NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Nach dem Rückzug von Andrea Nahles von Partei- und Fraktionsvorsitz ist der Koalitionspartner dazu aufgerufen, möglichst schnell seine Personalfragen zu klären. Die große Koalition braucht Stabilität, weil wichtige Fragen zu klären sind. In der Europäischen Union wird das gesamte Personaltableau verhandelt, der EU-Finanzrahmen muss festgelegt werden und auch der Brexit ist noch nicht vollzogen. Innenpolitisch haben wir mit der Verbesserung der Infrastruktur, der Schaffung von Wohnraum, nachhaltiger Wirtschaft, Erhaltung der Schöpfung, einem starken Staat und einer starken Bundeswehr wichtige Vorhaben, an denen wir arbeiten und vorankommen wollen. 
Die Zusammenarbeit in der Koalition lebt von einem fairen Umgang und der Erkenntnis, im Gegenüber einen Mitmenschen zu begegnen. Daher danken wir Andrea Nahles. Die Zusammenarbeit mit ihr war in der Sache manchmal strittig, aber immer fair. Auf ihr Wort war Verlass. Wir wünschen Andrea Nahles alles Gute.
 
 
 

Nach den Wahlen nach vorne schauen. Das Wahlergebnis bei der Europawahl vom 26. Mai 2019 bleibt für die Union unter unserem Anspruch. Die CDU in Bremen hat bei der Bürgerschaftswahl ein gutes Ergebnis eingefahren. Aber in anderen Ländern und bei den vielen Kommunalwahlen gab es Enttäuschungen.  Wir blicken aber als stärkste politische Kraft in Deutschland nach vorne. Auf uns als Union kommt es an. Wir halten das Land am Laufen. Wir führen das Land in eine gute Zukunft. Wir halten die Gesellschaft zusammen. In den 70 Jahren unserer Republik haben wir 50 Jahre lang die Bundesregierungen geführt und unserem Land einen guten Dienst erwiesen. Daraus schöpfen wir Kraft und Zuversicht, dies auch in Zukunft zu tun.

Migrationspaket für qualifizierte Zuwanderung und mehr Abschiebungen.
Dass die Koalition intensiv und vertrauensvoll zusammenarbeitet, zeigt das umfangreiche Paket zahlreicher Migrationsgesetzen, das wir in dieser Woche verabschieden. Die beiden Eckpfeiler dieses Pakets bilden das Fachkräftezuwanderungsgesetz und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Beides gehört für uns zusammen: Wir ermöglichen die legale Zuwanderung von Personen, die uns helfen und die wir auf dem Arbeitsmarkt benötigen. Zugleich setzen wir die Ausreisepflicht derer durch, die unser Land verlassen müssen, da sie nicht schutzbedürftig sind. Beide Gesetze sind Teil einer steuernden Migrationspolitik, die darauf abzielt, den Zuzug qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern und illegale Migration zu begrenzen. 
Deutschland braucht aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke die qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland. Die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten ist allerdings nur eine von drei Säulen einer umfassenden Fachkräftestrategie. Diese muss daneben auch die Fachkräftegewinnung in der EU und die Aktivierung der inländischen Potentiale umfassen. 
Beim Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurden im parlamentarischen Verfahren deutliche Verbesserungen erreicht. So ist es unseren Verhandlungsführern gelungen, den Ausreisegewahrsam zu einem scharfen Instrument auszugestalten, mit dem das Untertauchen zur Verhinderung der Abschiebung erschwert wird. Bundeseinheitliche Betretungsrechte erleichtern die Durchführung der Abschiebung. 
 
Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2017. Deutsche Sicherheitskräfte aus den Polizeien des Bundes und der Länder sowie aus der Zollverwaltung leisten in vielen Staaten weltweit einen wichtigen Beitrag zur Herstellung und Bewahrung von Sicherheit und Frieden. Gerade in der Folge von Konflikten in und zwischen Staaten muss der Bevölkerung vor Ort ein sicheres Lebensumfeld und das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden vermittelt werden. Dieses sind Voraussetzungen für Zuversicht in die Zukunft und eine Bereitschaft, sich für die Entwicklung des Heimatstaates einzusetzen. Die Beteiligung von Deutschen in internationalen Polizeieinsätzen sind daher Teil des strategischen und vernetzen Vorgehens für die Wahrung und den Ausbau des Friedens auf der Welt. Wir begrüßen die im Bericht der Bundesregierung dargelegten Schritte zu diesem Ziel.
 
Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz). Mit dem Artikelgesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, treten wichtige Verbesserungen für eine Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr in Kraft. Neben einer besseren sozialen Absicherung verbessern wir die Bezahlung der Soldatinnen und Soldaten und führen eine flexiblere Dienstgestaltung ein. Die Veränderungen und Verbesserungen sind ein wichtiger Beitrag für die Bundeswehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
 
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Zum einen werden wir so die Situation von Arbeitnehmern verbessern und sie etwa vor illegalen Lohnpraktiken, die Vorenthaltung von Sozialleistungen oder die illegale Beschäftigung an sich zu schützen. Zum anderen werden die Kontrolleure in die Lage versetzt, gezielt gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung vorzugehen. Dies geht einher mit einer erheblichen personellen Stärkung der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Nicht zuletzt schafft das Gesetz eine bessere Grundlage zur Bekämpfung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld.
 
Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien. Nach innerstaatlichen Klärung der Namensfrage ist nun die Voraussetzung für die Aufnahme der Republik Nordmazedoniens in die NATO erreicht. Wir ratifizieren mit unserem Beschluss den Beitritt Nordmazedoniens als 30. Mitgliedstaates in die NATO. Wenn alle Nato-Mitglieder dem Beitritt zustimmen, soll der offizielle Beitritt auf dem Jubiläums-Gipfel „70 Jahre NATO“ im Dezember 2019 in London erfolgen.
 
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. In Reaktion auf jüngste Vorkommnisse mit gefälschten Arzneimitteln ändern wir den gesetzlichen Rahmen in zweiter und dritter Lesung, damit sich Ähnliches nicht wiederholen kann. Die Neuregelung verbessert Kompetenz und Handlungsfähigkeit der zuständigen Behörden, etwa des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Darüber hinaus werden die Rechte der Krankenkassen, aber auch der Versicherten gestärkt: Beispielsweise wird ein Ersatzanspruch den Kassen gegenüber pharmazeutischen Unternehmen eingeräumt, wenn Arzneimittel mangelhaft sind oder nicht geliefert werden konnten. Die gesetzlichen Neuregelungen umfassen auch die Einführung des E-Rezeptes – die Selbstverwaltung wird verpflichtet, die notwendigen Regelungen für dessen Verwendung zu schaffen.
 
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung insbesondere die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge bei der Berufsausbildungsbeihilfe und beim Ausbildungsgeld in mehreren Schritten, und damit ein Nach- und Mitvollziehen der Änderungen bei Bedarfssätzen und Freibeträgen im BAföG, die mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz umgesetzt wurden.
 
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021). Um die aufgrund von EU-Recht vorgesehene Volkszählung durchführen zu können, beschließen wir in zweiter und dritter Lesung eine notwendige gesetzliche Grundlage. Neben der Einwohnerzahl Deutschlands wollen wir auch Daten zu Erwerbstätigkeit oder Wohnsituation der Menschen in Deutschland erheben. Die Volkszählung ist wie schon die Zählung des Jahres 2011 als registergestütze Erhebung mit Stichproben vorgesehen. Dem Datenschutz wird dabei vollumfänglich entsprochen.
 
Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag. Seit der Unterzeichnung des IT-Staatsvertrages im Jahr 2010 hat sich die Technologie deutlich verbessert. Der Änderungsstaatsvertrag, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, führt eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts ein, die die Arbeit des seit 2010 bestehenden IT-Planungsrates unterstützen wird. Darüber hinaus verpflichten sich Bund und Länder, dem IT-Planungsrat für die Jahre 2020-2022 ein Budget von 180 Millionen Euro zu Verfügung zu stellen. Mit diesem Digitalisierungsbudget sollen Vorhaben im Bereich der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen auf allen staatlichen Ebenen gefördert werden. 
 
Nachhaltige Entwicklungsziele erreichen – Potenziale aus der Agrarökologie anerkennen und unterstützen. Unser Antrag unterstreicht die Möglichkeiten, die in einer nachhaltigeren und effektiveren Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen, insbesondere kleinbäuerlichen Betrieben für die ausreichende Ernährung der Weltbevölkerung liegen. Diese Möglichkeiten lassen sich unter anderem mit den Mitteln der Agrarökologie aufgreifen, die etwa darauf abzielt, die zugunsten einer Kreislaufwirtschaft auf die Nutzung von externen Betriebsmitteln zu verzichten. Die Verbindung von Viehzucht und Ackerbau oder die Wiederverwendung von Abfallstoffen soll dabei die Nutzung natürlicher Nährstoffquellen auszubauen helfen. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, solche Ansätze verstärkt zu fördern.
 
Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD). Mit dem Gesetz, das wir in erster Lesung diskutieren, sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines verbindlichen bundesweiten Implantateregisters geschaffen werden. Durch die Mitwirkung aller Beteiligten – von den Patienten hin bis zu den Herstellern der Implantate – an diesem Register wollen wir mit Langzeitbeobachtungen von Vorkommnissen bei Implantaten zu einer klaren Verbesserung von Produkt- und Versorgungsqualität beitragen. Versorgungsqualität in den Kliniken, Haltbarkeit und Qualität der Produkte sind Punkte, die hierbei gezielt nachgehalten werden. 
 
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Um die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber besser vollziehen zu können, beschließen wir das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ in zweiter und dritter Lesung. Wir beseitigen damit Fehlanreize zum rechtswidrigem Zuzug und Verbleib im Bundesgebiet und erleichtern die Abschiebung. Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz ein härteres Vorgehen gegen straffällige Ausländer. Mit dem Gesetz wird ein neuer Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität geschaffen, die ihre Abschiebung selbst verhindern. Dieser neue Duldungsstatus zieht zukünftig etwa ein Erwerbtätigkeitsverbot und eine Wohnsitzauflage nach sich. Um Abschiebungen konsequent durchführen zu können, wird die Vorbereitungs- und Abschiebungshaft erweitert und der Ausreisegewahrsam effizienter gemacht. Zudem wird ein bundesweites Recht zum Betreten von Wohnungen zur Suche nach Abzuschiebenden eingeführt. Darüber hinaus führen wir die Mitwirkungshaft ein, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Identitätsfeststellung nicht nachkommt. Schließlich erlaubt das Gesetz die Einschränkung von Leistungen, wenn die Bundesrepublik nicht für die Asylverfahren zuständig ist. So sollen Fehlanreize bei der Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten vermieden werden. Die zentrale Unterbringung von Asylsuchenden wird von derzeit sechs auf bis zu achtzehn Monate verlängert. 
 
Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, soll im Wesentlichen die im August 2016 geschaffene Wohnsitzregelung für anerkannt schutzberechtigte Ausländer entfristet werden. Unter anderem werden die Länder in die Lage versetzt, auf ihrem Gebiet positive wie negative Wohnsitzzuweisungen vorzusehen, was zur besseren Planbarkeit von Integrationsangeboten und zur Vermeidung von Segregation beitragen soll.
 
Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Vor dem Hintergrund eines umfangreichen Fachkräftebedarfs ist Deutschland auf eine bessere Nutzung der inländischen und europäischen Fachkräftepotenziale, aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Deshalb beschließen wir in zweiter und dritter Lesung eine maßvolle Erweiterung des bestehenden Rahmens für eine bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Vor allem die Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung werden ausgebaut. Weitere wesentliche Neuerungen betreffen etwa Verbesserungen der Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung der beruflichen Qualifikation oder eine Zuwanderungsmöglichkeit für IT-Spezialisten ohne formalen Abschluss. Zudem werden die Möglichkeiten der Einreise zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche erweitert. Des Weiteren wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren geschaffen, welches durch die Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde betrieben werden kann. Um eine Zuwanderung in die Altersgrundsicherung zu verhindern, müssen beruflich Qualifizierte über 45 Jahre ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
 
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Erweiterung der bestehenden Regelung der Ausbildungsduldung, die sogenannte 3+2-Regelung, auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und Helferberufe, sofern darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Neben weiteren Regelungen wird eine längerfristige sogenannte Beschäftigungsduldung für Geduldete eingeführt, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. Sie müssen seit mindestens 12 Monaten eine Duldung besitzen und seit mindestens 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.  Um Pull-Effekte zu verhindern wurde die Beschäftigungsduldung auf reine Altfälle beschränkt (Einreise vor dem 1. August 2018). Die Möglichkeit des Erhalts einer Beschäftigungsduldung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. 
 
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländern –Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine gesetzliche Regelung, um die Bemühungen von Ausländern, insbesondere Asylbewerbern sowie Geduldeten, um eine Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit stärker zu unterstützen. Auf diese Weise kann ihre Abhängigkeit von Sozialleistungen reduziert oder vermieden werden. Die Neuregelung schließt Maßnahmen zur gezielten Unterstützung von Asylsuchenden, sich am Arbeitsmarkt zu etablieren, ein. Auch können künftig Teilnehmer an einem Integrationskurs oder an einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, Arbeitslosengeld weiterbeziehen. Zur Vermeidung von Fehlanreizen wurde beim Zugang von Gestatteten ohne gute Bleibeperspektive zu Integrations- und Sprachkursen eine Stichtagsregelung eingeführt.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Um die verfassungsrechtlich gebotene Neufestsetzung der Grundleistungen für Asylbewerber, Geduldete und ausreisepflichtige Ausländer umzusetzen, beschließen wir in zweiter und dritter Lesung Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz. Die Regelsätze werden angepasst. Abweichend vom SGB II und SGB XII wird eine neue, um etwa 10 % abgesenkte Bedarfsstufe für Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften geregelt. Zudem wird – wie im SGB II – eine neue, um etwa 20 % abgesenkte Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren festgelegt, die im Haushalt der Eltern leben. Das Gesetz soll zudem fehlende Fördermöglichkeiten für studier- und ausbildungswillige Asylbewerber und Geduldete beseitigen. Asylbewerber und Geduldete in einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung (z. B. betriebliche Berufsausbildung) können zukünftig auch nach dem 15. Monat des Aufenthalts Leistungen beanspruchen. Nicht zuletzt wird eine Freibetragsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen, um stärkere Anreize für eine ehrenamtliche Beschäftigung von Flüchtlingen zu setzen.
 
Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken. (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz). Wir beschließen eine Weiterentwicklung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes, um insbesondere den Austausch erfasster Daten über unerlaubt einreisende oder sich in Deutschland aufhaltende Ausländer zwischen den betroffenen öffentlichen Stellen zu erleichtern. Dies erfolgt über den Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR).  Im AZR sollen auch mehr Daten gespeichert werden, um freiwillige Ausreisen zu fördern bzw. Abschiebungen zu erleichtern. Die öffentliche Sicherheit wird zudem durch erweiterte Registrierungsbefugnisse der Bundespolizei und eine stärkere Anwendung von Sicherheitsabgleichen erhöht.
 
Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt, das die im Hochschulrahmengesetz (HRG) enthaltenen Regelungen zu Auswahlverfahren 2017 für teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Betroffen sind die Vorgaben für die Vergabe von Studienplätzen in bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächern der Pharmazie, Human-, Tier- und Zahnmedizin. Die Neuregelung des Zulassungsverfahrens erfolgt durch die Länder, von denen am 21. März 2019 der Entwurf eines neuen Staatsvertrages über die Hochschulzulassung beschlossen wurde. Bis zum 15. November 2019 soll der Staatsvertrag in den Länderparlamenten ratifiziert werden, damit er zum 1. Dezember 2019 in Kraft treten kann.
 

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