NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Die Botschaft der Bürgerinnen und Bürger ist bei uns angekommen. Wir müssen jetzt als Koalition in Berlin schnell liefern. Es stehen in den nächsten Wochen und Monaten große Projekte an, die den Menschen ganz konkrete Verbesserung in ihrem Lebensalltag bringen werden.

Schon in dieser Woche werden wir im Deutschen Bundestag über den weiteren Kita-Ausbau beraten. In den letzten 10 Jahren hat der Bund rund 11 Mrd. Euro in Kitas und deren Betrieb investiert, bis 2022 nehmen wir weitere 5,5 Mrd. Euro dafür in die Hand. Wir werden auch in dieser Woche eine große Entlastung der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung beschließen – hier geht es um 8 Mrd. Euro pro Jahr. 
 
Bis Weihnachten wollen wir die Pflege und die Lage der Rentner verbessern sowie weitere Schritte zu mehr bezahlbarem Wohnraum tun. Dazu werden wir das Mietrecht ändern und die steuerlichen Anreize für den Neubau von Mietwohnungen verbessern. Die Koalition wird auch noch stärker in die innere Sicherheit investieren. Denn wir brauchen einen starken Staat. Wir stehen alle in der Pflicht, die Nabelschau zu beenden. Es ist an der Zeit, zu handeln.
 
Die Woche im Parlament
 
Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 17./18. Oktober 2018 in Brüssel und zum ASEM-Gipfel am 18./19. Oktober 2018 in Brüssel. Im Zentrum des Europäischen Rates werden die Themen Brexit, Migration und innere Sicherheit stehen. Beim Brexit ist nicht damit zu rechnen, dass es eine vollständige Einigung über den Inhalt des Austrittsabkommens geben wird. Dies könnte endgültig im Rahmen eines Sondergipfels Mitte November erfolgen.
 
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur bundesweiten Förderung der Qualität frühkindlicher Bildung in Kitas. Wir setzen damit unsere Politik des Kita-Ausbaus fort und unterstützen bei dieser Aufgabe die originär zuständigen Länder und Kommunen. Das kommt unseren Jüngsten ebenso zu Gute wie ihren Eltern. Die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots, ein guter Erzieher-Kind-Schlüssel, qualifizierte Fachkräfte sowie die Stärkung der Kitaleitungen sind uns dabei wichtig. Darüber hinaus sollen Eltern bei den Gebühren durch eine bundesweit verpflichtende Staffelung der Kita-Beiträge nach sozialen Kriterien entlastet werden. Für die Verbesserung in den Kindergärten stellt der Bund bis 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Wir knüpfen damit an die 11 Milliarden Euro an, die der Bund in den letzten 10 Jahren in den Kitaausbau und den Kitabetrieb investiert hat.

Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz). Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer. Es geht insbesondere darum, denjenigen Beschäftigten die Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, die durch fortschreitende Automatisierung vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden auch Menschen, die einen Engpassberuf anstreben und Beschäftigte im aufstockenden Leistungsbezug davon profitieren können. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zur Entlastung von Beschäftigten und Arbeitgebern zum 1. Januar 2019 von 3,0 Prozent auf 2,6 Prozent gesenkt. Das Bundeskabinett hat zudem beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung befristet bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent mittels Rechtsverordnung zu senken. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte steigen werden, so dass durch diese Maßnahme unter dem Strich keine Entlastung stehen wird.

Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit. Diese Brückenteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus festzulegenden Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren verringern zu können, bevor im Anschluss wieder die ursprünglich vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gilt. Voraussetzung dafür ist, dass der entsprechende Arbeitnehmer zuvor bereits mindestens sechs Monate bei seinem Arbeitgeber unter Vertrag stand und es sich um einen Arbeitgeber handelt, der in der Regel insgesamt mehr als 45 Personen beschäftigt. Für Unternehmen in der Größenordnung von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. Dieser neue Anspruch ist für die Arbeitnehmer – ebenso wie der bereits bestehende Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit – nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe, wie die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, gebunden.
 
Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz). Zur Entlastung der Arbeitnehmer soll mit dem Versichertenentlastungsgesetz die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, dass die Arbeitgeber ab 2019 wieder hälftig den Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung mittragen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer erhalten dadurch mehr netto vom brutto.  Dadurch zahlen unter dem Strich Arbeitnehmer und Rentner monatlich bis zu 38 Euro weniger GKV-Beiträge. Eine weitere Maßnahme kommt gesetzlich versicherten Kleinselbstständigen zugute, für die hohe Krankenkassenbeiträge oft eine Last sind. Darum wollen wir ab 2019 den monatlichen Mindestbeitrag zur Krankenkasse auf nur noch 171 Euro halbieren. Das ermöglicht eine Entlastung von monatlich bis zu 180 Euro für diese Gruppe. Außerdem soll die soziale Absicherung von Soldaten auf Zeit verbessert werden. Sie sollen sich nach Ende ihrer Dienstzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können und übergangsweise einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten. Insgesamt erreichen wir eine Entlastung der Beitragszahler in der Höhe von etwa 8 Milliarden Euro jährlich.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks. In namentlicher Abstimmung stimmen wir dem Antrag der Bundesregierung auf Mandatsverlängerung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Irak für ein Jahr bis zum 31.10.2019 zu. Die Bundeswehr soll sich auch weiterhin im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition durch Luftaufklärung (Recce-Tornados in Jordanien), durch Luftbetankung (ebenfalls in Jordanien stationiert), durch Stabspersonal sowie durch AWACS-Luftraumkoordinierung beteiligen. Fortgesetzt wird ebenfalls die im Frühjahr dieses Jahres aufgenommene Ausbildungskomponente, welche die spezialisierte militärische Ausbildung der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte im gesamten Land ermöglicht, beispielsweise bei der medizinischen Versorgung oder der Beseitigung von Minen und Kampfmitteln. Wir unterstützen somit auf Bitte und im Einvernehmen mit der irakischen Regierung die Stabilisierung des Landes sowie dessen militärischen Fähigkeitsausbau und übernehmen im Rahmen unserer Bündnisverpflichtung weiterhin Verantwortung. Dabei bleibt unser Einsatz auf maximal 800 Soldaten begrenzt. 

Gründung eines „Forum Recht“ in Karlsruhe. Wir beraten einen Antrag, mit dem sich der Deutsche Bundestag zur Gründung eines „Forum Recht“ mit Hauptsitz in Karlsruhe bekennen soll. Dabei handelt es sich um ein Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum, welches das Recht, unseren Rechtsstaat und die Geschichte des Rechts für jedermann erfahrbar und begreifbar machen soll. Wir setzen damit ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Vorhaben um und unterstreichen den hohen Wert des Rechtsstaats für die freiheitlich-demokratische Gesellschaft. 

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf, mit dem die Lkw-Mautsätze an das neue Wegekostengutachten 2018-2022 angepasst werden. Um für mehr Gerechtigkeit bei den Tarifen zu sorgen, werden Gewichtsklassen eingeführt und somit beispielsweise die Lärmbelastungskosten entsprechend angelastet. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Mautbefreiung für Elektro-Lkw vor, was die Attraktivität dieser Fahrzeuge deutlich erhöht.
 
Viertes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationgesetzes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, welche die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom November 2016 umsetzt. Zudem werden in Einklang mit der EU-Geoblocking-Verordnung Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb der EU umgesetzt. Die Mitgliedstaaten benennen Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind und bei Verstößen aktiv werden. Zudem erhalten Verbraucher dort praktische Unterstützung, die sie bei Streitigkeiten mit Anbietern in Anspruch nehmen können.
 
Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie, die für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung einen barrierefreien Zugang zu Literatur und anderen Sprachwerken sicherstellen soll. Indem wir es den Betroffenen gestatten, auch ohne Erlaubnis des Urhebers barrierefreie Kopien von Werken herzustellen bzw. von Hilfspersonen herstellen zu lassen, ermöglichen wir ihnen ein besseres Leben. Die Nutzung derartiger Kopien ist dabei auf den eigenen Gebrauch beschränkt. Dies gilt selbstredend nicht für Blindenbibliotheken, die barrierefreie Formate für möglichst viele Besucher anbieten sollen. Dabei wird stets darauf geachtet, dass Autoren und Urheber auch für diese anderweitigen Darstellungen ihrer Werke angemessen vergütet werden.
 
Gesetz zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings. Indem wir in zweiter und dritter Lesung dieses Ratifikationsgesetz im Sinne der Änderung des Londoner Protokolls beschließen, setzen wir ein wichtiges Signal: Deutschland will weiterhin keine Meeresdüngung zu kommerziellen Zwecken zulassen und auch die Forschung auf diesem Gebiet nur dann erlauben, wenn erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen ausgeschlossen sind. Das marine Geo-Engineering ist in den letzten Jahren verstärkt als potentielle Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels diskutiert worden. Da jedoch schädliche Effekte durch das marine Geo-Engineering einschließlich der Meeresdüngung nicht ausgeschlossen werden können und die tatsächliche Eignung als Klimaschutzinstrument nicht belegt ist, soll in diesem Gesetzentwurf eine Regelung im Sinne des Vorsorgeansatzes geschaffen werden. Dazu wird das „London-Protokoll zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen“ erweitert.

Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Wir stimmen der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Umwelt und nukleare Sicherheit zur entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Ziel der Verordnung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft. Sie ist Bestandteil des Maßnahmenpakets für saubere Luft der EU, welches für Deutschland nationale Emissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx) und Gesamtstaub vorsieht. Gelten sollen diese Grenzwerte ab dem Jahr 2025 bzw. 2030. Zusätzlich werden Anforderungen an die Registrierung von nicht-genehmi-gungsbedürftigen Anlagen gestellt. Zudem wird die Überwachung der Emissionen aus diesen Anlagen vorgeschrieben.
 
Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (Übereinkommen von Hongkong). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, die Voraussetzungen für den Beitritt zum Übereinkommen von Hongkong herbeizuführen. Es sieht das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen vor, um die Arbeitsbedingungen und den Umweltschutz bei deren Abwracken zu verbessern.
 
Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der Volkszählung im Jahr 2021. Wie beim letzten Zensus vor zehn Jahren sollen bei der Durchführung primär Registerdaten genutzt und durch eine Stichprobenbefragung der Bevölkerung ergänzt werden. Die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen der statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben bereits auf der Grundlage des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 vom 3.  März 2017 begonnen. Um die Übermittlungswege und die Qualität der zu übermittelnden Daten von den Meldeämtern an die statistischen Ämter zu überprüfen, fügen wir die erforderliche Datenübermittlungsregelung für eine Pilotdatenlieferung im Januar 2019 in das Gesetz ein.
 
Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz-MietAnpG). Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Regelung einer besser handhabbaren und damit wirksameren Mietpreisbremse. Vermieter werden im Geltungsbereich der Mietpreisbremse dazu verpflichtet, Mietern bereits vor Abschluss des Mietvertrags darüber Auskunft zu erteilen, ob etwa durch eine höhere Vormiete oder eine Modernisierung eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, wenn sie eine höhere Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent verlangen. ‎Die Mietpreisbremse gilt dort, wo die Länder durch Rechtsverordnung ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen haben. Des Weiteren werden Mieter künftig besser vor drastischen Mieterhöhungen durch Modernisierungen geschützt. Zu diesem Zweck soll eine absolute Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat innerhalb von sechs Jahren eingeführt werden. In angespannten Wohnungsmärkten wird darüber hinaus der Satz, mit dem Vermieter die Kosten einer Modernisierung über eine Mieterhöhung an Mieter weitergeben können, von 11 auf 8 Prozent pro Jahr gesenkt. Diese Regelung soll zunächst für fünf Jahre gelten.

Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf im Rahmen der Wohnraumoffen-sive, mit deren Hilfe insgesamt 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime zusätzlich gebaut werden sollen. Hintergrund ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen. Um die Nachfrage durch verstärkten Mietwohnungsneubau zu decken, zielt die Einführung einer Sonderabschreibung darauf ab, insbesondere private Investoren nun zum Bau preiswerter Mietwohnungen zu bewegen. Die bestehenden steuerlichen Vorteile werden zeitlich befristet noch attraktiver. So ermöglichen wir durch gezielte Förderung die Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment.

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