Wir haben die Sondierungsgespräche mit der SPD nach intensiven Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Mit dem 28-seitigen Sondierungspapier ist eine gute Grundlage für eine erneute Zusammenarbeit für die nächsten vier Jahre gelegt. Nachdem wir in der Fraktion, aber auch in den Parteigremien von CDU und CSU eine breite Zustimmung zu diesem Ergebnis gefunden haben, wird die SPD am kommenden Sonntag darüber auf einem Parteitag beraten. Das Sondierungsergebnis ist ein Geben und Nehmen für beide Seiten – auch uns ist einiges schwergefallen wie etwa die Absicherung des Rentenniveaus bis 2025 auf dem heutigen Niveau von 48 %, die Wiedereinführung der Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung oder das Recht auf befristete Teilzeit in begrenzter Form in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern.
An dem Kompromiss, den wir am 12. Januar vorgestellt haben, gibt es nichts mehr nachzuverhandeln. Wir sind alle aufgerufen, nach vorne zu schauen und uns an die Arbeit zu machen. Es geht um die Modernisierung Deutschlands bei einer Stärkung des Zusammenhalts unserer Gesellschaft, indem wir die innere, äußere und soziale Sicherheit ausbauen – das ist unsere Agenda für die kommenden vier Jahre.
Antisemitismus entschlossen bekämpfen.
Hass und Ablehnung gegen Menschen jüdischen Glaubens aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer Abstammung ist gerade für uns Deutsche unerträglich. Auf Initiative unserer Fraktion nehmen wir den bevorstehenden Holocaust-Gedenktag am 27. Januar zum Anlass, um vor dem Hintergrund erschreckender antisemitischer Vorfälle in jüngster Zeit mit einem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen ein klares Zeichen gegen jede Form von Antisemitismus in unserem Land zu setzen.
In Deutschland existiert nach wie vor ein nicht akzeptables Maß an Antisemitismus. Der größte Teil der antisemitischen Delikte ist weiterhin rechtsextrem motiviert. Wir erleben, dass dazu verstärkt ein arabischstämmiger Antisemitismus tritt, wie jüngst bei antiisraelischen Kundgebungen vor dem Brandenburger Tor, dem wir uns klar und deutlich entgegenstellen – gleichgültig, ob er strafbar ist oder nicht. Wir werden einen durch Zuwanderung erstarkenden Antisemitismus ebenso wenig dulden wie bestehende Formen des Antisemitismus in Deutschland. In diesem Zusammenhang wollen wir das Straf- und Versammlungsrecht prüfen, ob es ausreichende Handhabe gegen das Verbrennen israelischer Fahnen und antisemitische Ausschreitungen im Rahmen von Versammlungen gibt. Auch setzen wir uns für die Einrichtung eines Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung ein, der Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus koordinieren soll.
Meilenstein der deutsch-französischen Freundschaft.
Der 22. Januar 2018 ist der 55. Jahrestag der Unterzeichnung des Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrags („Élysée-Vertrag“) durch Bundeskanzler Konrad Adenauer und Präsident Charles de Gaulle. Dieser Vertrag und die Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich stellen eine der überragenden Leistungen des französischen Staatspräsidenten und des deutschen Bundeskanzlers nach einem Jahrhundert mit drei Kriegen zwischen beiden Ländern dar.
Die Präsidien des Deutschen Bundestags und der Französischen Nationalversammlung haben entschieden, an diesem Tag Sondersitzungen der beiden Parlamente einzuberufen. Vormittags tagt der Bundestag in Berlin, am Nachmittag die Nationalversammlung in Paris. In der Debatte im Bundestag wird dabei der Präsident der Nationalversammlung François de Rugy sprechen, in der Debatte in Paris Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble.
Wir werden eine gemeinsame Resolution der beiden Parlamente verabschieden, mit der wir die Bundesregierung und die französische Regierung auffordern, einen erneuerten Élysée-Vertrag zu erarbeiten. Zudem soll ein „Deutsch-Französisches Parlaments-Abkommen“ vorbereitet und im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Die deutsch-französische Freundschaft ist und bleibt ein unumstößliches Axiom unserer Außen- und Europapolitik.
Die Woche im Parlament
Einsetzung von Ausschüssen. Mit unserem Einsetzungsantrag definieren wir die Aufgaben und die Größen der ständigen Ausschüsse. Neben Ausschüssen mit besonderem parlamentarischen Bezug wie dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung werden Fachausschüsse eingesetzt, die vor allem für die Gesetzgebungsarbeit wichtig sind. Dabei entspricht jedem Ressort ein Ausschuss. Das gewährleistet eine optimale und stringente Kontrolle und Begleitung des Regierungshandelns. Diesem Muster folgen auch Ausschüsse für Ressort-Teilbereiche wie Tourismus oder Sport.
Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Zur Angleichung der Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen EU-Sanktionsvorschriften betreffend Nordkorea beraten wir über die Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Dabei handelt es sich um eine rein technische Anpassung der AWV an novelliertes EU-Recht. Sämtliche bisher gegen die Demokratische Volksrepublik Korea beschlossenen restriktiven Maßnahmen wurden in der neuen EU-Verordnung in konsolidierter Form zusammengefasst und neu gegliedert.
Gesunde Ernährung – Für ein gutes Leben. Wir nehmen den Eröffnungstag der Internationalen Grünen Woche zum Anlass, aktuelle Entwicklungen in der Ernährungs- und Landwirtschaftsbranche anzusprechen, etwa die neuesten Erkenntnisse des Ernährungsreports 2018 der Bundesregierung. Auch die Zwischenbilanz des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und Bewegung“ werden wir in diesem Zusammenhang vorstellen. Wir stehen als Union gegen eine Bevormundung der Bürger und für Aufklärungs-, Bildungs- und Informationsmaßnahmen. Auf deren Grundlage sollen sich Menschen selbst für die zu ihnen passende, gesunde Ernährung und ein bewusstes Konsumverhalten entscheiden. Ziel ist es, dem Verbraucher durch volle Transparenz in der gesamten Lebensmittelkette eine eigenverantwortliche und sachkundige Entscheidung zu ermöglichen.
Zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2018. Die Europäische Kommission (KOM) hat ihr Arbeitsprogramm für 2018 mit dem Titel „Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa“ im Oktober 2017 veröffentlicht. Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass dieses Arbeitsprogramm im Deutschen Bundestag und damit vor der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. Die Schwerpunkte des Programms richten sich nach den zehn politischen Prioritäten der Juncker-Kommission und sollen gleichzeitig eine Vision für die Zukunft der EU27 nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs darstellen. Wir debattieren dieses Arbeitsprogramm unter besonderer Beachtung der vorgeschlagenen institutionellen Veränderungspläne, wie etwa der Einrichtung eines europäischen Wirtschafts- und Finanzministers und einer Europäischen Arbeitsmarktbehörde sowie der Personalunion der Präsidenten der KOM und des Europäischen Rats.
Antisemitismus entschlossen bekämpfen. Deutschland hat wie oben beschrieben eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus. Wir bekräftigen mit diesem Antrag, dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz hat und die uneingeschränkte Akzeptanz jüdischen Lebens in Deutschland auch als ein Maßstab für gelungene Integration gilt. Deshalb fordern wir die Bundesregierung unter anderem dazu auf, einen Antisemitismusbeauftragten einzusetzen, die Antisemitismusprävention auf Bundesebene zu verstetigen sowie das Straf- und Versammlungsrecht auf ausreichende Befugnisse der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden hin zu überprüfen. Zudem soll untersucht werden, ob Integrationskurse die Problematik des Antisemitismus ausreichend vermitteln. Damit greifen wir wesentliche Forderungen auf, die der zweite Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus in seinem Bericht im Frühjahr 2017 erhoben hat.
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. In erster Lesung beraten wir in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Wir setzen das Sondierungsergebnis damit eins zu eins um. Der Familiennachzug bleibt bis zum Inkrafttreten der in den Sondierungen vereinbarten Neuregelung, die bis zum 31. Juli 2018 verabschiedet werden soll, ausgesetzt. Daneben bleibt es beim Familiennachzug zu Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK); denn nicht vergessen werden darf, dass etwa zwei von drei (teil-)anerkannten Flüchtlingen, nämlich rund 500.000 GFK-Flüchtlinge, schon heute einen Anspruch auf Familiennachzug haben.
Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gem. den Artikeln 1 und 2 des Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Der Bundestag kann 18 ordentliche und ebenso viele stellvertretende Mitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates entsenden. Der Europarat besteht seit 1949 und ist damit die älteste europäische Organisation. Auf der Grundlage der Mehrheitsverhältnisse stellt unsere Fraktion in dieser Wahlperiode je sechs ordentliche und stellvertretende Mitglieder, die SPD-Fraktion je vier, AfD, FDP, Linke und Grüne jeweils zwei ordentliche und stellvertretende Mitglieder.
Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gem. Art. 45d GG. Auf gemeinsamen Antrag aller Fraktionen beschließen wir die Einsetzung des Parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes (PKGr) und legen darüber hinaus die Zahl der Mitglieder des PKGr für die 19. Wahlperiode fest. Unsere Anregung, die Zahl der Mitglieder dieses Gremiums weiterhin bei neun zu belassen, wird von den anderen Fraktionen mitgetragen. Bei dieser Größe stellt unsere Fraktion drei Mitglieder und die SPD-Fraktion zwei Mitglieder. Die AfD, FDP, Linke und Grüne stellen jeweils ein Mitglied.
Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses. Der Anschlag, den der islamistische Attentäter Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche am Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 ausführte, kostete zwölf Menschen das Leben. 55 Personen wurden zum Teil schwer verletzt, als Amri einen Sattelzug auf den Weihnachtsmarkt lenkte. Um besser nachvollziehen zu können, wie es zu dieser widerwärtigen Tat kommen konnte, richten wir den ersten Untersuchungsausschuss dieser Wahlperiode ein. Dieser erhält im Rahmen des Zulässigen den Auftrag zu einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung.