NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Das neue Jahr hat für die Union gut angefangen. In Klausuren des CDU-Bundesvorstandes und der CSU-Landesgruppe haben wir Geschlossenheit demonstriert und wollen diese auch tatsächlich mit Leben füllen. Die CDU hat nach einem fairen Wettbewerb im Dezember eine neue Parteivorsitzende gewählt, am Samstag wird die CSU einen neuen Parteivorsitzenden wählen. Nun gilt es, dass wir intensiv für die berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und das Wohl unseres Landes arbeiten.

Die Menschen haben die Erwartung an uns, dass wir uns um die bestehenden Probleme kümmern. Wohnen, innere und äußere Sicherheit, Verkehr und Mobilität, aber auch Migration und gute Pflege – das sind die Fragen, die ihnen am Herzen liegen. Wir wollen vor allem die Mitte der Gesellschaft und die Familien mit unserer Politik erreichen – das ist die beste Gewähr für einen guten Zusammenhalt in unserem Land. Gleichzeitig wollen wir bei den nicht wenigen Problemen in der Europa- und Außenpolitik Gutes bewirken – für Deutschland und Europa.
 
In dieser Woche wird uns der Brexit beschäftigen. Wir sollten mit Klugheit auf die Entscheidungen im Vereinigen Königreich reagieren. Wir bedauern seinen Austritt aus der EU, wir bleiben aber den Briten partnerschaftlich verbunden.
 
Die Woche im Parlament
 
Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. Wir beraten in 1. Lesung diesen Gesetzentwurf, der eine Verbesserung der Voraussetzungen für die Organspende bewirken soll. Das wollen wir unter anderem durch bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken und neue Vergütungsregelung für Entnahmekrankenhäuser erreichen. Die Position von Transplantationsbeauftragten wird ausgebaut, indem diese Spezialisten künftig Zugang zu den Intensivstationen und alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials erhalten sollen. Weiterhin soll flächendeckend ein neurochirurgischer und neurologischer Rufbereitschaftsdienst bereitgestellt oder die Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern eingeführt werden. Diese Verbesserungen sollen dazu beitragen, dass bestmögliche Voraussetzungen für die Gewinnung und Verwendung von Spenderorganen geschaffen werden. Dieses Gesetz betrifft nicht die Diskussion um die Widerspruchs- oder die Einwilligungslösung, wo es um die Frage für jeden Einzelnen geht, ob er einer Organspende aktiv zustimmen muss oder nicht.
 
Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz). Heute stimmt das britische Unterhaus über den von der britischen Regierung mit der EU verhandelten Austrittsvertrag ab. Sollte der Brexit in Form eines geregelten Ausstritts mit Übergangszeitraum bis Ende 2020 dann tatsächlich Realität werden, müssen wir vorbereitet sein. Nach diesem Gesetzentwurf sind Bestimmungen im Bundesrecht, welche auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union Bezug nehmen, während des Übergangszeitraums so zu verstehen, dass auch das Vereinigte Königreich erfasst ist, sofern keine der in diesem Gesetzentwurf genannten Ausnahmen greift. Zudem soll eine Regelung zugunsten von britischen und von deutschen Staatsangehörigen getroffen werden, die vor Ablauf des Übergangszeitraums in Deutschland bzw. im Vereinigten Königreich einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie könnten durch diese Regelung bei Einbürgerung in Deutschland bzw. Großbritannien vor Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft bewahrt werden. 
 
Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Peer Review 2018 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Wir beraten die Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, welche turnusgemäß alle zwei Jahre überarbeitet wird. Das Kabinett hat die aktualisierte Nachhaltigkeitsstrategie im November beschlossen und die Bundesregierung vorbereitend dazu einen Peer Review in Auftrag gegeben. In dessen Rahmen werden elf internationale Sachverständige die Nachhaltigkeitsstrategie begutachten und Empfehlungen für die Überarbeitung aussprechen. Dazu hat der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung im Konsens aller Fraktionen eine Stellungnahme erarbeitet, vor allem im Hinblick auf die für 2020 anstehende nächste Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie. 

Friedensprozess zwischen Äthiopien und Eritrea unterstützen – Zusammenarbeit ausbauen. Mit diesem Antrag möchten die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD die im Juli 2018 unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung von Frieden und Freundschaft zwischen Äthiopien und Eritrea“ würdigen. Es handelt sich dabei um einen historischen und mutigen Schritt zur Beendigung eines der virulentesten Grenzkonflikte Afrikas, der die Aussöhnung befördern und den beiden Staaten neue weitreichende Entwicklungsmöglichkeiten bieten kann. Die Koalition betont deshalb, dass eine Verständigung zwischen diesen beiden Ländern im besten Interesse der Bürger beider Länder, der Region Ostafrika und der Weltgemeinschaft ist. Ein dauerhafter Friede zwischen Äthiopien und Eritrea bietet große Chancen für die politische und wirtschaftliche Entwicklung, für die Entwicklung der Zivilgesellschaft in beiden Ländern sowie für Stabilität und Kooperation in der gesamten Region.
 
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft in unseren Städten. Wir wollen damit die individuelle Mobilität in unseren Städten erhalten und Fahrverbote in Städten künftig verhindern. Wir regeln, dass Verkehrsverbote in Gebieten unverhältnismäßig sind, in denen der Stickstoffdioxidwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird. Daher stellen wir klar, dass der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert mit Hilfe der von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen auch ohne Fahrverbote eingehalten werden kann. Gleichwohl können die zuständigen Landesbehörden auch künftig Fahrverbote in Betracht ziehen, wenn trotz Anwendung aller anderen Maßnahmen die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Wir halten fest, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Diesel-PKW mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb Stickstoffoxidemissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro 6-Fahrzeuge) von derartigen Fahrverboten ausgenommen sind. So schaffen wir die erforderliche Rechtssicherheit für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung.
 
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Ebenfalls in erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem den Kommunen ein Instrument für die Überwachung von immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten vor allem in besonders belasteten Städten an die Hand gegeben werden soll. Nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts sollen die nach Landesrecht zuständigen Behörden in die Lage versetzt werden, anlassbezogen die zu einem Kennzeichen im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten technischen Daten abzurufen und dadurch festzustellen, ob das entsprechende Fahrzeug zur Verkehrsteilnahme in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten berechtigt ist. Wir werden in den parlamentarischen Beratungen sehr darauf achten, dass nur verhältnismäßige Maßnahmen vorgesehen werden.
 
Gesetz zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten. Wir beschließen in 2. und 3. Lesung einen Gesetzentwurf zur Bestimmung der obigen vier Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes sowie Artikel 37 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten sollen Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden können. Zugleich soll der Anreiz für eine Asylbeantragung aus nicht asylrelevanten Gründen reduziert werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der sehr geringen Anerkennungsquoten von Antragstellern aus den genannten Staaten. Da Staatsangehörige sicherer Herkunftsstaaten u.a. von der sog. 3+2-Regelung ausgenommen sind, sieht der GE für bis zum Tag des Kabinettbeschlusses bestehende Ausbildungsverhältnisse eine Bestandsschutzregelung vor. 

Erstes Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf, der in dieser Sitzungswoche in 2./3. Lesung ohne Debatte behandelt werden soll, passen wir das deutsche Recht an die EU-Durchführungsverordnung der Kommission über technische Standards eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse an. Dies dient unter anderem der Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen sowie dem Verbraucherschutz. Wichtig ist: Es geht in dem Gesetzentwurf nicht um eine Regelung der Tabakwerbung.
 
Gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration. Gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag fordert der Antrag die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit den Ländern ein Programm zur Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Integrationsaufgaben zu realisieren. Vorbild soll dabei die bereits existierende Initiative „Leistung macht Schule“ sein. Bundesweit werden zunächst bis zu 300 Schulen ausgewählt und bei der Entwicklung guter Konzepte für mehr Bildungsgerechtigkeit modellhaft unterstützt. In der zweiten Phase der Initiative werden Wissenschaftler die mit den Schulen entwickelten Konzepte, Maßnahmen und Materialien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluieren. Die Ergebnisse werden dann weiteren Schulen in ganz Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Leistungen des Bundes in Höhe von insgesamt 125 Mio. Euro für 10 Jahre umfassen entsprechend der verfassungsmäßigen Zuständigkeit die Bereiche der Begleitforschung und Evaluierung.
 
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Wir beraten in erster Lesung insbesondere über eine Anpassung der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinien zur Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) und zur Interoperabilität des Eisenbahnsystems (2008/57/EG). Dies ist notwendig, weil die bisherigen deutschen Fassungen dieser Richtlinien Übersetzungsfehler enthielten, die mit der Änderung korrigiert werden.
 
Nationaler Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2018 und Stellungnahme der Bundesregierung. Der seit 2006 alle zwei Jahre erscheinende Bildungsbericht betrachtet umfassend die gesamte Bildungskette von frühkindlicher Bildung bis zur Weiterbildung. Er wird stets von einer unabhängigen Wissenschaftlergruppe erarbeitet. Nachdem der aktuelle Bericht bereits 2018 veröffentlicht wurde, folgt nun die Stellungnahme der Bundesregierung. Hervorgehoben werden darin eine kontinuierlich gestiegene Bildungsbeteiligung und der Bildungsstand der Bevölkerung. So verfügten beispielsweise 2006 lediglich 23 % der Bevölkerung ab 15 Jahren über eine Hochschulreife, 2016 waren dies bereits 31 %. Darüber hinaus geht die Stellungnahme auch auf Herausforderungen wie die anhaltenden Unterschiede zwischen Bildungsbenachteiligten und Leistungsspitze ein und betont, dass ein steigender Bildungsstand nicht nur zu besserer Integration auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch zu mehr politischem und ehrenamtlichen Engagement sowie einem gesünderen und zufriedenerem Leben führt.

Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Gutes Leben und Arbeiten auf dem Land gewährleisten. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD sollen die Bemühungen der Bundesregierung unterstützt werden, Rahmen- und Förderbedingungen für gutes Leben und Arbeiten auf dem Land zu schaffen. Dazu gehört die Aufforderung zur Gewährleistung eines flächendeckenden Breitbandausbaus, zur Entlastung des besonders in ländlichen Regionen verbreiteten Ehrenamtes von bürokratischen Lasten, die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zugunsten ländlicher Regionen sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen. In Bezug auf die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU fordern wir unter anderem eine angemessene Mittelausstattung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums nach dem Jahr 2020 zu berücksichtigen. Zudem soll laut Antragstext die Gemeinsame Agrarpolitik in den anstehenden Beratungen über ihre Neuausrichtung noch stärker auf die Attraktivität ländlicher Regionen ausgerichtet werden.
 

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