NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

 Im Oktober haben wir in Leipzig gemeinsam mit Revolutionären des Jahres 1989 an den Mut und die Entschlossenheit der vielen Menschen erinnert, die zum Sturz der SED-Diktatur beigetragen haben und die den ersten Stein aus der Mauer herausbrachen. Am 9. November 1989 fiel die Mauer.

Die Mauer war das Symbol der Unfreiheit und der falschen sozialistischen Ideologie. Die Freude über den Mauerfall steht im Mittelpunkt unserer Sitzungswoche. Die Union war und ist die Partei der Deutschen Einheit. Schon früh hat Konrad Adenauer nie einen Zweifel am Ziel unserer Politik gelassen: Ein friedliches Deutschland wieder zu einem gleichberechtigten Partner in Europa und der Welt zu machen. Dieses Ziel haben wir 1990 erreicht: Die Deutschen in der DDR und Helmut Kohl haben der Deutschen Einheit in Frieden den Weg geebnet. In Freude über das Gelungene verneigen wir uns vor dem Mut und der Entschlossenheit, die der Freiheit zum Durchbruch halfen. Dieser Freiheit sind wir verpflichtet.
 
Bei Fortentwicklung des Sozialstaats und Grundrente Kurs halten.
Bei der aktuellen Diskussion um die Ausgestaltung einer Grundrente ist uns wichtig: Wir sind für eine Grundrente für genau die Menschen, die die Grundrente auch wirklich brauchen. Deshalb haben wir uns mit der SPD auf die Grundzüge dafür im Koalitionsvertrag geeinigt, wozu eine Bedürftigkeitsprüfung zählt. Und zu einer entsprechenden Einigung sind wir auch bereit.
 
Wir werden jedoch nicht die Prinzipien des Renten- und Grundsicherungs-systems über den Haufen werfen und der jungen Generation enorme Lasten auferlegen. Warum sollten wir Steuergelder hart arbeitender Menschen an andere verteilen, die die Unterstützung gar nicht brauchen? Das schafft nämlich nicht mehr, sondern weniger Gerechtigkeit. Eine richtig austarierte Grundrente ist für uns eine wichtige Sachfrage, die wegen unserer demographischen Situation von enormer Langzeitwirkung ist. In diesem Sinne führen wir die Verhandlungen.
 
Wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung der Strafjustiz. Viele Bürgerinnen und Bürger erleben durch tagtägliche Meldungen in der Presse oder eigene Erfahrungen, dass Strafverfahren lange dauern und häufig in Einstellungen enden. Um die Strafjustiz zu stärken, haben sich die Länder im Pakt für den Rechtsstaat verpflichtet, bis Ende 2021 insgesamt 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte einzustellen. Damit das Mehr an Personal nicht durch ineffiziente Vorgaben aufgezehrt wird, sorgen wir jetzt für die notwendigen zügigeren Strafverfahren. Damit stärken wir den Rechtsstaat.
 
Prozessverschleppungen werden künftig durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht handhabbarer gemacht. Auch geben wir den Ermittlern wirksamere Instrumente an die Hand, um Täter aufzuspüren: Die DNA-Analyse wird auf äußerliche Merkmale (Haar- und Augenfarbe) sowie das Alter ausgeweitet. Um Einbrecher besser stellen zu können, kann künftig die Telekommunikation von Verdächtigen überwacht werden. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist das Verbot der Gesichtsverhüllung vor Gericht.
 
Die Woche im Parlament

Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens. Wie oben dargestellt ist Ziel dieses Gesetzentwurfs, den wir in erster Lesung beraten, das Strafverfahren moderner und effizienter zu gestalten. Die Befugnisse der Ermittlungsbehörden sollen ausgeweitet werden, indem etwa die Kommunikation von Einbrechern leichter überwacht werden kann. Des Weiteren soll es Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung grundsätzlich verboten sein, ihr Gesicht zu verhüllen. Weitere Änderungen sollen zu einem verbesserten Rechtsbeistand bei umfangreichen Verfahren mit mehreren Nebenklägern und bei Opfern von Sexualstraftaten führen.
 
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innova-tion (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir das Digitale-Versorgung-Gesetz, mit dem wir die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung weiter vorantreiben. Unser Ziel ist es, die großen Chancen, die sich für eine bessere Gesundheitsversorgung aus der Digitalisierung ergeben zu heben. So erhalten Versicherte etwa einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen. Der Innovationsfonds, der 2016 eingerichtet wurde, um innovative Versorgungsformen und anwendungsorientierte Versorgungsforschung zu fördern, wird um fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert. Zusätzlich wurde die rechtliche Grundlage zur Errichtung einer Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel geschaffen, die Informationen zu Darreichungsformen, Wirkstoffbezeichnungen und die Wirkstärke beinhalten wird. Zudem wird die Möglichkeit von elektronischen Verordnungen auf weitere Leistungen erweitert.
 
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir das Jahressteuergesetz. Es enthält u.a. zahlreiche Maßnahmen zur Förderung vor allem der umweltfreundlichen Mobilität. Dazu werden insbesondere mehrere bereits existierende steuerliche Begüns-tigungen für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge oder Dienstfahrräder bis zum Jahresende 2030 verlängert. Des Weiteren wird eine Sonderabschreibung für E-Lieferfahrzeuge eingeführt und das Jobticket gefördert. Das Gesetz regelt zudem weitere steuerrechtliche Fragen wie etwa die Erhöhung der Verpflegungspauschale für Dienstreisen oder die Erhöhung der Förderhöchstgrenze bei der Wohnungsbauprämie auf 700 beziehungsweise auf 1.400 Euro. Der Prämiensatz wird dabei auf 10 Prozent angehoben.
 
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz). Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung annehmen, wird die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschlands erhöht, indem wir eine steuerfreien Forschungszu-lage zusätzlich zur bewährten Projektförderung einführen. Auf dieses Gesetz zur „steuerlichen F+E“ haben wir lange hingearbeitet. Die Forschungszulage wird an den Personalkosten bemessen, beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage und ist gedeckelt auf 2.000.000 Euro.
 
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz). Mit der Gesetzreform, die wir in zweiter und dritter Lesung beraten, wird die Unabhängigkeit der medizinischen Dienste gestärkt. Dazu werden organisatorische Umstrukturierungen vorgenommen und mit der Ombudsperson bei jedem Medizinischen Dienst eine unabhängige Anlaufstelle eingerichtet. Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über die Abrechnung sollen durch einen Schlichtungsausschuss auf Bundesebene reduziert werden. Darüber hinaus wird der Gemeinsamen Bundesausschuss dazu verpflichtet, seine öffentlichen Sitzungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen, um damit seine Entscheidungen transparenter zu machen. Des Weiteren wird das Hygieneförderprogramm für Krankenhäuser um drei Jahre verlängert und um einen zusätzlichen Förderschwerpunkt im Bereich des sachgerechten Einsatzes von Antibiotika erweitert.
 
Gesetz zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts. Wir beschließen die Reform des sozialen Entschädigungsrechts in zweiter und dritter Lesung. Durch die Änderung wird ein komplett neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen. Das Gesetz hat zum Ziel, den Opfern von Gewalttaten, von Terroranschlägen, von sexueller oder psychischer Gewalt sowie deren Angehö-igen, Nahestehenden und Hinterbliebenen schnell zu helfen, die erneute Eingliederung in die Gesellschaft und Entschädigungsleistungen zu ermöglichen. Wesentliche Neuerungen sind ein erweiterter Berechtigungskreis sowie ein erweiterter Gewaltbegriff.
 
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, werden Kinder und Eltern, die nach dem SGB XII gegenüber Leistungsbeziehern unterhaltsverpflichtet sind, entlastet. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und im Bereich der fürsorgerischen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes werden Entlastungen vollzogen. Menschen mit Behinderungen im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen wird künftig auch ein Anspruch auf SGB XII-Leistungen eingeräumt. 
 
Deutsches Auslandsschulwesen weiter stärken und auf breiter Basis entwickeln. Dem Netz deutscher Auslandsschulen kommt eine herausragende Bedeutung zu bei den Bemühungen, die deutsche Sprache zu stärken, Bildungseliten frühzeitig an Deutschland zu binden und den Spracherwerb für wichtige Fachkräfte für Deutschland aufzubauen. Wir fordern die Bundesregierung mit unserem Antrag daher dazu auf, die deutschen Auslandsschulen weiter zu stärken. Hierzu ist es unter anderem notwendig, das Netz der deutschen Auslandsschulen kritisch auf mögliche geographische Lücken zu überprüfen, das Angebot an frühkindlicher Bildung zu erweitern und die Attraktivität für Lehrkräfte aus den Schuldiensten der Länder weiter zu steigern.
 
25 Jahre Weltbevölkerungskonferenz von Kairo – Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte von Mädchen und Frauen weltweit stärken. Sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte sind global immer noch nicht ausreichend gesichert. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen haben 214 Millionen Mädchen und Frauen in Entwicklungsländern keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu modernen, sicheren und wirksamen Familienplanungsmethoden. Maßnahmen wie umfas-sende Sexualerziehung und der Zugang zu Familienplanung stärken die Gleichberechtigung und die Bildung, führen zu weniger Geburten und unterstützen die wirtschaftliche Entwicklung. Wir fordern die Bundesregierung mit unserem Beschluss deshalb dazu auf, das Engagement in diesem Bereich fortzusetzen sowie in der EU und international dafür einzutreten, diesem Aufgabenfeld größere Aufmerksamkeit zu schenken.
 
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreiender Steuergestaltungen. Wir diskutieren in erster Lesung über die Überführung der EU-Richtlinie zur Mitteilung grenzübergreifender Steuergestaltungen. Diese Mitteilungspflicht ist veranlagungsunterstützend ausgestaltet, die entsprechenden Informationen sollen außerdem zwischen den Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden. Diese werden so in die Lage versetzt, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume durch Schaffung oder Ände-rung von entsprechenden Rechtsvorschriften zu schließen.
 
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/692 des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt. Wir beschließen die Umsetzung der neuen europäischen Gasrichtlinie in deutsches Recht in zweiter und dritter Lesung und stellen dabei mit Blick auf Drittstaaten fest, dass das EU-Recht immer dort gilt, wo eine Pipeline über das Hoheitsgebiet oder durch das Küstenmeer eines Mitgliedsstaates verläuft. Für den übrigen Teil der Leitung in internationalen Gewässern und auf dem Territorium von Drittstaaten gelten die Binnenmarktregeln nicht.
 
Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Reform des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, mit dem für das Antragsjahr 2020 die Umschichtung von der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (EU-Direktzahlungen) in die zweite Säule (ELER) von 4,5 Prozent auf 6 Prozent erhöht wird.
 
Gesetz zu dem Abkommen vom 7. November 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, schafft eine recht-liche Grundlage zum Abkommen zwischen der Ukraine und Deutschland im Bereich der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Es sieht die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen sowie deren Hinterbliebenen und die uneingeschränkte Rentenzahlung auch bei Aufenthalt im anderen Vertragsstaat vor (Leistungsexportprinzip). Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Jeder Staat zahlt aber nur die Rente für die nach seinem Recht zurückgelegten Versicherungszeiten. Des Weiteren enthält das Abkommen Regelungen zur Vermei-dung der Doppelversicherung sowie bei einer zeitweisen Entsendung von Arbeitnehmern in den jeweils anderen Staat.
 
Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen. Mit dem Umweltauditgesetz werden die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Kenntnisse der Umweltgutachter auf den Bereich nachhaltiger Unternehmensführung im Zusammenhang mit einem Umweltmanagementsystem geschaffen. Änderungen im Atomrecht ermöglichen öffentlich-rechtliche Verträge unter anderem für die Erhebung von Entsorgungskosten anstelle von jährlichen Kostenbescheiden unter Aufrechterhaltung des Verursacher- und des Äquivalenzprinzips. Weitere Änderungen betreffen die Umbenennung des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit hin zu Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und Anpassungen im Chemikaliengesetz.
 
Mit nationaler Tourismusstrategie den Standort Deutschland weiter stärken. In der Tourismusbranche sind in Deutschland fast drei Millionen Menschen beschäftigt. Der Tourismus ist insbesondere im ländlichen Raum ein Motor der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung mit unserem Antrag dazu auf, die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland weiter zu verbessern. Ziel des Antrags ist es, die Chancen des Tourismus noch besser auszuschöpfen und die positiven Effekte zu stärken. Dazu soll die Bundesregierung mit ihrem für Frühjahr 2020 angekündigten Aktionsplan unter anderem Förderverfahren vereinfachen, bürokratische Belastungen abbauen, mehr Jugendliche für Berufe des Tourismus interessieren und die Barrierefreiheit im Tourismus weiter ausbauen.
 
Invictus Games – Das Sportereignis der versehrten Soldaten als ein deutliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung nach Deutschland holen. Die "Invictus Games" wurden ins Leben gerufen, um die Lebenssituation versehrter Soldaten in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Eine von der Bundesregierung unterstützte und forcierte Austragung der "Invictus Games" 2022 in Deutschland soll den deutschen Soldaten ein deutliches Signal der Wertschätzung entgegenbringen. Gleichzeitig sorgt dies für mehr Anerkennung und Akzeptanz für den geleisteten Dienst und die dadurch erlittenen psychischen oder physischen Beeinträchtigungen.
 
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG). Mit dem Gesetz wird ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Verkehr und Gebäude eingeführt. In das nationale Emissionshandelssystem sind alle in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe einbezogen, unabhängig davon, in welchem Sektor die Brennstoffe jeweils verwendet werden. In einer Startphase in den ersten beiden Jahren werden jedoch zunächst nur wesentliche Hauptbrennstoffe einbezogen nämlich Diesel, Benzin, Gas und Heizöl. Zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet sind die Unternehmen, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen. Die Unternehmen haben Zertifikate zu erwerben und abzugeben. Mit der Brennstoffbepreisung wird ein Anreiz zur künftigen Minderung von CO2-Emissionen geschaffen. In einer Einführungsphase werden Zertifikate zu einem Festpreis ausgegeben, der beginnend mit 10 Euro je Tonne CO2 in 2021 Jahr für Jahr auf 35 Euro je Tonne im Jahr 2025 ansteigt. Ab 2026 werden die Emissionsberechtigungen auktioniert und bewegen sich dann innerhalb eines Preiskorridors zwi-schen 35 und 60 Euro je Tonne CO2. 2025 soll überprüft werden, ob Mindest- und Höchstpreis ab 2027 noch notwendig sind.
 
Gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration. Wir fordern die Bundesregierung mit unserem An-trag dazu auf, gemeinsam mit den Ländern ein Programm zur Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Integrationsaufgaben zu realisieren. Vorbild soll dabei die bereits existierende Ini-tiative „Leistung macht Schule“ sein. In einem zweiphasigen Verfahren werden zunächst bundesweit bis zu 300 Schulen ausgewählt und bei der Entwicklung guter Konzepte für mehr Bildungsgerechtigkeit unterstützt. Anschließend wird eine wissenschaftliche Evaluation durchgeführt und die Ergebnisse dann weiteren Schulen bundesweit zur Verfügung gestellt. Die Leistungen umfassen insgesamt 125 Mio. Euro für 10 Jahre, wovon der Bund die Hälfte trägt.
 
Daten und Fakten
 
Zahl der Empfänger sozialer Mindestsicherung deutlich gesunken.  Zum Jahresende 2018 erhielten rund 7,2 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Das sind 5,1 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zu Ende 2017 sind somit rund 400.000 Menschen nicht mehr auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen. In den neuen Bundesländern, Berlin eingeschlossen, reduzierte sich der Anteil der Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen überdurchschnittlich. Gemessen an der Gesamtbevölkerung sank der Anteil der Leistungsempfänger auf 8,7%. Der Anteil ging damit das dritte Jahr in Folge zurück. 
(Quelle: Destatis)
 
4. November 1989: An diesem Tag fand im Osten Berlins die größte nicht staatlich gelenkte Demonstration in der Geschichte der DDR statt. Etwa eine Million Teilnehmer versammelten sich in dieser ersten offiziell genehmigten Demonstration, die nicht vom Machtapparat ausgerichtet wurde, friedlich am Alexanderplatz. Sie forderte sofortige politische Reformen sowie Meinungsund Versammlungsfreiheit. Unter den mehr als 20 Rednern waren unter anderem Schriftsteller, Schauspieler und Oppositionelle, aber auch Vertreter der Staatsmacht. Die Teilnehmer zeigten mit vielen kreativ gestalteten Protest-Plakaten und Bannern neben ihrer Ablehnung der SED-Herrschaft auch Ironie und Witz. Zahlreiche Transparente wurden nach Ende der Veranstaltung gesammelt und befinden sich seit 1994 in der Sammlung des Deutschen Historischen Museums Berlin. 
 
Auch in anderen Städten der DDR fanden zur gleichen Zeit Großkundgebungen gegen die Herrschaft der SED statt. Nur wenige Tage später, am 9. November, kam es zum Fall der Berliner Mauer. 
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)
 

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