I. Die politische Lage in Deutschland
Corona: Bundesweit verbindliche Notbremse einführen.
Die Pandemie-Lage bleibt kritisch. Wir verzeichnen bundesweit steigende Infektionszahlen, immer mehr Coronapatienten in Intensivbehandlung und zu hohe Todes-zahlen. Gleichzeitig erfahren wir immer neue Details über die drohenden langfristigen Folgen einer Corona-Erkrankung. Diese Entwicklungen erfordern entschlossenes politisches Handeln. Wir müssen die dritte Welle brechen, und zwar sehr schnell. Mit dem 4. Bevölkerungsschutzgesetz haben wir die Möglichkeit, mit klaren und einheit-lichen Schutzstandards für ein effizienteres und verbindlicheres Krisenmanagement zu sorgen.
Beispiellose finanzielle Unterstützung in der Krise.
Die wahre Größe unserer aktuellen Herausforderungen spiegelt sich auch im Bundeshaushalt wider (Nachtragshaushaltsgesetz 2021). Die geplante Nettokreditaufnahme von 240,2 Mrd. Euro ist die mit Abstand höchste jemals geplante Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Wir leisten historische Unterstützung unter anderem durch aufgestockte Unternehmenshilfen (plus 25,5 Mrd. Euro), mehr Mittel für die Impfstoffbeschaffung (plus 6,2 Mrd. Euro) und höhere Kompensationen für die Krankenhäuser (plus 1,5 Mrd. Euro). Hier zeigt sich, wie wichtig der haushaltspolitische Soliditätskurs der Union war und ist.
Aufbruchssignal für Reformen in unserem Land.
In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kindergärten, Schulen und Universitäten, in Betrieben, Familien und im Ehrenamt – überall leisten die Menschen in unserem Land Großes. Mit beherzter Politik wollen wir sicherstellen, dass wir auch in Zukunft gut gerüstet sind. Auf der Klausurtagung des Geschäftsführenden Fraktionsvorstands haben wir intensiv über notwendige Reformen für staatliche Institutionen und föderale Verantwortlichkeiten, für die Modernisierung und Digitalisierung unserer Verwaltung und für einen schlagkräftigen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz diskutiert. Wir werden in den nächsten Wochen weitere Gespräche mit Bürgern, Praktikern und Experten führen und dabei konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Im Sommer wollen wir diese dann als Position unserer Fraktion beschließen.
II. Die Woche im Parlament
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. In erster Lesung beraten wir das 4. Bevölkerungsschutzgesetz, mit dem die aktuelle dritte Welle der Coronaverbreitung gebrochen werden und somit Leben und Gesundheit viele Menschen konkret geschützt werden soll. Die Ausbreitung des Coronavirus hat sich zu einer sehr dynamischen Pandemie entwickelt, die bundeseinheitliche Regelungen und Maßnahmen zwingend notwendig macht. So kann der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit entsprochen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeingut und damit die bestmögliche Krankenversorgung weiterhin sichergestellt werden. Wir wollen durch eine solche gesetzliche Regelung eine bundesweit klare Rechtslage schaffen.
Wir bringen dieses Gesetz als Fraktionsinititaive ein und wollen es nächste Woche nach intensiven Beratungen abschließen. Wir werden die schwierige Güterabwägung in der aktuellen Lage als einziges demokratisch direkt legitimiertes Verfassungsorgan des Bundes vornehmen. Inhaltlich sollen damit bundeseinheitliche Standards für Schutzmaßnahmen in Landkreisen oder kreisfreien Städten ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner geschaffen werden. Bei Überschreiten dieser sehr hohen Fallzahl treten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft. Unterschreitet die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen die 100er-Schwelle, treten diese Notmaßnahmen außer Kraft. Damit wollen wir ein zu schnelles Ping-Pong mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen verhindern.
Die mit der neuen Notbremse ergriffenen Maßnahmen gelten nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag. Damit wird die Begleitung der exekutiven Maßnahmen durch uns, den Deutschen Bundestag, ermöglicht und das Demokratieprinzip gestärkt.
Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020. Am 31. Oktober 2000 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die vielbeachtete "Resolution 1325" zu Frauen, Frieden und Sicherheit, die sich als Meilenstein mit der Rolle von Frauen in Frieden- und Sicherheitsprozessen beschäftigte. Mit dem vorliegenden Umsetzungsbericht zum zweiten Aktionsplan unterrichtet die Bundesregierung umfassend darüber, wie sie im Zeitraum 2017-2020 durch konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution und dessen Agenda beigetragen hat. Thematische Schwerpunkte im Berichtszeitraum waren dabei unter anderem die Mitwirkung von Frauen in allen Phasen und auf allen Ebenen der Prävention und Beilegung von Konflikten, der Stabilisierung, der Friedensbildung und des Wiederaufbaus.
Dritter Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2021 bis 2024. Neben dem Umsetzungsbericht zum zweiten Aktionsplan hat die Bundesregierung in der Kabinettssitzung am 24.02.2021 auch den dritten Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 verabschiedet. Mit dem Aktionsplan unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit und beschreibt konkrete Tätigkeitsfelder und Maßnahmen für den Zeitraum 2021-2024. Konkret sollen Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Krisenprävention, Teilhabe, Schutz und Unterstützung sowie der Humanitären Hilfe, der Krisenbewältigung und dem Wiederaufbau durchgeführt werden.
Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes. In erster Lesung diskutieren wir einen Gesetzentwurf, mit dem der Anlegerschutz insbesondere im Bereich der Vermögensanlagen weiter verbessert werden soll. Der Entwurf setzt die verbliebenen Punkte aus dem Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes um, welches vor dem Hintergrund der Insolvenz des Containeranbieters P&R vom Finanz- und Justizministerium erarbeitet und im August 2019 veröffentlicht wurde.
Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz). Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, stellt das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister auf ein Vollregister um. Hierdurch wird die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters erheblich verbessert. Das schafft nicht nur die datenseitigen Voraussetzungen für eine funktionierende europäische Vernetzung der Transparenzregister, sondern stellt auch einen weiteren wesentlichen Schritt in der Stärkung des deutschen Systems der Geldwäschebekämpfung dar. Aufgrund der europarechtlich vorgegebenen Fristen sind die enthaltenen Regelungen bis 1. August 2021 in nationales Recht umzusetzen. Für die Eintragung aller Gesellschaften in das Transparenzregister gelten dann jedoch abgestufte Übergangsfristen.
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021). Mit dem Nachtragshaushalt 2021, den wir in erster Lesung beraten, soll die Nettokreditaufnahme des Bundes um 60,4 Mrd. Euro auf 240,2 Mrd. Euro erhöht werden. Grund dafür ist das andauernde Pandemie-Geschehen. Von den 60,4 Mrd. Euro zusätzlicher Nettokreditaufnahme entfallen 49,1 Mrd. Euro auf höhere Ausgaben (Unternehmenshilfen, Covid-19-Vorsorge, Gesundheit, Zinsen und AKW-Ausgleichszahlungen) sowie 11,3 Mrd. Euro auf geringere Einnahmen (Steuern und Bundesbankgewinn).
Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes. Die gemäß der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme wird um 213,3 Mrd. Euro überschritten. Aus diesem Grund muss der Bundestag erneut mit der Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse wegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 beschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie liegt eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Die außerordentliche Neuverschuldung ist gemäß dem Tilgungsplan ab 2026 in 17 Jahresschritten zu tilgen.
Die Schiene europaweit stärken – Das Jahr der Schiene erfolgreich nutzen. Die Europäische Kommission hat 2021 als das Europäische Jahr der Schiene ausgerufen. Deutschland steht dabei als größtes Bahnland der Europäischen Union nicht nur geographisch im Mittelpunkt, sondern muss in diesem Jahr auch Takt- und Impulsgeber fungieren. Unser Antrag würdigt zum einen die von der Bundesregierung bereits erreichten Ziele, unter anderem im Lärm- und Klimaschutz sowie in der Digitalisierung. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung dazu auf, das Jahr der Schiene zu nutzen, um für den Schienenverkehr als nachhaltigen Verkehrsträger zu werben. Darüber hinaus soll der grenzüberschreitende europäische Schienenverkehr gefördert werden.
Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird die Bundesstiftung Gleichstellung errichtet. Damit wird ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Die Einrichtung verfolgt das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen und zu beschleunigen. Die Bundesstiftung wird zukünftig Informationen bereitstellen, als Vernetzungsplattform dienen und gleichstellungspolitische Initiativen unterstützen. Zu den Aufgaben der Stiftung gehört zudem auch die Entwicklung und Erprobung von innovativen Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichstellung und die Beratung von Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bei der Entwicklung von Lösungsansätzen. Die Stiftung wird von einem Direktorium bestehend aus zwei Personen geleitet, welches paritätisch besetzt werden und operativ tätig sein soll. Maßgebliche Entscheidungen über die Stiftungsarbeit trifft der Stiftungsrat. Zudem sind Zivilgesellschaft und Wissenschaft über einen Stiftungsbeirat eingebunden.
Ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung. Die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung ermittelt, sammelt und koordiniert Beiträge der verschiedenen Ressorts in Bezug auf Gleichstellung und bündelt sie zu einer Gesamtstrategie der Bundesregierung. Inhaltlich orientiert sich die Strategie dabei an den Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung.
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte. Durch die Grundgesetzänderung, die wir in erster Lesung beraten, sollen die Grundrechte von Kindern im Text des Grundgesetzes besser sichtbar gemacht und ausführlicher formuliert werden. Das Kindeswohlprinzip und das Anhörungsrecht des Kindes sollen im Verfassungstext betont. Die Rechtstellung von Kindern und Familien wird so unterstrichen. Dies verdeutlicht Rechtsanwendern, welch hohe Bedeutung Kindern und ihren Rechten in unserer Gesellschaft zukommt. Für uns ist das Dreiecksverhältnis zwischen Kind – Eltern – Staat zentral, wobei wir die Eltern-Kind-Beziehung als ganz besonderes Element unserer Gesellschaft erhalten wollen.
Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, werden Vorschriften im Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz und in weiteren Gesetzen an die Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Medizinprodukte-Verordnung angeglichen. Der Geltungsbeginn dieser Verordnung musste wegen der COVID-19-Pandemie um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben werden. Darüber hinaus werden spezielle Regelungen zur Marktüberwachung von Medizinprodukten im Fernabsatz sowie zur Risikobewertung von Medizinprodukten, die im Eigentum von Patienten sind, im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz aufgenommen.
Gesetz zur Änderung des Pfandbriefgesetzes und anderer Gesetze und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU (CBD-Umsetzungsgesetz). Mit dem Gesetz wird die sogenannte „Covered-Bonds-Richtlinie“ in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie sieht eine prinzipienbasierte Mindestharmonisierung der bislang sehr unterschiedlichen Regelungsregime zu gedeckten Schuldverschreibungen in der EU vor. Prinzipienbasiert heißt, dass wesentliche Strukturmerkmale der Produkte und Mindestanforderungen an den Anlegerschutz verbindlich vorgegeben werden, den Mitgliedsstaaten im Übrigen aber Spielraum für die Beibehaltung nationaler Spezifika bleibt. Das deutsche Pfandbriefgesetz steht überwiegend bereits im Einklang mit diesen Richtlinienvorgaben, sodass nur punktuell gesetzliche Anpassungen erforderlich sind.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten. In zweiter und dritter Lesung schaffen wir das Wertpapierinstitutsgesetz und setzen EU-Vorgaben in nationales Recht um. Mit dem neuen Gesetz wird eine Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten sowohl im Interesse der Kunden als auch im Interesse der allgemeinen Finanzstabilität gewährleistet. Dabei sind die Regelungen so angelegt, dass es proportional zur Größe der Wertpapierinstitute zu einer intensiveren Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt. Außerdem die Aufsichtsbefugnisse der Aufsichtsbehörden angepasst, insbesondere im Hinblick auf die Solvenz der Wertpapierinstitute sowie die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Die europäisch vorgegebenen Sammelmengen für Elektro-Elektronikaltgeräte werden in Deutschland, wie auch in anderen europäischen Staaten, nicht erreicht. Mit der Gesetzesnovelle, die wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, werden deshalb die Sammelstrukturen für Elektro- und Elektronikaltgeräte verdichtet und die Rücknahmepflichten des Handels auf bestimmte Lebensmitteleinzelhändler ausgedehnt. Außerdem sollen Hersteller künftig für die von ihnen in Verkehr gebrachten Waren durch die Pflicht zur Vorlage eines Rücknahmekonzepts einen Beitrag zur Steigerung der Sammelmenge leisten. Daneben sollen geeignete Geräte der Wiederverwendung zugeführt, ein hochwertiges Recycling sichergestellt und Hersteller aus Drittstaaten in die Regelungen zur Rücknahme einbezogen werden.
Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, mit dem Änderungen im Bundesfernstraßengesetz und im Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgenommen werden. Ein Ziel des Gesetzes ist die Entlastung kommunaler Haushalte zur Verbesserung der Investitionsbedingungen insbesondere für den Ausbau kommunaler Radwege. Ferner dienen die Regelungen dazu, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und damit Investitionen in das Schienennetz zu beschleunigen. Ein weiteres Ziel ist, stark frequentierte Bundesfernstraßen vom Regionalverkehr zu entlasten.
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern. Durch das Vertragsgesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, werden die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation geschaffen. Diese hat das Übereinkommen am 7. Juni 1989 in Genf angenommen. Ziel des Übereinkommens ist es, ältere internationalen Normen wie das IAO-Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen von 1957 abzulösen und die Bestrebungen dieser Völker anzuerkennen, Kontrolle über ihre Einrichtungen, ihre Lebensweise und ihre wirtschaftliche Entwicklung auszuüben sowie ihre Identität, Sprache und Religion zu bewahren und zu entwickeln.
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, werden die Voraussetzungen für die Ratifikation eines Europarat-Übereinkommens geschaffen. Dieses dient der engen Vernetzung von öffentlichen und privaten Akteuren bei Sportveranstaltungen. Damit soll bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen eine einladende Atmosphäre und zugleich die Sicherheit der Besucher gewährleistet werden. Darüber hinaus sieht das Übereinkommen eine Stärkung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit vor, um auch bei internationalen Sportereignissen einen friedlichen und reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen sicherzustellen.
Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, soll das Ausländerzentralregister (AZR) zum führenden und zentralen Ausländerdateisystem für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren weiterentwickelt werden. AZR-relevante Daten sollen künftig nur einmal erhoben, im AZR gespeichert und auch von dort in die Fachverfahren übernommen werden können. Außerdem soll die Möglichkeit einer zentralen Dokumentenablage geschaffen werden. Das Gesetz ist somit ein wichtiger Baustein bei der weiteren Modernisierung der Verwaltung.
Gesetz zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten. Mit dem Gesetzesentwurf, den wir erster Lesung beraten, soll eine Rechtsgrundlage im Soldatengesetz geschaffen werden, um eine intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung durchführen zu können. Dies betrifft Soldaten in der Bundeswehr in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Es hat sich gezeigt, dass die derzeit verfügbaren Instrumente der Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Verwendungen ergänzungsbedürftig und insbesondere die Intervalle einer Überprüfung kürzer auszugestalten sind. Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen bedürfen des besonderen Vertrauens des Dienstherrn. Sie unterliegen für die Wahrnehmung von herausragenden Funktionen einer besonders strengen Auswahl. Dies muss sich auch in einer besonderen Qualität der für sie geltenden Sicherheitsüberprüfung widerspiegeln. Ferner bedarf es einer Rechtsgrundlage, um für Reservisten, die aufgrund einer Beorderung zu einer Reservedienstleistung bestimmt sind, eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchführen zu können.
Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021 bis 2024 Mikroelektronik: Vertrauenswürdig und nachhaltig – Für Deutschland und Europa. Das neue Rahmenprogramm Mikroelektronik ist darauf ausgerichtet, die technologischen Voraussetzungen für eine nachhaltige Digitalisierung zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise Spezialprozessoren für Künstliche Intelligenz, Hochfrequenzelektronik für Radar-Sensoren und zukünftige Funk-Kommunikationstechnologien. Die Forschungsthemen sind so gewählt, dass sie volkswirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Anwendungsfelder stärken: Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Industrie 4.0 oder Smart Health. Bis 2024 stehen insgesamt rund 400 Millionen Euro zur Förderung bereit. Das Programm knüpft an die Erfolge des Vorgängerprogramms von 2016 an, dem ersten spezifischen Elektronik-Forschungsprogramm der Bundesregierung.
Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung – Fortschreibung 2020. Mit der Fortschreibung der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) fokussiert die Bundesregierung ihre Anstrengungen mit dem Ziel, den Standort Deutschland in Forschung, Entwicklung und Anwendung von KI im internationalen Wettbewerb zu stärken. Thematische Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Fachkräfte für KI, leistungsstarke Forschungskapazitäten, exzellente Transferstrukturen, sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme sowie zivilgesellschaftliche Vernetzung und Nutzung. Weitere Themen sind die Pandemiebekämpfung, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sowie internationale und europäische Kooperation. Bis 2025 werden die Investitionen des Bundes in KI von drei auf fünf Milliarden Euro erhöht.
Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz). In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, welcher der Umsetzung der im Koalitionsvertrag und auf dem Wohngipfel beschlossenen Vorgaben zur Reform des Mietspiegelrechts dient. Ziel der Reform ist es, dass qualitativ hochwertige Mietspiegel in möglichst vielen Gemeinden zur Anwendung kommen. Mietspiegel sind das wichtigste Instrument für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die insbesondere aufgrund der Mietpreisbremse eine wichtige Bedeutung erlangt hat.
Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf, mit dem künftig die Insolvenzsicherung für Pauschalreisen über einen Reisesicherungsfonds erfolgen soll. Dieser Fonds soll in der Rechtsform einer GmbH organisiert sein und ein Fondsvermögen verwalten, in das die Reiseveranstalter einzahlen. Der Reisesicherungsfonds soll die bisherige Absicherungsform, die von den Versicherungen angeboten werden, grundsätzlich ablösen. Die Voraussetzungen hierfür werden mit dem Reisesicherungsfondsgesetz als neuem Stammgesetz geschaffen. Eine Änderung ist aufgrund der durch die Thomas-Cook-Insolvenz und Covid-19-Pandemie entstandene Krise auf dem Markt der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen notwendig.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen. In erster Lesung diskutieren wir einen Gesetzentwurf, der die Einführung eines neuen Straftatbestands des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet vorsieht. Erfasst werden Handelsplattformen, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Daneben wird auch das wissentliche oder absichtliche Bereitstellen von Server-Infrastrukturen für entsprechende Handelsplattformen unter Strafe gestellt. Für Fälle, in denen der Täter die Handelsplattform gewerbs- oder bandenmäßig betreibt, oder wenn der Täter weiß oder es ihm gerade darauf ankommt, dass sich der Zweck der Handelsplattform darauf bezieht Verbrechen zu ermöglichen oder zu fördern, sieht die Regelung Qualifikationstatbestände vor. Die Qualifikationstatbestände werden zudem in die Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Online-Durchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung aufgenommen.
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Mit diesem Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, werden Anpassungen bei der Gebührenerhebung für die Flugsicherung vorgenommen. Künftig sollen auch kleinere Flughäfen in das System der Deutschen Flugsicherung einbezogen werden können. Hierfür stellt das Gesetz klare Kriterien auf.