Neues aus der Parlamentswoche

Wir haben Helmut Kohl heute Morgen in einer würdigen Totenmesse in der Berliner Hedwigskathedrale gedacht und von ihm hier in Berlin, der Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands und am Sitz des Deutschen Bundestages, dem er viele Jahre angehörte, Abschied genommen. Wir danken Herrn Prälat Dr. Jüsten herzlich für die Feier des Gottesdienstes und seine Predigt. Die Kanzlerschaft von Helmut Kohl waren 16 gute Jahre für Deutschland. Helmut Kohl war ein großer Europäer und deutscher Patriot. Bei ihm war immer erkennbar, dass Patriot zu sein in heutiger Zeit bedeutet, Europäer zu sein. Mit diesem Bewusstsein hat Helmut Kohl für die vielleicht größte Vision seiner Generation gearbeitet – für ein Europa in Frieden und ohne Grenzen. Wir verneigen uns vor dem großen Lebenswerk von Helmut Kohl und fühlen uns diesem Vermächtnis verpflichtet. Wir sind dankbar, dass wir ihn unter uns haben durften.

Andere machen Wahlkampf, wir regieren weiter für unser Land.
Die SPD verliert die Nerven. Der SPD-Parteivorsitzende vergreift sich in seiner Attacke auf die Bundeskanzlerin und findet Formulierungen, die eines Spitzenkandidaten einer demokratischen Partei unwürdig sind.
 
Die Ankündigung der SPD, am Freitag der letzten Sitzungswoche einen Gesetzentwurf zur „Ehe für alle“ zusammen mit der Opposition abstimmen zu wollen, ist ein schwerer Vertrauensbruch. Wir werden deshalb der Aufsetzung auf die Tagesordnung nicht zustimmen. Aber mit der Opposition hat die SPD dafür die erforderliche Mehrheit. Ich bin sicher, dass es der SPD nicht nützen wird, mit einem so sensiblen Thema Wahlkampf zu machen. Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland werden erkennen, dass bei einer solch nervösen Truppe die Herausforderungen für unser Land nicht gut aufgehoben sind.
 
Im Urheberrecht streben wir nach langen internen Diskussionen einen Kompromiss zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und der einfachen Nutzung wissenschaftlicher Werke durch Studenten an. Es ist eine schwierige Abwägung, da wir als Partei des Eigentumsschutzes sehr wohl die Interessen von Verlegern und Autoren im Blick haben. Gerade als rohstoffarmes Land müssen wir den Wert geistiger Arbeit schätzen und ihn auch rechtlich schützen. Es gilt, die Vielfalt wissenschaftlicher Verlage zu erhalten und ihnen marktwirtschaftliche Instrumente an die Hand zu geben. Daher haben wir die jetzige neue Regelung bewusst auf fünf Jahre befristet, damit zwischen Verlagen und Universitäten bis dahin eine zentrale Lizenzplattform entwickelt werden kann.
 
Im Energiebereich gestalten wir die Übertragungsnetzentgelte gleichmäßiger und vermeiden dabei Kostensprünge für die hochenergieintensive Industrie. Die Angleichung erfolgt nicht mit einem Mal, sondern innerhalb von fünf Jahren.
 
Für den digitalen Bereich bringen wir zwei wichtige Neuerungen auf den Weg. Zum einen reformieren wir das Telemediengesetz, um unter anderem Konsequenzen aus einem Urteil des Europäischen Gerichthofs zu ziehen. Damit wird die Nutzung von WLAN weiter erleichtert. Zum anderen schaffen wir – wie unten näher beschrieben – einen effektiveren Mechanismus, damit Betreiber von sozialen Netzwerken ihrer jetzt schon bestehenden Pflicht nachkommen, rechtswidrige Inhalte zu löschen, sobald sie Kenntnis davon erlangen.
 
Bei der inneren Sicherheit setzen wir unseren konsequenten Weg für einen starken Staat fort: Einbrecher in Privatwohnungen werden künftig härter bestraft mit einer Mindeststrafe von einem Jahr; zudem verbessern wir bei solchen Einbrüchen die Ermittlungsbefugnisse der Polizei, indem sie nach richterlichem Entscheid auch Verbindungsdaten analysieren können. Des Weiteren schließen wir Strafbarkeitslücken bei illegalen Autorennen. Dieser unerträglichen Rücksichtslosigkeit gegenüber Passanten und anderen Verkehrsteilnehmern schieben wir einen Riegel vor. Rasern zeigen wir die rote Karte.
 
Besserer Schutz vor Hasskriminalität in sozialen Medien.
Die Debattenkultur im Netz ist insbesondere in sozialen Netzwerken häufig aggressiv und verletzend. Nicht selten erfolgt dies im Schutz der Anonymität. Dieser Umgang ist nicht schön, inakzeptabel wird er, wenn dadurch geltendes Recht verletzt wird.
 
Schon heute sind Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter verpflichtet, Rechtsverletzungen wie Volksverhetzung, Beleidigungen und Verleumdungen im Internet unverzüglich zu löschen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Dieser Verpflichtung, die auch im EU-Recht verankert ist, kommen die Unternehmen bisher nicht mit ausreichender Gründlichkeit nach. Gelöscht wird derzeit intransparent und nach eigenen unternehmensinternen Richtlinien, die übrigens weit mehr als bloße Rechtsverletzungen erfassen.
 
Wir müssen dem Prinzip Geltung verschaffen, nach dem in der virtuellen Welt die gleichen Regeln gelten wie in der realen. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichten wir deshalb die Betreiber großer sozialer Plattformen, ein wirkungsvolles System in Form eines Beschwerdemanagements aufzubauen, das die Durchsetzung geltenden Rechts gewährleistet, damit Hinweise von Bürgern über Rechtsverletzungen nicht nur dankend entgegen genommen, sondern bearbeitet werden und in offensichtlichen Fällen auch schnell gelöscht wird. Dort, wo Rechtsverletzungen nicht auf den ersten Blick klar sind, haben Unternehmen mehr Zeit zu Bearbeitung. Damit in diesen Fällen eine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit ausgeschlossen ist, haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass Plattformen nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes unabhängige Entscheidungseinrichtungen einbinden können. Ohnehin drohen Plattformbetreibern keine Bußgelder, wenn einzelne Hasskommentare nicht gelöscht werden. Sanktioniert wird nur, wenn kein wirksames Beschwerdemanagement errichtet wird. Zudem müssen die Unternehmen zukünftig einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen, an den Auskunftsersuchen für die Durchsetzung von Ansprüchen gerichtet werden können. Bisher verweisen Unternehmen häufig an ausländische Dienstsitze, was die Rechteverfolgung faktisch ins Leere laufen lässt. Auch schaffen wir einen wirksamen und durchsetzbaren Anspruch auf Feststellung der Identität des Verletzers. Das Bundesamt für Justiz wird zukünftig beaufsichtigen, dass die Betreiber ihren Pflichten auch nachkommen.
 
Vier erfolgreiche Jahre für Deutschland – wir haben geliefert.
Rekordbeschäftigung, die geringste Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung, ein seit vier Jahren ausgeglichener Haushalt bei weiter steigenden Einnahmen des Staates – am Ende der Wahlperiode stimmt die Bilanz. Rekordsummen für Investitionen in die Infrastruktur, wachsende Renten und Löhne, mehr Geld für Bildung und Forschung. Die gute Entwicklung der Wirtschaft, aber auch die kluge Haushaltsführung erlauben es uns, Verkehrswege, Breitband, Kitas und Schulen noch stärker zu fördern als bereits geplant.
 
Eine erfolgreiche Bilanz. Dabei ist die Liste der Probleme, denen wir uns unvorhersehbar gegenüber sahen, beinahe so lang wie die der Erfolge. Ukraine-Krise, Brexit, die US-Präsidentschaftswahl – aber auch die noch andauernde Krise in Griechenland, die Unruhen in vielen Weltregionen, die die größten Fluchtbewegungen seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst haben. Deutschland sah und sieht sich neuen Anforderungen gegenüber, die uns grundlegend neue Antworten abverlangen.
 
Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel angeführte Bundesregierung hat ihren Kurs auch in einer schwierigen Zeit voller Herausforderungen unaufgeregt und mit Augenmaß gehalten. Deutschland hat Verantwortung übernommen. Wir haben unser Land vorangebracht. Deutschland ist ein verlässlicher Partner in Europa und der Welt. Das ist auch das, was die Mehrheit der Bürger in Deutschland erwartet. Dafür steht die Union geeint und gemeinsam. Selbstbewusst werden wir diese Linie im nun beginnenden Wahlkampf vertreten.
 
Die Woche im Parlament

Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 22. und 23. Juni 2017 in Brüssel und zum G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg. Die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin wird sich vor dem Hintergrund der beiden Gipfel mit aktuellen internationalen und europapolitischen Herausforderungen befassen. Zu den zentralen Themen des G20-Gipfels gehören die Stärkung des internationalen Freihandels und der Kampf gegen Protektionismus, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Ländern des Globalen Südens und die gemeinsamen Anstrengungen für den Klimaschutz. Im Mittelpunkt des Ratstreffens standen vor allem die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie die Terrorismusbekämpfung.
 
Östliche Partnerschaft der Europäischen Union entschlossen gestalten und konsequent fortsetzen. Die seit dem 7. Mai 2009 bestehende Östliche Partnerschaft zwischen der EU und den Nachbarstaaten Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine ist ein unverzichtbares Element der EU-Außenpolitik. Sie bildet einen Rahmen, um nachhaltige Reformen zur politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration voranzutreiben. Anlässlich des nächsten Gipfels der Östlichen Partnerschaft am 24. November 2017 fordern wir die Bundesregierung in unserem Antrag auf, neue Impulse für eine Weiterentwicklung der Partnerschaft zu setzen und sich für einen effektiveren Einsatz ihrer Instrumente stark zu machen.
 
1. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44 des Grundgesetzes [NSA]. Wir beraten den Bericht des 2014 mit den Stimmen aller Fraktionen erteilten und 2016 mit den Stimmen der Opposition erweiterten Untersuchungsauftrag des ersten Untersuchungsausschusses, der sich mit dem Abhörskandal um den amerikanischen Auslandsgeheimdienst NSA beschäftigte. Die pauschalen Vorwürfe der Opposition haben sich hierbei nicht bestätigt.

Strafrechtsänderungsgesetz ‒ Strafbarkeit nicht genehmigter
Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr.
In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz, mit dem wir die Veranstaltung von illegalen Straßenrennen sowie die Teilnahme daran unter Strafe stellen. Bisher sind illegale Straßenrennen nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbar, was den damit verbundenen erheblichen Gefahren für unbeteiligte Passanten und andere Verkehrsteilnehmer nicht gerecht wird. Mit dem Gesetzentwurf erfassen wir fortan auch das Problem der „Einzelraser“, die das Leben anderer Verkehrsteilnehmer maßgeblich riskieren.
 
Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erforder-nisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz). Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für die Zwecke von Bildung und Wissenschaft. Die Vorschriften werden anwenderfreundlich, insbesondere mit Blick auf moderne Nutzungsgewohnheiten. Nutzungen wie etwa die Verfügbarmachung von Inhalten an Bildungseinrichtungen über Kopien oder eine Zugänglichmachung wird  im Umfang von 15 Prozent des Werkes ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig sein. Als Ausgleich ist eine angemessene Vergütung zu zahlen, die über eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Zukünftig werden die gesetzlichen Nutzungsbefugnisse den vertraglichen Abreden weitgehend vorgehen.‎ Eine Bereichsausnahme für Presseartikel ist vorgesehen. In einem Entschließungsantrag erkennen wir die Bedeutung der Lizensierung für die Verlage an, zumal sie aufgrund der aktuellen Rechtslage nur in geringem Umfang an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt sind. Deshalb fordern wir die Bundesregierung in einer Entschließung auf, den Aufbau einer zentralen Plattform der Verlage zu unterstützen, die zukünftig eine praktikable Lizensierung für Bildung und Wissenschaft ermöglicht. Das Gesetz wird deshalb auf fünf Jahre befristet. ‎

Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes. Mit dem Gesetzentwurf wird im Nachgang zu einer EuGH-Entscheidung Rechtssicherheit bei den Anbietern offener WLAN-Netze geschaffen. Klargestellt wird, dass die Anbieter nicht verpflichtet werden können, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN dauerhaft nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen.‎ Zudem wird geregelt, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind, um die Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung zu verhindern.
 
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz). Damit schaffen wir in zweiter und dritter Lesung wie oben näher dargestellt die Grundlage dafür, dass Betreiber großer sozialer Netzwerke effektiver ihrer schon existieren Pflicht nachkommen, bei Kenntnis rechtswidrige Inhalte zu löschen.
 
Zweiter Engagementbericht. Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement: Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung und Stellungnahme der Bundesregierung. Der Sachverständigenbericht stellt die allgemeine Lage des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland dar. Der Teil „Lokale Politik und Engagement“ widmet sich engagementrelevanten Herausforderungen für die lokale Politik im demografischen Wandel. Dabei werden Strukturmerkmale von Regionen und ihre Bedeutung für die Engagementbeteiligung herausgearbeitet, ihre unterschiedlichen Herausforderungen formuliert und die differenzierten Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt.
 
3. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44 des Grundgesetzes [NSU]. Wir beraten den Bericht des Ende 2015 mit den Stimmen aller Fraktionen eingesetzten dritten Untersuchungsausschuss zu den Aktivitäten des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“. Die Arbeit des Ausschusses hat die Lücken geschlossen, die der erste Untersuchungsausschuss in der vergangenen Wahlperiode bewusst mit Rücksicht auf das laufende Strafverfahren gelassen hatte.

5. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44 des Grundgesetzes [Abgas]. Ebenso beraten wir den Bericht des im vergangenen Jahr mit den Stimmen der Opposition eingesetzten fünften Untersuchungsausschuss, der untersuchte, ob die Bundesregierung Kenntnis von Falschangaben der Hersteller von Kraftfahrzeugen über Kraftstoffverbräuche und Abgasemissionen hatte. Die Untersuchung des Ausschusses hat die Vorwürfe nicht bestätigt.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Wir stimmen über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation SOPHIA mit denselben Aufgaben und im selben Einsatzgebiet wie bisher in namentlicher Abstimmung ab. Der Einsatz erfolgt im Rahmen der Gesamtstrategie der EU zur Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten der Menschenschleuser im Mittelmeer. Die personelle Obergrenze verbleibt unverändert bei 950 Soldaten. Der Einsatz unserer Soldaten ergänzt vielfältige Bemühungen der Bundesregierung, den Schutz und die Grundversorgung von Flüchtlingen und Migranten zu verbessern und Fluchtursachen konsequent zu bekämpfen.

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