NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Die Delegierten des CDU-Bundesparteitages haben Annegret Kramp-Karrenbauer nach einem fairen Wahlkampf zur neuen Vorsitzenden der CDU gewählt. Der Parteitag hat mit Paul Ziemiak ein Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum neuen Generalsekretär bestimmt. Wir gratulieren beiden herzlich und werden mit ihnen gut zusammenarbeiten. Wichtig ist uns auch, den frischen Wind, der durch die Kandidaturen von Annegret Kramp-Karrenbauer, Friedrich Merz und Jens Spahn aufkam, weiterzutragen und für uns als Union insgesamt zu nutzen.

Wir haben in diesem Herbst viele konkrete Verbesserungen für die Bürger und unser Land auf den Weg gebracht: Das Baukindergeld und die Anpassung des Mietrechts, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Wir investieren weiter massiv in die innere und äußere Sicherheit, Bundespolizei und Bundeswehr bekommen mehr Geld. Wir entlasten die Bürgerinnen und Bürger, indem die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Rentner künftig weniger Kassenbeiträge bezahlen; Familien erhalten ab dem 1. Juli 2019 ein höheres Kindergeld, die kalte Progression bauen wir auch 2019 ab. Die Mütterrente wird erhöht für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Zudem sorgen wir für 13.000 neue Pflegestellen.
 
Auch in dieser Woche setzen wir die Politik konkreter Fortschritte mit dem Gute-Kita-Gesetz fort. Der Bund stellt den Ländern insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022 zur Verfügung. Unser Ziel ist es, dass das Geld vor allem in die Qualitätsverbesserung wie z.B. einen besseren Betreuungsschlüssel fließt. Die SPD möchte es auch für die Gebührenfreiheit des Kita-Besuchs verwenden. Wir appellieren an die Länder, das Geld vor allem in die Verbesserung der Qualität zu investieren. Denn Kinder sollten nicht nur verwahrt werden, sondern Erzieher sollten wirklich Zeit für unsere Kleinsten haben. Genau dies erwarten die Eltern.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz für schnelle Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz. Eine qualitativ gute und gut erreichbare medizinische Versorgung aller versicherten Patienten ist zentrale Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, soll sichergestellt werden, dass diese Aufgabe besser erfüllt wird. Wartezeiten auf Arzttermine sollen verkürzt, das Sprechstundenangebot erweitert und die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen verbessert werden. So soll etwa das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte von 20 auf 25 Stunden angehoben werden. Weiter soll sichergestellt werden, dass die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit unter der einheitlichen Telefonnummer 116117 jeden Tag rund um die Uhr telefonisch und auch online erreichbar sind. In Akutfällen werden Patienten so stets an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt. Ebenfalls beabsichtigt ist eine verbesserte Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen. 

Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung das Gute-Kita-Gesetz, mit dem vor allem die Qualität frühkindlicher Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten verbessert werden soll. Dazu gewährt der Bund den Ländern über Umsatzsteuerpunkte bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Damit setzt der Bund seine massive Hilfe für Länder und Kommunen für bessere Kindergärten fort: In den letzten 10 Jahren hat der Bund bereits 11 Milliarden Euro in Kitas und ihren Betrieb investiert. Im Gute-Kita-Gesetz wird ein Katalog von Qualitätskriterien genannt wie etwa ein besserer Betreuungsschlüssel (zahlenmäßiges Verhältnis Erzieher – Kinder), Gewinnung und Sicherung qualifizierter Erzieher oder die Ausweitung der Öffnungszeiten. Jedes Land analysiert die Lage der Kitas und entwickelt in eigener Verantwortung Handlungsfelder und Kriterien, wie die Qualität verbessert werden kann. Zudem sehen wir vor, dass die Elternbeiträge sozialverträglich gestaffelt werden.

70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Am 10. Dezember 2018 jährte sich die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum 70. Mal. Die Bilanz ihrer Umsetzung ist vor dem Hintergrund weltweiter Konflikte und damit einhergehender Kriegsverbrechen, humanitärer Krisen und Menschenrechtsverletzungen gemischt. Die zunehmende Einschränkung von Meinungs- und Religionsfreiheit sowie Rechtsstaatlichkeit auch in direkter Nachbarschaft der Europäischen Union ist eine bittere Tatsache. Schlecht steht es etwa um die Rechte von ethnischen oder religiösen Minderheiten wie der Jesiden im Nahen Osten, die in jüngster Vergangenheit Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit geworden sind. Vor diesem Hintergrund und gegen diesen Trend setzt sich die CDU/CSU-Fraktion weiter für ein gemeinsames Handeln der Staatengemeinschaft zugunsten der Menschenrechte ein. Dieser Einsatz ist Teil unserer wertebasierten Außenpolitik.

Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2017. Diese Woche stellt der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestag den Jahresbericht 2017 im Plenum vor. Es geht v. a. um Lücken bei Personal und Material in allen Bereichen der Bundeswehr. Oberhalb der Mannschaftsebene seien 21.000 Dienstposten von Offizieren und Unteroffizieren nicht besetzt. Aufgrund gleichzeitiger Einsätze zur Krisenbewältigung und von neuen Aufgaben bei der Landes- und Bündnisverteidigung spricht der Bericht von einer Überlast für die Bundeswehr, beispielsweise in Teilen der Marine oder bei den Hubschrauberverbänden von Heer und Luftwaffe. Der Jahresbericht beschäftigt sich vertieft auch mit den Grundfragen der inneren Führung und auch mit einzelnen Fällen, die im vergangenen Jahr besondere Beachtung gefunden hatten: Pfullendorf, Illkirch, Sondershausen und Munster. Der Bericht erkennt die Unterschiedlichkeit der Fälle an und beschäftigt sich mit Ursachen und Folgen. Hierbei sei es zuweilen auch zu vorschnellen Konsequenzen gekommen. 

Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Wir beraten den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnungen 2016/425 und 2016/426. Inhaltlich umfassen diese jeweils Verfahrensbestimmungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände. Die geltende Gasverbrauchseinrichtungsverordnung (7. ProdSV) und die geltende Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV) werden außer Kraft gesetzt. Im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) wird den Trägern der Sozialhilfe ab dem 1. Januar 2020 bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI ein eigenes Prüfrecht aus besonderem Anlass eingeräumt. Darüber hinaus werden mit dem Entwurf weitere Änderungen im Behindertenrecht (SGB IX) und im SGB XII umgesetzt; dies betrifft etwa die Aufhebung der Befristung zur Eingliederungshilfe in Pflegefamilien sowie eine Rechtsgrundlage zum Austausch von Sozialdaten zwischen Trägern der Sozial und Eingliederungshilfe. Außerdem werden durch den Gesetzentwurf Leistungserbringer zu Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung nach dem SGB IX und SGB XII verpflichtet und die Straftatenkataloge im SGB IX und SGB XII um die neuen Straftatbestände der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) und der Straftaten aus Gruppen (§ 184j StGB) erweitert.
 
Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben. Wir beschließen eine Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben und berücksichtigen somit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtstellung intersexueller Menschen. Der Gesetzentwurf wird von Sozialverbänden unterstützt. Mit dem Begriff „divers“ beim Eintrag des Geschlechts wurde nach intensiven Diskussionen innerhalb der Koalition eine akzeptable Lösung in der Frage der Begrifflichkeit gefunden, die Betroffene nicht diskriminiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorgaben bis zum Ende des Jahres gesetzgeberisch umzusetzen.
 
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft in unseren Städten. Wir wollen damit die individuelle Mobilität in unseren Städten erhalten und Fahrverbote in Städten künftig verhindern. Wir regeln, dass Verkehrsverbote in Gebieten unverhältnismäßig sind, in denen der Stickstoffdioxidwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird. Daher stellen wir klar, dass der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert mit Hilfe der von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen auch ohne Verkehrsverbote eingehalten werden kann. Diesel-PKW mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb Stickstoffoxidemissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro 6-Fahrzeuge) sollen ebenfalls mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit von derartigen Verkehrsverboten ausgenommen werden. Weitere Ausnahmetatbestände umfassen Nutzfahrzeuge, vor allem solche, deren Nachrüstung mit Emissionsminderungssystemen aus öffentlichen Geldern gefördert wurde. So schaffen wir die erforderliche Rechtssicherheit für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung.

Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz – 5. TKGÄndG). Ziel dieses Gesetzesvorhaben, das wir in erster Lesung beraten, ist eine Stärkung des Glasfaserausbaus und des 5G-Ausbaus. Zum einen stellen wir sicher, dass ein Missbrauch der im DigiNetz-Gesetz von 2016 festgelegten Regeln ausgeschlossen wird, was den Breitbandausbau angeht. Außerdem soll die Gesetzesänderung dazu beitragen, dass Lücken in der Mobilfunkversorgung rasch geschlossen werden. Dies ist insbesondere mit Blick auf die nun anlaufenden Vorbereitungen für die Frequenzversteigerungen der nächsten Mobilfunk-Generation von Bedeutung.

Kulturgut Buch fördern – Buchpreisbindung erhalten. Wir diskutieren die Empfehlung der Monopolkommission zur Abschaffung der Buchpreisbindung im Deutschen Bundestag und rufen die Regierungskoalition in einem Antrag dazu auf, der Empfehlung der Kommission nicht Folge zu leisten. Der Buchpreis fördert regionale Wirtschaftsstrukturen und gewährt den Bestand von klein- und mittelständischen Buchhandlungen auf lokaler Ebene. Wir empfehlen daher, am Schutz des Kulturgutes Buch, der Vielfalt in der deutschen Literatur- und Buchhandlungslandschaft sowie an bewährten Maßnahmen zur Vielfaltssicherung – wie dem Deutschen Buchhandlungspreis – festzuhalten sowie weitere vielfaltsfördernde Maßnahmen zu prüfen.

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