I. Die politische Lage in Deutschland
Corona-Lage weiter angespannt.
Während in der Bevölkerung Pandemiemüdigkeit um sich greift, ergeben die Kennzahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen ein gemischtes Bild. Die vorrangige Impfung älterer Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen hat zu einem erkennbaren Rückgang der Todeszahlen geführt. Gleichzeitig bleibt die Zahl der Neuinfektionen hoch und steigt wieder leicht an. Die Richtschnur für unser politisches Handeln bleibt ein verantwortungsvoller Kurs: Wir wollen so früh, wie es vertretbar ist, aber auch so sicher wie möglich für mehr Freiräume sorgen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten einen bundesweiten Einklang an Maßnahmen.
Rechte des Deutschen Bundestages gestärkt.
Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen werden die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages gestärkt. Wir verlängern einerseits die notwendigen pandemierelevanten Bestimmungen über den 31. März 2021 hinaus und befristen zugleich die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag auf drei Monate. Die Entscheidungshoheit liegt beim Deutschen Bundestag. Neben einer unabhängigen Evaluierung des Regelungswerkes zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkretisieren wir die gesetzliche Basis für die Impfverordnung, indem wir konkrete Impfziele benennen und damit den Rahmen von Priorisierungsentscheidungen stärken. Mittlerweile sind in Deutschland über 6,3 Millionen Impfdosen verabreicht.
Mehr Rechtssicherheit für digitale Mobilitätsangebote.
Wir verabschieden in dieser Woche das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. Davon versprechen wir uns wichtige Impulse für die Verkehrswende. Wir ermöglichen rechtssichere digitale Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle und gewährleisten auch weiterhin fairen Wettbewerb für bisherige Anbieter wie Taxis oder den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Neu ist beispielsweise eine Verkehrsart „Pooling“ an der Schnittstelle zwischen Individualverkehr und ÖPNV, bei der Wegstrecken mehrerer Fahrgäste gebündelt werden.
II. Die Woche im Parlament
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). In abschließender Beratung verlängern wir das Mandat für den Einsatz der Bundeswehr in Südsudan bis zum 31. März 2022. Die Mission der VN ist als Stabilitätsanker für die Unterstützung des Friedensabkommens von großer Bedeutung. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann deutsches Personal im Bedarfsfall die Ausbildung von VN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS temporär unterstützen. Die Mandatsobergrenze soll wie bisher bei 50 Soldaten belassen werden. Aktuell sind 12 deutsche Soldaten im Rahmen der Mission im Einsatz.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Wir verlängern das Mandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN in abschließender Beratung für ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2022. Der Kern des Mandats bleibt unverändert. SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Verbreitung von Terrorismus und Waffenschmuggel und stärkt die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Der Einsatz der Bundeswehr beinhaltet dabei insbesondere die Lagebilderstellung, den Informationsaustausch, sowie Aufklärungs- und Schutzaufgaben. Das Einsatzgebiet der multilateralen Mission umfasst den gesamten Mittelmeerraum. Durch Patrouillen und die Kontrolle von Schiffen zeigt die Operation Präsenz und wirkt als Ordnungsfaktor im Einsatzgebiet. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 650 Soldaten.
Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird sichergestellt, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in der Corona-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus gelten. Die Regelungen zur epidemischen Lage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden entfristet und gleichzeitig an einen Beschluss des Deutschen Bundestages geknüpft, der die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt. Der Bundestag muss künftig durch eigenen Beschluss alle drei Monate das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellen. Anderenfalls gilt die Feststellung als aufgehoben. Zudem regeln wir, dass bei Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht nur die Zahl der Infektionen, sondern auch die Zahl der geimpften Menschen sowie der R-Faktor zu berücksichtigen sind. Wir regeln auch, dass Virusmutationen besonderes berücksichtigt werden können bei der Abwägung, welche Maßnahmen zu treffen sind.
Des Weiteren konkretisieren wir die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung, indem konkrete Impfziele als Orientierungsmerkmale geregelt werden. Bei beschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen sind diese bei notwendigen Priorisierungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus enthält das Gesetz temporäre Sonderregelungen im Bereich der Pflege, zu Entschädigungsansprüchen bei Schul- und Kitaschließungen und bezüglich der Schutzschirmregelung für niedergelassene Ärzte. Wir aktualisieren damit den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die Regierungen von Bund und Ländern die konkreten Schutzmaßnahmen treffen.
Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Mit dem Antrag wird das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate festgestellt. Der Deutsche Bundestag hat erstmalig am 25. März 2020 und erneut am 18. November 2020 entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist in der aktuellen Situation unverzichtbar. Die Gefahr durch das Coronavirus besteht fort, die aktuelle Situation wird noch verschärft durch das Auftreten neuer Virusvarianten. Nach wie vor besteht das vorrangige Ziel darin, mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen die Ausbreitung der Pandemie zu bekämpfen, um Leben und Gesundheit zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Nationaler Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2020 und Stellungnahme der Bundesregierung. Der Nationale Bildungsbericht informiert alle zwei Jahre über den Stand des Bildungswesens in Deutschland. Er wird von einer unabhängigen Wissenschaftlergruppe unter Federführung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation erarbeitet. Der Bericht stellt Entwicklungen dar und macht übergreifende Herausforderungen im deutschen Bildungssystem sichtbar. Der aktuelle Bericht bestätigt die positiven Entwicklungen im deutschen Bildungssystem. So sind die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft gestiegen sowie eine höhere und frühere Bildungsbeteiligung und ein Trend zur Höherqualifizierung erkenn-bar. Zudem hat die Zahl der im Bildungswesen Beschäftigten seit 2008 kontinuierlich zugenommen, bei gleichzeitigem Rückgang der Schülerzahlen. Die Inanspruchnahme des Angebots der Ganztagsbetreuung nahm ebenfalls deutlich zu und die Bildungschancen für Kinder von gering qualifizierten Eltern sind – trotz weiterhin vorhandener sozialer Disparitäten – gestiegen. Darüber hinaus enthält der Bericht ein Schwerpunktkapitel zur Bildung in der digitalisierten Welt, das insbesondere auf Entwicklungsbedarfe bei der digitalen Ausstattung von Schulen hinweist.
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sollen erste Lehren aus dem Fall Wirecard umgesetzt werden. Mit dem Entwurf soll zudem das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt zu stärken. Dazu sieht der Gesetzentwurf Änderungen am bisherigen System der Bilanzkontrolle, der Abschlussprüfung sowie der Corporate Governance vor. So soll die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen von öffentlichem Interesse weiterhin sichergestellt werden.
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. Dieser Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, betrifft die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 vom 17. April 2019. Der Entwurf sieht Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelbranche vor, insbesondere ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken gegenüber Landwirten. Wir reagieren damit auf die Sorgen der Landwirte und Verarbeiter von Lebensmitteln gegenüber der Marktmacht der großen Handelsketten.
Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet werden soll. Die derzeit zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren in Papierform soll nicht mehr uneingeschränkt gelten. Wertpapiere sollen künftig auch rein elektronisch begeben werden können. Die Papierform wird ersetzt durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer geführtes Register (Zentralregisterwertpapier) oder in dezentrale, sogenannte Kryptowertpapierregister (Kryptowertpapier), welche auf der Blockchain-Technologie basieren.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, werden europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Dazu wird ein neues Gesetz, das Wertpapierinstitutsgesetz, geschaffen. Die Regulierung von Wertpapierfirmen soll vollständig aus dem Kreditwesengesetz herausgenommen und in dem neuen Wertpapierinstitutsgesetz geregelt werden. Damit wird eine Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten gewährleistet, die sowohl im Interesse der Kunden der Wertpapierinstitute als auch im Interesse der allgemeinen Finanzstabilität erfolgt.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (CBD-Umsetzungsgesetz). Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/2162 vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (Covered-Bonds-Richtlinie). Die Richtlinie sieht eine prinzipienbasierte Mindestharmonisierung der bislang sehr unterschiedlichen Regelungsregime zu gedeckten Schuldverschreibungen in der EU vor. Prinzipienbasiert heißt, dass wesentliche Strukturmerkmale der Produkte und Mindestanforderungen an den Anlegerschutz verbindlich vorgegeben werden, den Mitgliedsstaaten im Übrigen aber Spielraum für die Beibehaltung nationaler Spezifika bleibt. Da das deutsche Pfandbriefgesetz bereits überwiegend im Einklang mit den Richtlinienvorgaben steht, sind nur punktuell gesetzliche Anpassungen erforderlich.
Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes –Einführung eines Ordnungsgeldes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Änderung des Abgeordnetengesetzes. Danach können bestimmte Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages zukünftig auch gegenüber Abgeordneten mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1 000 Euro und im Wiederholungsfall von 2 000 Euro geahndet werden. Mit dem Gesetz soll eine Ausnutzung des bislang bestehenden sanktionsfreien Raums bei Verstößen gegen die Hausordnung des Bundestages für Störungen verhindert und der ordnungsgemäße Ablauf der Beratungen des Deutschen Bundestages sichergestellt werden.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. In zweiter und dritter Lesung befassen für uns mit der Reform des GRW-Gesetzes. Die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur ist einer der wichtigsten Wirkungsbereiche der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Allerdings ist der Bau oder Ausbau von Straßen in einem Gewerbegebiet nach aktueller Rechtslage nicht über die GRW förderfähig. Für diese infrastrukturellen Erweiterungen sind formal die Gemeinden zuständig, die jedoch die teuren Ausbaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen oft nicht fördern können. Dies kann dazu führen, dass mit GRW-Mitteln ausgebaute Gewerbegebiete nicht befriedigend genutzt werden können. Auch kann die Vermarktung der Flächen erheblich erschwert sein, weil Investoren Zweifel an einem zeitnahen und bedarfsgerechten Straßenausbau haben. Deshalb wird der Förderausschluss für Landesmaßnahmen im Bereich des Straßenbaus in begrenztem Umfang aufgehoben, um insbesondere strukturschwache Regionen noch besser unterstützen zu können.
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Änderung des Bundesjagdgesetzes, mit der verschiedene Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Es werden bundeseinheitliche Regelungen zur Zertifizierung von Jagdmunition, für den Schießübungsnachweis und verbindliche Vorgaben für die Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung geschaffen. Darüber hinaus wird eine einheitliche Regelung zum Schutz vor Wildverbiss eingeführt, um den klimastabilen Waldumbau sicherzustellen. Das jagdrechtliche Verbot für Nachtzieltechnik und das waffenrechtliche Verbot für Infrarotaufheller wird bei der Jagd auf Wildschweine aufgehoben. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest zu erleichtern.
Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen. Wir beschließen eine Reform des Verbrauchersteuergesetzes in zweiter und dritter Lesung. Durch die Änderung erfolgt die Umsetzung von drei verbrauchersteuerbezogenen EU-Richtlinien in nationales Recht. Eine dieser EU-Richtlinien betrifft verfahrensrechtliche Aspekte, die Erleichterungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten mit sich bringen. Außerdem soll der Kreis der Begünstigten von Steuerbefreiungen auf Angehörige der Streitkräfte von EU-Mitgliedstaaten erweitert werden, sofern es sich hierbei um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) handelt. Zudem macht die EU-Alkoholstrukturrichtlinie geringfügige Anpassungen im Alkohol- sowie im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz erforderlich. Darüber hinaus erfolgen einige fachliche und redaktionelle Änderungen im Verbrauchsteuerrecht, unter anderem hinsichtlich Steuerbefreiungstatbeständen und der missbräuchlichen Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen.
Gesetz zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung von EuGH- Urteilen. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem das Verbraucherdarlehensrecht in zwei Punkten an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in den Rechtssachen C-383/18 und C-66/19 angepasst wird. Beide Urteile betreffen die Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie. Mit dem Gesetz wird das deutsche Recht hinsichtlich der Kostenermäßigung bei der vorzeitigen Rückzahlung von Verbraucherdarlehen und hinsichtlich des Kaskadenverweises europarechtskonform ausgestaltet.
Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird das Personenbeförderungsgesetz an die Veränderungen im Zuge des digitalen Wandels angepasst. Im Kern geht es darum, neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle (z.B. Pooling-Dienste) rechtssicher zu ermöglichen und einen innovationsfreundlichen Rahmen zu schaffen. Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wird die Ortskundeprüfung für Taxifahrer durch die Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgeräts ersetzt. Zudem wird für Fahrten auf Bestellung die bislang grundsätzlich geltende Tarifpflicht gelockert. Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere Änderungen unter anderem bei Unterversorgung im ÖPNV, der Rückkehrpflicht von Mietwägen und der Nutzung von Daten, die bei der Ausführung von Personenbeförderungsdienstleistungen entstehen.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support in Afghanistan. In erster Lesung beraten wir den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte im Rahmen der NATO-geführten Mission „Resolute Support“ in Afghanistan. Um eine rasche Neubefassung durch den im September 2021 neu gewählten Deutschen Bundestag und die neue Bundesregierung zu ermöglichen, beträgt die Mandatslaufzeit 10 Monate. Das Mandatsende ist der 31. Januar 2022. Die Mandatsverlängerung soll insbesondere dazu dienen, den im September 2020 begonnenen innerafghanischen Friedensprozess zwischen den Vertretern der afghanischen Regierung und den Taliban abzusichern. Die fortgesetzte Präsenz der NATO-Truppen ist dabei essentiell für die erfolgreiche Umsetzung des Friedensprozesses. Deutschland bleibt weiterhin Rahmennation im Norden des Landes und leistet einen Beitrag zur Ausbildung und Beratung der afghanischen Streitkräfte. Die personelle Obergrenze verbleibt auf dem bisherigen Niveau von 1300 Soldaten.
Deutsches Institut für Menschenrechte – Jahresbericht 2019. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über die Arbeit der Institution sowie die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland. Der aktuelle Berichtszeitraum umfasst die Zeit von Juli 2019 bis Juni 2020. Traditionell legt das DIMR zwei Berichte vor: einen Jahresbericht mit monatlichen Kurzüberblicken und einen umfassenden Bericht über die Menschenrechtssituation in Deutschland. Der diesjährige Menschenrechtsbericht beschreibt die Menschenrechtssituation in Deutschland vor dem Hintergrund des 70-jährigen Bestehens der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dabei stehen insbesondere zwei Themen im Fokus: "Junge Menschen mit Behinderung – Anerkannte Berufsausbildung statt Sonderwege" sowie "Abschiebung und Krankheit – Perspektiven aus der Praxis und menschenrechtliche Verpflichtungen".
Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten. Ziel des Gesetzentwurfs, den wir in erster Lesung diskutieren, ist die Rehabilitierung derjenigen Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen wehrdienstgerichtlich verurteilt wurden und andere dienstrechtliche Benachteiligungen erlitten haben. Ebenfalls einbezogen sind Soldaten, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität entsprechende Nachteile erfahren haben. Dies beinhaltet die Aufhebung der wehrdienstgerichtlichen Verurteilungen sowie die Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung für die Betroffenen. Darüber hinaus ist eine pauschalisierte Entschädigung für alle Betroffenen vorgesehen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Der gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz stammt im Kern aus dem Jahr 2002. Ziel des vorliegenden Entwurfs ist es, die Regelungen zu modernisieren und auf die heutige digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen auszurichten. Effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in Bezug auf digitale Medien, verlässliche Orientierung für Eltern und Fachkräfte und die Rechtsdurchsetzung auch gegenüber ausländischen Anbietern sind zu gewährleisten. Der Entwurf wurde auf der Grundlage des Koalitionsvertrags, des Abschlussberichts der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz von Juni 2016, des Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz von Mai 2018 und der Empfehlungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages "Kindeswohl und digitalisierte Gesellschaft: Chancen wahrnehmen - Risiken bannen" von Juni 2019 erstellt.
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Ziel des Reformgesetzes – das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen – ist die umfassende Modernisierung und Neustrukturierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Hierzu sind zahlreiche bestehende Gesetze zu ändern. Unter anderem ist vorgesehen, im Vormundschaftsrecht den Mündel mit seinen Rechten als Subjekt ins Zentrum zu stellen. Die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden. Die verschiedenen Vormundschaftstypen werden zu einem Gesamtsystem zusammengefügt, in dem die beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund grundsätzlich gleichrangig sind. Im Betreuungsrecht sind die Änderungen darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung – im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention – zu stärken.
Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts. Nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs von 2009 hat sich in der Praxis Handlungsbedarf ergeben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, soll Abhilfe geschaffen werden. Durch die Neuregelung soll es künftig möglich sein, dass bei der Teilung von Anrechten der betrieblichen Altersvorsorge häufiger eigene und unmittelbare Anrechte der ausgleichsberechtigten Person bei dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person entstehen. Hierdurch sollen Transferverluste vermieden werden, die oftmals bei der Neubegründung von Anrechten bei einem externen Versorgungsträger eintreten. Ferner soll der ausgleichsberechtigten Person ein Wahlrecht eingeräumt werden, wenn die ausgleichspflichtige Person aus einem betrieblichen oder privaten Anrecht bereits eine laufende Versorgung bezieht.
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17. November 2017 entschieden, dass eine Regelung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamten einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sollen durch Änderung der gesetzlichen Grundlagen zum Erscheinungsbild diese Rechtsgrundlagen für Soldaten sowie Beamte in Bund, Ländern und Kommunen geschaffen werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, u.a. im Laufbahnrecht, beim Altersgeld und im Bundesreisekostengesetz, vor.
Gesetz über die statistische Erhebung der Zeitverwendung (Zeitverwendungserhebungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung besprechen, wird die bereits drei Mal als Bundesstatistik für besondere Zwecke durchgeführte Erhebung der Zeitverwendung nun auf gesetzliche Grundlage gestellt und damit regelmäßig durchgeführt. Dabei geht es um die Frage, wie Personen in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Haushaltskonstellationen ihre Zeit für verschiedene Lebensbereiche einteilen. Damit soll eine valide Datenbasis für familienpolitische Entscheidungen geschaffen werden.
Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes. Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs, den wir in erster Lesung diskutieren, sind vollzugsrelevante Anpassungen und Ergänzungen, die sich seit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2018 ergeben haben. Damit soll das hohe Schutzniveau des Strahlenschutzes weiter umfassend gewährleistet werden. Durch die Novelle wird zudem ein Anzeigetatbestand für Laseranlagen (insbesondere sog. Ultrakurzpulslaser) eingeführt, die zwar ionisierende Strahlung erzeugen, aber deren Gefährdungspotential als überschaubar einzustufen ist. Für solche Anlagen soll zukünftig eine Anzeige und nicht wie bislang eine Genehmigung erforderlich sein.
Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Die europäisch vorgegebenen Sammelmengen für Elektro-Elektronikaltgeräte werden in Deutschland (wie auch in anderen europäischen Staaten) nicht erreicht. Mit dem Entwurf, den wir in erster Lesung beraten, sollen deshalb die Sammelstrukturen für Elektro- und Elektronikaltgeräte verdichtet werden und die Rücknahmepflichten des Handels werden auf bestimmte Lebensmitteleinzelhändler ausgedehnt. Im Rahmen der Produktverantwortung sollen außerdem die Hersteller, für die von ihnen in Verkehr gebrachten Waren, durch die Pflicht zur Vorlage eines Rücknahmekonzepts einen Beitrag zur Steigerung der Sammelmenge leisten. Daneben sollen geeignete Geräte der Wiederverwendung zugeführt, ein hochwertiges Recycling sichergestellt und Hersteller aus Drittstaaten in die Regelungen zur Rücknahme einbezogen werden.