen Übergriffen. Mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ wollen wir tätliche Angriffe auch bei allgemeinen Diensthandlungen wie etwa dem bloßen Streifengang gesondert unter Strafe stellen. Diese gelten bereits dann als schwerer Fall, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, selbst wenn eine tatsächliche Verwendungsabsicht nicht vorliegt.
Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem gesonderte strafrechtliche Regelungen für die Beleidigung ausländischer Staaten ab dem 1. Januar 2018 aufgehoben werden würden. Für die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten würde künftig kein erhöhter Strafrahmen mehr gelten. Bislang ist deren Beleidigung mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen belegt. Für verleumderische Beleidigung drohen gar Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.