NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Alle drei Koalitionsparteien haben ihre Parteitage hinter sich. In den letzten 12 Monaten haben alle drei Parteien neue Vorsitzende gewählt, das sind normale Vorgänge in einer Demokratie. Die Vorsitzendenwahlen bei der SPD sind allerdings kein Grund, die Grundausrichtung der Koalition nach links zu verschieben. Pacta sunt servanda – der Koalitionsvertrag gilt und wird nicht neuverhandelt. Wir sollten uns in der Union auf unsere Themen konzentrieren: Zukunft, Wirtschaft, Finanzen, starker Staat und Außen- und Sicherheitspolitik – hier gibt es genügend zu tun. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns.

 Auch in dieser Woche stehen wieder konkrete Entscheidungen über wichtige Vorhaben an: Entscheidungen zur Stärkung der Betriebsrenten, zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken und zur Tabakwerbung liegen vor uns.

Auch letzten Teil des Klimapakets abschließen

Wir haben geliefert: Nach der Einigung über das Klimapaket am 20. September dieses Jahres haben wir sehr zügig eine ganze Reihe von Maßnahmen im Deutschen Bundestag beschlossen. Wir haben damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass in Deutschland wesentliche Schritte hin zu mehr Klimaschutz unternommen werden können.

Drei von vier Teilen des Klimapaketes haben den Bundesrat schon Ende November passiert. Derzeit verhandeln wir im Vermittlungsausschuss mit den Ländern über den vierten Teil, das sind die steuerrechtlichen Regelungen wie etwa günstigeres Bahnfahren und die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. Es macht in dieser Phase keinen Sinn, grundlegend neue Positionen in der Koalition aufzubauen. Zudem müssen wir den Blick auf die neue EU-Kommission richten: Sie wird ihren Vorschlag für mehr Klimaschutz in dieser Woche vorstellen. Hier sollten wir als Union frühzeitig unsere Position einbringen: Anreize statt Verbote, Klimaschutz durch Technologie und Innovation.

Die Woche im Parlament

Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Veränderung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. Die jetzige Freigrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wird in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt. Das kommt allen Betriebsrentnern zugute, bedeutet aber vor allem eine Entlastung für jene, die eine kleine Betriebsrente erhalten. Da der Beitragsausfall vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden im Jahr. Diese werden für 2020 aus dem Gesundheitsfonds übernommen, dann schrittweise abgebaut und ab 2024 von den Kassen in voller Höhe getragen.

 

Mittelmeerraum stabilisieren – Entwicklungspolitische Kooperationen im westlichen Mittelmeerraum ausbauen. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die nordafrikanischen Staaten des westlichen Mittelmeeres bei Verbesserungen ihrer politischen, demokratischen und rechtsstaatlichen Situation zu unterstützen. Langfristig wollen wir die Region auf diese Weise wirtschaftlich stärken und als Partner Europas gewinnen. Zu diesem Ziel wollen wir unter dem Dach der EU bei Einbindung kommunaler und regionaler Akteure zusammenarbeiten, etwa beim Ausbau der Handelsbeziehungen und der Förderung der Kompetenzen im Verwaltungssektor.  

 

30 Jahre Mauerfall und Reisefreiheit – Erfolgsgeschichte Tourismus. Wir würdigen die Bedeutung des Wunsches nach Reisefreiheit für den Mauerfall, aber auch die Erfolgsgeschichte des Tourismus in den neuen Bundesländern. Nach der Wiedervereinigung war der Tourismus einer der Wirtschaftssektoren der neuen Länder mit kurzfristig realisierbaren Wachstums- und Beschäftigungschancen. Diese Chancen wurden umgehend aufgegriffen – der Tourismus ist heute eine tragende Säule der Wirtschaft in den neuen Ländern. Wir wollen, dass auch die Besonderheiten der deutsch-deutschen Geschichte, vor allem mit Blick auf das Mauerfall-Jubiläum und die Wiedervereinigung beim Werben für das Tourismusland Deutschland in der Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus berücksichtigt werden. Dabei sollen auch die „kulturellen Leuchttürme“ der ostdeutschen Länder besonders gewürdigt werden.

 

Jahresbericht 2018 des Wehrbeauftragten (60. Bericht). Der Jahresbericht 2018 des Wehrbeauftragten weist insbesondere auf die Lücken bei Personal und Material in allen Bereichen der Bundeswehr hin. Der Bericht bewertet die materielle Einsatzbereitschaft der Truppe als kritisch, da die Ausstattung der Bundeswehr nicht den Anforderungen entspreche. Überorganisation und Bürokratie werden als Haupthindernisse für eine effizientere Bundeswehr genannt. Zur Lösung der Ausstattungslücke hat die Koalition den Verteidigungsetat bereits mehrfach aufgestockt in den letzten Jahren.

 

13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik. Die Bundesregierung informiert in dieser Woche zum 13. Mal umfassend über ihre Menschenrechtspolitik. Der Bericht stellt alle innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung im Berichtszeitraum dar. Damit entspricht die Bundesregierung auch dem Auftrag des Deutschen Bundestages, die Menschenrechte nach Maßgabe von Artikel 1 des Grundgesetzes in allen Aspekten staatlichen Handelns zu reflektieren. Als Brennpunktthema greifen wir in der Debatte das weltweite Problem des illegalen Organhandels auf, das wir der Bundesregierung zuletzt als Schwerpunktthema aufgegeben hatten.

 

EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie. Der EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt wird ebenfalls in dieser Sitzungswoche vorgestellt. Dieser gibt umfassende Überblicke über die vielfältigen internen und externen Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich ihrer Menschenrechtspolitik. Über die Berichtszeiträume hinweg hat die EU weltweit die Umsetzung ihrer im Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie festgelegten Ziele vorangetrieben. Im Mittelpunkt steht hierbei, im 70. Jahr der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Einsatz für die Menschenrechte als Kernstück des Multilateralismus ein.

 

Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Reform, die zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder zulassungspflichtig macht. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist zukünftig nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die erfolgreich bestandene Meisterprüfung wird nur dort Bedingung zum selbständigen Betrieb, wenn es sich um gefahrgeneigtes Handwerk oder um die Ausübung eines besonders kulturrelevanten Handwerks handelt. Alle Betriebe, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig ein Handwerk ausüben, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.

Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. In zweiter und dritter Lesung setzen wir fristgerecht die EU-Richtlinie zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen in nationales Recht um. Wir führen damit eine veranlagungsunterstützend ausgestaltete Mitteilungspflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. Die entsprechenden Informationen sollen außerdem zwischen den Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden. Hierdurch ermöglichen wir es den Mitgliedstaaten, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume durch Schaffung oder Änderung von entsprechenden Rechtsvorschriften zu schließen.

 

Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften.  Wir setzen die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie in zweiter und dritter Lesung in nationales Recht um. Die Änderungen ergeben sich aus dem Hintergrund der furchtbaren Terroranschläge von Paris im Januar und November 2015. Wir verfolgen dabei zwei Kernziele: Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Schritte zum Erreichen dieser Ziele sind u.a. die Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen und die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für alle wesentlichen Teile von Schusswaffen. Weiterhin wird das waffenrechtliche Bedürfnis Gegenstand der Regelüberprüfung. Im Nationalen Waffenregister wird künftig neben dem privaten Waffenbesitz auch der Umgang mit Schusswaffen durch Waffenhersteller und Waffenhändler registriert. Mit diesen und anderen Regelungen wollen wir einen substantiellen Sicherheitsgewinn für die Bürger zusammen mit der Wahrung der berechtigten Interessen von Jägern und Sportschützen oder Waffensammlern erreichen.

Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir reformieren mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz den Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen, dessen Praxis zunehmend zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hatte. Um diese zu beseitigen, wollen wir die wettbewerblichen Rahmenbedingungen im Finanzausgleich anpassen und das Organisationsrecht modernisieren. Für alle Krankenkassen sollen dadurch möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Mittel hierzu sind etwa die Einführung einer Regionalkomponente unter Einbeziehung statistisch signifikanter regionaler Variablen. Des Weiteren soll künftig das gesamte Krankheitsspektrum als Vollmodell Berücksichtigung finden. Risikopool, Stärkung der Präventionsorientierung oder Arzneimittelrabatte sind, neben weiteren Aspekten ebenfalls Gegenstand der Reform des Risikostrukturausgleichs.

Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nicht-ehelichen Familien. Im Sinne einer Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts ermöglichen wir die Stiefkindadoptionen auch in nichtehelichen Familien und lösen so die Aufgabe, das Adoptionsrecht auf verfassungs-rechtlich gebotene Weise auf nicht miteinander verheiratete Paare auszudehnen. Erforderlich für eine derartige Adoption ist der Nachweis über eine "verfestigte Lebensgemeinschaft". Dieser liegt vor, wenn die beiden Personen seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben. In der Gesetzesbegründung ist zusätzlich das Erfordernis der Erwartung aufgenommen, dass die Beziehung auf Dauer Bestand haben wird. Zudem stellen wir klar, dass eine verfestigte Lebensgemeinschaft nicht vorliegt, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist. 

Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetzes. Wir beraten in erster Lesung Anpassungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, welches das Äquivalent zum BAföG in der beruflichen Bildung darstellt. Ziel dabei ist eine bessere Unterstützung der beruflichen Höherqualifizierung, einer Stärkung der Motivation für Fortbildungen und einer Verbesserung beruflicher Aufstiegschancen. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung werden berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver gemacht. Dazu verbessern wir die Leistungen, erweitern die Fördermöglichkeiten und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sieht der Entwurf zum Beispiel eine Verdoppelung des Unterhaltsbeitrages und dessen Ausbau zum Vollzuschuss für Vollzeitgeförderte vor.

 

Unser Wald braucht Hilfe – Waldumbau vorantreiben. Wir begrüßen die Anstrengungen der Bundesregierung, den Wald in Deutschland bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Wir fordern insbesondere Bund und Länder dazu auf, gemeinsam finanzielle Maßnahmen zu prüfen, die für den notwendigen Waldumbau sowie zur Folgenbewältigung von Extremwetterereignissen eingesetzt werden können. Darüber hinaus soll die forstwissenschaftliche Forschung ausgebaut und das Bauen mit Holz sowie die Holzlogistik unterstützt werden.

 

Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland errichten. Wir bauen auf unser bestehendes Engagement für eine Aufarbeitung der Diktatur der SED auf und wollen, dass den vielen Opfern dieses Unrechtsstaates mit einem Mahnmal gedacht wird. Schon 2012 hat der Bundestag auf die Initiative unserer Fraktion hin ein Mahnmal befürwortet und die Vorlage eines Konzeptes durch die Bundesregierung gefordert. Wir gehen nun mit einem Errichtungsbeschluss den nächsten Schritt.

 

Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen. Wir beraten die Einführung einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen als Stichtagserhebung zum 31. Januar eines jeden Jahres durch das Statistische Bundesamt in erster Lesung. Es sollen Wohnungslose, die Leistungen zur Unterbringung in Anspruch nehmen, erfasst werden. Dabei werden künftig Angaben zu Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, die Art der Unterkunft sowie das Datum des Beginns der Unterbringung erhoben. Damit den auskunftspflichtigen Stellen ausreichend Zeit zur Vorbereitung bleibt, ist die Bundesstatistik durch das Statistische Bundesamt erstmalig zum 31. Januar 2022 geplant.


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