NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Die politische Lage in Deutschland: Konzentration auf das Notwendige. In dieser Sitzungswoche konzentrieren wir uns auf das zwingend Notwendige im Kampf gegen die Corona-Epidemie. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Mitglieder der Fraktion haben wir uns in Absprache mit den Vorsitzenden der Landesgruppen entschieden, unsere interne Abstimmung auf ein Umlaufverfahren umzustellen. Für diesen organisatorischen Kraftakt möchte ich allen Beteiligten ganz herzlich danken! Auf die Unionsfraktion ist insbesondere in Krisenzeiten immer Verlass.


Wir möchten diese Woche Vorhaben in folgenden vier Bereichen beschließen:

  • Gesundheit und Pflege (finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser, Bevölkerungsschutz bei bundesweiter Epidemie);
  • Wirtschaft und Arbeit (soziale Absicherung, Ausnahmen Arbeitszeit, Saisonarbeitskräfte, Soforthilfe für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige, Fonds zur Stabilisierung der Wirtschaft)
  • Haushalt und Finanzen (Nachtragshaushalt 2020, Beschluss zur Schuldenbremse)
  • Justiz und Verbraucher (Insolvenz- und Strafrecht, Mieterschutz).

Wir haben allen Abgeordneten die Gesetzentwürfe so frühzeitig wie möglich vorgelegt und erste Rückmeldungen über die jeweiligen Arbeitsgruppen gebündelt. Die weitere fraktionsinterne Abstimmung erfolgt in gewohnter Zusammensetzung im Rahmen von Telefonkonferenzen. Sofern Mitglieder der Fraktion gegen einzelne Vorlagen votieren oder sich der Stimme enthalten wollen, teilen Sie dies bitte bis Dienstag, 24. März 2020, 18.00 Uhr, dem Büro des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers schriftlich mit. Schweigen wird mit Fristablauf als Zustimmung gewertet. Bei zustimmender Mehrheit der Fraktionsmitglieder werden die Vorlagen nach Ablauf der Frist beim Deutschen Bundestag eingebracht. Das Ergebnis der Abstimmungen wird gemäß § 3 Nr. 4 der Arbeitsordnung der Fraktion protokolliert. Sollten weitere Fragen, Hinweise oder Anregungen bestehen, wenden Sie gerne jederzeit an mein Büro.

Deutschland ist stark. Unser Land, unsere Bürgerinnen und Bürger werden diese Aufgabe meistern. Wir Abgeordnete tragen unseren Teil dazu bei. Sollte es in den kommenden Wochen notwendig sein, an der ein oder anderen Stelle nachzusteuern, dann werden wir auch das tun. Gleichzeitig werde ich mich dafür einsetzen, dass wir so schnell wie möglich zu unseren bewährten Abläufen und Verfahren zurückkehren.

Die Woche im Parlament

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.
Um angesichts der großen Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft wegen der Coronakrise alle notwendigen Maßnahmen durchführen und finanzieren zu können, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Unter Nutzung der Sonderregelung der Schuldenbremse „außergewöhnliche Notsituation“ ist hier eine Kreditaufnahme von nie dagewesener Dimension in Höhe von 156 Milliarden Euro ermöglichen. Diese Mittel sollen zur Deckung von Corona-bedingten Steuermindereinnahmen in Höhe von 33,5 Milliarden Euro und zur Ermöglichung zusätzlicher Ausgaben in der Höhe von 122,5 Milliarden Euro verwendet werden. Bei den Ausgaben sind 50 Milliarden Euro in der Soforthilfe für Kleinunternehmer geplant, 55 Milliarden Euro als Globale Mehrausgabe Corona, 7,7 Milliarden Euro für Kosten im Geschäftsbereich des BMAS v.a. für die Kosten der Unterkunft- und ALG II-Mehrbedarfe und 3,1 Milliarden Euro für Zuschüsse zur Bekämpfung des Coronavirus im Geschäftsbereich des BMG. 5,9 Milliarden Euro sind als Vorsorge für zu erwartende Gewährleistungsausfälle eingeplant. Der bisherige Gewährleistungsrahmen wird von rund 465 Mrd. Euro (zuzüglich 20 Prozent unterjähriger Erhöhungsmöglichkeit) auf knapp 822 Mrd. Euro (zuzüglich einer Erhöhungsmöglichkeit um 30 Prozent) erhöht. Der Tilgungsplan, der bei einer Schuldenaufnahme unter Bezugnahme auf eine „außergewöhnliche Notsituation“ vorzulegen ist, sieht eine Rückzahlung der Mittel ab 2023 über insgesamt 20 Jahre vor.

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WirtschaftsstabilisierungsfondsG). Dieser Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll dazu dienen, Unternehmen in existenziellen Schieflagen zu helfen. Unterstützt werden sollen Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastruktur oder den Arbeitsmarkt hätte. Konkret antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen, die mindestens zwei von drei Kriterien erfüllen: Eine Bilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro, Umsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro, mindestens 249 Beschäftigte. Die Überwindung der Liquiditätsengpässe soll zum einen mit einem bundesseitigen Garantierahmen in der Höhe von 400 Milliarden Euro erfolgen, der den Unternehmen eine Refinanzierung am Kapitalmarkt ermöglichen soll. 100 Milliarden Euro sind für direkte Maßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen– etwa Genussrechte, stille Beteiligungen, Hybridanleihen oder der Erwerb von Anleihen. Weitere 100 Milliarden Euro werden zur Absicherung der KfW-Corona-Sonderprogramme bereitgestellt. Sofern die Bundesregierung direkte finanzielle Unterstützung leistet, kann sie diese mit Bedingungen verknüpfen. Entscheidungen werden von BMF und BMWi im Einvernehmen getroffen. Bei Grundsatzfragen und bei besonders wichtigen Angelegenheiten ist ein interministerieller Ausschuss Entscheidungsträger (BK, BMF, BMWi, BMAS, BMJV und BMVI).

Eckpunkte der Bundesregierung „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“. Für eine unbürokratische und rasche Hilfsleistung für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer soll es bei bis zu fünf Beschäftigten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für drei Monate geben – bei bis zu zehn Beschäftigten sogar bis zu 15.000 Euro. Ziel dieses unbürokratischen Zuschusses ist es Liquiditätsengpässe aufgrund laufender Betriebskosten insbesondere durch Miet- und Pachtkosten, laufende Betriebsdarlehen oder Leasingverträge zu verringern.  Mit diesem Beschluss soll vor allem Planungssicherheit auf Basis einer bundesweit einheitlichen Regelung für die genannte Zielgruppe erreicht werden.

Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket). Um soziale Härtefälle in Zeiten der Corona-Krise zu vermeiden, werden Bestimmungen zur sozialen Unterstützung großzügig angepasst. Dies umfasst etwa die Ermöglichung eines erleichterten Zugangs zu Leistungen der Grundsicherung und der Sozialhilfe. So werden befristet die für den Antrag notwendige Vermögensprüfung stark vereinfacht und die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen anerkannt.

Um Familien zu unterstützen, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, soll zudem der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht werden. Das Einkommen der antragsberechtigten Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht vielmehr der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragsstellung. Hier erfolgt auch befristet eine vereinfachte Vermögensprüfung wie bei der Grundsicherung.

Um für die Zeit der Corona-Krise Rentnern aus dringend benötigten Berufen die Wiederaufnahme einer Tätigkeit zu erleichtern, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Auch für die Bezieher von Kurzarbeitergeld werden Anreize geschaffen, wenn sie in der arbeitsfreien Zeit auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten leisten, die von besonderer Bedeutung für das öffentliche Leben oder die Lebensmittelversorgung etwa in der Landwirtschaft sind. Zusätzlich werden die Regelungen für die Saisonarbeit an die Situation angepasst. Und schließlich werden mit Blick auf soziale Dienstleister Vorkehrungen getroffen, um deren Bestand zu sichern.

Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Das Gesetz schafft befristet für wichtige Bereiche des Privatsrechts Erleichterungen: Durch eine befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und der Zahlungsverbote wollen wir die Fortführung von Unternehmen erleichtern, die insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Das Gesetz soll auch Erleichterungen für Verbraucher und Kleinstunternehmer in für die Lebens- bzw. Geschäftsführung wesentlichen Dauerschuldverhältnissen schaffen. Geregelt ist ebenfalls der Umgang mit Miet- und Pachtverhältnissen oder Darlehen, die bei pandemiebedingter nicht rechtzeitiger Zahlung nicht gekündigt, bzw. für die Zahlungen gestundet werden sollen. Wichtig ist: Die Pflicht zur Zahlung der Miete besteht weiterhin, es soll aber wegen einer corona-bedingten Nichtzahlung der Miete bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden können. Erleichtert werden soll die elektronische Beschlussfassung und Kommunikation etwa bei Hauptversammlungen und Mitgliederversammlungen im Vereins-, Genossenschafts- und Gesellschaftsrecht.

Schließlich soll die maximale Unterbrechungsfrist für strafgerichtliche Hauptverhandlungen bei pandemiebedingter Unterbrechung auf zwei Monate und 10 Tage ausgedehnt werden können, damit gerade große Prozesse nicht wegen einer corona-bedingten Unterbrechung von vorne aufgerollt werden müssen.

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Damit rasch und gezielt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit getroffen werden können, soll der Bund im bundesweiten Epidemiefall weitgehende Kompetenzen übernehmen können. Den Epidemiefall von nationaler Tragweite ruft der Deutsche Bundestag aus und dies werden wir in dieser Woche beschließen. Im Epidemiefall soll das Bundesgesundheitsministerium künftig umfassende Maßnahmen veranlassen dürfen, etwa Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln oder die ärztliche Kontrolle bei der Einreise nach Deutschland. Dabei sollen auch Beförderungsunternehmen zur Mitarbeit verpflichtet werden können.

Das Gesetz regelt ebenfalls eine Kompensation des Verdienstausfalls bei Kinderbetreuung im Fall behördlich angeordneter Kita- oder Schulschließungen, wenn keine anderweitige zumutbare Betreuung möglich ist.

 

Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz). Für die Kliniken sehen wir ein Milliardenpaket zum Ausgleich Corona-bedingter Einnahmeausfälle und Corona-bedingter Zusatzausgaben vor. So sollen die Einrichtungen für jedes Bett, das wegen der Verschiebung planbarer Behandlungen zunächst frei bleibt, eine Tagespauschale erhalten. Auch für zusätzlich geschaffene Intensivbetten sollen die Kliniken Unterstützung erhalten. Die Verordnung zu Untergrenzen beim Pflegepersonal wird ausgesetzt. Pflegeeinrichtungen sollen befristet von Bürokratie entlastet und finanziell unterstützt werden. In diesem Gesetz euch enthalten ist eine Änderung des BAföG-Gesetzes, damit Medizinstudenten oder Auszubildenden in der Gesundheitsbranche bei vergütetem Einsatz in Corona-Notlagen möglichst geringe BAföG-Rückforderungen drohen.

Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien. Wir beschließen den Antrag der Bundesregierung auf eine Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der Anti-IS-Koalition, mit dem der Zustimmungsbeschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 2019 ergänzt werden soll. Das Ergänzungsmandat gestattet der Bundeswehr künftig, den Alliierten Lufttransportkapazitäten bereitzustellen, um die konstante Durchführung von Operationen und Ausbildung zu gewährleisten. Darüber hinaus leistet Deutschland mit der Bereitstellung eines Luftraumüberwachungsradars fortan einen wesentlichen Beitrag zur Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung für die internationale Anti-IS-Koalition. Damit die Koalition auch weiterhin effektiv arbeiten kann, unterstützt die Bundeswehr auch weiterhin bei der Luftbetankung. Die Ausbildung und Beratung irakischer Streit- und Sicherheitskräfte wird nicht mehr nur im Rahmen der Operation Inherent Resolve erfolgen, sondern auf die dortige Nato-Mission erweitert.

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Um im aktuellen Krisenfall als Deutscher Bundestag weiterhin handlungs- und beschlussfähig zu bleiben, ändern wir die Geschäftsordnung befristet bis zum 30. September 2020. Wir sichern die Beschlussfähigkeit von Plenum und Ausschüssen, indem wir das Quorum von 50 auf 25 % heruntersetzen. Wir unterstützen die Ausschüsse, indem wir allen Mitgliedern die Möglichkeit geben, auch über elektronische Kommunikationsmittel an den Beratungen teilzunehmen. Wir geben den Ausschüssen darüber hinaus die Möglichkeit, auch die Abstimmungen durch elektronische Kommunikationsmittel oder im Umlaufverfahren durchzuführen.

Nach oben