Es ist gut, dass die drei Parteivorsitzenden am Sonntag eine Verständigung über die Zukunft des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz erzielt haben, welche die Bedenken von vielen Bürgerinnen und Bürgern aufnimmt. Damit können wir uns in der Koalition nun endlich wieder auf die wichtigen Themen konzentrieren. Es gilt, verlorenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen. Die Menschen müssen spüren, dass es um sie geht. Dazu müssen wir auch die Zusammenarbeit in der Koalition verbessern. Die Koalition muss in einen neuen Arbeitsmodus kommen. Wir haben in den ersten Monaten der Koalition einiges erreicht. Das Erreichte darf aber nicht von unnötigen Diskussionen immer wieder überlagert werden.
Wir sollten alles daransetzen, den Herbst zu nutzen, um mit Hochdruck im Deutschen Bundestag zu Entscheidungen zu kommen. Die Verbesserungen in der Pflege, bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Stärkung der Rente sind gerade unserer Bundestagsfraktion wichtig. Es muss ein Herbst der konkreten Fortschritte für die Bürgerinnen und Bürger werden. Dazu zählen auch das Gute-Kita-Gesetz und das Familienentlastungsgesetz, durch das Familien im nächsten Jahr mehr Geld zur Verfügung haben. Wir wollen zudem das Problem fehlender Fachkräfte umfassend angehen, eine Strategie entwickeln und als ersten Baustein ein kluges Fachkräftezuwanderungsgesetz auf den Weg bringen.
Wir als Unionsfraktion werden zudem noch Maßnahmen zum Schutz der Bürger und zur Stärkung des Rechtsstaats durchsetzen. Unser Staat ist schon stark, er muss aber gerade gegenüber kriminellen Clans und Extremisten von Rechts und Links durchsetzungsfähiger werden.
Beim Diesel endlich zu Lösung kommen.
Am Wochenende hat im Bundeskanzleramt ein Treffen der Bundesregierung mit Vertretern der deutschen Automobilunternehmen stattgefunden, um über die Dieselproblematik zu beraten.
Unsere Ziele sind klar: Wir können die Dieselbesitzer nicht allein lassen. Wir wollen Fahrverbote in den Innenstädten vermeiden. Wir wollen, dass die Automobilhersteller ihren Teil der Verantwortung tragen. Wir stehen zur Automobilindustrie in unserem Land. Allerdings sollte die Branche insgesamt verbraucherorientierter auftreten. Das gilt vor allem für die Hersteller, denen Abgasmanipulationen zur Last gelegt werden.
Es gibt für die Bundesregierung und die Koalition nach wie vor keine einfache Lösung. Es muss klug abgewogen werden, wie das Maßnahmenpaket aussehen soll. Aber klar ist auch: Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern eine Antwort auf ihre Fragen geben. Und dabei ist vor allem die Autobranche am Zug.
Dabei darf die Frage der Abgasmanipulationen nicht mit der Frage von Fahrverboten vermengt werden. Fahrverbote können auch rechtmäßig zugelassene Dieselfahrzeuge treffen. Es ist die Summe an Stickstoffdioxid-Emissionen (NO2) einzelner PKW, welche die Grenzwertüberschreitungen verursachen. Das macht die Antwort unter anderem so schwierig.
Viel wäre schon geholfen, wenn die zuständigen Behörden neue Luftreinhaltepläne erarbeiten würden. Denn in vielen Bereichen ist die Luft besser geworden. Die neuen Daten sind aber noch nicht in die Luftreinhaltepläne eingeflossen.
Die vieldiskutierte Hardware-Nachrüstung ist übrigens auch keine Patentlösung, auch wenn unser Koalitionspartner dies gern so sieht. Viele Fahrzeuge sind schlicht nicht nachrüstbar. Zur Klärung dieser Fragen und zur Erarbeitung eines Lösungskonzepts laufen diese Woche viele Gespräche innerhalb der Bundesregierung und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer spricht mit der Automobilindustrie. Am kommenden Montag wird sich der Koalitionsausschuss damit befassen.
Grundgesetzänderung für Schulen und für den sozialen Wohnungsbau.
Zu den zentralen Zielen der großen Koalition gehören die bessere Ausstattung der Schulen, die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Da diese Bereiche Länderaufgaben sind, bedürfen die vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes Grundgesetzänderungen. Der Union fällt dieser Schritt nicht leicht, weil unser föderales System von klaren Verantwortlichkeiten lebt. Aber wir wollen das Leben der Bürgerinnen und Bürger verbessern und es ist offensichtlich, dass Fortschritte auf diesen Gebieten nicht weiter auf sich warten lassen dürfen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund künftig Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur bundesweit fördern darf, d.h. nicht nur für finanzschwache Kommunen. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist für den Bund die Möglichkeit vorgesehen, zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaat¬lich bedeutsame Investitionen zu gewähren. Überdies ist vorgesehen, die Möglichkeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erweitern und Planfeststellung sowie -genehmigung der Bundesfernstraßen¬verwaltung verfassungsrechtlich abzusichern.
Wir brauchen im Bundestag und Bundesrat auch die Stimmen von FDP und Grünen – dabei stehen uns schwierige Verhandlungen bevor. Dabei ist klar, dass schon die in der Koalition vereinbarten Grundgesetzänderungen für uns zum Teil schwierige Kompromisse sind.
28 Jahre in Einheit und Freiheit.
In der nächsten Woche feiern wir 28 Jahre Deutsche Einheit und damit die Einheit unseres Vaterlandes. Wir haben Grund genug, mit Stolz auf das seither Erreichte zurückzublicken. Dafür haben Helmut Kohl und Angela Merkel als Bundeskanzler, viele Ministerpräsidenten der Union und viele Kommunalpolitiker der CDU in den ostdeutschen Ländern gesorgt – mit tatkräftiger Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
Der aktuelle Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit zeigt eindrucksvoll, wie viel die Menschen in Deutschland seit dem Mauerfall und dem 3. Oktober 1990 erreicht haben. Dank des solidarischen Zusammenstehens der Deutschen in Ost und West sind viele der Folgen der SED-Diktatur inzwischen überwunden oder abgemildert. Nicht zuletzt ist ein großer Erfolg, dass die Beschäftigung nun auch in den neuen Ländern stark zunimmt – inzwischen ist die Arbeitslosigkeit hier auf den Stand von 6,8 Prozent gesunken, nach 18,7 Prozent im Jahr 2005. Mit einer großen nationalen Anstrengung wurden seit 1990 Städte vor dem Zerfall gerettet, Umweltprobleme in den Griff bekommen und eine moderne Infrastruktur geschaffen.
Zwar bleibt noch immer viel zu tun. Nun muss es darum gehen, mit gezielten Investitionen in die Forschungslandschaft, in den Mittelstand und allgemein in die Wettbewerbsfähigkeit, die noch bestehenden Unterschiede zwischen West und Ost zu überwinden. Wir müssen auch stärker die Leistungen der Menschen in den ostdeutschen Ländern würdigen, die nach der Wende gravierende Herausforderungen gerade im Berufsleben meistern mussten. Das sollten wir uns alle mehr bewusst machen.
So wichtig wie die Überwindung der materiellen Folgen der vielfachen Misswirtschaft in der DDR ist für uns in der Union die Aufarbeitung des Unrechts, das Menschen unter der SED-Herrschaft erdulden mussten. Mit uns wird es auch in den nächsten Jahren kein „Schwamm drüber“ geben. So wie die Union für die dauerhafte Unterstützung etwa der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen steht, so deutlich tritt sie auch für die Belange der Opfer des Unrechts ein, wie sich auch in der neuen Initiative unserer Fraktion zur Aufarbeitung des Zwangsadoptionswesens in der DDR zeigt. Angesichts der Tatsache, dass die Herrschaft der SED inzwischen schamlos verharmlost und die Erinnerung an den Herbst 1989 unverfroren für schale Ziele missbraucht wird, werben wir für eine intensivere Beschäftigung mit der zweiten deutschen Diktatur.
Die Woche im Parlament
Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2018. Die Bundesregierung berichtet über das Voranschreiten des Zusammenwachsens zwischen Ost und West und über aktuell noch bestehende Herausforderungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Zentrale Aspekte sind die Überwindung noch bestehender regionaler Strukturschwächen, die Stärkung des Mittelstandes und der Forschungslandschaft.
Pflegepersonalstärkungsgesetz (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG). Wir beraten in erster Lesung eine Initiative der Bundesregierung zur Stärkung des Pflegepersonals. Für den Krankenhausbereich soll künftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle finanziert werden. Gleichzeitig sollen künftige Tarifsteigerungen refinanziert und eine separate Pflegepersonalkostenvergütung eingeführt werden. Ab dem Jahr 2019 steht ein Finanzvolumen von bis zu 4 Milliarden Euro für den Ausbau des Krankenhausstrukturfonds bereit, mit dem wichtige Strukturentscheidungen unterstützt werden können. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf die Ausbildungsfinanzierung von Gesundheitsfachberufen in Krankenhäusern vor. Im Bereich der Altenpflege ist die Schaffung 13.000 neuer Stellen vorgesehen. Weiterhin sind Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie geplant sowie eine verbesserte Kommunikation zwischen Ärzten und Pflegeheimen.
Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG). Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzesentwurf zur paritätischen Finanzierung des bisherigen Zusatzbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dem 1. Januar 2019 wird der Beitrag zur Krankenversicherung damit wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Dadurch müssen Arbeitnehmer monatlich bis zu 38 Euro weniger Beiträge zahlen. Kassenreserven werden abgebaut. Der monatliche Mindestbeitrag zur Kasse für Kleinselbständige wird auf 171 Euro halbiert. Weiterhin wird etwa die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – halbiert. Finanzreserven der Krankenkassen sollen zur Entlastung der Beitragszahler durch die Festlegung gesetzlicher vorgeschriebener Höchstgrenzen und Abbaumechanismen in Form der Stabilisierung oder Senkung der Zusatzbeiträge zurückgeführt werden.
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Wir beraten in erster Lesung ein Gesetz insbesondere zur Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet. Es soll ermöglichen, dass Betreiber künftig bestimmte Daten ihrer Nutzer vorhalten und für nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden können.
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzesentwurf, der künftig Schutzsuchende zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichtet. Bisher bestanden diese Pflichten etwa zur Vorlage eines Passes oder Passersatzes sowie die Duldung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nur im ursprünglichen Antragsverfahren. Wird diese Mitwirkungspflicht in dem spätestens drei Jahre nach der Flüchtlingsanerkennung durchzuführenden Widerrufsverfahren verletzt, soll das BAMF entweder Verwaltungszwang ausüben oder nach Aktenlage entscheiden können. Das Gesetz trägt dazu bei, Widerrufs- und Rücknahmeverfahren in Asylsachen effektiver zu bearbeiten.
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018-2019-2020 (BBVAnpG 2018-2019-2020). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung die Übertragung des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst vom 18. April 2018 auf die Versorgungs- und Besoldungsberechtigten des Bundes. Durch diese zeitgleiche und systemgerechte Übertragung sichern wir für alle Statusgruppen des öffentlichen Dienstes des Bundes eine gleichgerichtete Bezügeentwicklung, was nicht zuletzt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Bundes steigern kann.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Wir beraten in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Anpassung der Lkw-Mautsätze an das neue Wegekostengutachten 2018-2022 unter einer Anlastung der Lärmbelastungskosten. Mit der Differenzierung nach Gewichtsklassen soll dem Verursacherprinzip stärker Rechnung getragen werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Mautbefreiung für Elektro-Lkw vor. Die Mautsätze sollen dazu beitragen, Anreize für den Einsatz leiserer, umweltfreundlicher LKW zu setzen.
Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes. Zur Vorsorge der Brexit-Folgen beschließen wir in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des Beamtenstatusgesetzes. Damit ermöglichen wir den Ländern und Kommunen, nach dem voraussichtlichen Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU im März 2019 weiterhin Beamte mit ausschließlich britischer Staatsbürgerschaft im Beamtenverhältnis zu halten. Für den Bund existiert eine entsprechende Regelung bereits und wird daher auch für Kommunen und Länder verabschiedet, um eine Bindung der in etwa 400 betroffenen Beamten an ihren Dienstherrn gewährleisten zu können. Außerdem sieht der Gesetzentwurf einige weitere Regelungen hinsichtlich statusprägender Pflichten für Beamte von Bund, Ländern und Kommunen vor.