I. Die politische Lage in Deutschland
Jede Lockerungsstrategie braucht Augenmaß und Geduld.
Wir sind bisher gut damit gefahren, die Schutzmaßnahmen immer auf das jeweilige Infektionsgeschehen abzustimmen. Dabei schauen wir nicht nur auf das Gestern und das Heute, sondern auch auf mögliche Entwicklungen in der Zukunft. Daran sollten wir festhalten. Mit Blick auf die sozialen und wirtschaftlichen Härten, die die Schutzmaßnahmen leider auch mit sich bringen, wollen wir so früh, wie es vertretbar ist, aber auch so sicher wie möglich für mehr Freiräume sorgen.
Unsere Antwort lautet: schützen, testen, impfen.
Wichtige Bausteine in der Pandemiebekämpfung sind Corona-Tests und Impfungen. Beide Kampagnen nehmen weiter an Fahrt auf. Die Liefermengen beim Impfstoff erhöhen sich und die Zulassung eines weiteren Impfstoffs wird bald erwartet. Wir sollten auch auf den Zeitpunkt vorbereitet sein, dass die Impfzentren allein den verfügbaren Impfstoff nicht mehr verimpfen können. Hier muss eine klare Strategie stehen, bei der beispielsweise auch Hausärzte eingebunden werden.
Vier Modernisierungsschritte für ein handlungsstarkes Land.
Wir erleben in der schwersten Krise unseres Landes seit 75 Jahren auch viele Stärken unserer Gesellschaft: stabile demokratische Institutionen, hohes bürgerschaftliches Engagement und europäische Solidarität. Gleichzeitig hat uns die Krise aber auch deutlichen Handlungsbedarf aufgezeigt - bei verwaltungsinternen Planungs- und Entscheidungsprozessen, bei der Digitalisierung des Staates und beim Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Deshalb sollten wir prüfen, wie unser Staat und die Verwaltung effizienter arbeiten können und sich unsere föderalen Strukturen optimieren lassen. Wir wollen hier Neues wagen. Es geht darum, die Vorteile der föderalen Ordnung und der kommunalen Selbstverwaltung in das 21. Jahrhundert zu tragen und nicht mehr Zeitgemäßes zu reformieren. Daran wollen wir als Union in den kommenden Wochen und Monaten arbeiten.
II. Die Woche im Parlament
Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung einbringen, dient der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Novellierung des Bundespersonalvertretungs-gesetzes. Durch diese Überarbeitung wird das zuletzt 1974 umfassend reformierte Gesetz aktualisiert und an die technischen und dienstrechtlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst. Dabei sollen insbesondere die Chancen der Digitalisierung für die Personalratsarbeit genutzt werden, indem Personalratssitzungen rechtssicher mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden können. Beteiligungsverfahren können künftig ausschließlich elektronisch erfolgen. Zudem wird die Mitsprache der Beschäftigten in wichtigen Bereich wie etwa mobilem Arbeiten und flexiblen Arbeitszeiten gestärkt.
Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz). In erster Lesung beraten wir ein Gesetz zur Ratifizierung des EU-Eigenmittelbeschlusses. Der Eigenmittelbeschluss regelt die Finanzierung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 der EU (MFR) und des Corona-bedingten Aufbauinstruments "Next Generation EU". Der MFR weist ein Volumen von 1.074,3 Mrd. Euro für die Jahre 2021 bis 2027 auf, das Aufbauinstrument sieht ein kreditfinanziertes Volumen von bis zu 750 Mrd. Euro vor. Der Eigenmittelbeschluss bildet die Grundlage für die Berechnung der nationalen Beiträge für den EU-Haushalt und ermächtigt die EU-Kommission, einmalig und befristet bis zu 750 Mrd. Euro für das Aufbauinstrument am Kapitalmarkt aufzunehmen. Erst nach Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses durch alle Mitgliedstaaten können MFR und NGEU rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Konkret sieht der Eigenmittelbeschluss eine Erhöhung der bisherigen Eigenmittel-Obergrenze von 1,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten auf 2,0 Prozent des BNE vor. Mit der Erhöhung wird insbesondere die Kreditaufnahme der EU-Kommission abgesichert. Die tatsächliche Zahlung der Mitgliedstaaten ist deutlich geringer als die Obergrenze: Für den Bund resultiert nach aktuellen Kalkulationen eine Zahlung an den EU-Haushalt von 38,0 Mrd. Euro im Jahr 2021, mit jährlichem Anstieg auf bis zu 43 Mrd. Euro im Jahr 2027.
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, werden zum Teil Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und zum Teil Beschlüsse der vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe umgesetzt. So werden die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes auf Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien ausgeweitet, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann. Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2025 soll im Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlich festgeschrieben werden. Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung für Frauen und Männer gelten. Daneben soll die fixe Mindestquote für den Aufsichtsrat Anwendung finden. Für die Leitungsorgane der Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung soll eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann eingeführt werden. Zudem soll geregelt werden, dass der Vorstand – sofern der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mindestens vier Mitgliedern besteht – mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein muss. Außerdem muss die Festlegung der Zielgröße Null für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat begründet werden. Darüber hinaus werden entsprechende Berichtspflichten eingeführt; die Verletzung der Berichtspflichten wird sanktioniert.
Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien. Ob es um Honorare und Gehälter, Auftritts- oder Ausstellungsmöglichkeiten, die Vergabe von Preisen und Stipendien oder um die Besetzung von Führungspositionen in Kultureinrichtungen geht – Frauen haben oft noch schlechtere Chancen als Männer. In diesem Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir deshalb Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und künstlerischem Beruf, mehr Datenerhebungen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern und – nach Geschlechtern getrennt – zur Vergabe von bundesgeförderten Preisen und Stipendien. Jurys und die Aufsichtsgremien des Rundfunks sind ausgewogen zu besetzen. Zur faireren Bezahlung von Künstlerinnen und weiblichen Kreativen werden Honorarempfehlungen in den Förderrichtlinien angeregt.
Gesetz zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. In erster Lesung debattieren wir einen Gesetzentwurf, der die weitere Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich und Nordirland im Bereich der sozialen Sicherheit regeln soll. Hierzu wurde im Rahmen des Brexits das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen beiden Parteien vereinbart. In diesem Gesetz werden die für die Durchführung zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt.
Gesetz zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union sowie dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Auch dieses Gesetz, welches wir in erster Lesung beraten, regelt einen Aspekt der Folgen des Brexits. Der Entwurf dient dazu, der Notifikation des Gesetzes zur Koordinierung der sozialen Sicherheit durch die Europäische Union gegenüber dem Vereinigten Königreich und Nordirland zuzustimmen. Eine fristwahrende vorläufige Notifikation ist vor dem 15. Januar 2021 erfolgt. Später kann Deutschland dann mit dem Vereinigten Königreich einen völkerrechtlichen Vertrag im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens aushandeln, um die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern und Selbständigen weiterhin anzuwenden. So kann sichergestellt werden, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer sowie Selbständige nicht kurzzeitig zwischen den Sozialsystemen beider Staaten wechseln müssen.
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften. Wir befassen uns in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts. Gegenstand der Regelungen sind die Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Stimmverteilung in der Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer. Weitere Regelungen betreffen den Bereich der Amtspflichtverletzungen, die Bestellung von Vertretungen, die Verschwiegenheitspflichten von Mitarbeitern der Kammern, die Aktenführung durch die Kammern und die Kommunikation innerhalb der Kammern. Außerdem gehen wir den Bereich der juristischen Ausbildung an. Hier soll klargestellt werden, dass in den staatlichen juristischen Prüfungen schriftliche Leistungen auch in elektronischer Form erbracht werden können. Weiter wird ermöglicht, dass der juristische Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolviert werden kann.
Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. Dieser Gesetzentwurf (1. Lesung) ist inhaltsgleich mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der bereits am 29. Januar 2021 in 1. Lesung debattiert wurde. Im Kern geht es darum, neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle (z.B. Pooling-Dienste) rechtssicher zu ermöglichen und einen innovationsfreundlichen Rahmen zu schaffen. Dabei sollen keine Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV entstehen. Länder und Kommunen erhalten entsprechende Steuerungsmöglichkeiten. Um die Einhaltung von Vorschriften besser kontrollieren zu können, müssen Anbieter von Personenbeförderungsdiensten und Plattformbetreiber künftig Mobilitätsdaten zu ihren Dienstleistungen bereitstellen. Die Daten sollen auch dazu dienen, neue digitale Anwendungen und Lösungen für die Mobilität der Zukunft zu entwickeln.
Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamte. Dieser Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung debattieren, setzt einen Beschluss des Haushaltsausschusses um. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass die Leistungspflicht der DB AG für die Personalkostenerstattung bei nach dem 31. Dezember 2019 vollzogenen Rationalisierungsmaßnahmen bestehen bleibt. Diese Rationalisierungsmaßnahmen betreffen durch die Bahnreform der DB AG gesetzlich zugewiesene Beamtenverhältnisse. Diese Beamtenverhältnisse bleiben auch bestehen, wenn technische, betriebliche oder organisatorische Maßnahmen zu einem Personalminderbedarf führen. Die DB AG wird von der Leistungspflicht für die Personalkostenerstattung befreit, wenn ein anderweitiger Einsatz bei der DB AG nicht möglich ist. 25 Jahre nach der Bahnreform ist die Zahl der im DB-Konzern tätigen Beamten von ursprünglich rund 117.000 auf etwa 25.000 gesunken. Bis 2029 wird sich die Zahl weiter um knapp zwei Drittel auf etwa 8.400 reduzieren. Sofern Beamten von einer Rationalisierungsmaßnahme betroffen sind, wird die DB AG zukünftig nicht mehr die Möglichkeit haben, die Personalkostenerstattung einzustellen. Durch den Gesetzentwurf wird somit erreicht, dass die Leistungspflicht bei nach dem 31. Dezember 2019 vollzogenen Rationalisierungsmaßnahmen bestehen bleibt.
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Fortführung der Pflichtversicherungen in der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Renten- Zusatzversicherung. Der in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf sieht vor, die Pflicht zur Zahlung eines eventuellen Arbeitgeberbeitrags zu einer betrieblichen Altersversorgung auf Unternehmen außerhalb des DB-Konzerns in bestimmten Fällen auszuweiten. Die Pflicht zur Zahlung soll dann bestehen, wenn das Bundeseisenbahnvermögen trotz Übergangs des Beschäftigungsverhältnisses die Pflichtversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Renten-Zusatzversicherung - fortführen muss.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes. Ziel dieses in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurfs ist die bundesseitige Förderung deutscher Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Seeleute durch den Betrieb von Sozialeinrichtungen in ausländischen Häfen zu unterstützen. Mit den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln soll das bestehende Netzwerk der deutschen Seemannsheime und -clubs in ausländischen Häfen, die psychosoziale Vorsorge und das beratende Angebot für Seeleute gefördert werden. Die Höhe der Förderung von 1,025 Millionen Euro durch den Bund entspricht einem Anerkennungsbeitrag für die geleistete Arbeit und deckt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten.
Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie. Der Entwurf, mit dem wir ins in erster Lesung befassen, dient der weiteren Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Diese Richtlinie wurde bereits 2002 in deutsches Recht umgesetzt. Ein Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist es, bei Oberflächengewässern den guten ökologischen Zustand bzw. bei als künstlich oder erheblich verändert eingestuften Gewässern das gute ökologische Potenzial und den guten chemischen Zustand zu erreichen. Dieses Ziel der Wasserrahmenrichtlinie soll grundsätzlich spätestens bis Ende 2027 erreicht sein. Die Erreichung der Ziele an den Bundeswasserstraßen ist innerhalb dieser Frist unter Beibehaltung der Aufgabenverteilung absehbar kaum möglich. Ziel des Gesetzes ist es daher, zu einer Effizienzsteigerung bei der Umsetzung von Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen beizutragen. Bund und Länder sind sich einig, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die nur im Zusammenwirken aller für Gewässer zuständigen Stellen erfolgreich bewältigt werden kann. An den Bundeswasserstraßen soll daher der Bund den wasserwirtschaftlichen Ausbau, soweit dieser zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist, als Hoheitsaufgabe übernehmen.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Wir bringen in erster Lesung einen Gesetzentwurf ein, der Transparenz in Qualität und Versorgung der Versicherten bei Krankenhausbehandlungen weiter verbessert. Leistungen für die Versicherten sollen ausgeweitet werden, indem beispielsweise der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung für weitere planbare Eingriffe erweitert wird. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten sollen in Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt werden. Für die Behandlung von Adipositas ist ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm vorgesehen. Weiterhin soll die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken gefördert werden. Auch die ambulante Notfallversorgung wird durch ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren im Krankenhaus entlastet.
Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, mit dem die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 verlängert werden soll. So wird sichergestellt, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Es stellt formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Verfügung, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.
Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz). In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz, mit dem die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 umgesetzt werden. Unter anderem sieht das Gesetz die Verlängerung der gewährten Umsatzsteuersatzermäßigung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2022 vor. Außerdem soll für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden. Schließlich wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Steuerjahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bei Einzelveranlagung und 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Somit verschafft dieses Gesetz den Betrieben Liquidität, die vor der Wirtschaftskrise hohe Steuern bezahlt und ihren Verlustrückgang selbst vorfinanziert haben.
Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, das die sozialen Folgen der Corona-bedingten wirtschaftlichen Krise abfedern soll. Teil dieses Pakets ist die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021. Zudem werden die Sonderregelungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ebenfalls verlängert wird das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021 erhalten. Schließlich wird im Künstlersozialversicherungsgesetz geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.
Gesetz für faire Verbraucherverträge. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, enthält eine Vielzahl verbraucherschützender Regelungen. Mindestvertragslaufzeiten sollen reguliert werden: So sollen künftig Anbieter von zweijährigen Laufzeitverträgen verpflichtet sein, auch einjährige Laufzeitverträge anzubieten, die maximal 25 Prozent teurer sein dürfen. Abtretungsausschlüsse im Kleingedruckten werden verboten. Durch die Einführung eines Textformerfordernisses für Energielieferverträge mit Haushaltskunden sollen Verbraucher besser vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Energielieferverträgen geschützt werden. Um Rechtsicherheit beim Kauf gebrauchter Gegenstände zu schaffen, soll außerdem eine Klarstellung zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf vorgenommen werden.