I. Die politische Lage in Deutschland
Bundestag bleibt auf dem Fahrersitz.
Die hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Corona-Schutzmaßnahmen beruht auf einer einheitlichen und nachvollziehbaren Vorgehensweise von Bund, Ländern und Kommunen. Dabei hat der Deutsche Bundestag alle grundlegenden Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung gefasst: Wir haben die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Wir stellen das Geld für die umfassenden Hilfen und die Stärkung des Gesundheitssystems zur Verfügung. Wir haben zahlreiche Gesetze etwa zum Bevölkerungsschutz, zum Kurzarbeitergeld, für soziale Einrichtungen, zum BaföG oder zu effektiven Gerichts- und Planungsverfahren beschlossen. Als Parlament erfüllen wir unsere Kontrollfunktion gegenüber der Regierung. Wir präzisieren im 3. Bevölkerungsschutzgesetz die Handlungsmöglichkeiten und die rechtlichen Grundlagen für exekutives Handeln in Krisensituationen. Das schafft mehr Rechtssicherheit angesichts einer andauernden Pandemielage. Letztlich geht es darum zu beweisen, wie wir als offene, demokratische und plurale Gesellschaft diese Pandemie in den Griff bekommen.
Verlässliche Hilfen für direkt betroffene Unternehmen.
Gesundheitsschutz genießt momentan die höchste Priorität. Wir wollen und wir müssen die Infektionszahlen konsequent reduzieren. Um Kitas, Schulen und möglichst viele Unternehmen offen zu halten, müssen Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen schließen. Direkt betroffene Restaurants, Bars und Selbständige verdienen unsere finanzielle Solidarität. Hier stehen wir als Gesellschaft im Wort. Wir sind froh, dass die Bundesregierung die sogenannten Novemberhilfen auf den Weg gebracht hat. Die 75-prozentige Umsatzerstattung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.
Union verteidigt vorausschauende Finanzpolitik.
Wir werden für den Bundeshaushalt 2021 - genau wie in diesem Jahr - noch einmal im Dezember die Ausnahme von der Schuldenbremse beschließen müssen. Unsere Nettokreditaufnahme wird wegen der umfangreichen Unterstützungs- und Wirtschaftshilfen deutlich höher als die bisher im Entwurf veranschlagten 96 Mrd. Euro ausfallen. Angesichts der Pandemie ist das kurzfristig notwendig. Ebenso notwendig ist die mittelfristige Rückkehr zu einer generationengerechten Finanzpolitik. Wir wollen ab dem Bundeshaushalt 2022 wieder zurück zur Normalregelung der Schuldenbremse. Die Union steht sowohl für effektive Krisenpolitik als auch für finanzpolitische Verantwortung.
II. Die Woche im Parlament
Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir das 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Gesetz sieht eine Vielzahl an Maßnahmen vor angesichts der fortdauernden Coronapandemie vor. Diese Änderungen sind notwendig, um nach rund 8 Monaten andauernder Pandemie die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen des Bundes und der Länder zu konkretisieren, Regelungen zur Impfung und zur finanziellen Absicherung der Krankenhäuser zu treffen.
Im Gesetz enthalten ist ein Rechtsrahmen für eine künftige Impfstrategie. Denn nur wenn wir jetzt die Vorbereitungen fürs Impfen treffen, kann es bundesweit losgehen, sobald ein Impfstoff zur Verfügung steht. Die Einzelheiten etwa zu der Frage, wer bei Vorliegen eines Impfstoffes zuerst geimpft werden soll oder wo die Impfung durchgeführt werden kann, wird das Bundesgesundheitsministerium unter Beteiligung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut in einer Rechtsverordnung regeln.
Wir werden außerdem die Krankenhäuser in der Pandemie finanziell stärken. Sie erhalten finanzielle Unterstützung, damit in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen ausreichend Intensivkapazitäten für COVID-19-Patienten bereitgehalten werden. Auch Reha-Kliniken und Müttergenesungswerke werden finanziell entlastet.
Weiterhin werden die Regelungen zum Reiseverkehr im Fall einer epidemischen Lage angepasst, z. B. dadurch, dass eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden kann, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Außerdem werden meldepflichtige Labore dazu verpflichtet, künftig eine SARS-CoV-2-Meldung über das elektronische Melde- und Informationssystem zu melden. Zur weiteren Ausweitung der Testkapazitäten erlaubt das Gesetz die Nutzung von veterinärmedizinischen oder zahnärztlichen Laborkapazitäten für Coronatests.
Es ist uns in den parlamentarischen Verhandlungen gelungen, die Rechtsgrundlagen für die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie insbesondere in einem neuen § 28a IfSG zu verbessern und zu differenzieren. Damit tragen wir den verschiedentlich angesichts der langen Dauer der Krise in der Rechtsprechung geäußerten Bedenken Rechnung. Die Generalklausel des § 28 IfSG bleibt erhalten. Das Gesetz bestimmt in dem neuen § 28 a IfSG 17 spezifische und konkrete Schutzmaßnahmen, welche die Länder treffen können. Es sieht zudem für besonders grundrechtssensible Beschränkungen von Versammlungen, Gottesdiensten oder für Besuchsregelungen in Senioren- und Pflegeheimen besonders strenge Kriterien vor. In Seniorenheimen und Krankenhäusern muss zudem ein Mindestmaß an sozialen Kontakten gewährleistet bleiben. Und schließlich knüpft das Gesetz künftig die Entscheidungen über alle zu ergreifenden Schutzmaßnahmen daran, wie intensiv sich die Pandemie an einem Ort ausbreitet. Hierfür wird auf die Inzidenzwerte mit den Schwellen von 35 und 50 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen zurückgegriffen. Erstmals regeln wir diese Inzidenzwerte gesetzlich, um die Länder zu effektiven Schutzmaßnahmen zu veranlassen, damit der Schutz von Leib und Leben und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleistet werden kann.
Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder künftig zu begründen. Sie sind ab jetzt grundsätzlich zu befristen und müssen, wenn sie über vier Wochen hinaus gelten sollen, verlängert werden. Juristen nennen das „Grundrechtsschutz durch Verfahren“.
Im Ergebnis schaffen wir so eine Gesamtsystematik, die vor, während und nach der Inzidenzfeststellung die Handlungsfähigkeit des Staates gewährleistet und sich daran orientiert, wie wir bisher vorgegangen sind.
Weiter kommen wir unserer Beobachtungspflicht als Deutscher Bundestag nach und stellen nach fast 8 Monaten Pandemie mit einem eigenen Antrag den Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fest.
Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir das Beschäftigungssicherungsgesetz, mit dem die bestehenden Regelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Zudem wird im Laufe des Jahres 2021 durch die mit dem Gesetz korrespondierenden Rechtsverordnungen die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge schrittweise zurückgefahren. 450-Euro-Jobs bleiben als Zusatzverdienst während eines Kug-Bezugs weiterhin anrechnungsfrei und der Bezug ist auch weiterhin für Zeitarbeiter möglich. Bei Beginn der Kurzarbeit bis 31. Dezember 2020 wird die Kug-Bezugsdauer auf 24 Monate verlängert, längstens jedoch bis 31. Dezember 2021. Zudem greifen verschiedene Regelungen, im Falle eines Kug-Beginns bis 31. März 2021, bis 30. Juni 2021 und ab dem 01. Juli 2021.
Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz). Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, beinhaltet eine grundlegende Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Zentrales Element ist ein neues insolvenzabwendendes Restrukturierungsverfahren, mit dem ein Teil der EU-Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie umgesetzt wird. Zugleich soll das System der frühzeitigen Krisenerkennung und Reaktion einen Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19- Pandemie leisten. Ziel ist es, dass in der Unternehmenspraxis Sanierungschancen unter Einbindung der Gläubiger frühzeitiger ergriffen werden. Bewährte Sanierungsinstrumente des Insolvenzrechts sollen fortentwickelt und an die Bedürfnisse der Unternehmen in der Covid-19-Krise angepasst werden. Zur Effektivierung des Sanierungs- und Insolvenzverfahren soll die Digitalisierung vorangebracht werden. Zentrale Teile des Gesetzes sollen bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Bundesbericht Forschung und Innovation 2020. Die Bundesregierung informiert in dieser Woche umfassend über die Aktivitäten des Bundes und der Länder zur Forschung und Innovation. Der alle zwei Jahre erscheinende Bundesbericht Forschung und Innovation stellt die Elemente des deutschen Forschungs- und Innovationssystems vor. Demnach investierte Deutschland im Jahr 2018 3,13 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Innovation. Bis 2025 soll dieser Anteil bei 3,5 Prozent des BIP liegen. Im Jahr 2018 haben Staat und Wirtschaft eine Rekordsumme von 105 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investiert. Die Zahl der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung konnte auf fast 708.000 Personen im Jahr 2018 gesteigert werden, was einem Aufwuchs von 45 Prozent in den letzten zwölf Jahren entspricht.
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2020. In ihrem Gutachten analysiert die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) die Strukturen, Trends und Leistungsfähigkeit des deutschen Forschungs- und Innovationssystems im internationalen Vergleich. Das Gutachten widmet sich dabei dem kompletten Spektrum der Forschungs- und Innovationspolitik, von der Grundlagenforschung, neuen technologischen Entwicklungen und dem Wissens- und Technologietransfer über unternehmerische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, innovative Gründungen sowie die Aus- und Weiterbildung bis hin zu Aspekten der Governance. Zudem erarbeitet die Expertenkommission Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des deutschen Forschungs- und Innovationssystems. Thematisiert wird hier unter anderem die Umsetzung der Hightech-Strategie 2025, die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung, die Gründung einer Agentur für Sprunginnovationen sowie die Umsetzung der KI-Strategie, die laut EFI weiter energisch vorangetrieben werden sollte.
Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, schafft die rechtliche Grundlage für die Überführung des Stasiunterlagenarchivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs. Dazu werden Rechtsnormen im Bundesarchivgesetz und im Stasiunterlagen-Gesetz geändert und angepasst. Zudem wird das Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes abgeschafft. An die Stelle dieses Amtes wird das Amt des SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag treten. Das Inkrafttreten ist im Juni 2021 zum Ende der Amtszeit des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen geplant. Zentrale Aufgabe des SED-Opferbeauftragten wird es sein, in der Funktion als Ombudsperson für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur in Politik und Öffentlichkeit zu wirken und zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland beizutragen.
Jahresbericht 2019 des Wehrbeauftragten (61. Bericht). Auf Basis der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten hat der Verteidigungsausschuss seinen Bericht erarbeitet. Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2019 insgesamt 3835 Vorgänge bearbeitet, davon 2381 allein in Personalangelegenheiten. Der Bericht verweist auf eine gestiegene Sensibilität gegenüber extremistischen Tendenzen in der Bundeswehr. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Beschaffungswesen der Bundeswehr. Bei der Beratung im Verteidigungsausschuss haben wir als CDU/CSU-Fraktion die Stärkung der Resilienz gegen Extremismus in der Bundeswehr sowie die Steigerung der Attraktivität des Dienstes positiv hervorgehoben. Die im Bericht enthaltenen Empfehlungen sollen der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beachtung zur Kenntnis gebracht werden. Zudem wird der Verteidigungsausschuss angewiesen bis zum 1. März 2021 über die Ergebnisse und vollzogenen Maßnahmen zu berichten.
Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht). Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, schaffen wir die Rechtsgrundlage für eine digitale Rentenübersicht, mit der Bürger zukünftig einfach und sicher den Stand ihrer Alterssicherung online einsehen können. Hierfür wird eine zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht errichtet werden, bei der die eigenen Alterssicherungskonten zukünftig trägerübergreifend abgefragt werden können. Dort können nicht nur die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch aus den zusätzlichen betrieblichen und privaten Vorsorgeverträgen transparent und vergleichbar dargestellt werden. Die Informationen der digitalen Rentenübersicht können damit als Grundlage für eine objektive und unabhängige Altersvorsorgeberatung und -planung dienen. Darüber hinaus wird durch die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen die Selbstverwaltung der Sozialversicherung gestärkt. Des Weiteren schafft das Gesetz mehr Transparenz bei der Vergabe von Rehabilitationsleistungen und regelt die Zulassung und Inanspruchnahme von Rehabilitationseinrichtungen neu.
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, mit dem die Voraussetzungen für einen wirksamen Vollzug der EU-Ausgangsstoffverordnung in Deutschland geschaffen werden. Die EU-Verordnung reguliert die Vermarktung und Verwendung einer Reihe von Chemikalien. Dies betrifft auch Alltagschemikalien wie Ammoniumnitrat oder Wasserstoffperoxid, die einerseits legitime Verwendungszwecke haben, andererseits aber auch zur Herstellung von Sprengsätzen etwa für terroristische Zwecke missbraucht werden können. Die Verordnung sieht deshalb unter anderem Meldepflichten für verdächtige Transaktionen mit den Chemikalien vor. Entsprechend den EU-Vorgaben werden nationale Kontaktstellen zur Abgabe der Verdachtsmeldungen sowie Inspektionsbehörden zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung durch Handel und chemische Industrie errichtet. Zudem werden Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Verordnung erlassen und die Mitwirkung des Zolls bei der Verhinderung der illegalen Einfuhr nach Deutschland geregelt. Auf Anregung des Bundesrates hin werden neben redaktionellen Änderungen insbesondere die Befugnisse der Inspektionsbehörden erweitert.
Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz). Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung annehmen, regelt die Errichtung des Sondervermögens zur Gewährung von Finanzhilfen an die Länder für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Der Bund stellt dem Sondervermögen einmalig 2 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 1 Mrd. Euro im Jahr 2020 und 1 Mrd. Euro im Jahr 2021. Das Sondervermögen gilt am 31. Dezember des Jahres, in dem seine Mittel nach für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben vollständig verbraucht sind, als aufgelöst, spätestens am 31. Dezember 2028. Wir finanzieren damit ein zentrales familien- und bildungspolitisches Vorhaben, das allen Familien mit Grundschulkindern zu gute kommen wird und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder. Wir beschließen eine Entlastung der Länder im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes in zweiter und dritter Lesung. Dazu werden die Länder zum einen ab dem Jahr 2021 500 Mio. Euro als Abschlagszahlung zur Kompensation der Kosten für Asylbewerber im Jahr erhalten. Zum anderen werden die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) für hohe Kosten politischer Führung von 10 empfangsberechtigten Ländern ab 2020 um insgesamt 103 Mio. Euro pro Jahr auf 631 Mio. Euro erhöht. Grundlage ist eine Neuberechnung des Bedarfs durch das Statistische Bundesamt. Im Rahmen des „Pakets für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) erhalten die Länder für 2021 zunächst 200 Millionen Euro als erste Tranche von insgesamt 3,1 Mrd. Euro. Damit sollen die Länder den Personalbestand in den Gesundheitsämtern ausbauen und die Attraktivität des ÖGD verbessern. Durch die Spitzabrechnung zur Kompensation der Kosten für Asylbewerber für den Zeitraum vom 1. September 2019 bis 31. August 2020 und Abschlagszahlung für den Zeitraum 1. September 2020 bis 31. Dezember 2020 werden die Länder um weitere rund 153 Mio. Euro entlastet.
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes. Ziel des Gesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung annehmen, ist es, die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen notwendigen Rechtsänderungen zu schaffen. Bürgern wird es zukünftig möglich sein, selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abzurufen. Um den länderübergreifenden Datenabruf zu verbessern wird der automatisierte Datenabruf für Behörden effektiver ausgestaltet. Bisher können die meisten Daten bundesweit nur im manuellen Verfahren angefragt und übermittelt werden. Zudem werden melderechtliche Prozesse vereinfacht, unter anderem indem für abrufende Stellen und Personen die Möglichkeit der Sofortauskunft geschaffen wird. Darüber hinaus werden die Datenqualität und die Datenverfügbarkeit verbessert, beispielsweise durch die verpflichtende Verwendung des vorausgefüllten Meldescheins (VAMS). Vom Bundesrat wurde zudem eingebracht, dass künftig für Personen in Justizvollzugsanstalten, Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und Krankenhäusern nicht mehr automatisch ein bedingter Sperrvermerk eingetragen wird.
Gesetz zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz). Ziel des Gesetzentwurfs, den wir in erster Lesung beraten, ist es, durch eine Modernisierung der Register der öffentlichen Verwaltung einen großen Schritt hin zu einer bürgerfreundlichen digitalen Verwaltung zu machen. Zentrale Neuerung ist die Einführung der Steuer-Identifikationsnummer in allen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Register. Durch die einheitliche Nutzung der Steuer-ID können künftig die von einem Register übermittelten Daten fehlerfrei einer bestimmten Person zugeordnet werden. Das erleichtert den Behörden die digitale Bereitstellung von Verwaltungsleistungen. Auch die Bürger werden entlastet, da sie perspektivisch weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen müssen. Mit umfangreichen Kontroll- und Protokollierungsvorschriften sowie mit der Einführung eines „Datencockpits“, mit dem künftig jeder Bürger bequem digital nachvollziehen kann, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche seiner Daten zugegriffen hat, genügt der Gesetzentwurf zudem höchsten Ansprüchen an den Datenschutz.
45 Jahre Schlussakte von Helsinki, 30 Jahre Charta von Paris – Die OSZE für künftige Aufgaben stärken. Mit dem Antrag würdigt der Deutsche Bundestag den 30. Jahrestag der Unterzeichnung der Charta von Paris am 21. November 1990. Dabei wird festgestellt, dass der friedlichen Revolution in Deutschland und der Überwindung der Teilung Europas ein umfassender internationaler Dialogprozess vorausging: Die Unterzeichnung der Schlussakte in Helsinki am 1. August 1975 schuf mit der „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE) eine der Voraussetzungen für die Überwindung der Teilung Europas. Diese Überwindung der Teilung wurde formal mit der Unterzeichnung der Charta von Paris für ein neues Europa am 21. November 1990 markiert. Bis heute ist die Charta unverändert der zentrale Bezugspunkt für eine europäische Friedens- und Sicherheitsordnung. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung mit unserem Antrag dazu auf, die Bestrebungen einer umfassenden strukturellen und administrativen Reform der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) weiter mit Nachdruck voranzutreiben und damit die Rolle und Funktion der OSZE und der unabhängigen Institutionen zu stärken. Außerdem sollen die
OSZE und ihre Ziele breiter in die Öffentlichkeit getragen werden.
Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Mit diesem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, wollen wir die EU-Richtlinie 2018/1673 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche umsetzen und den Tatbestand der Geldwäsche reformieren. Mit der Neufassung des Straftatbestandes werden künftig alle Straftaten als Geldwäschevortaten einbezogen. Es soll künftig also nicht mehr darauf ankommen, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Katalogstraftaten stammen. Entscheidend wird nur noch sein, dass ein Vermögenswert durch irgendeine Straftat erlangt wurde.