NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Wir alle wissen, dass wir in einer schwierigen Lage in der Union sind. Die letzten zwei Wochen waren intensiv für uns, geprägt von Diskussionen untereinander und mit den Bürgerinnen und Bürgern aus unseren Wahlkreisen. Wir sind uns bewusst, dass uns noch schwere Tage bevorstehen. Innerhalb der Union sind wir uns in den Zielen einig: Wir wollen Migration steuern und ordnen und die Zahl der kommenden Flüchtlinge über das schon erreichte Maß weiter reduzieren. Wir sind uns auch einig, dass der Versuch der Bundeskanzlerin richtig ist, bi- oder multilaterale Absprachen mit denjenigen EU-Mitgliedstaaten zu treffen, die von der Migrationsbewegung besonders betroffen sind.

Wir alle wollen, dass nicht Schlepper oder Flüchtlinge den EU-Staat aussuchen, in dem ein Asylantrag gestellt wird. Eine nachhaltige Lösung der Migrationsfrage werden wir am besten gemeinsam mit unseren europäischen Partnern erzielen können. Entscheidend ist, dass weniger Flüchtlinge in die EU kommen, wir wollen ihnen stattdessen in den Herkunfts- und Transitstaaten helfen. Das ist eine Herkulesaufgabe, bei der wir seit 2015 schon viel erreicht haben, bei der wir aber mehr erreichen müssen.
 
Diese Ziele einen uns, bei der Frage nach den richtigen Maßnahmen sind wir bei fast allen einig. Jede Anstrengung, jede Mühe lohnt, diese Ziele gemeinsam umzusetzen und so unserem Land zu dienen. Das können wir am besten als starke Union, wie der Blick auf die fast 70jährige Geschichte der Bundesrepublik zeigt. Dieser Geist sollte uns auch in den Tagen nach dem Europäischen Rat leiten, wenn wir die Ergebnisse bewerten.
 
Europa zusammenhalten.
Beim Europäischen Rat am 28./29. Juni stehen drängende Fragen für den Zusammenhalt Europas auf der Tagesordnung. Es wird um Migration, einen besseren Außengrenzschutz und die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gehen. Weitere Themen des Europäischen Rats sind Fortschrittsberichte im Bereich Sicherheit und Verteidigung sowie ein erster Meinungsaustausch zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 und den Zeitplan bis zu seiner Verabschiedung.
 
Für den Eurogipfel im erweiterten Format sind eine Bestandsaufnahme zur Wirtschafts- und Währungsunion geplant sowie – falls möglich – erste Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Bankenunion und des Europäischen Stabilitätsmechanismus.
 
In der vergangenen Woche hat sich der deutsch-französische Ministerrat auf Schloss Meseberg auf die gemeinsame Erklärung „Das Versprechen Europas für Sicherheit und Wohlstand erneuern“ verständigt. Darin sind gemeinsame Grundlinien für die Vorhaben des Europäischen Rates erarbeitet worden.
 
Griechenland kehrt an den Kapitalmarkt zurück.
Die Eurogruppe hat sich in der vergangenen Woche auf den Abschluss des dritten Hilfsprogramms für Griechenland geeinigt. Ein viertes Hilfsprogramm ist nicht erforderlich. Nach acht Jahren kann sich Griechenland wieder am Kapitalmarkt refinanzieren. Das Prinzip „finanzielle Hilfe als Gegenleistung für Reformen" hat gewirkt.
 
Die Mittel des 3. Hilfsprogramms brauchten nicht ausgeschöpft werden, von 86 Milliarden Euro wurden knapp 62 Milliarden Euro benötigt. Eine langfristige Schuldentragfähigkeit erfordert jedoch verbesserte Konditionen für den Schuldenbestand. Die Eurogruppe hat dazu ein Maßnahmenpaket entwickelt. Dieses umfasst – wiederum gegen Auflagen – die Umleitung von EZB-Gewinnen aus Ankäufen griechischer Staatsanleihen in die Reduzierung des griechischen Finanzbedarfs oder vereinbarte Investitionen, den Verzicht auf eine vorgesehene erhöhte Zinsmarge, Verschiebungen von Zins- und Tilgungszahlungen sowie Verlängerungen von Laufzeiten. Die Umsetzung dieser Finanzhilfevereinbarung bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestags.
 
Ein Schuldenerlass oder Schuldenschnitt ist nicht vorgesehen. Forderungen nach einem Rückkauf alter IWF-Darlehen sind ebenfalls vom Tisch. Der IWF bleibt mit seinen bisherigen Darlehen engagiert und wird auch mit seiner Expertise an der Nach-Programm-Überwachung mitwirken. Griechenland wird sich vierteljährlich einer verstärkten Überwachung durch die Institutionen stellen müssen. Damit wird sichergestellt, dass die griechische Regierung auf Reformkurs bleibt.
 
Die Woche im Parlament
 
Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 28./29. Juni 2018 in Brüssel und zum NATO-Gipfel am 11./12. Juli 2018 in Brüssel. Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU stehen neben der Debatte um Migrationsfragen und das Gemeinsame Europäische Asylsystem die Verhandlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 im Mittelpunkt. Zudem geht es um die erzielten Fortschritte bei Sicherheit und Verteidigung, Innovation und Digitales. Ungeachtet fortdauernder transatlantischer Spannungen soll vom NATO-Gipfel ein Zeichen der Geschlossenheit des Bündnisses ausgehen. Die Bundesregierung wird den Gipfel dazu nutzen, um das Zwischenziel von 1,5 Prozent-Verteidigungsausgaben des BIP bis 2024 darzustellen. Des Weiteren soll eine Ausbildungs- und Beratungsmission zur Unterstützung der Stabilisierung im Irak beschlossen werden.
 
Einsetzung einer Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale“. Wir setzen eine Enquete-Kommission ein, die zum Ziel hat, Antworten auf die vielfältigen technischen, rechtlichen, politischen und ethischen Fragen im Kontext der Nutzung von Künstlicher Intelligenz zu erarbeiten. Sie soll die damit einhergehenden Chancen, Potentiale und Herausforderungen untersuchen. Parallel zu den Diskussionen in der Enquete werden wir als Union, insbesondere unsere Bundesminister Karliczek und Altmaier, konkrete Schritte zur Förderung der Künstlichen Intelligenz sowie des Transfers in Produkte und Dienstleistungen voranbringen.
 
Einsetzung einer Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“. Wir beschließen die Einsetzung einer Enquete-Kommission, die aufzeigen soll, wo und auf welche Weise die berufliche Aus- und Weiterbildung an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt angepasst werden muss. Die Kommission soll dem Bundestag vor Ablauf der Legislaturperiode berichten.
 
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV). Auf Grundlage der Empfehlung des Gesundheitsausschusses verabschieden wir eine Verordnung zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes vom Juli 2017. Kernaspekt des Gesetzes war, dass anstelle von drei verschiedenen Ausbildungsgängen künftig die Ausbildung in den drei Berufsfeldern Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege verzahnt wird. Die Auszubildenden können nach den ersten beiden Jahren generalistischer Ausbildung entscheiden, ob sie diese im dritten Jahr fortführen oder sich zum Kinderkranken- oder Altenpfleger ausbilden lassen wollen. Mit Beschluss der Verordnung regeln wir Detailfragen, damit die reformierten Ausbildungsgänge am 1. Januar 2020 starten können.
 
Herausforderungen durch die Rückkehr des Wolfes bewältigen und den Schutz von Weidetieren durch ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement gewährleisten. Die deutliche Zunahme der Wölfe in Deutschland führt zu wachsenden Konflikten, insbesondere in der Weidetierhaltung. Dies macht es erforderlich, naturschutzfachliche und landwirtschaftliche Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. In unserem Koalitionsantrag fordern wir unter anderem eine stärkere Einbeziehung der betroffenen Berufsgruppen bei der Entwicklung von Managementmaßnahmen, einen verbesserten und unbürokratischen Schadensausgleich für Weidetierhalter sowie eine Harmonisierung der Schutzmaßnahmen.
 
Deutsche Welle – Entwurf der Aufgabenplanung 2018 bis 2021 und Evaluationsbericht 2017. Wir diskutieren eine Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien. Gemäß dem Deutsche Welle-Gesetz beschreibt die Deutsche Welle mit ihrer Aufgabenplanung 2018 bis 2021 ihre Programmziele, Schwerpunktsetzungen und strukturellen Senderreformen und berichtet über das letzte Jahr. Der derzeitige Bundeszuschuss beträgt jährlich 325 Millionen Euro. Auf ihren unterschiedlichen Übertragungswegen erreicht die Deutsche Welle wöchentlich durchschnittlich 157 Millionen Menschen weltweit. Neue Schwerpunkte sollen vor allem im Bereich soziale Medien und die mobile Nutzung gesetzt werden.

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (16. AtGÄndG). Vor dem Hintergrund des Atomausstiegs und eines diesbezüglichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts beschließen wir in zweiter und dritter Lesung eine Novelle des Atomgesetzes. Wir regeln damit etwaige spätere Ausgleichsansprüche der Energieversorger. Dies betrifft zum einen die im Ausstiegsgesetz von 2002 zugesicherten Reststrommengen und zum anderen sogenannte „frustrierte Investitionen“. Ziel der Novelle ist es, den 2011 überparteilich vereinbarten Atomausstieg umzusetzen und fortzuführen.

Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung Änderungen an mehreren Finanzmarktgesetzen. Wir schöpfen damit die Optionen, welche die EU-Prospektverordnung bietet, in vollem Umfang aus. Künftig ist die Erstellung eines Prospektes national ab acht Millionen Euro vorgeschrieben. Weitere Anpassungen betreffen die Anwendbarkeit der Verordnung über Geldmarktfonds im Kapitalanlagegesetzbuch sowie Vorschriften über die Rangfolge von Bankengläubigern im Kreditwesengesetz. Insgesamt eröffnen wir Unternehmen einen leichteren Zugang zu kapitalmarktbasierten Finanzierungen und schützen Anleger zugleich mit zusätzlichen Transparenzvorgaben.

Internationalen Strafgerichtshof stärken. Anlässlich des 20. Jahrestages der Verabschiedung des Römischen Statuts am 17. Juli 1998 fordern wir die Bundesregierung mit einem fraktionsübergreifenden Antrag dazu auf, sich auf internationaler Ebene und bilateral weiterhin dafür einzusetzen, dass sich weitere Staaten dem Gerichtshof anschließen. Weiterhin soll sie sich für die Stärkung dieses wichtigen Instruments zur Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte einsetzen. Es ist gerade mit Blick auf eine ansonsten vielfach zu befürchtende Straflosigkeit schwerster Menschenrechtsverbrechen und von Völkermord von hoher Bedeutung.
 
Abbiegeunfälle verhindern – Radfahrer und Fußgänger besser schützen. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer vor Unfällen ist ein vorrangiges Ziel der deutschen Verkehrspolitik. In unserem fraktionsübergreifenden Antrag begrüßen wir daher die Bemühungen der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Einführung technischer Einrichtungen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern vor abbiegenden LKW. Wir fordern die Bundesregierung unter anderem auf, nationale Regelungen zu prüfen und umzusetzen, sofern eine europäische Lösung nicht zeitnah vereinbart werden kann. Nicht zuletzt sollten Investitionen in Abbiegeassistenzsysteme in Nutzfahrzeugen verstärkt gefördert werden.

Nach oben